Christian Drosten

Happige Vorwürfe von mehreren Professoren: «Unzureichend» und mit «substanziellen Fehlern» behaftet sei das von Christian Drosten stammende Gutachten. © SRF

Heftige fachliche Kritik am Virologen Christian Drosten

Martina Frei /  Ein «mangelhaftes» Gutachten des Wissenschaftlers beeinflusste das höchste Gericht Deutschlands. Die Leidtragenden waren Kinder.

Vor gut einem Jahr, am 23. April 2021, trat in Deutschland die «Bundesnotbremse» in Kraft. Sie betraf auch viele Schulkinder. Denn sobald die Zahl positiv auf Sars-CoV-2 Getesteter in einem Ort über 165 pro 100’000 Einwohnerinnen und Einwohner stieg, war der Präsenzunterricht dort verboten, und die Kinder durften nicht in die Schule. So verlangte es die von der deutschen Regierung beschlossene «Bundesnotbremse».

Das deutsche Bundesverfassungsgericht stützte diesen Regierungsbeschluss. Es befand, dass es keine milderen, aber genauso wirksamen Massnahmen wie Schulschliessungen gegeben hätte. Insgesamt 31 «sachkundige Dritte» hatte das Bundesverfassungsgericht vor seinem Entscheid um Stellungnahmen gebeten, darunter das Institut für Virologie der Charité Berlin.

Die Stellungnahme dieses Instituts – unterzeichnet vom Institutsdirektor Professor Christian Drosten – traf nicht nur mehrere Wochen nach der Frist ein, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hatte. Sie enthielt auch «zahlreiche Mängel». 

«Erhebliche methodische Fehler»

Zu diesem Schluss kommt Ursel Heudorf, Medizinprofessorin und bis zu ihrer Pensionierung im Jahr 2019 stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamts Frankfurt am Main. In der jüngsten Ausgabe des «Hessischen Ärzteblatts» kritisiert Heudorf die damalige Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité. Heudorf erwähnt Drosten im ganzen Text nie namentlich, sondern bezieht sich stets auf die «Charité-Stellungnahme». Ihre Vorwürfe: Die Stellungnahme

  • «berücksichtigt den vorhandenen wissenschaftlichen Forschungsstand nicht ausreichend, 
  • gibt Ergebnisse der wenigen, ausgewählten Untersuchungen […] fehlerhaft wieder, 
  • begeht erhebliche methodische Fehler und 
  • zieht daraus epidemiologisch und statistisch nicht nachvollziehbare Schlussfolgerungen.» 

Während beispielsweise die «Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie» (DGPI) ihr Gutachten zu Handen des Gerichts auf über 100 Quellen abstützte, darunter 68 wissenschaftliche Publikationen aus Fachzeitschriften, würden in der «Charité-Stellungnahme» bloss 17 Quellen angeführt, von denen nur gerade sechs wissenschaftlich begutachtete Arbeiten gewesen seien. 

«Allein dieser Vergleich zeigt, dass deutlich mehr wissenschaftliche Evidenz vorgelegen hatte, die in der Stellungnahme der Charité berücksichtigt werden hätte müssen», kritisiert Heudorf. Für sie ist es «nicht nachvollziehbar, wie eine […] fachlich so fehlerhafte Stellungnahme […] zur Grundlage einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden konnte, obwohl andere Stellungnahmen deutlich bessere Evidenz angeführt hatten und das Gericht auf die Mängel der Stellungnahme hingewiesen wurde.»

Studien aus China und Indien zitiert, wichtige Studien aus Europa dagegen ignoriert

Ein weiterer Befund Heudorfs: Der Gutachter führte zwar eine Studie aus China und eine aus Indien an, habe aber aktuelle Studien und Studien aus Europa oder Deutschland ignoriert. Auch an anderer Stelle stellt die ehemalige Kinderärztin und Professorin für Hygiene, Umweltmedizin und öffentliches Gesundheitswesen fest, dass die Studienlage in der «Charité-Stellungnahme» «nur selektiv» zitiert werde.

So berief sich Drosten beispielsweise auf Zahlen aus England – erwähnte aber nicht den wichtigen britischen «School Infection Survey». Für die Frage, ob die Schulen offen bleiben sollen oder nicht, wäre genau dieser Survey aber wichtig gewesen. 

