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Die Selbstversorgung nimmt zu, wenn mehr günstigeres Fleisch aus dem Ausland importiert wird. © ID657122844/Depositphotos

Der Konsum von Fleisch müsste «stark reduziert» werden: falsch!

Felix Schläpfer /  Der Bundesrat schürt Angst: Nach Annahme der Ernährungsinitiative gäbe es 70 Prozent weniger Fleisch, behauptet er irreführend.

Red. In seiner ablehnenden Botschaft zur Ernährungsinitiative erklärt der Bundesrat, die Ziele der Landwirtschaftspolitik würden auch ohne neuen Verfassungsartikel erreicht. Wie sich der Bundesrat dabei in Widersprüche verheddert, zeigte Felix Schläpfer* in einem ersten Teil auf.

Hochgradig irreführend

Felix Schläpfer X
Felix Schläpfer

Die Ernährungsinitiative verlangt, dass sich die Schweiz möglichst zu 70 Prozent selber ernähren kann. Laut bundesrätlicher Botschaft sei dies dann möglich, 

«wenn Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten substanziell mehr pflanzliche Produkte nachfragen und im Gegenzug der Fleischkonsum in der Nahrungsration deutlich sinkt (minus 70 Prozent)».

Als Beleg dafür nennt der Bundesrat eine vom Bundesamt für Landwirtschaft in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahr 2020. 

Der Hinweis auf diese Studie und ihre Ergebnisse ist im vorliegenden Zusammenhang hochgradig irreführend. Der (Netto-)Selbstversorgungsgrad (ohne Produktion aus Importfutter) ist der Anteil der einheimischen Nahrungsmittelproduktion am inländischen Gesamtverbrauch. Der Anteil Fleisch in der Ernährung spielt dafür gar keine Rolle. Der Selbstversorgungsgrad kann auch auf 70 Prozent erhöht werden, ohne dass sich der Konsum von Fleisch oder allgemein tierischen Nahrungsmitteln ändern muss. 

Ein Zahlenbeispiel: Angenommen die Schweiz verdoppelt die Produktion pflanzlicher Nahrungsmittel und halbiert die Tierproduktion. Bei gleichbleibendem Verbrauch – es werden entsprechend weniger pflanzliche und dafür mehr tierische Nahrungsmittel importiert – erhöht das den Selbstversorgungsgrad von heute 42 Prozent auf 58 Prozent. Würde die Pflanzenproduktion verdreifacht, erhöhte sich der Selbstversorgungsgrad sogar auf 80 Prozent. Die Tabelle zeigt die Berechnungen.

Heute
Inlandproduktion (TJ)Verbrauch(TJ)% von Verbrauch
Pflanzen8’83928’16331
Tiere11’34912’19993
Tiere netto8’30768
Nahrungsmittel20’18840’36250
Nahrungsmitte netto17’14642
Pflanzen verdoppelt, Tierproduktion halbiert
Inlandproduktion (TJ)Verbrauch (TJ)% von Verbrauch
Pflanzen17’67828’16363
Tiere5’67512’19947
Tiere netto5’67547
Nahrungsmittel23’35340’36258
Nahrungsmitte netto23’35358
Pflanzen verdreifacht, Tierproduktion halbiert
Inlandproduktion (TJ)Verbrauch (TJ)% von Verbrauch
Pflanzen26’51728’16394
Tiere5’67512’19947
Tiere netto5’67547
Nahrungsmittel32’19240’36280
Nahrungsmitte netto32’19280
TJ = Terajoule. Netto = ohne Produktion aus Importfutter. Quelle Agristat, Zahlen 2024. 

Um den Selbstversorgungsgrad zu erhöhen, müssen die Konsumentinnen und Konsumenten ihren Konsum also nicht verändern. Nur die Selbstversorgung mit Fleisch nimmt ab, weil mehr Fleisch importiert würde. Wobei die Hälfte dieser wegfallenden «Selbstversorgung» auf importiertem Tierfutter im Umfang von jährlich 20’000 Eisenbahnwagen à 50 Tonnen beruht.

