© Philosophencafé
Weissgeldpolitik noch in weiter Ferne
Diese Aussage von Bundesrat Ueli Maurer sei «schwer fassbar» und im Ausland «undenkbar», ereifert sich die NZZ am Sonntag.
Warum soll der Staat Banken aus der Patsche helfen, die sich im Ausland womöglich strafbar gemacht und die offizielle Schweizer Weissgeldpolitik hintertrieben haben? Warum sollen solche Banken für ihr Tun nicht gerade stehen müssen?
«Sie haben sich in der Schweiz nichts zuschulden kommen lassen», ist ein schwacher Trost. Denn wer im Ausland Geschäfte betreibt, muss sich eben an die dortigen Gesetze und Vorschriften halten. Wer sollte entsprechende Risiken besser einschätzen können als Banken?
Doch, meint die NZZ am Sonntag, sei es schlicht «undenkbar», eine unvorsichtige Bank Konkurs gehen zu lassen. Im Folgenden denken wir trotzdem darüber nach, die NZZ am Sonntag möge es verzeihen.
Jetzt möchten die Banken das Bankgeheimnis noch so gerne verletzen
Kaum hatten halbschlaue PR-Berater der Bankbranche das «Bankgeheimnis» in «Bankkundengeheimnis» umgetauft, wollen etliche Banken die Namen und Konten ihrer US-Kunden den US-Steuerbehörden verraten.
Diese Banken wollen also das Bankgeheimnis mit Absicht verletzen, um sich selber vor Bussen und Sanktionen der US-Behörden zu schützen. Trotz aller salbungsvollen Bekenntnisse zum Bankgeheimnis ist den Banken das eigene Hemd näher als das guter Kunden, an denen sie viel verdient hatten.
Dummerweise für die Banken ist das Verletzen des Bankgeheimnisses in der Schweiz noch immer ein Straftatbestand. Deshalb würden sich die Banken strafbar machen, wenn sie US-Kunden, die unversteuertes Geld auf Schweizer Konten verstecken, den USA zur Strafverfolgung auslieferten.
Der häufig verunglimpfte Staat soll jetzt helfen
«Weniger Staat» und «weniger Gesetze und Reglemente» und dafür den Spielraum für «Eigenverantwortung» erweitern – so lautete das Mantra von Banken, Economiesuisse, Avenir Suisse und von Exponenten der SVP und FDP.
Doch jetzt schieben diese gleichen Kreise und Lobbys dem Staat sogar eine Schuld in die Schuhe: Die Aufsichtsbehörde Finma habe nämlich den Banken zu wenig auf die Finger geschaut, ihnen also zu wenig Vorschriften gemacht. Dreister geht es kaum.
Der Bundesrat müsse jetzt endlich dafür sorgen, dass die Banken – ungeschoren von einer Strafverfolgung in der Schweiz wegen Verletzung des Bankgeheimnisses – Tausende von Kundendaten an die USA liefern dürfen.
Banken wollen nicht auslöffeln, was sie sich eingebrockt haben
Konkret geht es zum Beispiel um eine geplante Zusatzerklärung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA. Es würde Banken ermächtigen, Kundendaten direkt oder indirekt übers Bundeshaus an US-Behörden weiter zu geben, selbst aufgrund von generell gehaltenen Sammelanfragen ohne Namensnennung bei der Anfrage – eine weitere Durchlöcherung des bisherigen Bankgeheimnisses.
Falls die betroffenen Banken die von den USA geforderten Daten nicht liefern, drohen ihnen die US-Behörden mit Strafverfahren (wie jetzt gegen die Bank Wegelin) und mit gravierenden Behinderungen der Geschäftstätigkeit.
Doch diese Banken wollen nicht auslöffeln, was sie sich mit ihrer in den USA vermutlich gesetzwidrigen und strafbaren Geschäftspolitik selber eingebrockt haben. So weit ist es her mit ihrer «Eigenverantwortung».