Dort wurden regelmässig über 10’000 Schüler und Schülerinnen sowie Mitarbeiter aus etwa 50 Grund- und 100 weiterführenden Schulen in verschiedenen Regionen untersucht. Ergebnis: Die Infektionszahlen waren in den Schulen konsistent niedriger als in der ebenfalls standardisiert untersuchten regionalen Bevölkerung.

Gezieltes Herauspicken

In seinem Plädoyer für die schützende Wirkung von Schulschliessungen liess Drosten überdies andere Umstände ausser Acht, zum Beispiel, dass zeitgleich auch Restaurants, Sportvereine und Kulturveranstaltungen im Lockdown waren, so dass es nicht möglich war, die Infektionszahlen einfach den Schulschliessungen zuzuschreiben. 

Auf mehreren Seiten listet Heudorf inhaltliche Mängel der Stellungnahme auf. So sei der Autor beispielsweise davon ausgegangen, dass Infektionen «in schultypischen Jahrgängen» gleichzusetzen seien mit Infektionen, die in der Schule erworben wurden – doch das ist etwas ganz anderes. Die Coronatests wurden zwar in der Schule gemacht – doch die Kinder hatten die Infektionen ausserhalb des Schulbetriebs, im Freizeit- und familiären Bereich oder in den Ferien aufgelesen.

«Die Charité-Stellungnahme führt keine einzige empirische Studie an, die zeigt, dass Schüler sich in relevantem Masse untereinander infizieren und/oder Infektionen im signifikanten Umfang in Haushalte oder in vulnerable Gruppen tragen», schreibt Heudorf. Stattdessen argumentierte Drosten unter anderem mit einer Studie aus seinem Labor, die er und seine Kollegen nach heftiger wissenschaftlicher Kritik nochmal überarbeitet hatten. 

Auch gezieltes Herauspicken von Informationen aus Studien und Um-Interpretieren stellt Heudorf in seiner Stellungnahme fest. So seien die Autoren einer Berliner Studie «vorsichtig optimistisch» gewesen, dass der Schulbetrieb nicht notwendigerweise zu Virusübertragungen von Kind zu Kind führe oder gar ein «Treiber der Pandemie» sei, wenn Infektionsschutzmassnahmen eingeführt würden. Sie hielten den Schulbetrieb daher unter diesen Bedingungen für vernünftig, schreibt Heudorf. 

Drosten indes berief sich auf dieselbe Studie, betonte in seiner Stellungnahme für das Gericht aber das Risiko, das vom Schulbetrieb ausgehen könnte. «Die in der Charité-Stellungnahme angestellten Kalkulationen [zu dieser Studie – Anm. d. Red.] sind […] spekulativ und stehen vor allem in diametralem Gegensatz zu den Schlussfolgerungen der Studienleiter», hält Heudorf fest. 

Drosten kontert

Infosperber bat Professor Drosten um eine Stellungnahme. Leider sei es ihm aus Zeitgründen nicht möglich, seine Sicht der Dinge zu erläutern, bat die Pressestelle der Charité um Verständnis. 

Einen Tag zuvor hatte die Charité gegenüber einem Reporter der Zeitung «Die Welt» noch Drostens Sicht der Dinge dargelegt. Der Reporter twitterte einen Auszug davon. Bereits die Grundannahme des Meinungsbeitrags von Heudorf sei falsch, argumentierte Drosten via Charité, denn das Bundesverfassungsgericht habe sich «nicht allein und auch nicht überwiegend auf die Stellungnahme der Charité gestützt.»

Drostens Retourkutsche an die Adresse von Ursel Heudorf: «Der fragliche Text gibt allein die persönliche Meinung der Autorin wieder […] Er enthält haltlose und missverständliche Unterstellungen, die sich auch durch das selektive Anführen von Literaturhinweisen nicht erhärten lassen.»

«Wir stimmen Frau Heudorf in allen genannten Punkten zu»

Doch Heudorf steht mit ihrer Kritik nicht allein – und das hätten die Charité und Drosten zu diesem Zeitpunkt bereits wissen können. «Wir unterstützen die Argumentation von Frau Heudorf ausdrücklich und stimmen ihr in allen genannten Punkten zu», schrieben die «Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene» (DGKH) und mit ihr mehrere bekannte Professoren für Kinderheilkunde am 25. April, am Tag vor der Replik der Charité. Das Gutachten des Instituts für Virologie der Charité enthalte «einige substanzielle Fehler», sei «mangelhaft» und «unzureichend», heisst es in der Pressemitteilung der DGKH. Mehrfach seien in der Charité-Stellungnahme Aspekte ausgeblendet worden, «die den eigenen Schlussfolgerungen widersprochen hätten».

