Kommentar

Demokratie ja – aber nur, wenn’s passt

Walter Langenegger © zvg

Walter Langenegger /  Wenn im Parlament Partikularinteressen über dem Volkswillen und der Verfassung stehen, bleiben demokratische Werte auf der Strecke.

Die bürgerliche Mehrheit schlägt in jüngster Zeit einen staatspolitisch fragwürdigen Kurs ein: Immer häufiger biegt sie Plebiszite und demokratische Entscheide, die ihr nicht passen, nach ihrem Willen zurecht – notfalls gegen etablierte Verfahrensregeln, Bundesverfassung und Volkswillen. Demokratie ja – aber nur von Fall zu Fall? Hier findet eine gefährliche Erosion demokratischer Gesinnung statt.

Demokratie lebt nicht nur von einer Verfassung, die auf Mehrheitsprinzip, Grund- und Menschenrechten und fairen Verfahrensregeln gründet; Demokratie lebt auch davon, dass der Geist der Verfassung bestimmend und lenkend ist für die politischen Akteure. Demokratische Prinzipien müssen über Ideologie und Parteiprogramm stehen. Fehlt diese Grundhaltung, droht Demokratie zum toten Buchstaben zu werden.

Schlechte Verlierer

Dass es um diese Grundhaltung in der Schweiz nicht zum Besten bestellt ist, zeigt sich immer häufiger, zuletzt etwa nach dem Ja zur 13. AHV-Rente. Obwohl inzwischen einige Wochen vergangen sind, können sich die bürgerlichen Parteien mit ihrer Niederlage nicht abfinden, verharren im Kampfmodus, machen sich über den Volksentscheid lustig und torpedieren ihn mit abstrusen Finanzierungsvorschlägen. Dies gipfelte jüngst etwa darin, dass die NZZ hämisch anregte, eine Regelung einzuführen, die es erlaubte, freiwillig auf den Rentenzuschlag zu verzichten.

Bedenkliche Entwicklung

Man könnte diese Rhetorik nun als Schmerzbewältigung der Abstimmungsverlierer abtun. Doch damit unterschätzt man das Phänomen. Denn die Diskreditierung unliebsamer Plebiszite durch die bürgerliche Mehrheit hat mittlerweile System. Sie dient dazu, das Terrain vorzubereiten, um demokratische Verdikte später im Parlament angreifen zu können, die dazu nötigen staatspolitisch fragwürdigen Manöver und juristischen Winkelzüge zu rechtfertigen und ihnen den Anschein von Rechtmässigkeit zu geben.

Was damit gemeint ist, zeigen die folgenden ausgewählten sechs Entscheide von Stände- und Nationalrat in jüngster Zeit:

  • Vor einem Jahr ermöglichte es das bürgerliche Parlament dem Bundesrat in einem beispiellosen Vorgang, den Kaufvertrag für F‑35-Kampfjets zu unterschreiben, obwohl dagegen eine Volksinitiative hängig war. Damit wurde faktisch eine Abstimmung verhindert, ein Volksrecht entwertet und die Gegnerschaft kaltgestellt.
  • 2021 hiess das Stimmvolk gegen den Willen der Bürgerlichen die sogenannte Pflege-Initiative gut. Sie ist bis heute blockiert. Genau dies hatten Exponenten der FDP bei einem Ja angedroht zu tun: den Volksentscheid auf die lange Bank zu schieben. Die Pflegebranche sieht darin zu Recht eine Verletzung der Verfassung.
  • Auf Druck der bürgerlichen Mehrheit legte der Bundesrat im Januar einen Entwurf vor, mit dem die bestehenden kantonalen Mindestlöhne ausgehebelt werden sollen. Der Bundesrat selbst warnte davor und bezeichnete diese Absicht als verfassungswidrig, weil damit die kantonale Souveränität und das Legalitätsprinzip missachten werden.
  • Im März dieses Jahres brachte die bürgerliche Mehrheit die Umsetzung der 2022 gutgeheissenen Volksinitiative gegen die Tabakwerbung zum Scheitern, indem sie Sonderregeln durchsetzen wollten, die hinter das alte Gesetz zurückfielen. Selbst bürgerliche Medien sprachen von einem Verstoss gegen den Volkswillen.
  • Ebenfalls im März durchlöcherten die Bürgerlichen das Zweitwohnungsgesetz mit so weitreichenden Ausnahmen, dass der Bundesrat festhalten musste, dass hier die Verfassung gebrochen wird. Das Gesetz geht auf eine im Jahr 2012 gutgeheissene und von den Bürgerlichen bekämpfte Volksinitiative zurück.
  • Und schliesslich überwies der Ständerat in der letzten Session eine Motion, die alle Gemeinden zwingen will, die Höchstgeschwindigkeiten innerorts auf 50 Stundenkilometern zu belassen. Damit setzte er sich über zwei Grundpfeiler unseres politischen Systems hinweg: die Gemeindeautonomie und den Föderalismus.

