«Eine Mörderin weniger»
Vor dem Bezirksgericht Frauenfeld steht Nicolas A. Rimoldi und raucht eine Zigarre. Es ist ein kalter Morgen Anfang März. Sein Mantel ist grün, sein Anzug violett, und zusammen erinnert das ein wenig an den Joker aus «Batman». Rimoldi bietet mir eine Villiger an.
Am selben Tag, an dem die 2024 gewählte Thurgauer Regierungsrätin Sonja Wiesmann im Januar 2025 im Amt stirbt, erscheint auf der Plattform X ein Beitrag: «Eine Mörderin weniger. Ich bedauere, wird sie nie vor einem Gericht Gerechtigkeit für das Corona-Verbrechen erfahren.»
Wegen dieses Satzes sind wir heute hier, am Donnerstag, 5. März 2026.
Während der Pandemie hatte die SP Thurgau eine Maskenverweigerin aus der Partei ausgeschlossen. Rimoldi machte dafür die damalige SP-Fraktionspräsidentin Wiesmann verantwortlich.
Man kann über politische Massnahmen streiten. Man kann sie für falsch halten, überzogen, sogar schädlich. Das ist Demokratie. Aber wer über eine Verstorbene schreibt, sie sei eine «Mörderin», ohne Beweis und Urteil, verlässt den Raum politischer Kritik. Und man darf sich tatsächlich fragen: Wer macht so etwas?
Ein Mann sammelt Anzeigen
Im Vorraum des Gerichts warten Angehörige und Freundinnen der Verstorbenen und ein Mitglied ihrer ehemaligen Partei. Man habe aus der Presse von dem Prozess erfahren und wolle moralisch unterstützen, sagt der SP-Mann.
Rimoldi wirkt an diesem Morgen gut gelaunt. Weil alles an ihm abzuprallen scheint, steht er vor dem Gebäude, raucht. Es sei aus der Distanz beeindruckend, zu sehen, wie er Strafanzeigen und Verurteilungen sammle, sage ich zum Mass-Voll-Mann. Er lacht.
Sein Anwalt stellt sich als Herr Zollinger vor, ebenfalls im Vorstand von Mass-Voll. Rimoldi sammle vor allem auch Einstellungsverfügungen, sagt Zollinger. Dann beginnt die Verhandlung.
Vom Freisinnigen zum Systemgegner
2019 wollte Nicolas A. Rimoldi, damals noch ein junger Freisinniger, für die Luzerner FDP in den Nationalrat. Im Sommer 2020 präsentierte er sich als freiwilliger Maskenträger. «Wenn schon, dann mit Stil. #TeamMaske», schrieb er zu einer handgeschneiderten Maske aus Mailand.
Ein Jahr später gründete er den Verein Mass-Voll, organisierte Proteste gegen die Corona-Massnahmen und erklärte, mit dem Zertifikat beginne die «Corona-Apartheid».
Heute spricht Rimoldi an Demonstrationen von «Diktatur» und «Volksaufstand». Er spricht auch von «Remigration» – einem Begriff aus rechtsextremen Milieus.
An einer von ihm mitorganisierten Kundgebung vor einigen Wochen in St. Gallen, die sich gegen eine geplante Impfpflicht richtete, trat er gemeinsam mit zwei mehrfach vorbestraften Anführern der rechtsextremen Gruppe Junge Tat auf. Zu Beginn wurde einem Rechtsextremen gedacht, der am Tag zuvor in Lyon bei einer Auseinandersetzung mit Antifaschisten getötet worden war.
Als die Polizei die Veranstaltung wegen mitgeführter Hellebarden untersagte, setzte sich ein Teil der Demonstrierenden über das Verbot hinweg und durchbrach eine Polizeisperre. Rimoldi ging vorneweg, zusammen mit Leuten der Jungen Tat.