Das Bundesverfassungsgericht habe sich bei seinem Entscheid «erkennbar» auf die Charité-Stellungnahme gestützt, so Heudorf. Und die DGKH konstatiert: «Wichtige Aspekte der anderen Gutachten und Mängel der Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité wurden nicht gewürdigt, obwohl das Gericht auf diese Widersprüche und Fehler hingewiesen wurde.»

Aufgrund der von Fachverbänden präsentierten Evidenz hätte das Gericht «dem bis heute vorherrschenden Narrativ der gefährlichen Schulen und der Kinder als ‹Virenschleuder› ein Ende setzen müssen», findet Heudorf. «Folge dieses Versäumnisses zu Lasten der Schwächsten der Gesellschaft ist, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland auch heute noch stärker eingeschränkt werden als Erwachsene – wie nach unserer Kenntnis in kaum einem anderen europäischen Land.»

Es ist nicht das erste Mal, dass Drosten von anderen Wissenschaftlern in einer wichtigen Angelegenheit wegen mangelhafter Arbeit kritisiert wird. So leistete sein Team beispielsweise Vorarbeit für die ersten PCR-Tests – doch auch diese enthielt einen Fehler (Infosperber berichtete).


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
_____________________
Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

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15 Meinungen

  • am 30.04.2022 um 11:39 Uhr
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    Für einen interessierten Laien tönt das alles sehr nach einem Zickenkrieg unter Wissenschaftern. Und das auch für einen Leser, der den Auftritten und Meinungen von Christian Drosten immer kritisch gegenüberstand. Das zeigt: Es ist gefährlich, wenn sich Wissenschafter zu sehr als Promis in Szene setzen, das weckt einerseits den Neid der Kollegen, und es gefährdet andererseits den guten Ruf der Wissenschaft. Nicht nur im Falle von Corona.

  • am 30.04.2022 um 14:30 Uhr
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    Den Infosperber empfehle ich immer wieder. Aber bei der Corona-Berichterstattung hatte ich immer wieder das Gefühl, er vergaloppiere sich. Heute wieder: Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte einen Regierungsbeschluss betreffend Schulschliessungen bei bestimmten Ansteckungszahlen geschützt. Dazu lese ich: «Es befand, dass es keine milderen, aber genauso wirksamen Massnahmen wie Schulschliessungen gegeben hätte. Insgesamt 31 «sachkundige Dritte» hatte das Bundesverfassungsgericht vor seinem Entscheid um Stellungnahmen gebeten, darunter das Institut für Virologie der Charité Berlin.»

    31 Fachleute hatten ihre Stellungnahmen abgegeben. Und der Infosperber pickt einen davon heraus und zitiert dazu eine Kinderärztin – aber eben weder Virologin noch Epidemiologin -, welche seine Studie kritisiert. Offen lässt der Infosperber auch, was die Kinderärztin zu den Gutachten der 30 anderen Fachpersonen zu sagen hat oder hätte.

    So funktioniert das nicht.

  • am 30.04.2022 um 15:02 Uhr
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    Welche persönlichen Animositäten und Interessen verfolgt Frau Heudorf mit ihrer Kritik? Ist Ihre Kritik von allgemeinem Interesse? Über Gerichtsgutachten kann man immer streiten.

    Im übrigen wissenschaftliche Qualität bemisst sich nicht am Umfang einer Publikation noch der Anzahl von Zitaten. im Gegenteil, in diesen Fällen ist eher zu vermuten, dass ein Autor wenig eigenes einbringt, sondern 3. Meinungen zusammenfasst. wissenschaftliche Arbeit ist keine Fleissarbeit in Form von Zitaten, sondern harte eigene geistige beit.

