Sperberauge

NZZ macht Stimmung mit «Steuervogt»

Urs P. Gasche © Peter Mosimann

upg /  In bester Boulevard-Manier diffamiert die NZZ die eidgenössischen Steuerbehörden als «Steuervogt».

Lohnabhängige müssen ihren Lohnausweis den Steuerbehörden zustellen und haben wenig Möglichkeiten, ihre Steuerschulden nach unten zu «optimieren». Selbständig Erwerbenden und Unternehmen dagegen steht eine ganze Pallette von Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre realen Einkommen und Gewinne teilweise zum «Verschwinden» zu bringen. Sind die erzielten Einkommen oder Gewinne hoch, lohnt sich der Gang zu einer der vielen auf Steuervermeidung spezialisierten Anwaltskanzleien oder Treuhandsfirmen, selbst wenn diese viel kosten.
Den raffinierten Methoden zur Steuerumgehung ist das Eidgenössische Finanzdepartement weitgehend ausgeliefert, weil es über zu wenig Personal verfügt. Zu viele Steuererklärungen werden durchgewunken. Deshalb schlägt Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf jetzt vor, 75 zusätzliche Steuerinspektoren anzustellen und verspricht sich davon zusätzliche Steuereinnahmen von 250 Millionen Franken. Also eine lohnende Investition für eine gerechtere Erhebung der Steuern.
Doch für die NZZ-Redaktion ist dies offensichtlich eine Horrorvision. Am 16. Juli 2014 informierte sie mit dem Titel: «Mehr Personal für den eidgenössischen Steuervogt».

Illustrationen zum «Steuervogt»

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4 Meinungen

  • am 18.07.2014 um 17:09 Uhr
    Permalink

    Das Bankgeheimnis ist praktisch aufgegeben, das Bargeld-Verbot wird im zweiten Anlauf kommen. Aufstockung der Steuerbehörden. Diesen ist Willkür nicht fremd abgesichert durch Verordnungen. In den USA oder in Deutschland kann kein Durchschnittsmensch mehr eine Steuererklärung selber erstellen. Grundsätzlich steht er immer mit einem Bein im Gefängnis. Dazu kommt die Umkehrung des alten Prinzip: der Kläger muss beweisen, dass der Beschuldigte tatsächlich schuldig ist. Durch die Vergrösserung der Verwaltung kommen immer mehr inkompetente Leute auf allen Stufen zu Zuge. In allen Bereichen hat es zuviel Beamte, die können gegen Bürger prozessieren auf Kosten des Staates. Fall Zopfi und Wyler, Fall Mörgeli, Fall Holenweger, Fall der Zürcher Rocker, Fall Behring, Fall Heidenweg St.Petersinsel Bielersee. Dort wurden Eigentümer von kleinen Häusern welche absolut rechtmässig mit allen behördlichen Bewilligungen gebaut wurden gebaut wurden, von grünen kantonalen Beamten bis und mit Bundesgericht entschädigungslos enteignet. Wie sagte Churchill: Sozialismus ist die Philosoph des Neides und der totalen Kontrolle.

  • ToniKoller
    am 19.07.2014 um 00:06 Uhr
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    "Lohnabhängige müssen ihren Lohnausweis den Steuerbehörden zustellen", schreibt Urs Gasche. Für den Kanton Bern zumindest stimmt das nicht ganz: Der Lohnausweis wird hier sogar direkt vom Arbeitgeber an die Steuerbehörde geschickt.
    Zitat aus der «Wegleitung» der bernischen Steuerverwaltung für natürliche Personen, Seite 19:
    "Arbeitgeber im Kanton Bern sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Lohnausweise
    ihrer Angestellten direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen."
    So ist das zwar (noch) nicht in allen Kantonen, aber es geht in diese Richtung.
    Mich persönlich stört dies nicht, und im ganzen Kanton Bern war diese «Direktzustellung» auch nie ein Thema öffentlicher Kritik.
    Wenn’s hingegen ums Vermögen geht (Stichwort Bankgeheimnis-Abschaffung), wird öfters gleich der «gläserne Bürger» beklagt, und jeglicher Datentransfer ans Steueramt ist plötzlich des Teufels. Wieso wohl diese Diskrepanz …?

  • Portrait.Urs.P.Gasche.2
    am 19.07.2014 um 14:24 Uhr
    Permalink

    @Toni Koller.
    Das stimmt. Die Lohnabhängigen im Kanton Bern müssen nur Lohnausweise ausserkantonaler Arbeitgebenden einreichen. Warum Banken die Kontoauszüge nicht ebenfalls an die Steuerbehörden liefern müssen? Das würde eben nicht nur die LohnbezügerInnen betreffen, sondern auch Selbständigerwerbende und Unternehmen…Sie haben schon recht: Der Normalbürger ist gegenüber den Behörden gläsern, während sich andere auf ihre «Privatsphäre» pochen.

  • am 19.07.2014 um 15:06 Uhr
    Permalink

    ich war 40 Jahre Unternehmer und Mehrheitsaktionär. Meinen eigenen Lohnausweis sandte der Buchhalter mit denen der Berufs- und Hilfsarbeiter der Kant. Steuerverw. denn ich war Angestellter der AG. Die AHV wird auf dem ganzen Einkommen berechnet, war aber schon vor Jahren ab ca.90’000.- nicht mehr rentenbildend und also eine Zusatzsteuer. Ein Firmenfahrzeug wird in jedem Fall als Lohn-bestandteil angerechnet nach Tabelle und Kaufpreis des Fahrz. Geschäfts-Spesen es müssen Belege vorliegen, sonst wird aufgerechnet. Dividenden: die Liste der Dividenden-Bezüger wird mit der St.Erkl.der Firma eingereicht. Ich war über Jahre Mitglied der Steuerkomm. der Gemeinde und der St.Komm. des Kreises für Selbständigerwerbende. Aerzte: wir kannten in welcher Berufsspez. diese tätig waren. Vergleichswerte waren immer vorhanden und wo uns die St.Erkl. nicht überzeugte ordneten wir Buchhaltungskontrolle an. Bäcker und Metzger: Mehlbezüge und Schlachthausrechn. gaben genügend Hinweise, sonst Buchprüfung. Die eingereichte Initiative für eine neue Erbschaftssteuer bedingt Sonderregelungen für KMU, sonst werde diese wie in DE liquidiert. Die vorgesehene rückwirkende Regelung ist eine Verluderung unseres Rechtssytems und reiner sozialistischer Futterneid und Kontrollwahn. Herr Gasche Sie können das wie angedroht zensurieren.

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