Geschenkkarte

Viele Geschenkgutscheine werden zum Geschenk für die Verkäufer. © Depositphotos

Das grosse Geschäft mit nicht eingelösten Geschenkgutscheinen

Esther Diener-Morscher /  Mit Gutscheinen macht man den Beschenkten nicht unbedingt einen Gefallen. Sie enden häufig als Geschenk für die Verkäufer.

Gutscheine sind beliebte Geschenke. Aber nicht selten profitieren gar nicht die Beschenkten davon. Viele Unternehmen, welche Geschenkgutscheine verkaufen, machen Gewinn damit, dass Kunden die Bons vergessen oder verlieren.

Unschön ist, dass viele Herausgeber ihren Gewinn noch zusätzlich erhöhen, indem sie kurze Gültigkeitsdauern vortäuschen. Auf vielen Gutscheinen ist aufgedruckt, dass sie nur ein oder zwei Jahre gültig seien. Beschenkte, die einen alten Gutschein finden, betrachten ihn dann als wertlos, verzichten aufs Einlösen – und schenken den Betrag somit dem Unternehmen.

Ein Infosperber-Leser, bei dem ein Gutschein von Otto’s in Vergessenheit geraten war, wollte nicht verzichten. Er schrieb dem Unternehmen: «Ich habe einen 50-Franken-Gutschein gefunden, ausgestellt 2020. Da steht, dass dieser verfalle, wenn er nicht innert zwei Jahren eingelöst werde.» Er erklärte Otto’s dann, dass solche Gutscheine laut Gesetz bis zu zehn Jahren gültig seien und fragte: «Was muss ich tun, um beim Einlösen ein ‹Gschtürm› in einer Filiale zu vermeiden?»

Otto’s behauptete gegenüber dem Leser, dass er wohl eine alte Karte habe. Denn seit vier Jahren stehe nichts mehr von den 24 Monaten auf den Geschenkkarten. Das erstaunte den Leser. Denn er hatte auch noch weitere Gutscheine, der jüngste datiert vom Dezember 2025 – und auch dort steht, dass dieser nur 24 Monate gültig sei.

Diese Geschenkkarte ist einiges länger gültig als aufgedruckt; nämlich bis 2030 und nicht nur bis 2027.

Fünf bis zehn Jahre sind vorgeschrieben

Eine so kurze Gültigkeitsdauer ist gesetzeswidrig. In der Schweiz sind Gutscheine für kleinere Waren wie Spielsachen, Kleider, Bücher, Lebensmittel oder Restaurantbesuche mindestens fünf Jahre gültig. Bei Gutscheinen für Reisen, Hotelübernachtungen oder Musicalbesuche beträgt die Verjährungsfrist sogar zehn Jahre. In Deutschland ist das Gesetz weniger grosszügig. Dort bleiben Gutscheine nur drei Jahre gültig.

Doch zurück zum Kunden, der sich von der falschen Gültigkeitsdauer nicht beeindrucken liess und reklamierte. Erst als der Kunde Beweisbilder einreichte, gab Otto’s klein bei. Roger Bisang, Werbeleiter bei Otto’s, musste einräumen, dass offenbar seit Jahren niemand mehr den Aufdruck gelesen hat. Er versicherte dem Kunden aber: «Unsere Gutscheine sind länger gültig als die 24 Monate, welche auf der Hinterseite vermerkt sind.» Der Aufdruck auf der Geschenkkarte sei nun geändert. Wichtig war Bisang vor allem noch folgender Hinweis: Ihm falle auf, dass viele Restaurants immer noch Gutscheine verkaufen würden, auf denen stehe, dass sie zwölf Monate gültig seien.

Das ist tatsächlich immer noch gängige Praxis – nicht nur bei Restaurants. So verkauft etwa der Zoo Zürich Geschenkkarten mit dem Hinweis, dass diese innerhalb von zwei Jahren ab Kaufdatum eingelöst werden müssten. Problematisch sind auch die Erlebnisgutscheine des Online-Händlers geschenkparadies.ch: Sie sind angeblich ein Jahr gültig. Nur wer sich genauer informiert, erfährt, dass sich die Gutscheine auch noch länger einlösen oder in andere Gutscheine umwandeln lassen. Diese sind dann wiederum drei Jahre gültig und «kostenlos verlängerbar».