In diesem Kontext meinte SVP-Bundesrat Ueli Maurer in einem Interview vom September 2011: «Man muss sich vom Schweizer Staat her überlegen, ob wir halt auch mal eine Bank hopsgehen lassen wollen.»
Pascal Hollenstein, Inland-Chef der NZZ am Sonntag, empört sich darüber, «mit welch despektierlicher Nonchalance hier über den Verlust von Arbeitsplätzen und wirtschaftlicher Kraft gesprochen wird».
Bei Banken sollen Konkurse nichts Normales sein
Diese Argumentation widerspricht dem ständigen Credo von NZZ, NZZ am Sonntag, Econmiesuisse, Banken- und Industrieverbänden, dass auf dem freien Markt Wettbewerb herrschen soll, damit die Tüchtigen Erfolg haben und die Schwachen auf der Strecke bleiben.
Im Fall der Bank Wegelin war das so: Sie hat laut Anklage Gesetze in den USA verletzt, Steuerhinterziehern aktiv geholfen und unversteuerte Gelder sogar gewaschen. Dieses unvorsichtige und dumme Verhalten führte zum Notverkauf des grössten Teils der Bank. Profitiert hat die Raiffeisenbank, welche sich im Markt besser positionierte. Die Arbeitsplätze verschoben sich von der Wegelin- zur Raiffeisenbank.
Warum soll für andere Banken, die sich im Ausland fahrlässig und vermutlich strafbar verhalten haben, nicht das Gleiche gelten? Die erfolgreichen und korrekt Handelnden setzen sich im Markt durch und andere haben die Konsequenzen zu tragen oder können sogar «hopsgehen».
Konkurse sollten doch für Verteidiger einer freien Marktwirtschaft etwas völlig Normales sein – selbst wenn Arbeitsplätze verloren gehen. Im Gegenteil: Die Arbeitsplätze verlagern sich dann zu den produktiveren und besser geführten Unternehmen. Das staatliche Erhalten von Arbeitsplätzen ist als unerwünschte Strukturerhaltung verpönt.
Doch offensichtlich sollen die Wettbewerbsregeln des freien Marktes höchstens für kleine und mittlere Unternehmen gelten, nicht aber für Industrie- oder Bankkonzerne. Man dürfe nicht in Kauf nehmen, schreibt die NZZ am Sonntag, dass «weitere Banken verschwinden» (die Bank Wegelin ist allerdings nicht verschwunden, eine Nachfolgebank heisst jetzt Notenstein). Der Finanzplatz Schweiz dürfe nicht «in ordnungspolitischer Schönheit sterben».
Schützenhilfe erhielt die NZZ am Sonntag vom Wirtschaftschef der NZZ: Der «Finanzplatz als Ganzes» und mit ihm die «internationale Glaubwürdigkeit der Schweiz» stehe auf dem Spiel. Deshalb sei jetzt «ein Schulterschluss nötig».
Das sind exakt die Argumente der Banken-Lobby. Die Tausenden von Steuerhinterziehern, welche auf die Schalmeien der «Bankberater» hereingefallen sind, lässt man wie heisse Kartoffeln fallen. Handelt es sich bei diesen Kunden – im langjährigen Duktus der Banken – nicht um arme Opfer von konfiskatorischen Steuergesetzen im Ausland, denen man Zuflucht gewähren musste?
SVP auf althergebrachter Linie konsequent
Bald sind es vier Jahre, seit die UBS den US-Behörden mit dem Segen des Bundesrates und des Parlaments 4500 US-Kunden verriet, weil deren Verhalten einem schweren Steuervergehen entsprach. Um die Vergangenheit zu bewältigen, zahlte die UBS zudem eine Busse von 780 Millionen Dollar.
Im gleichen Atemzug erklärten Banken und Bundesrat, in Zukunft eine konsequente Weissgeldstrategie zu verfolgen. Im Klartext: Die Banken sollen nur noch versteuerte Gelder annehmen, wenigstens von Anlegern aus den Industriestaaten der OECD.
