Landsgemeinde Glarus 3.5.2026

Gelebte direkte Demokratie: Abstimmung an der Landsgemeinde Glarus im Mai 2026. © Kanton Glarus / Youtube. com

Die SVP rüttelt am Rechtsstaat

Jürg Müller-Muralt /  Auch im Ausland wird sie bewundert: die direkte Demokratie der Schweiz. Ein Bundesrichter sieht aber auch Grundrechte in Gefahr.

In der Schweiz läuft in gewisser Weise eine permanente öffentliche Politdebatte. Von Anfang 2025 bis Mitte 2026 kamen allein auf Bundesebene zehn Vorlagen zur Volksabstimmung – mit vorgängig einem öffentlichen Diskussionsbedarf meist epischen Ausmasses. Die Themenpalette ist dabei von erheblicher Breite und unterschiedlicher Relevanz: Es ging unter anderem um die Ausdehnung der Zollhoheit des Bundes auf den Branntwein, über Fragen des Bargeldes, der Individualbesteuerung und der Schaffung eines Klimafonds bis hin zur Forderung, die Radio- und Fernsehgebühren drastisch zu senken und das Bevölkerungswachstum bei zehn Millionen Menschen zu stoppen. Die ausgebaute direkte Demokratie mit ihren zahlreichen fakultativen und obligatorischen Referenden und dem Initiativrecht gilt als Markenzeichen der helvetischen Demokratie.

Mehrere Vorstösse in Deutschland

Sie ist auch ein Exportartikel und findet viele Bewunderer auch jenseits der Schweizer Grenze. In Deutschland sind in den vergangenen rund 40 Jahren schon mehrere entsprechende Vorstösse eingebracht worden. Im Jahr 2002 etwa unterbreiteten SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzesentwurf zur «Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz». Im Deutschen Bundestag fand das Vorhaben sogar eine Mehrheit, doch es scheiterte an der Zweidrittelmehrheit.

Die Schweiz als Vorbild für die AfD

Auf der direktdemokratischen Welle reiten jedoch auch Kreise, deren demokratische Weste nicht über jeden Zweifel erhaben ist. Als die heute weitgehend unbedeutende neonazistische Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) (seit 2023 «Die Heimat») immer wieder die schweizerische direkte Demokratie hochleben liess, war das kein Kompliment, auf das die Schweiz stolz sein konnte. Mittlerweile spielen praktisch alle rechtspopulistischen bis rechtsextremen Parteien in Europa die direktdemokratische Karte aus. Das französische Rassemblement National, die spanische Partei Vox, die österreichische FPÖ und die derzeitigen italienischen Koalitionsparteien Fratelli d’Italia, Lega und Forza Italia befürworten direktdemokratische Instrumente. Am aktivsten ist dabei die AfD in Deutschland. In ihrem Grundsatzprogramm steht: «Die AfD setzt sich dafür ein, Volksentscheide in Anlehnung an das Schweizer Vorbild auch in Deutschland einzuführen.»

«Wille des Volkes als oberstes Gesetz»

Die in Teilen rechtsextreme Partei hat im Bundestag bereits mehrmals entsprechende Gesetzesentwürfe zur Einführung der direkten Demokratie auf Bundesebene eingebracht. Sie geht dabei sehr weit und fordert: «Der geäusserte Wille des Volkes ist oberstes Gesetz; seine Entscheidungen können nur von ihm abgeändert oder aufgehoben werden.» Die deutsche Vereinigung Mehr Demokratie setzt sich zwar ebenfalls für Elemente der direkten Demokratie in Deutschland ein. Ihr Vorsitzender Ralf-Uwe Beck kritisiert die Forderungen der AfD allerdings scharf: Die AfD stelle «Entscheidungen des Volkes über alles und ignoriert das System gegenseitiger Kontrolle (Checks and Balances)». Die AfD wolle den «Anspruch der Gleichrangigkeit der parlamentarischen und der direktdemokratischen Gesetzgebung» aufgeben und eine Möglichkeit schaffen, «mittels direkter Demokratie die parlamentarische Arbeit zu blockieren. Erkennbar wird, dass die AfD die direkte Demokratie gegen den Parlamentarismus in Stellung bringen will.» 

