Abstimmungskampf: Fakes statt Facts
Wer hat’s erfunden – das steuerrechtliche «Anhängsel»? Das lässt sich kaum mehr ermitteln. Aber viele haben es in den letzten Wochen und Monaten fleissig verbreitet. Etwa die Zürcher SP-Nationalrätin Céline Widmer.
Sie sagte zum Beispiel im letzten Mai in der «Arena» des Fernsehens SRF: «Wir haben ein Steuersystem, das ungerecht ist; ein Steuersystem, das die Frauen benachteiligt.» Und weiter: «Wir haben heute ein Steuersystem, welches das Erwerbseinkommen der Ehefrau quasi zum Anhängsel des Erwerbseinkommens des Mannes degradiert.» In der «Wochen-Zeitung» äusserte sie sich kurz vor der Abstimmung ähnlich.
Tatsächlich diskriminierend
Widmer hat insofern recht, als das bisherige Steuersystem diskriminierend ist. Es benachteiligt aber nicht die Frauen gegenüber den Männern, sondern die Ehepaare gegenüber den Konkubinatspaaren. Deshalb haben wir letzten Sonntag über die Individualbesteuerung abgestimmt.
Gegenwärtig werden die Einkommen der beiden Eheleute noch zusammengezählt und gemeinsam besteuert. Das Einkommen der Frau ist also kein Anhängsel. Deshalb die Frage an Céline Widmer:
Inwiefern wird das Einkommen der Frau als Anhängsel vom Einkommen des Mannes betrachtet?
Céline Widmer antwortete nicht.
Die Frau als Anhängsel
Noch deutlicher als Widmer äusserte sich im Vorfeld der Abstimmung die ehemalige Berner FDP-Nationalrätin Christa Markwalder. Markwalder ist heute Vorstandsmitglied der FDP-Frauen. Sie bezeichnete nicht das Einkommen der Frau als Anhängsel, sondern die Frau selber. Sie sagte im «Forum» von Radio SRF: «Wenn man heute heiratet, wird man als Frau als Anhängsel des Mannes betrachtet.» Infosperber fragte Markwalder:
In welcher Hinsicht werden Frauen heute als Anhängsel von Männern betrachtet?
Auch Christa Markwalder antwortete nicht.
Sogar nach der Abstimmung
Nach der Abstimmung vom Sonntag ging es weiter. In der Abstimmungssendung von Radio SRF bezeichnete die Berner SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen die Frauen als «Anhängsel». Deshalb fragte Infosperber auch sie:
Warum dieser frauenverachtende Ausdruck?
Wasserfallen antwortete!
«Im Kanton Bern gibt es einen Verantwortlichen und Zuständigen für das Ausfüllen der Steuererklärung (automatisch der Mann). Er muss dann am Schluss der Steuererklärung angeben, ob er die Steuererklärung im Sinne der Frau ausgefüllt hat oder der Frau das Ausfüllen überlassen hat.»
Das ist gleich mehrfach falsch.
Verantwortlich fürs Ausfüllen der Steuererklärung sind im Kanton Bern, wo Wasserfallen lebt, beide Eheleute. Die Steuererklärung ist an beide adressiert. Unterschreiben müssen auch beide. Und die Rechnung ist natürlich auch an beide adressiert. Deshalb wollte Infosperber wissen, wie Wasserfallen zu ihrer Behauptung komme.
Die SP-Nationalrätin antwortete nicht mehr.
Die geliebte Steuernummer
Ebenfalls unmittelbar nach der Abstimmung liess sich die grüne St. Galler Nationalrätin Franziska Ryser in einer Medienmitteilung ihrer Partei wie folgt zitieren: «Das Resultat markiert das Ende eines überholten, ungerechten Steuermodells, das Frauen als Anhängsel von Männern definierte.» Infosperber wollte wissen:
Auf welche Weise werden Frauen heute als Anhängsel von Männern definiert?