In einem Video, das er noch am selben Tag auf Telegram veröffentlichte, sagte der 31-Jährige: «Und dann habe ich das Zeichen gegeben. Alle unsere Leute mit den Hellebarden, elf Stück, und unseren Kampfschildern, und dem Banner, haben wir die Polizisten weggedrückt. Sie sind gekommen, mit ihren Knüppelstöckli, und hatten das Gefühl, sie machen Eindruck bei uns. Sie mussten alle davonsecklen. Ich habe sie gewarnt.»
Bei der Staatsanwaltschaft seien wegen der Sache inzwischen verschiedene Anzeigen gegen Rimoldi und weitere Personen eingegangen, berichten Lokalmedien.
Freiheit und Empfindlichkeit
Rimoldi sieht sich auch heute noch als Vertreter der bürgerlichen Mitte. Wiederholt sagte er, er sei aus der FDP ausgetreten, weil diese den echten Liberalismus verraten habe.
Während er im Namen eines radikalen Liberalismus verbal heftig austeilt, gehörte er kürzlich zu jenen Personen, die die Zürcher Politikerin Sanija Ameti anzeigten. Ameti hatte mit einer Druckluftpistole auf eine Darstellung der Madonna mit Kind geschossen und das durchlöcherte Bild auf Instagram veröffentlicht. Rimoldi fühlte sich durch den Post in seinen religiösen Gefühlen verletzt.
In einem Rechtsstaat ist es eine bemerkenswerte Volte, gleichzeitig die Gerichte zu beschwören und ihre Legitimität permanent zu untergraben. Man erklärt den Staat zur Diktatur und fordert von eben diesem Staat Gerechtigkeit. Es ist ein rhetorischer Taschenspielertrick: Man delegitimiert die Institutionen und beansprucht zugleich ihre Autorität. Das ist ein vertrautes Motiv der Geschichte: Wer am lautesten Freiheit ruft, übernimmt oft als Erster die Sprache der Totalität.
Wer «Mord» ruft, ohne Tatbestand, Beweis und Urteil, ersetzt Recht durch Empörung. Das ist nicht radikal. Es ist vor allem bequem. Denn der Begriff «Mord» hebt jede Debatte auf. Er entzieht sich der Differenzierung. Er erhebt den Sprecher moralisch über alle anderen. Aus politischem Dissens wird moralische Vernichtung.
Die Inflation des Faschismus
Denn derselbe Mann, der eine Verstorbene «Mörderin» nennt, spricht unermüdlich vom «Faschismus», der in diesem Land herrsche. Dabei gibt es eine einfache Regel: Wenn alles Faschismus ist, ist nichts mehr Faschismus. Die Sprache der Katastrophe wird zur Alltagsmunition. Und irgendwann hört niemand mehr hin.
Faschismus war keine Metapher. Er war ein System. Er schaffte Wahlen ab, zerstörte Gerichte, verfolgte Oppositionelle, errichtete Lager. Wer eine liberale Demokratie mit funktionierenden Institutionen mit diesem Begriff belegt, betreibt keine scharfe Kritik, er betreibt historische Verharmlosung.
Der Mann, der während der Pandemie vom «Volksaufstand gegen die faschistischen Zwangsmassnahmen» träumte, sieht sich an diesem Frühlingsmorgen einer sehr nüchternen Realität gegenüber: dem Bezirksgericht Frauenfeld. Angezeigt von Angehörigen der Verstorbenen, nicht von einem Regime. Mit Verteidigung. Mit Anhörung. Mit Rechtsmitteln.
Der Richter fragt Rimoldi zu Beginn der Verhandlung, ob es korrekt sei, dass er nicht auf eine amtliche Verteidigung bestanden habe, sondern auf einen eigenen Anwalt, und dass das für ihn Kostenfolgen haben könne. Rimoldi bestätigt das.
Die angebliche Diktatur gewährt ihm ein faires Verfahren. Der echte Faschismus hätte ihm keines gewährt. Er hätte ihn nicht angehört. Er hätte ihn sich nicht verteidigen lassen. Er hätte ihn verschwinden lassen.