Es ist deshalb falsch und irreführend, wenn der Bundesrat in der Botschafts-Übersicht behauptet:

«Die Erhöhung des Netto-Selbstversorgungsgrades von heute rund 46 auf 70 Prozent würde grosse Umstellungen […] im Konsum erfordern. […] Um die Ziele der Initiative […] zu erreichen, müsste […] der Konsum von Fleisch stark reduziert […] werden.»


Weitere Ungereimtheiten in der Botschaft des Bundesrats

In seiner Begründung, weshalb er die Ernährungsinitiative ablehnt, weicht der Bundesrat in seiner Botschaft auch bei anderen Darstellungen von den Tatsachen ab. 

Der Bundesrat schreibt:

«Für eine Erhöhung des Netto-Selbstversorgungsgrads auf mindestens 70 Prozent wären grosse Umstellungen in der Produktion, in der Verarbeitung und im Konsum notwendig. Damit die vorgegebenen Ziele fristgerecht erreicht werden, bräuchte es auf den Stufen Produktion und Konsum von Lebensmitteln staatliche Massnahmen mit hoher Eingriffstiefe […].» 

Der Vorwurf der «Eingriffstiefe» trifft genau auf die heutige Agrarpolitik zu. Der Unterschied zu heute wäre, dass die Eingriffe neu mit offiziellen Umweltzielen und dem Verfassungsauftrag begründbar wären.

Die «hohe Eingriffstiefe» beim Konsum begründet der Bundesrat nicht. Nur das Preisgefüge würde sich verändern und die Konsumentinnen und Konsumenten hätten weiter die freie Wahl. Fleisch würde sogar günstiger, weil mehr vom Ausland importiert würde.

Die Grundlage für nachhaltige Importe ist vorhanden: der Verfassungsartikel 104a, der 2017 als Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» des Bauernverbands mit 78 Prozent der Stimmen und von allen Ständen angenommen wurde.

Der Bundesrat schreibt:

«Die neuen Verfassungsbestimmungen bringen keinen klaren Mehrwert, weil eine Weiterentwicklung der Agrarpolitik in die gewünschte Richtung bereits geplant und ohne neue Verfassungsgrundlage möglich ist.»

Im ersten Teil haben wir aufgezeigt, dass sich die Agrarpolitik nicht in Richtung der gesetzten Ziele entwickelt hat. Es gibt wenig Grund zur Annahme, dass dies künftig anders sein wird. Eine Annahme der Initiative würde den Druck auf den Bundesrat und das Parlament erhöhen, den offiziellen Zielen näher zu kommen. 

Der Bundesrat bestätigt das, wenn er mögliche Vorteile der Ernährungsinitiative aufzählt: 

«Der Netto-Selbstversorgungsgrad von Lebensmitteln steigt, womit die Schweiz im Krisenfall weniger von importierten Lebensmitteln abhängig ist.

Die Umwelt- und Klimaziele des Bundesrates (Reduktion Nährstoffverluste, Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, Reduktion THG-Emissionen) können früher als vom Bundesrat angestrebt erreicht werden.

Das Ernährungssystem verursacht heute hohe volkswirtschaftliche Kosten in den Bereichen Umwelt (inkl. Klima) und Gesundheit. Mit der Umsetzung der Initiative könnten diese Kosten früher gesenkt werden.»

Das ist alles, was der Bundesrat unter «Vorzüge der Initiative» schreibt. Den für viele Konsumentinnen und Konsumenten wichtigsten Vorteil verschweigt er: Die Ernährungsinitiative verhilft zu günstigerem (importiertem) Fleisch. Damit sinken auch die Kosten der Ernährung insgesamt – auch wenn das nicht das Ziel der Initiative ist.


Parlament folgt dem Bundesrat

Die Mehrheit im Parlament folgte der Argumentation in der bundesrätlichen Botschaft. Ein Gegenvorschlag, der nur den Umweltschutz betraf, wurde mit 121 zu 73 Stimmen abgelehnt. Die Initiative kommt deshalb ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung.