«Frostschutzmittel» der Demokratie

Es ist bemerkenswert, dass mittlerweile auch ausserhalb der AfD verstärkt diskutiert wird, ob mehr Demokratie sinnvoll sein könnte. Oft wird argumentiert, dass damit der Zulauf zu populistischen und rechtsextremen Parteien gebremst werden könnte. Ralf-Uwe Beck etwa findet, Volksabstimmungen seien «Frostschutzmittel» der Demokratie. Heribert Prantl schreibt in der «Süddeutschen Zeitung», die parlamentarische Demokratie brauche in Deutschland «eine Prise Pfeffer». Hätte man nach der deutschen Wiedervereinigung 1989/90 «Elemente direkter Demokratie eingeführt, gäbe es vielleicht keine AfD – weil es ein Ventil gegeben hätte, das ausserhalb der Wahlen funktioniert; es wäre dann nicht so viel Druck entstanden». Doch auch Prantl weiss: «Volksabstimmungen sind kein Zaubertrank, sie können auch Gift sein; man muss sich daher Indikation und Dosierung gut überlegen. Dann sind sie Medizin.»

Direkte Demokratie gegen «vulgäre Politikverachtung»

Die ehemalige Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff hat sich intensiv mit den Vor- und Nachteilen der direkten Demokratie beschäftigt und 2023 ein Buch dazu veröffentlicht: «Demophobie. Muss man die direkte Demokratie fürchten?» Dort schreibt sie: «Es hat grosse Vorteile, wenn man seine Fehler selber machen darf.» Das beuge «der vulgären Politikverachtung vor, die alles Missliche der Inkompetenz oder dem schlechten Charakter der politischen Repräsentanten anlastet» (Zitat aus der deutschen Zeitung «taz»). «taz»-Redaktorin Antje Lang-Lendorff schreibt, Volksabstimmungen «könnten dem politischen System wieder zu jenem Vertrauen verhelfen, das gerade Stück für Stück verloren geht». Aber sie macht auch einen gewichtigen Einwand: «Die Angst vor einer Tyrannei der Mehrheit – also die Sorge, dass über den Weg der Volksabstimmungen Minderheitenrechte beschnitten werden könnten. Auch das hinge von der Ausgestaltung ab. Das Verfassungsgericht müsste vorab prüfen, ob das jeweilige Anliegen mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. Wenn nicht, wird es gar nicht erst zugelassen. Minderheitenrechte blieben gewahrt. Ein ‹Minarettverbot›, wie 2009 in der Schweiz beschlossen, wo eine Verfassungskontrolle auf Bundesebene nicht existiert, würde so verhindert.»

Bundesrat Numa Droz: «Ära der Demagogie»

Und damit sind wir wieder bei der Schweiz. Auch hier gibt es kritische Stimmen, welche die direkte Demokratie nicht immer nur im rosaroten Licht sehen. Eine frühe warnende Stimme war der Neuenburger Freisinnige Numa Droz, Bundesrat von 1876 bis 1892. Im Jahr 1893 kam die allererste eidgenössische Volksinitiative zur Abstimmung: das Verbot des Schlachtens ohne Betäubung, das so genannte Schächtverbot. Es wurde von Volk und Ständen angenommen. Die Initiative war stark von antisemitischen Ressentiments geprägt und offensichtlich gegen die Jüdinnen und Juden gerichtet. 1894 meldete sich dann Numa Droz zu Wort. Für ihn war klar, dass mit der Einführung der Volksinitiative 1891 und mit der Annahme dieser antisemitisch grundierten Initiative «die Ära der Demagogie» begonnen hatte. 

SVP-Initiativen «unterminieren rechtsstaatliche Grundsätze»

Niccolò Raselli, früherer Ordentlicher Richter am Schweizerischen Bundesgericht, erwähnt dies in einem jüngst erschienen Beitrag im Online-Magazin «Geschichte der Gegenwart» mit dem Titel «Plebiszitäres Verführungspotenzial direktdemokratischer Instrumente». In seinem Aufsatz zeigt Raselli anhand von SVP-Initiativen zwischen 2009 und 2026, «wie demokratische Abstimmungen dazu benutzt wurden, Grundrechte der Verfassung, aber auch das Völkerrecht zu relativeren sowie rechtsstaatliche Grundsätze zu unterminieren».

