HPG Serie Erben

Nicht über eine gleiche, aber eine gerechte, leistungsabhängige Verteilung von Einkommen und Vermögen publizierte Hanspeter Guggenbühl immer wieder. © ard/is

in memoriam hpg: «Schafft das Erbrecht ab!»

Red. /  Als Hanspeter Guggenbühl 2015 durch elterliches Erbe zu relativ viel Geld kam, wiederholte er seine Kritik am Erben.

upg. Hanspeter Guggenbühl hatte sich in seinem journalistischen Wirken immer wieder mit der Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern, in der Arbeitswelt und bezüglich Einkommen beschäftigt. Daran erinnerte Moderatorin Helen Issler an einem Gedenkanlass für HPG am 15. Oktober im Zürcher Volkshaus. Als HPG 2015 von seinen Eltern ziemlich viel Geld erbte, frischte er im Infosperber und der Zeitung PS eine Kolumne auf, die er erstmals bereits 1994 publiziert hatte und in der er das Erben geisselte. Konsequent wie er war, führte er fortan zwei Buchhaltungen: Eine für das selbst ersparte Vermögen und eine für das unverdiente, geerbte Geld. Mit letzterem unterstützte er gemeinnützige Projekte. Im Folgenden nochmals seine pointiert formulierte Kolumne. 
Alle Beiträge unserer Serie «in memoriam hpg» sind im hier verlinkten Dossier vereint.


Schafft das Erbrecht ab!


Die heutigen Arbeitsgehälter sind keineswegs leistungsgerecht. Doch ich plädiere nicht etwa für gleichen Lohn für alle. Leistung soll durchaus belohnt werden. Wenn die fleissigste, gebildetste und geschickteste Arbeitsbiene dreimal mehr Geld erhält als die faulste und ungeschickteste, ist das vertretbar. Nur Spitzenlöhne oder Honorare, die um das Zehn- bis Zwanzigfache über den Minimallöhnen liegen, lassen sich mit Fleiss, Bildung und Geschicklichkeit allein niemals rechtfertigen.

Die heutigen Arbeitsgehälter sind also keineswegs leistungsgerecht. Aber immer noch weniger ungerecht als andere Formen von Einkommen. Noch viel grösser sind nämlich die Unterschiede, die durch arbeitsfreie Einkünfte entstehen. So schöpfen die Beisheims, Schmidheinys, Tettamantis oder Blochers ihr riesiges Einkommen vor allem aus ihrem wachsenden Vermögen, sei es in Form von Zinsen, Unternehmens- oder Kapitalgewinnen. Obwohl dieses Einkommen aus Vermögen noch ungleicher verteilt ist als das Arbeitseinkommen, ist es gleichwohl nicht ganz unverdient. Denn bevor jemand Zins bekommt, muss er oder sie ein Vermögen erst einmal bilden (und wenigstens ein Teil dieser Vermögen entsteht aus gespartem Arbeitseinkommen). Damit jemand steuerfreie Kapitalgewinne kassieren kann, muss er richtig spekulieren, was etwas Geschicklichkeit voraussetzt.

Völlig unverdient aber ist das Einkommen, das aus Vererbung resultiert. Und das ist nicht wenig, wie folgende Überschlagsrechnung zeigt: Das Vermögen der über 65-jährigen Personen beträgt laut Zürcher Steuerstatistik pro Kopf 324’000 Franken. Multipliziert man diese Durchschnittszahl mit den 50’000 über 65-jährigen, die in der Schweiz jährlich sterben, ergibt sich eine Erb-Summe von mehr als 15 Milliarden Franken pro Jahr, die nach dem Zufallsprinzip höchst ungleich verteilt wird.

Damit stellen sich grundsätzliche Fragen: Wie rechtfertigt es eine Gesellschaft, die angeblich der Leistung verpflichtet ist und gleiche Chancen für alle postuliert, dass jedes Jahr eine Summe von 15 Milliarden Franken Leuten zukommt, die dafür keinerlei Leistung erbringen – und die im Gegensatz zum Lottokönig auch keinen Rappen Einsatz riskieren müssen? Wie glaubwürdig ist ein Staat, der seinen defizitären Haushalt mit Sozial- und Lohnabbau saniert, während er mit seinem Erbrecht gleichzeitig einer privilegierten Schicht zu unverdientem (und zum Teil nicht versteuerbarem) Einkommen verhilft?