In der Summe zeigt das deutlich, was im bürgerlichen Lager Sache ist: ein tiefer Unwille, Niederlagen zu akzeptieren und Volksentscheide unserer Konkordanzdemokratie entsprechend gemeinsam mit dem politischen Gegner konstruktiv umzusetzen. Stattdessen stellt es immer häufiger seine eigenen Ziele und Interessen über die demokratischen Grundsätze und passt dank satter Mehrheiten die Spielregeln im parlamentarischen Entscheidungsprozess dem an, was dem eigenen Vorteil dient.

Gefährlicher Opportunismus

Die zunehmende opportunistische Haltung der bürgerlichen Mehrheit gegenüber staatspolitischen Prinzipien ist gefährlich. Sie führt zu Beschlüssen mit zweifelhafter Legitimität, verzerrt die Gesetzgebung, entwertet unser verfassungsrechtliches Fundament und beschädigt das Vertrauen der Bevölkerung in den politischen Prozess und in das Funktionieren der demokratischen Institutionen.

Gesetzgeber und Richter

Dies wiegt umso schwerer, als die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt. Dem Bundesgericht ist es verwehrt, Bundesgesetze zu überprüfen. Oberster Verfassungshüter ist das Parlament selbst. Es ist Gesetzgeber und Richter zugleich und faktisch in der Lage, nicht verfassungskonforme Bundesgesetze zu erlassen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Damit tragen die Mitglieder von Stände- und Nationalrat grosse Verantwortung und müssten in Bezug auf Verfassungstreue und demokratische Gesinnung umso mehr ein Vorbild sein. Viele sind das aber nicht!

Neoliberal und rechts

Dass diese Grundhaltung vielen bürgerlichen Volksvertreterinnen und -vertretern abhandengekommen ist, dürfte zur Hauptsache der politischen Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte geschuldet sein. Geprägt ist diese von zwei tiefgreifenden Strömungen: erstens eine prononcierte neoliberale Wirtschafts-, Steuer-, Finanz- und Sozialpolitik und zweitens eine Radikalisierung im rechten Parteienspektrum mit Sogwirkung auf die bürgerlichen Parteien. Beides hat das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Verfassungstreue und demokratischer Gesinnung geschwächt.

Zunächst zum Neoliberalismus: Er hat zu einer Entfesselung wirtschaftlicher Macht geführt mit der Folge, dass der demokratische Staat zur Magd von Konzernen und Branchen geworden ist und sich der Lobbyismus bis in die feinsten Verästelungen von Politik und Verwaltung ausgebreitet hat. Es geht immer weniger darum, Demokratie als Mittel zur Herstellung von Gemeinwohl und Gerechtigkeit zu begreifen, sondern vielmehr darum, sie zu umgehen und zu verbiegen, um wirtschaftliche Partikularinteressen besser durchzusetzen.