Rysers Antwort:
«Heute verliert bei einer Ehe die Frau ihre Steuernummer und wird jener des Mannes zugeordnet. Die Kommunikation über die Steuerangelegenheiten seitens der Behörden wird daraufhin immer an den Mann gerichtet.»
Ziemlich nonchalant
Mal abgesehen davon, dass die meisten Leute ihre Steuernummer nicht kennen und wohl auch nicht allzu sehr an ihr hängen – stimmt das überhaupt, was Ryser da schreibt?
Nein. Das St. Galler Steueramt hält fest: «Die Ehefrau verliert bei einer Heirat ihre Registernummer (Steuernummer) nicht. Beide Ehegatten behalten ihre jeweilige Registernummer.» Und: Steuererklärung und Steuerrechnungen gehen nicht an den Mann, sondern an beide. Ryser antwortet darauf ziemlich nonchalant:
«In der Kommission gab es andere Aussagen dazu. Der Föderalismus lässt grüssen …»
Vom Hörensagen
Das muss in einer Demokratie zu denken geben: dass Nationalrätinnen einfach Behauptungen aufstellen – und zwar allein aufgrund von Sachen, die sie vom Hörensagen zu wissen glauben.
Zu denken geben muss auch, dass sich Politikerinnen, die sich gerne fortschrittlich geben, so frauenverachtend äussern. Dass sie Frauen ausgerechnet dort in eine Opferrolle drängen, wo die Frauen der Opferrolle längst entronnen sind.
Bedenklich ist aber auch die Rolle der Vierten Gewalt im Staat – die Rolle der Medien. Sie korrigierten die Falschaussagen nicht. Iwan Städler, Autor im Ressort «Politik & Wirtschaft» des «Tages-Anzeigers», spann das Märchen nach der Abstimmung in einer ganzen Reihe von Tamedia-Zeitungen sogar noch weiter.
Er schrieb: «Dank der Individualbesteuerung werden Ehepartnerinnen nicht mehr als Anhängsel ihrer Gatten betrachtet.» Deshalb wollte Infosperber auch von ihm wissen:
In welcher Art werden heute Ehepartnerinnen als Anhängsel ihrer Gatten betrachtet?
Seine Antwort:
«Oft ist es die Frau, die bei Doppelverdienern das Zweiteinkommen erzielt. Im noch geltenden Steuermodell wird es zu jenem des Mannes hinzugezählt und nicht separat veranlagt. Insofern kann man sie steuertechnisch als Anhängsel betrachten.» Er räumt aber ein: «Wenn es ihnen lieber ist, können Sie auch den Mann als Anhängsel der Frau betrachten.»
Beide Sichtweisen sind falsch. Die Frau ist nicht das Anhängsel des Mannes. Und der Mann ist nicht das Anhängsel der Frau. Das kleinere Einkommen ist auch nicht das Anhängsel des grösseren. Wie gesagt: Die Einkommen werden zusammengezählt und gemeinsam versteuert.
Warum keine Recherche?
Weite Verbreitung in den Zeitungen von CH-Media fand der Artikel von Doris Kleck, der Stellvertretenden Chefredaktorin. Sie schrieb nach der Abstimmung: «Die Frau wird mit der Heirat steuertechnisch nicht mehr zum Anhängsel des Mannes.»
Auch sie muss auf Anfrage von Infosperber zugeben:
«Sie haben recht: In den heutigen Steuerformularen werden Ehepartner formell gleichberechtigt aufgeführt und beide müssen unterschreiben. Auch haftungsrechtlich und zivilrechtlich sind Mann und Frau selbstverständlich gleichgestellt.»
Warum nicht gleich? Eine kurze Recherche hätte rasch gezeigt, dass die Frau steuerrechtlich keineswegs ein Anhängsel ist. Die Steuerformulare und Wegleitungen vieler Kantone lassen sich ganz einfach im Internet finden.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.









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