Die Grünen haben Stimmfreigabe beschlossen, GLP und SP empfehlen sogar ein Nein. Selbst die linken und grünen Parteien, Kleinbauern und mehrere Umweltverbände übernehmen im Wesentlichen die Argumentation des Bundesrats: Die Anliegen seien berechtigt, aber die Ziele nicht realistisch. Das geht aus deren Webseiten und aus ergänzenden Anfragen hervor.

Die Sorge, dass zu hohe oder optimistische Ziele in die Verfassung geschrieben werden, ist offensichtlich grösser als die Sorge, dass offizielle Ziele ohne direktdemokratischen Druck weitere Jahrzehnte verschleppt werden (siehe erster Teil).

Keine dieser Parteien und Organisationen haben bisher die schwerwiegenden Fehlinformationen des Bundesrates hörbar kritisiert, dass die Initiative grosse Umstellungen im Konsum erfordern würde und nur noch 30 Prozent so viel Fleisch gegessen werden könne wie heute.

Die GLP geht sogar noch weiter als der Bundesrat und schreibt auf ihrer Webseite: «Nachhaltigkeit erreicht man nicht mit Bevormundung.»

Tatsächlich verlangt die Initiative keine Bevormundung, sondern «insbesondere Massnahmen zur Förderung einer vermehrt auf pflanzlichen Lebensmitteln basierenden Ernährungsweise und einer darauf ausgerichteten Land- und Ernährungswirtschaft». Und konkreter: «Bund und Kantone richten ihre Subventionen, die Förderung von Forschung, Beratung und Ausbildung sowie andere staatliche Anreize so aus, dass sie den Bestimmungen nach den Absätzen 1 und 2 nicht zuwiderlaufen.»

Es geht also um Forschung, Beratung und andere Anreize.

Der Bundesrat räumt ein, dass heute rund 80 Prozent der Subventionen die tierische Produktion fördern. Wenn die Initiative vor diesem Hintergrund fordert, dass Massnahmen wie «Subventionen» und «andere staatliche Anreize» den Zielen «nicht zuwiderlaufen» sollen, dann ist der Vorwurf der Bevormundung weit hergeholt. 

Unredliche Darstellungen des Bundesrats

  • Die Behauptung «Das Ziel der Ernährungsinitiative, den Netto-Selbstversorgungsgrad auf 70 Prozent zu erhöhen, ist nicht realistisch» ist angesichts der Formulierung der Initiative («anstrebt») irreführend und angesichts des sonstigen Umgangs mit Zielen unredlich (siehe erster Teil).
  • Der Vorwurf «hohe Eingriffstiefe» ist angesichts der heutigen Eingriffe unredlich.
  • Die Aussagen zur Reduktion des Konsums wie «müssten die Produktion und der Konsum von Fleisch stark reduziert […] werden» sind falsch und folgenreich. Sie unterstützen unsachliche Kampagnen-Slogans wie «Vegan-Zwang». 
  • Schliesslich ist die Aussage unredlich und irreführend, die neuen Verfassungsbestimmungen «bringen keinen klaren Mehrwert». Denn selbst der Bundesrat anerkennt, dass Versorgungs- und Umweltziele mit der Umsetzung der Initiative «früher» erreicht würden.

Doch nicht einmal die linken und grünen Parteien und die Umweltverbände kontern diese Argumente. Offensichtlich haben sie von verlorenen Agrarabstimmungen momentan genug und keine Lust und Kraft, sich schon wieder mit der vereinten Agrar- und Wirtschaftslobby anzulegen.

Siehe erster Teil:

Der Bundesrat verheddert sich in Widersprüche. Er hält die Initiative in seiner Botschaft für unnötig. Doch die offiziellen Zahlen des Bundes widersprechen ihm. 


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. *Autor Felix Schläpfer hat in Zürich studiert, doktoriert (Dr. sc. nat.) und habilitiert (habil. oec.). Nach Forschungs- und Lehrtätigkeit an der Universität und ETH Zürich war er Professor an der Fachhochschule Kalaidos in Zürich. Seit 2025 ist er selbständiger Wissenschafter und forscht zu Umweltgütern, Naturkapital, ökonomischen Renten und weiteren Themen. Er ist Mitglied im Editorial Board der Fachzeitschrift Ecological Economics. 
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