Sodann zur Radikalisierung im rechten politischen Spektrum: Sie hat die Menschen anfällig gemacht für eine autoritäre «Herr-im-Haus»-Mentalität. Die Bedeutung von Werten wie Menschenrechte und Gleichheitsprinzip sowie der Respekt für staatspolitische Grundsätze schwindet. Demokratie und Verfassung werden in diesen Kreisen nur angerufen, wenn sie der eigenen Ideologie dienen und als Mittel zum Zweck eingesetzt werden können. Denn auch hier zählt nur, sich durchzusetzen – mit oder gegen Demokratie und Verfassung.

Düstere Aussichten

Demokratie je nach Ideologie, Partikularinteressen und Machtkalkül von Fall zu Fall also? Und das in einer Zeit, in der es mehr denn je nötig wäre, demokratische Werte und Prinzipien zu verteidigen? Düstere Aussichten.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Walter Langenegger war Inlandchef des «St.Galler Tagblatts» und später Kommunikationschef der Stadt Bern. Er veröffentlicht seine Beiträge im Blog «Meinung».
_____________________
Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

Zum Infosperber-Dossier:

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9 Meinungen

  • am 9.04.2024 um 11:27 Uhr
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    Der Artikel kommt recht einäugig daher. Ist die Verfolgung von Partikularinteressen eine Eigenheit von «bürgerlichen» Mehrheiten oder auch von anderen Mehrheiten? Dann wäre «bürgerlich» ja geradezu ein Schimpfwort.

  • am 9.04.2024 um 11:45 Uhr
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    Sehr empfehlenswert ist der Vortrag des Psychologen und Kognitionsforscher Prof. Dr. Rainer Mausfeld «Demokratie am Abgrund». Findet sich im Internet.

    Welche Art von Demokratie wem nutzt ist die Frage?

    Verweise immer gerne auf Simone Weil und ihre «Anmerkung zur generellen Abschaffung von politischen Parteien».

  • am 9.04.2024 um 12:55 Uhr
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    Wenn das Volk die falschen Vertreter ins Parlament schickt, dann ist es selber schuld.
    Vermutlich ist es dessen gar nicht bewusst.
    Das Volk und deren Vertreter (Gewerkschaften) haben mit dem Werkzeug Referendum die Möglichkeit ein Gesetz, welches nicht dem Volkswillen entspricht, wieder bachab schicken zu lassen. Dann müssen die Volksvertreter ein verbessertes Gesetz ausarbeiten.
    Das Gesetz betr. 13. AHV ist noch nicht spuchreif. Aus meiner Sicht ist 2026 ein Wunschtermin, welcher sich nicht einhalten lässt Diese Initiative kann von unseren Räten genau so gut blockiert werden wie die Pflege-Initiative. Die Initiativkomitees müssten sich dann überlegen eine weitere Initiative auf den Weg zu bringen, welches auf die Grundinitiative aufbaut.
    Wir wissen, dass unser Demokratiesystem sehr träge sein kann
    Nun müssen sich die Bürgerlichen genau überlegen was sie tun, denn die Quittung für Ihre unredlichen Machenschaften könnten sie anlässlich der nächsten Wahlen erhalten..

  • am 9.04.2024 um 13:06 Uhr
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    Dem Autor ist zu 100 Prozent beizupflichten. Bezüglich der 13. AHV erlaube ich mir das aus meiner Sicht höchst wahrscheinliche Szenario zu entwerfen: Der neoliberale extreme Rechtsblock im Parlament, wozu – was immer wieder verschwiegen wird – auch die GLP gehört, wird eine Mischfinanzierung durchboxen, die u.a. eine Anhebung der Mehrwertsteuer vorsieht. Dagegen wird dann ein wie üblich obskures Komitee das Referendum ergreifen und der folgende Abstimmungskampf mit den Millionen der Finanz- und Versicherungsbranche finanziert. Das Resultat ist (Slogan: kein Geld für die Giesskanne) absehbar, die 13. AHV wird auf Jahre hinaus verzögert.
    Der soziale Friede wurde auch in diesem Land in eine neoliberale Hölle verwandelt. Es wird Zeit, dass die Verteidiger von Verfassung und Demokratie die Konsequenzen ziehen und den Ausbruch aus ihrer 30-Prozent-Wohlfühloase wagen. Und es braucht vor allem eine echte Linke, keine Cüpli-Sozis, weder im Bundesrat noch anderswo.