Im Interesse der Chancengleichheit gibt es nur eine Konsequenz: Die Abschaffung des ungerechten Rechts aufs Erben.

in memoriam hpg: Serie im Gedenken an Hanspeter Guggenbühl

HPG
Hanspeter Guggenbühl

Hanspeter Guggenbühl (2. Februar 1949 – 26. Mai 2021) gehörte zu den profiliertesten Schweizer Journalisten und Buchautoren für die Themen Energie, Umwelt, Klima und Verkehr. Hanspeter Guggenbühl engagierte sich seit den Gründerjahren mit viel Leidenschaft für Infosperber – er schrieb mehr als 600 Artikel und prägte die Online-Zeitung ganz wesentlich. Sein unerwarteter Tod ist ein grosser Verlust für den Journalismus, für Infosperber und für alle, die ihm nahestanden.

Um einen Beitrag an das Andenken von Hanspeter Guggenbühl zu leisten, haben sich mehrere Schweizer Autor:innen bereit erklärt, einen Text mit der Vorgabe zu schreiben, dass Hanspeter ihn gerne gelesen hätte. «Gerne gelesen» heisst nicht, dass er nicht widersprochen hätte – war ihm die argumentative Auseinandersetzung doch ebenso wichtig wie das Schreiben.

Diese Texte werden in den kommenden Wochen in loser Folge publiziert und sind an der blauen Grafik erkennbar, die auch in diesem Text enthalten ist. Alle Beiträge werden als Serie «in memoriam hpg» zusammengefasst und im hier verlinkten Dossier vereint. Darunter sind auch einige einschlägige Artikel von Hanspeter Guggenbühl.

Die Beitragenden (in alphabetischer Reihenfolge): 

  • Marcel Hänggi, Journalist und Autor mit Fachbereich Umwelt und Klima, Lehrer, Mit-Initiant der Gletscher-Initiative, Zürich. 
  • Reto Knutti, Professor für Klimaphysik, ETH Zürich, Zürich. 
  • Jürgmeier (Jürg Meier), Schriftsteller, Winterthur. 
  • Rudolf Rechsteiner, alt Nationalrat (SP, Basel), Ökonom (Dr. rer. pol.), selbständiger Berater und Dozent für Umwelt- und Energiepolitik mit Schwerpunkt erneuerbare Energien, Basel.
  • David Sieber, Journalist, Chefredaktor von «Die Südostschweiz» (bis 2015), Chefredaktor «Basellandschaftliche Zeitung» (bis 2018), Chefredaktor «Schweizer Journalist» (bis 2021), Basel. 
  • Felix Schindler, Journalist mit Fachbereich Mobilität, Zürich.
  • Billo Heinzpeter Studer, Sozialforscher und Journalist, Gründer und Präsident der Organisation fair-fish, Adria.
  • Jakob Tanner, emeritierter Professor für Geschichte der Neuzeit und Schweizer Geschichte, Universität Zürich, Zürich.
  • Jakob Weiss, war zwanzig Jahre lang in der kleinbäuerlichen Landwirtschaft tätig und ist Autor des Buches «Die Schweizer Landwirtschaft stirbt leise. Lasst die Bauern wieder Bauern sein».

Den Nachruf, den sein langjähriger Freund und Weggefährte Urs P. Gasche schrieb, finden Sie hier: Adieu, lieber Hanspeter.

(fxs.)


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
_____________________
Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

Zum Infosperber-Dossier:

HPG

in memoriam hpg

Mehrere Schweizer Autor:innen leisten einen Beitrag zum Andenken an den Journalisten Hanspeter Guggenbühl (2.2.1949 - 26.5.2021).

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Reich, arm, ungleich

Grösser werdende soziale Kluften gefährden demokratische Rechtsstaaten.

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14 Meinungen

  • am 17.10.2021 um 11:47 Uhr
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    Ich als Erblasser möchte entscheiden wem das Geld im Falle meines Hinschieds zukommt.
    Meine Kinder sind in erster Linie erbberechtigt. Bei grösseren Beträgen könnten sicher vorgängig mit den Erbberechtigten Vereinbarungen getroffen werden, Geld an Organisationen die sich um das wirkliche Wohl der Gesellschaft sorgen, zu verteilen. Leider ist das heute schwierig, denn viele NGOs kümmern sich vor allem um sich selber anstatt um das Gemeinwohl. Dem Staat das Geld zu überlassen ist nun wirklich die schlechteste Idee. Die Erblasser haben es selber in der Hand Gerechtigkeit und Weitsicht zu zeigen. Das sollte vor allem zu Lebzeiten geschehen.