    • Portrait Martina Frei 2023
      am 30.04.2022 um 18:56 Uhr
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      @Hrn Ochsenbein und Hrn Wüstiner:
      Bereits im August 2021 hat Professor Stefan Willich, Direktor des Instituts für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie an der Charité, Kritik geübt an der Stellungnahme von Hrn. Drosten. Zusammen mit zwei Kolleginnen beurteilte er in dem Verfahren 17 Stellungnahmen zu Handen des Bundesverfassungsgerichts. Die Stellungnahme von Prof. Drosten wurde von ihm und seinen Kolleginnen kritisch gewertet: «Die epidemiologischen und statistischen Schlussfolgerungen werfen aus unserer Sicht Fragen auf und beruhen stellenweise auf einer Interpretation, die die Massnahmen und das Infektionsgeschehen in unrealistischer Weise monokausal verbindet.» Kritisiert wurde von Willich und seinen Co-Autorinnen auch, dass teilweise deutlich mehr wissenschaftliche Evidenz vorgelegen habe, die in der Drosten-Stellungnahme jedoch zu kurz gekommen sei. Nachlesen können sie das hier.
      Die Zusammenfassung von Hrn. Willich ist kurz, die von Frau Heudorf deutlich detaillierter. Aber inhaltlich besteht zwischen beiden kein Widerspruch.
      Die Kritik an der Stellungnahme von Hrn. Drosten ist von allgemeinem Interesse, weil er ein medial sehr präsenter Wissenschaftler war und ist, der politische Entscheidungen mit seinen Äusserungen – willentlich oder unwillentlich – massgeblich mit-beeinflusst hat.
      Nun geht es darum, die getroffenen Massnahmen zu evaluieren, damit alle daraus lernen können – und da scheint eine gewisse Zögerlichkeit zu bestehen. Von aussen betrachtet, wirkt es zudem befremdlich, wenn ein Wissenschaftler wie Hr. Drosten, der die Politik intensiv beraten hat, nachher die getroffenen Massnahmen evaluieren soll. Hr. Drosten hat nun jüngst seinen Rücktritt aus der Evaluierungskommission bekannt gegeben. Informationen dazu zum Beispiel in «Die Welt«, in der «Bild«-Zeitung, im «Spiegel» und nochmal in «Die Welt«.

      • am 30.04.2022 um 23:02 Uhr
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        Guten Tag, Frau Frei. Sie verweisen auf Prof. Willich, der Prof. Drostens Gutachten auch bemängelt habe. Relevant ist hier wohl, dass Prof. Willich das in einer Stellungnahme zuhanden des Bundesverfassungsgerichts machte und – und das ist für diesen Kritiker ausschlaggebend – dass das Gericht seine Stellungnahme für unbehelflich erachtete, denn sonst hätte es ja wohl nicht dagegen entschieden.

    • am 30.04.2022 um 19:54 Uhr
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      @ Hanspeter Wüstiner, Zürich

      Irgendwie habe ich das Gefühl, sie haben den Artikel zwar gelesen, aber nicht verstanden.

  • am 30.04.2022 um 16:01 Uhr
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    Im Nachinein ist es immer leichter zu kritisieren, besonders wenn man kein(e) Virolog(in) ist

    • am 1.05.2022 um 07:54 Uhr
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      Aber Virologie ist eben auch KEINE Epidemiologie. Nicht umsonst sind das zwei ganz verschiedene Disziplinen. Drosten als Virologe hat sich mit seinem Team in dem Gutachten aber zu einem ausschliesslich EPIDEMIOLOGISCHEN Thema geäußert. Da sollte man als Virologe entweder besondere Vorsicht walten lassen – oder zumindest die Begrenztheit des eigenen Wissensstandes eingestehen.
      Ich vergleiche das gern mit einem Autoingenieur, der Spezialist für die Einlassventile im Motor ist – und der dann einen Megastau im Großraum Peking auflösen soll: Natürlich fahren die meisten Autos mit Einlassventilen – aber deshalb ist der Mann eben noch kein Spezialist für das dynamsiche Verhalten von Staus, schon gar nicht (um mal im Bild zu bleiben) vor Schulen und Kindergärten!

      • am 1.05.2022 um 21:20 Uhr
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        Die ärztliche Stimme, die in der öffentlichen Diskussion fast vollständig fehlte, ist die Immunologie. Es ist doch eine ganz zentrale Frage, wie das menschliche Immunsystem mit einer Infektion zu Rande kommt.

    • am 1.05.2022 um 12:25 Uhr
      Permalink

      Auch wieder so ein Totschlag Argument. So kann man wirklich nicht eine Diskussion führen.

    • am 1.05.2022 um 14:41 Uhr
      Permalink

      @DM. Mir genügt es, dass Sie den Artikel begriffen haben. Es könnte aber auch sein, dass Sie meinen Kommentar nicht verstehen. Zitate haben nichts mit Wissenschaft zu tun, sondern mit Herkunftsangabe fremder Gedanken.