  • Beispiel 1: Die Burkaverbots-Initiative («Ja zum Verhüllungsverbot», 2021). Ein generelles Verhüllungsverbot ist gemäss Raselli eine «drastische und unverhältnismässige Massnahme. Den Vollschleier tragende Frauen werden durch das Verbot keineswegs geschützt, sondern vielmehr aus dem öffentlichen Leben verdrängt und diskriminiert». Der Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament wurde in der Volksabstimmung verworfen, die Initiative angenommen.
  • Beispiel 2: Die Minarettinitiative («Gegen den Bau von Minaretten», 2009). Sie wurde von Bundesrat und Parlament abgelehnt, vom Volk dagegen angenommen. Sie verletzt gemäss Raselli «die Religionsfreiheit, das Diskriminierungsverbot und seiner Absolutheit wegen das Verhältnismässigkeitsgebot».
  • Beispiel 3: Die Initiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer» (2010). Sie «entzieht Ausländerinnen und Ausländern unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status automatisch ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie wegen bestimmter Delikte verurteilt wurden oder missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.» Die Initiative sei weder mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) noch dem Uno-Pakt II (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte) noch mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit vereinbar. Bundesrat und Parlament lehnten sie denn auch ab. Das Volk nahm sie an.
  • Beispiel 4: In der Folge baute das Parlament im Strafgesetzbuch eine Härtefallklausel ein, die greift, wenn eine Landesverweisung einen schweren persönlichen Härtefall bedeuten und das öffentliche Interesse an einer Ausweisung nicht überwiegen würde, was dem Parlament von Seiten der SVP prompt den Vorwurf des Verfassungsbruchs eintrug. Und diese schritt zur Tat: Sie forderte mit der so genannten Durchsetzungsinitiative (2016) «die ausnahmslose und konsequente Ausweisung straffällig gewordener Ausländer aus der Schweiz» und nahm damit in Kauf, rechtsstaatliche Grundsätze zu untergraben. Die Initiative wurde vom Volk abgelehnt.
  • Beispiel 5: Nach der Ablehnung der Initiative lancierte die SVP die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative («Schweizer Recht statt fremde Richter», 2018). Sie verlangte, dass die Bundesverfassung künftig im Rang über dem Völkerrecht steht, was zur Kündigung der EMRK geführt hätte. Zwar wurde auch diese vom Volk abgelehnt, «die Vorgänge zeigen aber auf, wie die Volksinitiative zunehmend als populistisches Vehikel zur Durchsetzung extremistischer Ziele missbraucht wird».
  • Beispiel 6: Die Initiative «Gegen Masseneinwanderung» (2014). Sie begrenzt die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente und verbietet völkerrechtliche Verträge, die gegen diesen Artikel verstossen. «Die Initiative ist weder mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU noch mit jenem der Efta-Staaten vereinbar. Bundesrat und Parlament lehnten sie ab, das Stimmvolk nahm sie an. In der Folge setzte das Parlament die Initiative durch eine Gesetzesänderung völkerrechtskonform um, was dem Parlament seitens der SVP wiederum den Vorwurf des Verfassungsbruchs eintrug.»
  • Beispiel 7: Die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» (2026). Sie zielte auf das Asylrecht und die Uno-Flüchtlingskonvention, die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU, das Schengen-Abkommen, das für die Sicherheit unverzichtbare Schengener Informationssystem und das für das Funktionieren des Asylverfahrens relevante Dublin-Abkommen. Die Initiative wurde vom Volk abgelehnt.

Scharfe Abrechnung mit Rechtspopulisten

Alt Bundesrichter Niccolò Raselli macht darauf aufmerksam, dass inhaltlich kaum wirksame institutionelle Barrieren gegen menschenrechtswidrige Initiativen bestehen. Die stark ausgebauten Volksrechte setzen eine politische Kultur voraus, die geprägt ist von Respekt und Rücksichtnahme. Raselli kommt zum Schluss: «Demokratie bedeutet für Populisten weder Gewaltenteilung noch Kontrolle der Macht. Vielmehr versprechen sie sich von der plebiszitären Verbindung zum sogenannten Volk, ihre Ziele – unter Umgehung des Parlamentes – besser zu erreichen, so die Verabsolutierung der Volkssouveränität zu Lasten von Minderheiten, die Ausgrenzung Fremder anhand nationalistisch-kulturalistischer Merkmale wie Sprache oder Religion oder Ethnizität, den Abbau rechtsstaatlicher Garantien und die Gängelung der Justiz.»

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