  • am 9.04.2024 um 14:46 Uhr
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    Die Achtung vor der Verfassung schwindet tatsächlich.
    Eigentlich sollten nun die Wähler die verantwortlichen Politiker bestrafen, indem sie sie nicht mehr wählen. In der Praxis wird das erschwert durch die Tatsache, dass diese Saumode bei sozusagen allen Parteien beliebt geworden ist. Bei den Linken einfach dann, wenn es um Migrationsfragen geht.

  • am 9.04.2024 um 17:37 Uhr
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    In der heutigen Ausgabe von Infosperber lese ich im Beitrag von Herrn Langenegger:
    «Dies wiegt umso schwerer, als die Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt. Dem Bundesgericht ist es verwehrt, Bundesgesetze zu überprüfen. Oberster Verfassungshüter ist das Parlament selbst.»
    In seinem Artikel bringt Herr Langenegger durchaus diskutable Vorgänge im Schweizer Parlamentssystem zur Sprache. Aber der Satz, dass das Parlament der oberste Verfassungshüter der Eidgenossenschaft ist, stimmt so nicht. Das Volk hat über jeden Gesetzeserlass des Parlamentes das Recht, per Referendum sein Veto einzulegen. Folglich kommt dem Volk die Verfassungsgerichtsbarkeit per se zu. Diesen Hinweis vermisse ich im Artikel von Herrn Langenegger.
    Ich benutze gerne die Gelegenheit, Ihnen für Ihre guten Beiträge herzlich zu danken. Der Fauxpas von Herrn Langenegger ist eine unrühmliche Ausnahme, ansonsten sind Ihre Beiträge stets gut recherchiert und mit der nötigen Distanz zur Politik.

    • Favorit Daumen X
      am 11.04.2024 um 18:49 Uhr
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      Es ist nicht korrekt, dass dem Volk die Verfassungsgerichtsbarkeit per se zukommt. Das verbreiten zwar AnhängER der SPV. Wenn das Parlament einen Verfassungsartikel mit keinem Gesetz umsetzt, kann das Volk auch kein Referendum dagegen erheben. Das Volk hat auch kein Recht, Gesetzesinitiativen einzureichen. Der von der SVP geliebte Verfassungsartikel «gegen Masseneinwanderung» blieb ohne Wirkung. Da half und hilft auch kein «Veto» gegen ein Gesetz.
      Es ist das Parlament, das in der Schweiz über der Verfassung steht und sich nicht an die vom Volk beschlossenen Verfassungsartikel halten muss. Pikanterweise wehrt sich auch die SVP dagegen, dass das Bundesgericht Gesetze auf Verfassungsmässigkeit überprüfen kann. Denn allzu oft passt es der SVP, wenn Verfassungsartikel toter Buchstabe bleiben.

  • am 9.04.2024 um 18:23 Uhr
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    Der Artikel stzimmt wohl, nur, einseitiger (sprich nur gegen die Bürgerlichen) geht nicht! Wie steht es um die Masseneinwanderungsinitiative, Verwahrungsininitiative, das Asylwesen? wer stemmt sich hier gegen den Volkswillen? genau: die Linken

  • am 11.04.2024 um 10:58 Uhr
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    Bin überzeugt : «Dank» rechtsbürgerlichen Mehrheiten mit ihren Lobbiysten stehen sehr viele Dinge in der Schweiz komplett schief. Landwirtschaft / Armee, Krankenkassen, Rohstoffmulti’s, Spitalplanungen, Gesundheitswesen allgemein. Dies wird erst mit einer Rot / Grünen Mehrheit ändern. Es liegt am Volk.

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