Schafe Grimsel

Auf dem Silbertablett für den Wolf: Ungeschützte Schafe auf einer Walliser Alp © ktm

Wolfsrisse: Der Kanton Wallis trickst weiter

Kurt Marti /  Ein Viertel der als geschützt deklarierten, gerissenen Schafe war nicht geschützt, wie der Kanton Wallis nachträglich zugibt.

Am 9. Dezember 2020 zog der Kanton Wallis in einer Medienmitteilung seine Jahresbilanz zu den Wolfsrissen: Insgesamt seien 302 Nutztiere vom Wolf gerissen worden, wovon «65 Nutztiere in geschützten, 52 in nicht-schützbaren und 185 in ungeschützten Situationen».

Doch was versteht der Kanton Wallis genau unter «geschützt» und «nicht-schützbar»? Das wollte Infosperber von den beiden zuständigen Dienststellen für Jagd und Landwirtschaft gleichentags per Mail wissen.

«Geschützte Nutztiere» sehr grosszügig interpretiert

Die Beantwortung der Fragen war offenbar so heikel, dass die beiden Dienststellen sage und schreibe zweieinhalb Monate brauchten, um eine gemeinsame Stellungnahme zu koordinieren. Erst am 24. Februar traf diese bei Infosperber ein (siehe Kasten unten: Chronologie).

Dabei zeigte sich, dass der Kanton Wallis den Begriff der «geschützten Nutztiere» sehr grosszügig interpretiert. 16 der 65 gerissenen Schafe (also ein Viertel), die der Kanton in seiner Medienmitteilung vom Dezember als «geschützt» deklarierte, wurden laut der kantonalen Stellungnahme zwar «auf einer geschützten Alp mit Nachtpferch gesömmert», aber waren «in einer nicht geschützten Situation», weil sie sich «aus verschiedenen Gründen nicht im Nachtpferch befanden».

Das heisst, dass nur rund 16 Prozent (49 von 302) der gerissenen Schafe im Wallis geschützt waren oder anders gesagt: Fünf von sechs gerissenen Schafen waren ungeschützt (siehe dazu Infosperber: Die Schafe werden dem Wolf oft auf dem Silbertablett serviert).

Walliser kopieren die Trickserei der Bündner

Damit kopiert der Kanton Wallis den Kanton Graubünden, der in den Medien zunächst behauptete, die Hälfte der vom Wolf gerissenen Nutztiere seien geschützt. Infosperber-Recherchen hingegen zeigten, dass beispielsweise im August 2020 bloss 6 Prozent geschützt waren.

Die grosse Differenz kam durch dieselbe Trickserei zustande, die nun auch der Kanton Wallis praktiziert: Als geschützt wurden auch jene Schafe mitgezählt, die sich zwar in der Nähe einer geschützten Herde befanden, aber ausserhalb des Nachtpferchs und damit ungeschützt im Umkreis von 500 bis 1000 Meter gerissen wurden.

Auf die Entschädigungszahlungen hat das keinen Einfluss, hingegen spielt es eine Rolle, wenn es um die Mindestzahl von 15 Rissen geht, die für eine Abschussbewilligung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) für einen Wolf notwendig sind.

Beispielsweise im September 2020 versuchte der Kanton Graubünden eine Abschussbewilligung zu erwirken, die das Bafu jedoch nicht erteilte, weil vier Schafe nicht geschützt waren, die der Kanton Graubünden als geschützt deklariert hatte.

Im Gegensatz zum Kanton Graubünden, der die Namen der Alpen mit den Wolfsrissen auf seiner Internetseite publiziert, war der Kanton Wallis auf Anfrage nicht bereit, die entsprechenden Angaben zu liefern.

Nicht-schützbare Alpen: Kanton Wallis lässt Frage offen

Interessant ist auch die Frage, was der Kanton Wallis unter «nicht-schützbaren» Alpen versteht. Um eine Abschussbewilligung für den Wolf zu ergattern, deklarierte der Kanton Wallis im Jahr 2018 gegenüber dem Bund kurzerhand schützbare Alpen als «nicht schützbar».

Mit diesem Trick konnten die gerissenen Schafe für einen Wolfsabschuss angerechnet werden – ein Entscheid, den die Walliser Regierung stützte. Dagegen reichten das Bafu sowie die Umweltorganisationen Pro Natura und WWF Beschwerde beim Kantonsgericht ein, welches den Kanton Wallis unsanft zurückpfiff.

