Sperberauge

TTIP hebelt Demokratie aus

Christian Müller © zvg

Christian Müller /  Der St. Galler Ökonomie-Professor Gebhard Kirchgässner bestätigt in der AZ: Bei TTIP gibt es auch Verlierer.

In der AZ vom 11. August 2015 äussert sich Prof. Dr. Gebhard Kirchgässner von der Universität St. Gallen zu den Vorteilen von Freihandelsabkommen. Ob es denn auch Verlierer und Nachteile gebe, fragt schliesslich der Interviewer Tommaso Manzin.

Kirchgässner: «Schon wenn zwei Ländergruppen ein Freihandelsabkommen schliessen, ist nicht gesagt, dass jedes Land beider Gruppen profitiert. Ein Beispiel ist die EU-Osterweiterung. Und auch wenn ein Land insgesamt gewinnt: In seinem Innern können sich nicht alle eine Scheibe der Zusatzgewinne abschneiden. In der Regel verlieren auch einige.»

AZ: Was hat der Freihandel bisher der Schweiz gebracht?

Kirchgässner: «Für die Schweiz als kleine und besonders von Ausfuhren abhängige Volkswirtschaft sind Freihandelsabkommen wie etwa jenes von 1972 oder die bilateralen Abkommen I und II mit der EU vital. Dagegen können Investitionsschutzabkommen, wie sie in der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP vorgesehen sind, die Demokratie aushebeln.»

AZ: Wie das?

Kirchgässner: «Diese Abkommen waren dafür gedacht, Investitionen in Ländern mit schlecht ausgebildetem Gesetzesrahmen vor Enteignung zu schützen – auch vor «indirekter Enteignung» durch staatliche Massnahmen. Ein Tabakkonzern kann demnach vor privaten Geheimgerichten auf Schadenersatz klagen, wenn er durch Entscheide der Gesundheitspolitik Absatz und Gewinne beeinträchtigt sieht. Drohende Schadenersatzzahlungen können den demokratischen Entscheidungsprozess beeinflussen.»

Schön, dass endlich auch globalisierungsfreundliche Ökonomen bestätigen, was etliche NGOs schon seit Monaten in die Diskussion werfen: TTIP darf so, wie geplant, keinesfalls unterzeichnet werden! Einmal mehr profitieren die transnationalen Konzerne, während die beteiligten Länder bzw. ihre Steuerzahler im Konfliktfall für die von den Konzernen geltend gemachten Gewinn-Ausfälle bezahlen müssen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

Zum Infosperber-Dossier:

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2 Meinungen

  • Portrait_Josef_Hunkeler
    am 15.08.2015 um 23:18 Uhr
    Permalink

    Das 72er Abkommen wurde auch schon einmal dazu gebraucht die Einführung kantonaler Gebäudeversicherungen z.B. im Wallis zu verhindern. Neue Regelungen, welche Wirkungen wie «mengenmässige Beschränkungen» haben könnten, sind somit nicht mehr möglich, selbst wenn jeder, der sich in diesem Geschäft etwas auskennt die kostensparenden Aspekte der gemeinschaftlichen Versicherungseinrichtung anerkennt.

    Dogmatische Freihandesregeln nützen v.a. denen, die schon über einiges an Marktmacht verfügen und sich entsprechende Monopolnischen ausbauen können.

    Der «Minderheitenschutz ist das Kennzeichen funktionierender Demokratie» sagt man oft. Freihandel ohne funktionierende Wettbewerbsregulierung führt zu perversen Situationen, wie sie in den US üblich sind. Hier wird die Freiheit der Schwachen für die Freiheit der Starken geopfert. Früher hatten Wegelagerer alle Rechte, heute sind es Freihandelsapostel.

    Jede Regulierung hat distributive Aspekte. Man sollte aber darauf achten, dass diese Transfers nicht überborden. Die Stabilität des Systems beruht auf einem minimalen Ausgleich und Fairnessprinzip.

  • am 26.08.2016 um 14:56 Uhr
    Permalink

    Demokratie ? Diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden und diejenigen, die entscheiden werden nicht gewählt. (Zitat)

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