Gemeinde winkt durch, Statthalter schaut weg, Kapo greift ein
«In Ostermundigen stehen mehrere digitale Werbebildschirme direkt an stark befahrenen Strassen – teils im Bereich von Abzweigungen oder an Stellen, wo sie nur von der Strasse aus gesehen werden», schreibt ein Infosperber-Leser. Er ortet Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz und gegen die Signalisationsverordnung.
Das steht im Gesetz
Im Strassenverkehrsgesetz steht: «Reklamen sind untersagt, die (…) durch Ablenkung der Strassenbenützer die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.»
Etwas präziser ist die Signalisationsverordnung: «Untersagt sind Strassenreklamen, (…) namentlich wenn sie das Erkennen anderer Verkehrsteilnehmender erschweren, wie im näheren Bereich von Fussgängerstreifen, Verzweigungen oder Ausfahrten.»
Der Infosperber-Leser gelangte ans Hochbauamt und ans Polizeiinspektorat der Gemeinde. Das Polizeiinspektorat antwortete nicht. Das Hochbauamt schrieb ausweichend: «Bei solchen Baugesuchen, welche die Strassensicherheit beispielsweise durch Ablenkung von Werbetafeln betreffen, nehmen wir jeweils sehr oft die Abteilung öffentliche Sicherheit ins Boot, welche die Lage genau begutachtet. In diesem Fall haben wir keine kritische Rückmeldung der Abteilung öffentliche Sicherheit bekommen.»
Der Leser stört sich insbesondere daran, dass die Bildschirme absichtlich so aufgestellt sind, dass Buschauffeure, Camionneure, Auto-, Töff- und Velofahrer sie beachten. Und er stört sich auch daran, dass die Bildschirme leuchten, dass die Reklamen ständig wechseln und dass die Bilder auch noch animiert sind.
Besonders heikel
Der Kanton Bern weist in seinem Merkblatt «Reklamen im Strassenraum» darauf hin, dass «leuchtende und beleuchtete Reklamen» besonders heikel seien. Denn sie «können die Interessen der Verkehrssicherheit (Ablenkung in der Nacht)» beeinträchtigen.
Also gelangte der Infosperber-Leser ans Tiefbauamt des Kantons Bern. Doch die Verantwortlichen mochten sich nicht damit beschäftigen. Sie beschieden bloss: «Da es sich nicht um eine Kantonsstrasse handelt, können wir zu diesem Sachverhalt keine Stellung nehmen.»

Etwas kooperativer war der Regierungsstatthalter. Statthalter haben im Kanton Bern die Aufgabe, Beschwerden gegen Entscheide von Gemeindebehörden zu beurteilen. Der Statthalter liess durchblicken, dass die Gemeinde Ostermundigen «bei der bestehenden Reklame Anpassungsbedarf» erkannt habe.
Weiter schrieb er: «Die seinerzeitige Baubewilligung beinhaltete denn auch die Auflage, wonach die Reklamen und Leuchtschriften keine störenden Auswirkungen auf den Strassenverkehr haben dürfen.»
Doch wenn die «störenden Auswirkungen auf den Strassenverkehr» im Bewilligungsverfahren beachtet worden wären, dann wären die Leuchtreklamen gar nie bewilligt worden. Deshalb gelangte der Leser nochmals an den Statthalter.
«Vertrauen in die Gemeinde»
Dieser antwortete: «Ich ermuntere Sie, sich etwas in Geduld zu üben und Vertrauen in die Gemeinde zu haben.» Der Infosperber-Leser ist empört: «Ich soll also der Behörde vertrauen, welche die Anlagen bewilligt hat!»
Schliesslich bat er auch noch die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) um eine Stellungnahme. Doch die BfU erklärte wortreich, welches ihre Aufgaben seien und welches nicht und, warum sie nicht Stellung zu nehmen gedenke.
Die BfU wäre vielleicht auch eine schlechte Referenz gewesen. Denn sie hält sich selber nicht ans Gesetz, wie Infosperber letzten Herbst in einem Artikel aufzeigte.
Auch die Polizei wirbt

Interessant ist, dass auf den umstrittenen Bildschirmen nicht nur Firmen werben sondern auch die Berner Kantonspolizei. Sie sucht Personal. Motto: «Nid im Stou stah – das chöi nume 1-1-7-Sieche/Siechinne.» Doch warum wirbt die Kantonspolizei überhaupt auf Plakatstellen, die offensichtlich gesetzwidrig sind?
Die Kantonspolizei erklärt, dass sie bei der Werbeagentur das Einsatzgebiet wünschen könne – etwa bei Einkaufszentren, Bahnhöfen oder Tankstellen. Aber den konkreten Standort bestimme die Werbeagentur. So sei es auch zur Werbung an der Kreuzung Bernstrasse/Alpenstrasse in Ostermundigen gekommen. Glücklich ist die Kantonspolizei damit nicht.
Widerspricht dem Gesetz
Sie schreibt: «Aufgrund der vorliegenden Informationen zur erwähnten Plakatstelle, kommen wir ebenfalls zum Schluss, dass die erwähnte Örtlichkeit den Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes und der Signalisationsverordnung widerspricht. Nach unserer Einschätzung stehen zudem die eingesetzten bewegten Bildsequenzen ebenfalls im Widerspruch zu den Vorgaben der Signalisationsverordnung.»
Die Kantonspolizei hat daher «bei der Agentur den Stopp» ihrer Werbung «an diesem Standort verlangt». Zudem ist die Kantonspolizei auch ans Polizeiinspektorat der Gemeinde gelangt, um sie auf den gesetzwidrigen Zustand aufmerksam zu machen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
_____________________
➔ Solche Artikel sind nur dank Ihren SPENDEN möglich. Spenden an unsere Stiftung können Sie bei den Steuern abziehen.
Mit Twint oder Bank-App auch gleich hier:
_____________________
Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.







Ihre Meinung
Lade Eingabefeld...