Infosperber wollte deshalb von den beiden Dienststellen für Jagd und Landwirtschaft wissen, welche Alpen laut der Medienmitteilung vom Dezember als «nicht-schützbar» eingestuft wurden.

Der Kanton Wallis wollte dazu «nicht weiter ins Detail gehen» und liess die Frage offen. Transparenz sieht anders aus. Der Bund ist deshalb gut beraten, bei einem erneuten Abschussgesuch, genau hinzuschauen und notfalls Beschwerde beim Kantonsgericht einzureichen.

Zudem muss der Bundesrat für die Einhaltung und die ausreichende Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen sorgen. Eine entsprechende Motion wird in der laufenden März-Session vom National- und Ständerat überwiesen.

Chronologie der Anfrage

  • 9. Dezember 2020: Der Kanton Wallis publiziert die Medienmitteilung zum Wolfsmonitoring und zur Schadensbilanz. Gleichentags schickt Infosperber die Fragen an die Dienststelle für Jagd, die sich für nicht zuständig erklärt und auf die Dienststelle für Landwirtschaft verweist.
  • 15. Dezember 2020: Die Dienststelle für Landwirtschaft verspricht eine Antwort innert Monatsfrist bis am 15. Januar 2021.
  • 22. Januar 2021: Weil keine Antwort eingeht, erhält die Dienststelle für Landwirtschaft ein Erinnerungs-Mail.
  • 3. Februar 2021: Knapp zwei Wochen später teilt die Dienststelle für Landwirtschaft mit, dass die Antworten nun zur «Validierung» beim Medienverantwortlichen und zur «Koordination» bei der Dienststelle für Jagd seien.
  • 24. Februar 2021: Nach zweieinhalb Monaten schickt der Kanton Wallis seine Antworten auf die Fragen vom Dezember.

Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine.

Zum Infosperber-Dossier:

Kuh

Landwirtschaft

Massentierhaltung? Bio? Gentechnisch? Zu teuer? Verarbeitende Industrie? Verbände? Lobbys?

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4 Meinungen

  • am 6.03.2021 um 12:05 Uhr
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    Dass Kantone wie Wallis und Graubünden mischeln ist bekannt. Kein Zufall dass in diesen Kantone viele Verstösse gegen Baugesetze stattfinden. Von den 4000 toten Nutztieren pro Sömmerung will hingegen niemand etwas wissen.

  • am 6.03.2021 um 22:36 Uhr
    Permalink

    Dieser Artikel befindet sich in einem geschützten Theoretischem Raum. Schafe können auf einer Alp nicht wirklich geschützt werden. Werden die Schafe Nachts in einen 2 m hohen Zaun gesperrt, reissen die Wölfe während dem Tag die Schafe auf der Weide. Die Umweltverbände benutzen diesen Unsinn über die Machbarkeit des Schutzes vor Wölfen als Strategie zur Rechtfertigung der Wölfe.

    • am 7.03.2021 um 12:10 Uhr
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      Ich bin überzeugt: Werden Nutztierherden 24 Stunden mit Schutzhunden und ähnlichem geschützt wird es etwas nutzen.

  • am 9.03.2021 um 22:25 Uhr
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    Wenn eine Alp «nicht schützbar» ist, wäre dann die logische Konsequenz daraus nicht eher, dass man auf Schafhaltung dort verzichtet?
    Es mag schon sein, dass sich Schafhaltung nicht mehr lohnt, wenn man einen ernsthaften Herdenschutz organisieren muss. Ehrlicherweise müsste man aber auch zugeben, dass sich Schafhaltung in der Schweiz ohne Subventionen sowieso kaum lohnen würde. Es ist sehr fragwürdig, warum man eine solche Form von Schafhaltung überhaupt subventioniert.
    P.S.: Ich bin kein militanter Wolfsschützer. Wenn Wölfe die Scheu vor dem Menschen verlieren (z.B. zu nahe an Siedlungen kommen), soll man sie von mir aus ruhig abschiessen dürfen. Wenn Wölfe aber auf einer abgelegenen Alp eine dargebotene Gratismahlzeit nicht verschmähen, darf ihnen deswegen kein Vorwurf gemacht werden.

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