Das ist der Unterschied. Und er ist nicht gering. Die Institutionen, die er als tyrannisch bezeichnet, garantieren ihm seine Rechte. Das ist keine Ironie. Das ist Rechtsstaat.
Die Verteidigung
Vor Gericht wiederholt Rimoldi, was er schon gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft gesagt hatte: Er habe den Beitrag gar nicht selber verfasst. «Ich hätte das Wort Mörderin nicht verwendet, weil ich weiss, dass das zu einem Verfahren führt.» Begriffe wie «Grundrechtsgegner» oder «Globalisten» hätte er verwendet, sagt er, das sei seine Rhetorik.
Aus Kapazitätsgründen habe er den X-Beitrag delegiert. Er sei gerade Unterschriften gegen das E-ID-Gesetz am Sammeln gewesen. Die Formulierung «Mörderin» sei ein «Betriebsunfall».
Das Gericht fragt ihn, ob der Beitrag bis heute online sei. Rimoldi sagt ja. Alles andere wäre ein «Schuldeingeständnis».
Rimoldis Anwalt fordert vor dem Bezirksgericht einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft habe es versäumt, zu ermitteln, wer der eigentliche Verfasser des Tweets gewesen sei.
Die Entschuldigung
Der Anwalt der beiden Töchter der Verstorbenen, beide noch keine zwanzig Jahre alt, sagt, es sei den jungen Frauen extrem schwer gefallen, heute hierherzukommen. Sie suchten keinen Konflikt, keine Bühne. Es gehe auch nicht um Bestrafung um der Bestrafung willen, sondern darum, die Würde der verstorbenen Mutter wiederherzustellen. Und um die Frage, ob das Internet ein rechtsfreier Raum sei, in dem der Betreiber eines Accounts die Verantwortung einfach auf andere abschieben könne.
Um Politik gehe es nicht, sagt der Anwalt. Politikerinnen dürfe man kritisieren, aber die Würde des Menschen sei dabei zu achten. Dort verlaufe die Grenze, und diese Grenze habe Rimoldi überschritten.
Nicolas A. Rimoldi, das muss man ihm lassen, macht keine Gefangenen. Die Vorwürfe gegen ihn seien «absolut hanebüchen», sagt er in seinem Schlussvotum. Immer wieder habe es aus Kreisen der SP Kampagnen gegen ihn gegeben, um ihn und seine Mass-Voll-Bewegung mundtot zu machen. Darum gehe es auch heute: um Politik.
Dann entschuldigt sich Rimoldi bei den beiden Töchtern der Verstorbenen. So jedenfalls formuliert er es. Der 31-Jährige sagt: «Jetzt werden von der SP auch noch die Töchter der Verstorbenen missbraucht, und das ist etwas vom Widerlichsten, das ich je erlebt habe. Mir tun die Töchter sehr leid, dass sie Teil eines politischen Schauprozesses geworden sind. Ich möchte mir gar nicht ausmalen, wie das für sie sein muss. Das tut mir sehr leid für sie.»
Sprache der Empörung
Meinungsfreiheit bedeutet Schutz vor staatlicher Zensur. Sie bedeutet nicht Schutz vor Kritik. Und sie bedeutet nicht das Recht, dass man andere straflos als «Mörderin» bezeichnen darf. Die Frage bleibt: Wer reagiert auf den Tod einer politischen Gegnerin mit «Eine Mörderin weniger»?
Nicht der nüchterne Kritiker. Nicht der ernsthafte Liberale. Nicht der Verteidiger rechtsstaatlicher Prinzipien. Es ist die Sprache der moralischen Enthemmung. Die Sprache jener, die jeden politischen Konflikt zur historischen Endschlacht aufblasen.
Das Problem ist nicht nur sprachlich. Es ist politisch. Wer demokratische Gegner permanent kriminalisiert, gewöhnt seine Anhänger daran, sie nicht mehr als Gegner zu sehen, sondern als Feinde. Und Feinde behandelt man nicht mit Argumenten. Hier beginnt der eigentliche Schaden.
