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Im März 2014 hätte eine Abstimmung im Sinne von Selbstbestimmung der Völker noch einen Bürgerkrieg verhindern können: Prorussische Demo in Donezk © Andrew Butko, Wikimedia Commons

Die Selbstbestimmung der Völker ist bisher inexistent – leider

Christian Müller /  Die UNO-Charta verlangt Selbstbestimmung der Völker. Es gibt aber nur ganz wenige Beispiele, wo Regierungen das ermöglicht haben.

1945, eben war der Zweite Weltkrieg durch die formelle Kapitulation Deutschlands am 8. Mai wenigstens in Europa und auf dem Papier beendet, wenn auch noch nicht in Asien. Deutschland war total zerstört ­– «dank» Bombardierungen der Alliierten in Leipzig und anderen Städten sogar mehr als notwendig – und jedermann wusste, was Krieg bedeutet: das wirklich Schlimmste, was einer betroffenen Bevölkerung je zustossen kann. Mental allerdings war damals neue Aufbruchsstimmung: Nie wieder Krieg!

Schon auf der internationalen Konferenz der damaligen Grossmächte Grossbritannien, USA und Russland in Jalta auf der Krim im Februar 1945 wurde eine «Charta» der internationalen Zusammenarbeit ausgearbeitet und am 26. Juni des gleichen Jahres auf der Konferenz von San Francisco von 50 Ländern unterzeichnet. Die Charta der «Vereinten Nationen», der UNO, trat durch die Ratifizierung durch die ersten Mitgliedstaaten am 24. Oktober 1945 in Kraft – als neuer Anlauf zu einer kriegsverhindernden Plattform, nachdem der nach dem Ersten Weltkrieg entstandene Völkerbund kläglich gescheitert war. 

Zu den wichtigsten Grundsätzen und Zielen der UNO gehörte, was in der Charta schon im ersten Kapitel (!) festgeschrieben wurde:

«Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:

– den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren […]. 

– freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Massnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen […].»

Die «Selbstbestimmung der Völker» – wirklich?

Ja, das war ernst gemeint, und es gab denn auch im Jahr 1955 ein hervorragendes Beispiel, wie «Selbstbestimmung der Völker» realisiert werden kann: Das Saarland, das Umland von Saarbrücken, auf der linken (quasi französischen) Seite des Rheins gelegen und nach dem Weltkrieg auch tatsächlich Frankreich zugeteilt, erhielt die Gelegenheit, darüber abzustimmen, ob es lieber zu Frankreich oder zu Deutschland gehören wollte. Deutschland und Frankreich waren sich einig, dass beide Staaten das Abstimmungsergebnis akzeptieren werden. Und so geschah es denn auch, dass die Saarländer, für die Franzosen überraschend und enttäuschend, mit 68 Prozent der abgegebenen Stimmen sich wünschten, zu Deutschland zu gehören.

Das war gelebtes Selbstbestimmungsrecht der Völker. Ebenfalls Deutschland betreffend: Im Oktober 1990 wurde die damalige DDR mit der Bundesrepublik Deutschland wiedervereinigt. Eine Volksabstimmung dazu hat es allerdings nie gegeben. Und nicht ganz vergleichbar, aber in diesem Zusammenhang erwähnenswert: Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1991 entschieden sich die 15 Sowjetrepubliken, selbständige Staaten zu werden. Darunter war auch die Ukraine – wobei schon damals die Ukraine alles andere als ein homogener Nationalstaat war. Transkarpatien etwa, damals zur Ukraine gehörend, musste zwischen 1917 und 1992 fünfmal (!) eine andere Staatszugehörigkeit über sich ergehen lassen, ohne dass die Bevölkerung je mitreden konnte. Es waren immer Entscheide von «denen da oben». Dass dieser «Oblast» (Provinz, Bezirk) gleichzeitig mit der Unabhängigkeitserklärung der Ukraine eine gewisse Autonomie verlangte, zum Beispiel das Recht, die eigene Sprache, das Ruthenische, sprechen zu dürfen, wurde in der ukrainischen Hauptstadt Kiev schlicht «überhört».

Aber das war’s denn auch schon mit der Selbstbestimmung der Völker. Seither gab es weltweit nur noch kleinere Grenzbereinigungen und einige Kleinstkolonien Frankreichs, meist Inseln, durften darüber abstimmen, ob sie bei Frankreich bleiben oder unabhängig werden wollten. Als letztes Beispiel im November 2018 die Pazifikinsel Neukaledonien, flächenmässig halb so gross wie die Schweiz und mit 280’000 Einwohnern. Sie beschlossen, bei Frankreich zu bleiben.

Die Basken, die unabhängig von Spanien werden wollten, erhielten keine Chance, darüber abzustimmen. Auch die Korsen, die unabhängig von Frankreich werden wollten, wurden nicht erhört. Algerien musste seine Unabhängigkeit mit Waffengewalt erkämpfen. Beim Zerfall Jugoslawiens nach dem Tod des Autokraten Josip Broz Tito im Jahr 1980 packten zwar einige Regionen die Chance, als Staaten unabhängig zu werden. Slovenien zum Beispiel erreichte 1991 seine Unabhängigkeit nach einem nur zehn Tage dauernden Krieg mit weniger als hundert Toten. In den meisten anderen Regionen aber kam es zu äusserst blutigen Kämpfen. Der Kosovo wurde 2008 von Serbien abgetrennt und dies ohne Zustimmung Serbiens und ohne vorherige Volksabstimmung. Federführend bei dieser Operation war die NATO.