    • am 18.10.2021 um 22:35 Uhr
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      Christian Ritschard schreibt: «Ich als Erblasser möchte entscheiden wem [mein] Geld … zukommt.» Sprich: Dass kein Geld an den Staat bzw. die Allgemeinheit geht.

      Ein «Ich möchte» ist kein Argument, sondern ein Wunsch. Sollen anderen Wünschen auch Folge geleistet werden, z.B.:
      – «Ich als Arbeitgeber möchte entscheiden wem mein Geld zukommt – es soll Dir, mein lieber Arbeiter zukommen. Also keine Abgaben oder Steuern an den Staat.»
      – «Ich als Käufer möchte, dass diese Geld für den TV-Kauf ganz Ihnen, Herr Verkäufer, zukommt. Also keine Mehrwertsteuer u.ä. an den Staat.»

      Die letzten beiden Wünsche kommen Ihnen – im Gegensatz zu Ihrem Wunsch – nur derart quer rein, weil Ihnen Gewohnheit und Emotionen in die Quere kommen.

      Wenn etwas fair wäre, dann sicher, dass der Arbeiter steuerbefreit würde, hat er doch immerhin etwas, meist sogar recht viel für dieses Geld (Lohn) geleistet. Der Erbe bekommt es leistungslos (ja hat sogar meist schon vorher viel – materiell und immateriell – vom Erblasser bekommen).

  • ToniKoller
    am 17.10.2021 um 16:42 Uhr
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    Im Grundsatz hat hpg natürlich recht. Aber es gibt ein Problem: Unternehmen (KMU!) müssen zur Weiterführung an die nächste Generation weitergegeben werden können. Denn Betriebe mit Familientradition sind etwas Wertvolles. Damit lässt sich das Erbrecht nicht tel-quel abschaffen – und schon wirds kompliziert …

    • Favorit Daumen X
      am 17.10.2021 um 17:05 Uhr
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      Das widerspricht der freien Marktwirtschaft mit gleichen Chancen für alle Tüchtigen. Denn ein effizientes KMU muss so geführt sein, dass ein Erbe oder Käufer es jederzeit mit einem Bankkredit weiterführen kann. Wenn der Erbe bevorteilt wird, weil er beispielsweise das Fabrik- oder Verkaufsgebäude oder die Maschinen gratis erhält, hat ein Neueinsteiger keine Chance, ihn in der Nähe mit einem neuen Betrieb zu konkurrenzieren.
      Warum sollen Erben im Markt, wo Konkurrenz herrschen sollte, bevorteilt werden vor Neueinsteigern? Die Söhne oder Töchter sollten das elterliche KMU ohne Geschenke der Eltern übernehmen müssen.

      • ToniKoller
        am 17.10.2021 um 18:01 Uhr
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        Herr Gasche, ich antworte mit konkreter Anschauung: An der Dorfstrasse von Adelboden gibt es reihenweise Geschäfte, deren Inhaber sie von den Eltern übernommen bzw. geerbt haben (darunter mein Bruder). Hätten diese Leute ihre Immobilien zu (den exorbitanten) Marktpreisen übernehmen müssen, wären manche nicht existenzfähig. Ebensowenig wie jemand, der unter diesen Bodenmarktbedingungen neu starten muss. (Legale Zweitwohnungen in den Obergeschossen – und der Bodenpreis explodiert.)
        Diese Gegebenheit in Tourismusorten, wo während sechs Monaten im Jahr Flaute herrscht und die Kapazität dennoch „hochbetriebsfähig“ dimensioniert sein muss, lässt sich natürlich nicht verallgemeinern. Aber in etlichen Branchen, wo die Investitionskosten der Produktivität davongelaufen sind, gäbe es ohne Erbrecht Schwierigkeiten. Dem liegen natürlich strukturelle Probleme zugrunde, die man gescheiter nicht mit dem (anderweitig sehr fragwürdigen) Erbrecht lösen würde. Insofern bin ich mit hpg und Ihnen völlig einig.