Doch die Banken weigerten sich, von ihren Kunden eine Erklärung unterschreiben zu lassen, dass deren Gelder im Heimatland versteuert sind. Das wäre ebenso leicht zu realisieren gewesen wie das Ausfüllen des Geldwäscherei-Formulars, auf dem man bestätigen muss, der wirtschaftlich Berechtigte des Geldes zu sein.
Das Resultat dieser Banken-Obstruktion kennen wir: Eine ganze Reihe von Banken mit Sitz in der Schweiz stehen heute wegen ihrer Schwarzgeldpolitik so stark unter US-Druck, dass der sonst so verpönte Staat die Suppe mit auslöffeln soll.
Die SVP war bisher in dieser Beziehung konsequent: Sie will den Zusatz zum Steuerabkommen mit den USA nicht unterstützen, um das Bankgeheimnis nicht noch mehr aufzuweichen.
Ernst machen mit der Weissgeldpolitik
Im Klartext ist das Bankgeheimnis ein «Steuerhinterziehungsgeheimnis». Denn wer alle seine Konten-Guthaben versteuert, kann vom Bankgeheimnis nicht profitieren. Im Gegenteil: Je mehr vorwiegend Reiche grössere Beträge am Fiskus vorbei platzieren, desto mehr müssen die Ehrlichen zu den Steuereinnahmen beitragen. Ausserdem hatte das rigorose Schweizer Bankgeheimnis stets viel kriminelles Geld angezogen.
Aus diesen Gründen wollen SP und Grüne das Bankgeheimnis schon längst aufheben. Eine Volksinitiative zur Lockerung des Bankgeheimnisses hat das Volk 1984 nach einer millionenschweren Kampagne der Gegner deutlich abgelehnt.
Die Zeiten haben sich geändert: Heute mahnt auch der NZZ-Wirtschaftschef Peter A. Fischer: «Die Schweiz muss signalisieren, dass sie es mit der 'Weissgeldstrategie'...ernst meint.» Bisher war dies offensichtlich nicht der Fall.
Exponentinnen der SP wie Susanne Leutenegger-Oberholzer packen die Gelegenheit beim Schopf und wollen das Zusatzabkommen mit den USA nur ratifizieren, wenn die Weissgeldstrategie in einem Gesetz festgeschrieben wird. Leutenegger spricht von einem «Nachweis der Kunden, dass das Geld versteuert ist».
Über diese Forderung macht sich die NZZ am Sonntag lustig: Die SP wolle eine «totale Kontrolle über die Bankkunden installieren» und ein «staatliches Kontrollregime» einrichten, das jeden Bürger «a priori unter Verdacht stellt».
Zwischen Lippenbekenntnis und «Laisser-faire» einerseits und einer totalen Kontrolle gäbe es noch den alten Vorschlag, dass Bankkunden wenigstens unterschreiben müssen, dass das Geld versteuert ist. Unehrliche Kunden begingen mit einer solchen Unterschrift immerhin eine strafbare Falschbeurkundung. (Nachtrag der Redaktion: CVP und FDP haben sich unterdessen grundsätzlich für eine Selbstdeklaration ausgesprochen, die SVP strikt dagegen.)
So lange sich die Banken gegen diese einfache Massnahme sträuben, ist es ihnen mit der Weissgeldpolitik auch in Zukunft nicht ernst.
Eines scheint klar: Einige Banken wollen in Ländern ausserhalb der OECD nichts wissen von einer Weissgeldpolitik. Vor allem in Schwellenländern wollen sie weiterhin freie Hand haben, mit einer noch aktiveren Schwarzgeldpolitik als bisher lukrative Geschäfte zu machen.
Bis sie auch damit eines Tages wieder auf die Nase fliegen und nach dem Staat rufen.
Es bleibt die Hoffnung oder Illusion, dass der Staat rechtzeitig dafür sorgt, dass eine Bank Konkurs gehen kann wie jedes andere Unternehmen. Es wäre denkbar, dass auch die NZZ am Sonntag sich dafür einsetzt.
keine
Die Anklage des US-Justizdepartements gegen die Bank Wegelin
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