Peter Magyar leader of the Hungarian opposition and Tisza party speach

Oppositionsführer Peter Magyar, Vorsitzender der Partei Tisza, während einer Wahlrede © csakisti/Depositphotos

Wahltag in Ungarn: Was trotzdem alles beim Alten bleibt

upg. /  Alle «Schwerpunktgesetze» kann das Parlament nur mit einer Zweidrittelmehrheit ändern: Steuern, Justiz, Wahlkreise, Pride-Paraden.

Viktor Orban hat dafür gesorgt, dass man in Ungarn eine Zweidrittelmehrheit nicht nur für «reine» Verfassungsänderungen braucht, sondern für weite Teile der Politik, die in sogenannten «Schwerpunktgesetzen» geregelt sind.

Schwerpunktgesetze regeln folgende Bereiche:

BereichInhalte mit 2/3‑Schutz
Wirtschafts-/FinanzpolitikSteuergrundsätze, Schuldenbremse, Haushaltsregeln
Sozial-/RentenpolitikGrundstruktur der Rentenversicherung, zentrale Sozialleistungen
FamilienpolitikDefinition Familie, Förderinstrumente, steuerliche Familienvorteile
Wahl- und ParteienrechtWahlrecht, Parteilandschaft, Mandatsverteilung
Institutionen/JustizVerfassungsgericht, Justizorganisation, Staatsanwaltschaft
Medien/KirchenMedienaufsicht, öffentlich-rechtliche Medien, Anerkennung Kirchen

Einige betroffene Bereiche im Detail


Wirtschafts- und Finanzpolitik

  • Die Flat Tax, besondere Steuererleichterungen für Familien oder strukturelle Unternehmenssteuern gegen einfache Mehrheiten abgesichert.
  • Schuldenbremse, Defizitgrenzen, Rolle des Haushaltsrates.
  • Bestimmte Sonderabgaben und wirtschaftspolitische Leitprinzipien.

Konsequenz: Eine neue Regierung könnte zwar kleine Steuersätze anpassen, aber keinen grundlegenden Steuerkurswechsel vollziehen, ohne mit Minderheiten eine Zweidrittelmehrheit zu finden.

Sozial- und Rentenpolitik

  • Die Grundstruktur des Rentensystems (Rentenalter, Anspruchs- und Berechnungsprinzipien).
  • Verschiedene Sozialleistungen sind mit der 2/3-Regel abgesichert.

Familien-, Gesellschafts- und Kulturpolitik

  • Die Verfassung definiert Ehe als Verbindung von Mann und Frau: «Der Vater ist ein Mann und die Mutter ist eine Frau». Der Mensch ist «entweder Mann oder Frau».
    Eine rechtliche Anerkennung anderer Geschlechtsidentitäten bräuchte eine Zweidrittelmehrheit. 
  • Ein Schwerpunktgesetz regelt den Schutz der Familie. Dazu gehören
    • der Begriff der Familie,
    • viele familienpolitische Förderinstrumente,
    • steuerliche Familienprivilegien.
  • 2025 beschloss das Parlament mit Zweidrittelmehrheit Änderungen der Verfassung, die es erlauben, Pride‑Paraden und LGBTQ‑Veranstaltungen unter Berufung auf den «Schutz von Kindern» und die «öffentliche Moral» zu verbieten.

Straf-, Ordnungs- und Migrationspolitik mit Verfassungsrang

  • Kriminalisierung von Obdachlosigkeit: Das «Nutzen des öffentlichen Raums für Wohnzwecke» ist verboten.
  • Das «Ansiedeln fremder Völker» in Ungarn ist verboten. 
  • Elemente der inneren Sicherheit wie Anti‑NGO‑Regelungen und Einschränkungen für bestimmte Organisationen sind teilweise durch Zweidrittelgesetze abgesichert.

Wahlrecht und Parteien

  • Das Wahlrecht – Zuschnitt der Wahlkreise, Verhältnis zwischen Direktmandaten und Listen, Sperrklauseln – ist als Schwerpunktgesetz ausgestaltet. 
  • Die Finanzierung von Parteien und deren Zugang zu Medien sind ebenfalls teilweise durch Zweidrittelgesetze abgesichert.

Justiz und Verfassungsgericht

  • Organisation der Gerichte, Befugnisse der Justizverwaltung und Teile der Staatsanwaltschaft sind in Zweidrittelgesetzen geregelt.
  • Eingeschränkte Kompetenzen des Verfassungsgerichts.

Medien und Kirchen

  • Das Medien-Schwerpunktgesetz von 2010/2011 sieht eine stark politisierte Medienaufsicht und Sanktionierungsmöglichkeiten vor.
  • Die Anerkennung von Kirchen und Religionsgemeinschaften ist teilweise in Zweidrittelgesetzen geregelt.


«Eingefrorene Politik» oder «illiberale Demokratie»

Die vielen Zweidrittelgesetze bedeuten, dass ganze Politikfelder – von Steuer- und Rentenpolitik über Familien‑ und Migrationspolitik bis hin zu Wahlrecht und Medienordnung – eingefroren sind, solange nicht eine 2/3‑Koalition für Veränderungen zustande kommt.

Viele reden deshalb von einer «illiberalen Demokratie», in der Wahlen zwar stattfinden, aber der politische Richtungswechsel durch bewusste Verfassungs‑ und Zweidrittel‑Blockaden stark eingeschränkt ist.

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