      • ToniKoller
        am 19.10.2021 um 14:43 Uhr
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        @Stehpan Kühne: Ich habe mich nirgends gegen eine Besteuerung von Erbschaften ausgesprochen. Mein Vorbehalt gilt bloss der gänzlichen Abschaffung des Erbrechts.

    • am 18.10.2021 um 22:45 Uhr
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      Toni Koller schreibt: «[E]s gibt ein Problem: Unternehmen (KMU!) müssen zur Weiterführung an die nächste Generation weitergegeben werden können.» … und sind deshalb von Steuern zu befreien.

      Die «nächste Generation» hat auch nach Erbschaftssteuer noch ein tolles Startkapital – ohne selbst dafür gearbeitet zu haben (also leistungslos). Offensichtlich ist Vermögen vorhanden. Wo Vermögen ist, besteht auch die Möglichkeit zur Belehnung. Oft reicht eine Erhöhung der Hypotheken und die Erbsteuern wären beglichen. Oder sie können – über mehrere Jahre – aus den Gewinnen abbezahlt werden.

      Jemand geht bei diesem Gejammer um die KMUs vergessen. Deshalb nun sein Auftritt: Der Arbeiter! Ein fähiger, ja so fähig, dass er den Laden des KMU-Eigentümers praktisch schmeisst. Er möchte sich selbständig machen, also ein KMU gründen, Arbeitsplätze schaffen. Möglichst bald. Er hat Ideen, Power … aber kein (Start-)Kapital. Verwandte & Banken kommen diesem Habenichts nicht ausreichend entgegen. Er wird somit zuerst 10 Jahre arbeiten und sparen müssen bis sein KMU Wirklichkeit wird. Würde er – so rechnet er (und nun auch Sie) – von allen Steuern und Abgaben befreit, hätte er das Kapital bereits in 4 Jahren zusammen – und die Schweiz dieses und Tausende weitere KMUs.

      Warum vergiessen wir Tränen beim KMU-Erben, der – bei offensichtlich vorhandenen Vermögen – Erbschaftssteuer bezahlen muss, aber nicht beim Arbeiter …?

      • am 19.10.2021 um 09:56 Uhr
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        Ach, ich schulde da noch die Antwort:
        Weil die superreichen Erben (also dort, wo es wirklich einschenkt) ein Bruchteil ihres gerade ‹eingesparten› Geldes aufwerfen, um gegen die Erbschaftssteuer propagieren zu lassen. Das Volk zu Tränen rühren. Und dies gelingt nun mal am leichtesten, wenn sie von sich ablenken und dafür uns um so lauter/beständiger von den «armen Kleinen» (KMUs) die Ohren vollschwatzen.
        Ganz offensichtlich funktioniert … was angesichts dessen, dass die Medien weitgehend in ihren Händen sind und das Volk ohnehin so gerne und eifrig an ihren Lippen hängt, auch nicht sonderlich verwundert.

  • am 17.10.2021 um 17:38 Uhr
    Permalink

    Besonders gut gefällt mir der Vergleich mit dem Lottokönig und seinem Einsatz. Meine erste eigenständig eingefädelte Reise führte mich 1979 in die hypothetisch gerechte Volksrepublik Rumänien. Nur sozialistische Slogans, keine Werbung – ausser für die staatliche Lotterie! Das dann an jeder Landstrasse und Stadt- oder Dorfecke. Ich kann nachvollziehen, dass die Bildung von Gelddynastien manchen Gerechtigkeitssin verletzt. Gerecht wäre es, wenn die Alten jeden selbst verdienten Cent verputzen und die Jungen folgedessen leer ausgehen. Dass ein Beamt*innenapparat ein «besserer Erbe» ist als der Nachwuchs, ist keineswegs sicher – das eindrückliche, auch diskutable Engagement von Hanspeter Guggenbühl (oder den Meili Brüdern mit den Cerberus Millionen) in Ehren. In Zürich lebt die Die Stiftung zur Erhaltung von preisgünstigen Wohn- und Gewerberäumen der Stadt Zürich (kurz: Stiftung PWG) wohl weitgehend von grosszügigen Erb*innen.