Die Freiheit stirbt nicht im Drama. Sie erodiert in der Übertreibung. Der Aufstand, von dem hier so oft die Rede ist, findet vor allem in der Sprache statt. Vor Gericht beginnt eine Wirklichkeit, die sich nicht für Posen interessiert.
Der Schuldspruch
Das Bezirksgericht Frauenfeld spricht Nicolas A. Rimoldi schliesslich schuldig und verhängt eine höhere Strafe als im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, den Rimoldi angefochten hatte. Er wird zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 50 Franken verurteilt, bedingt bei vier Jahren Probezeit, sowie zu einer Busse von 600 Franken. Hinzu kommen Verfahrenskosten und eine Entschädigung für die Privatklägerinnen.
Der Richter sagt, für das Gericht stehe fest, dass Rimoldi den Beitrag selbst veröffentlicht habe. Sein Bestreiten sei eine «Schutzbehauptung». Es handle sich um seinen persönlichen Account, zudem habe er den Beitrag bis heute online stehen lassen. Auch das Verschulden wiege nicht leicht, sagt der Richter. Die Äusserung habe eine erhebliche Öffentlichkeit erreicht. Bei der Strafzumessung berücksichtigt das Gericht auch eine inzwischen rechtskräftige Verurteilung aus Luzern, unter anderem wegen Nötigung.
Der Mass-Voll-Präsident sagt nach dem Urteil, es handle sich um ein politisches Urteil, das ihn nur noch mehr radikalisieren werde.
Später steht Rimoldi wieder vor dem Gerichtsgebäude. Er raucht noch immer eine Zigarre.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.









Dass der Rimoldi für den Ausdruck «Mörderin» eine Geldstrafe erhielt, wird schon strafrechtlich korrekt und im Rahmen sein. Ich weiss eigentlich wenig über ihn und seine Gesinnung im Allgemeinen. Der Autor Ryser stellt ihn im Artikel schon als dem Faschismus zugeneigten Menschen dar. Ob er das ist, weiss ich nicht und der Artikel hier liefert dafür kaum Brauchbares.
Andererseits erfahre ich auch erst duch diesen Artikel, dass damals die SP Thurgau eine «Maskenverweigerin» aus der Partei ausgeschlossen habe. Dass eine solche Massnahme als faschistoide Tendenz bezeichnet werden sollte, liegt wohl ebenfalls auf der Hand. Es gab niemals auch nur die geringste Evidenz für die Sinnhaftigkeit des Maskentragens und die Verweigerin hatte das wohl erkannt. Wenn eine Partei sie alleine deswegen rauswirft, ist das bezeichnend für die autoritäre Haltung dieser Parteiführung.
Es ist wichtig,in meinen Augen, zu erwähnen,dass Rimoldi sicher nicht für die Mehrheit der Corona Maßnahmen Kritischen und Impfkritischen Szene spricht und handelt.Wie zum Beispiel kürzlich in St.Gallen.Eigentlich gabs dort eine 2., grössere Demo zum neuen Gesetz, welche aber nicht zur Verfügung stand,für die Selbstinszenierung Rimoldis.Der Begriff Faschismus wurde zuviel und da gebe ich dem Autor Recht, von vielen kritischen Menschen in dieser Zeit verwendet.Denke aber, dass es doch totalitäre Ausschwünge von staatlicher Seite gegeben hat.Zum Beispiel die Umstände und Geschichte die mit Michael Ballweg abgezogen wurde.Stefan Homburg hat da ein gutes Video zu gemacht, wo rechtsstaatliches Handeln in Frage gestellt werden kann.Grundsätzlich fand ich immer fragwürdig, was uns die Leitmedien als Repräsentanten der Corona Kritischen Menschen gezeigt haben. Hier in der CH war ständig dieser Rimoldi Thema, in D ein veganer Koch und ein Schlagersänger,seither kenne ich den Begriff «Framing»