Signal Zusatztafel Mitfahrgemeinschaft Carpooling

Die mittlere Spur darf nur von Fahrzeugen benützt werden, die mit drei oder mehr Personen besetzt sind. © SRF

Neues Verkehrssignal – leider nutzlos

Marco Diener /  Der Bund will Fahrgemeinschaften fördern. Dafür hat er ein neues Signal geschaffen. Doch auf unseren Strassen fehlt der Platz.

Aus Frankreich ist das Signal «Covoiturage» schon lange bekannt. Seit Anfang Jahr gibt es etwas Ähnliches auch in der Schweiz: Die Zusatztafel 5.43 «Mitfahrgemeinschaft».

Zusatztafel Mitfahrgemeinschaft Carpooling
Die neue Zusatztafel «Mitfahrgemeinschaft»: Hier dürfen nur Fahrzeuge verkehren, die mit drei oder mehr Personen besetzt sind.

Sie kann in Kombination mit den Signalen «Allgemeines Fahrverbot», «Verbot für Motorwagen» und «Busfahrbahn» montiert werden. Die Zusatztafel mit dem Wort «ausgenommen» bedeutet, dass Fahrgemeinschaften die entsprechende Spur oder Strasse trotz Verbots benützen dürfen, sofern mindestens so viele Personen im Auto sitzen wie auf der Zusatztafel angegeben.

Aus Umweltgründen

Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass «Fahrgemeinschaften die Umwelt- und Verkehrsbelastung verringern». Gemäss seinen Angaben sind Autos im Pendlerverkehr durchschnittlich mit nur 1,1 Personen besetzt. Sässen mehr Personen in einem Auto, sänke die Zahl der Autos, die auf unseren Strassen unterwegs sind. Deshalb will der Bundesrat «Fahrzeuge mit mehreren Insassen privilegieren».

Diese Privilegierung soll auch auf Parkplätzen gelten. In Kombination mit den Signalen «Parkieren gestattet», «Parkieren mit Parkscheibe» und «Parkieren gegen Gebühr» bedeutet die neue Zusatztafel, dass ein Parkplatz nur von Fahrgemeinschaften benützt werden darf. Das Auto muss bei der Zufahrt mit der angegebenen Mindestzahl von Personen besetzt sein, nicht aber bei der Wegfahrt.

Kaum Wirkung

Bereits jetzt zeichnet sich allerdings ab, dass die Neuerungen in der Signalisationsverordnung kaum Wirkung haben werden. Dies zeigt eine Umfrage, welche die «Automobil-Revue» gemacht hat. Thomas Rohrbach, Sprecher im Bundesamt für Strassen (Astra), sieht auf Nationalstrassen wenig Spielraum. «Wir haben keine Spuren auf Vorrat», sagt er.

Besser sieht es auch in den Städten nicht aus. Denn nur wenige Strassen verfügen über zwei oder sogar drei Spuren pro Richtung. Die Stadt Bern beispielsweise will die Busspuren für Fahrgemeinschaften nicht öffnen, weil «der ÖV ausgebremst» würde.

Die Stadt Basel kam schon vor Jahren zum Schluss: «Fahrgemeinschaftsspuren auf dem städtischen Strassennetz sind nicht zweckmässig. Der mögliche Fahrzeitgewinn ist zu klein, die negativen Effekte auf den übrigen Verkehr zu gross.»

Die Stadt Luzern hat «keine diesbezüglichen Pläne». Und auch die Stadt Zürich äussert sich grundsätzlich negativ. «Es kann aber sein, dass wir die neue Signalisation an ausgewählten Standorten anbringen», heisst es.

Anders sieht es in Frankreich und in den USA aus. In den USA gibt es da und dort Autobahnen mit sechs Spuren pro Richtung. Da lässt sich ohne weiteres eine für Fahrgemeinschaften reservieren. So gibt es in 17 US-Bundesstaaten spezielle Spuren für Fahrgemeinschaften. Und Frankreich ist im Vergleich zur Schweiz sehr dünn bevölkert. Bei Autobahneinfahrten hat es häufig viel Platz für «Covoiturage»-Parkplätze.


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Eine Meinung zu

  • am 18.01.2023 um 12:49 Uhr
    Permalink

    Die Städte machen nicht mit – klar doch, die linken Regierungen wollen ja den Individualverkehr eh verbieten.

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