  • am 30.04.2022 um 18:33 Uhr
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    Ein professionell arbeitendes Gericht wie das Bundesverfassungsgericht müsste doch den Begriff der Befangenheit kennen. Den kennt es ja zweifellos, aber nun müsste es noch lernen, dass auch Wissenschaftler befangen sein können.
    Und ich denke, genau da liegt das Problem. Drosten ist sicher kein unfähiger Wissenschaftler. Aber er hatte sich zu diesem Zeitpunkt schon so stark exponiert, dass er diese «Eindämmen-um-jeden-Preis-Politik», die in beträchtlichem Masse auf seinem Mist gewachsen war, nicht mehr unbefangen beurteilen konnte. Er hatte sich so stark auf seine Linie eingeschossen (was auch «ballistisches Verhalten» genannt wird), dass es unvermeidlich war, dass er sie weiter verteidigen würde, zur Not auch gegen jede Evidenz.

    • am 2.05.2022 um 14:45 Uhr
      Permalink

      Danke für Ihre positive Einschätzung unseres deutschen Bundesverfassungsgerichts.
      Leider hat der Lack einige Kratzer, denn der aktuelle Präsident ist nicht ganz unumstritten – Herr Stephan Harbarth hat sich nie als Verfassungsrechtler profiliert, wohl aber als Anwalt des Kapitals:
      https://www.nachdenkseiten.de/?p=47589
      Das, und die Verflechtungen des Hern Drosten (mir ging auch sofort der erstaunliche peer review der Corman-Drosten Studie in weniger als 2, statt der durchschnittlichen 172 Tage, durch den Sinn – wie der Infosperber seinerzeit berichtet hat), haben doch ein Geschmäckle, wenn eine Drosten-Studie ungleich stärker für eine sehr weitreichende Entscheidung herangezogen wird.
      Erfahren habe ich von der Heudorf-Kritik aus dem Hessischen Ärzteblatt. Wenn eine so konservative Publikation schon so eine harsche Kritik veröffentlicht will das etwas heißen. Wenn das z.B. noch weitere Fachgesellschaften die Kritik bekräftigen hat diese ein ernstzunehmendes Gewicht.

  • am 1.05.2022 um 11:51 Uhr
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    Vielleicht dämmert’s jetzt in einigen Köpfen.
    1. Forschung und Wissenschaft können sich irren, ihre Ergebnisse müssen ständig dem Erkenntnisstand angepasst werden (Praxis als Prüfstein, ob «richtig» oder «falsch»).
    2. Unser Wissen über viele Viruserkrankungen ist sehr lückenhaft, da Viren ihre Eigenschaften verändern und anpassen können.
    3. Gerade bei Corona sind unsere Erkenntnisse marginal, das betrifft sowohl die Krankheit selbst als auch die Wirksamkeit bzw. die Risiken von Impfungen etc.
    «Daraus geht nun für groß und klein die weise Lehr› hervor», dass wir immer nur über den aktuellen Stand unserer Erkenntnis referieren können, der sich bei weiteren Forschungsergebnissen als unvollständig bzw. gar falsch erweisen könnte. Also weder Heudorf noch Drosten noch sonstwer dürften alles zu Corona wissen. Sie tasten sich immer weiter vor, mehr nicht. Das sollten wir akzeptieren. Es gibt vielfache Beispiele, dass sich «wissenschaftliche Standards» als falsch erwiesen haben.

  • am 1.05.2022 um 18:47 Uhr
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    Danke der Autorin und besonderen Dank auch an Daniel Heierli. Sie bringen es kurz und bündig auf den Punkt. Nicht der sachlich und breit abgestützte Infosperber hat sich da vergaloppiert Herr Ochsenbein, sondern viel mehr die medial und politisch tonangebenden Wissenschaftler:innen wie Herr Drosten. Die Panikmache und geschürte Angst um das Leben führte zu sehr grotesken Situationen. Selbst meine Partei, die als Die Förderin und Verteidigerin der direkten Demokratie gilt, verpasste kritischen Stimmen zum Covid-Gesetz an öffentlichen Versammlungen ein faktisches Redeverbot, auch wenn die Kritik noch so sachlich daherkam.
    Felix Lang, Grüne, Altkantonsrat, Lostorf

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