Wer einen Geschenkgutschein besitzt, ist also gut beraten, nicht zu kapitulieren, wenn ein Gutschein angeblich abgelaufen ist oder ein Gutschein an der Kasse nicht mehr akzeptiert wird. Viele Unternehmen kennen die Gesetzeslage und zeigen sich umgehend «kulant». Manchmal braucht es aber auch einen Hinweis auf die gesetzlichen Vorschriften.

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Ist vielen schon passiert: Gutschein vergessen

Geschenkgutscheine sind in jedem Fall ein gutes Geschäft für die Verkäufer. Eine Umfrage vor anderthalb Jahren bei gut 2000 Erwachsenen in Deutschland ergab: Bei 40 Prozent der Befragten waren schon einmal oder mehrmals Gutscheine verfallen. Bei den Jungen zwischen 18 und 24 Jahren war das sogar mehr als der Hälfte schon passiert.

Wie lukrativ Geschenkgutscheine für die Herausgeber sind, zeigt das Beispiel von Bern-City, einer Organisation, die sich für die Interessen der Läden in Berns Innenstadt einsetzt. Bern-City verkauft unter anderem Geschenkkarten, die in 240 Geschäften in der Stadt Bern eingelöst werden können.

Pro Jahr werden Geschenkkarten im Wert von rund drei Millionen Franken verkauft. Davon verfallen jedes Jahr etwa zehn Prozent, sagte die Bern-City-Präsidentin Milena Daphinoff gegenüber der «Berner Zeitung». Das ergibt einen Gewinn von 300’000 Franken aus verfallenen Guthaben, den die Organisation einheimst.

Das «Schlummergeld-Potenzial»

Das ist kein Einzelfall. Unverhohlen preist das Schweizer Treuhandunternehmen Nexova seinen Geschäftskunden die Vorteile des Gutscheinverkaufs an: «Verkaufte Gutscheine bringen sofort Einnahmen, ohne dass zu diesem Zeitpunkt eine Gegenleistung erbracht werden muss», schreibt das Unternehmen. Ausserdem wird das «Schlummergeld-Potenzial» von Gutscheinen gelobt. «Laut US-Branchendaten bleiben zwischen 10 und 19 Prozent der Gutscheinguthaben uneingelöst.» Was für den Aussteller reinen Gewinn bedeute.

Und dann gebe es auch einen psychologischen Effekt: «Da der Beschenkte dafür nicht selbst aufkommen muss, wächst seine Bereitschaft, mehr auszugeben, als er es sonst tun würde.»

Drei Gutschein-Tipps:

  • Auch wenn Gutscheine auf den ersten Blick persönlicher wirken als Geld, sind sie es nicht. Am besten verzichtet man darauf, Gutscheine zu verschenken. Eine Alternative sind selbst gestaltete Gutscheine, denen man Bargeld beilegt.
  • Schenkt man trotzdem Gutscheine, sollte man den Beschenkten immer mal wieder höflich daran erinnern, den Gutschein auch einzulösen – oder man begleitet den Beschenkten beim Einlösen.
  • Wenn ein Gutschein tatsächlich schon abgelaufen ist, lohnt es sich trotzdem, beim Händler nachzufragen. Manche sind kulant und nehmen ihn trotzdem noch an Zahlung.

Wenn der Laden nicht mehr existiert

Ein weiteres Risiko bei Gutscheinen ist, dass der Anbieter aufhört oder Konkurs geht. Dann werden auch eigentlich noch gültige Gutscheine wertlos. Glück hat man, wenn ein Geschäft von einem neuen Betreiber übernommen wird. Im Normalfall muss er für die ausstehenden Gutscheine geradestehen.


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