    • Favorit Daumen X
      am 18.10.2021 um 09:10 Uhr
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      Warum sollte denn der «Beamtenapparat», wie Sie den Staat abschätzig nennen, nach dem Abschaffen des Rechts auf Erben mehr Geld haben? Es würden doch einfach Steuern gesenkt. Im Parlament gibt es ja eine Mehrheit, die mehr Staatseinnahmen strikte ablehnt.

      • am 19.10.2021 um 08:21 Uhr
        Permalink

        Die offenbar logische Mechanik mehr Erbschaftssteuern für wenige=weniger Einkommenssteuern für alle wurde bis jetzt in dieser Diskussion nicht erwähnt. Die Frage, was der Staat mit dem geerbten Geld macht, ist noch nicht beantwortet. Sie gehen davon aus, dass laufende Ausgaben beglichen werden, wie mit Einkommenssteuern. Aber muss man nicht davon ausgehen, dass es bei der Einführung einer wirklich harten Erbschaftssteuer, der die bisherigen Erben enterbt, für den Staat einen sehr grossen, doch einmaligen Zufluss von Mitteln gibt, der anschliessend versiegt? Der den Staat also praktisch zu einem staatlichen Investitionsfonds zwingt? Wären die Folge nicht staatliche «Entzugserscheinungen», die den Hunger nach weiteren Enteignungen steigert? Diese Mechanik ist nach Meiner Auffassung wahrscheinlich.

  • am 18.10.2021 um 07:47 Uhr
    Permalink

    Das Erbrecht wird nicht geändert, weil Gelddynastien die Politik direkt oder indirekt beeinflussen. Roger Köppel sponsored by Blocher un Co. , Süddeutsche Zeitung im Privatbesitz, Springer und Kollegen. Die FAZ , vor kurzem mal wieder durchgelesen, ist die letzte brauchbare Infoquelle in Deutschland, Die Zeit ist teurer geworden und dafür so massiv geschrumpft, daß sie bald wie die Bildzeitung aussieht. Giovanni di Lorenzo wird eines Tages Judith Rakers live in Youtube heiraten und sie bekommen auf RTL einen festen Dauersendeplatz, ähnlich wie «Zerfakislisli & Opdenschnövel Live» auf Pro 7, ein kunterbuntes Durcheinander an Nichtinformation, daß schon nach 2 Minuten unerträgliche Kopfschmerzen auslöst. Aber Zerfakislisli sieht nun mal gut aus und Opdenschschnövel lächelt immer. Ich hab da mal ne Frage: Warum lächelt Opdenschn… immer? Ich kenne das nur von Hochintelligenten oder deutlich Unterbelichteten. Bitte um Antwort ….

  • am 18.10.2021 um 21:08 Uhr
    Permalink

    Das Erben und Vererben ganz zu verbieten halte ich für politsch unrealistisch. Dafür ist es viel zu tief im Denken der meisten Menschen drin. Es gibt wohl nur wenige Kulturen, wo die Weitergabe von Vermögen, und sei das nur ein Stück Vieh, an die eigenen Nachkommen gar keine Rolle spielt.
    Die grossen Fische würden sich einer solchen Regelung auch recht einfach entziehen, z.B. durch eine Schenkung vor dem Tod, verbunden mit irgend einem rechtlichen Konstrukt, welches dafür sorgen würde, dass der Schenker bis zu seinem Tod nicht darben müsste. Wenn Schenkungen auch verboten würden, würden die Reichen wohl kurzfristig ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegen.
    Der Bildung von superreichen Dynastien muss entgegengewirkt werden, da bin ich ganz mit Guggenbühl und Gasche einig. Eine Erhöhung der Vermögenssteuer scheint mir aber realistischer, auch wenn es fürs erste nur ein Anbau von ein, zwei Progressionsstufen wäre.
    Ohne sehr dramatische Umstände sind kleine Schritte eher realisierbar als «grosse Würfe». Wenn man dann sieht, dass deswegen die Welt nicht untergegangen ist, kann man dann ja immer noch einen Schritt weiter gehen.

  • am 18.10.2021 um 22:29 Uhr
    Permalink

    ueber das, was nach gefuehlt unendlich vielen steuern, abzuegen, abgaben, beitraegen, zahlungen, zoellen etc uebrig bleibt, will ich dann schon selbst bestimmen koennen, wer es bekommt. ohne NOCHMALS besteuert zu werden. sicher soll es nicht fuer kampfflieger etc ausgegeben werden, erst noch ins ausland, hilfe :((((((

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