Seit Herbst 2017 ist auch eine Unabhängigkeitsbewegung in der Region Katalonien in Spanien aktiv, es kam sogar zu einem von der spanischen Zentralregierung verbotenen Referendum, bei dem sich eine Mehrheit für die Unabhängigkeit aussprach. Interessant ist der dortige Grund des Verlangens nach Unabhängigkeit: Nicht weil die Katalanen sich von Madrid schlecht behandelt fühlen, möchten sie unabhängig werden, sondern weil Katalonien die wirtschaftlich stärkste Region Spaniens ist und deshalb auch am meisten an die Staatsfinanzen zahlen muss. Vergleichbar wäre das etwa dem Szenario, dass in Deutschland Bayern von Deutschland unabhängig werden möchte, weil der Freistaat mit Abstand am meisten an den deutschen Länder-Finanzausgleich zahlen muss, mehr als das Doppelte der drei anderen Netto-Zahler Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg zusammen. Wenigstens von aussen gesehen ist es in Katalonien im Moment aber eher wieder etwas ruhiger.

Viele Bürgerkriege und Kriege könnten verhindert werden

Ein hochinteressanter Fall von «Selbstbestimmung der Völker» war 2014 die Krim. Die dortige Bevölkerung war nie glücklich geworden mit Chruschtschows Entscheid, die Krim der Ukraine zuzuteilen, was zu Zeiten der Sowjetunion aber zu keinen Problemen führte, nach der Unabhängigkeitserklärung der Ukraine 1991 aber sehr wohl. 2014, in der Folge der dramatischen Ereignisse auf dem Kiever Maidan, wurde deshalb auf der Krim ein Referendum durchgeführt, dessen klarer Entscheid war, wieder den Anschluss an Russland zu suchen. Russland war damit einverstanden. Die ukrainische Führung in Kiev hatte zu diesem Referendum aber nie Ja gesagt, sie war mit der Selbstbestimmung der Bevölkerung auf der Krim nicht einverstanden und wollte das Referendum verhindern. Aus diesem Grund wurde und wird die Sezession der Krim und ihre Wiedervereinigung mit Russland noch heute von vielen Staaten als völkerrechtswidrig betrachtet. Das Nein aus Kiev wurde (geopolitisch) höher gewichtet als der klar zum Ausdruck gekommene Wunsch der Krim-Bevölkerung. Auch die Schweiz hat in der UNO den Wirtschaftssanktionen gegen die Krim zugestimmt. Ist das die in der UNO-Charta festgeschriebene Selbstbestimmung der Völker?

Die etwa 35 Millionen Kurden leben in einer Region, die politisch zum grossen Teil zur Türkei gehört, teilweise aber auch in Syrien, im Irak und im Iran liegt. Die Kurden hätten schon lange gerne ihren eigenen Staat. Sie haben aber noch nie Gelegenheit zur Selbstbestimmung erhalten. Kriegerische Auseinandersetzungen sind schon seit Jahren die Folge.

Die Region Berg-Karabach – ein anderes Beispiel – wurde historisch schon immer von Armeniern bewohnt, wurde zu Sowjetzeiten von Stalin aber Aserbaidschan zugeteilt. Das hat bereits zweimal zu einem Krieg zwischen Armenien und Aserbaidschan geführt, mit vielen Toten und unermesslichem Kriegselend. Selbstbestimmung der Völker?

Separatistische Gruppen haben 2014 die Bezirke (Oblaste) Luhansk und Donezk in der Ostukraine als unabhängig erklärt. Seither herrscht dort ein Bürgerkrieg, schon länger also als damals der Zweite Weltkrieg und bereits mit Tausenden von Toten. Die abtrünnigen Provinzen werden wirtschaftlich, in einem gewissen Masse auch militärisch von Russland unterstützt, weshalb Kiev es verboten hat, diesen kriegerischen Konflikt als «Bürgerkrieg» zu bezeichnen. Es gäbe eine einfache Lösung: Wären beide Staaten, die Ukraine und Russland, ihrer Sache sicher, dass der Bevölkerung in Luhansk und Donezk in ihrem Verbund am besten gedient ist, könnte man die Abstimmung im Saarland im Jahr 1955 kopieren: Die Ukraine und Russland müssten im Voraus zusichern, das Abstimmungsresultat, zu welchem Land die Bevölkerung gehören möchte, zu akzeptieren. So könnten Hunderte oder gar Tausende weiterer Toten, unendlich viel Elend und nicht zuletzt auch sehr viel Geld eingespart werden. (Die Ukraine steckt fast einen Drittel der Staatsausgaben in die militärische Aufrüstung und die NATO-Staaten helfen mit -zig Millionen nach.)

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist eine leere Worthülse

Letztes Jahr, 2020, konnte die UNO ihr 75-jähriges Bestehen feiern. Die wohl allermeisten der 193 Mitgliedstaaten sind gewiss glücklich oder zumindest zufrieden, dass es diese Plattform zur Vermeidung internationaler Konflikte noch gibt. Und zweifellos ist es der UNO das eine oder andere Mal tatsächlich gelungen, einen grösseren Krieg zu verhindern. Warum aber behaupten vor allem die westlichen Länder und an erster Stelle die US-Amerikaner – ganz neu insbesondere auch wieder der neue Präsident Joe Biden –, man wolle auf der ganzen Welt die Demokratie fördern, ohne auch nur eine Minute daran zu denken, dass echte Demokratie auch das Selbstbestimmungsrecht der Völker beinhaltet? Die ehrliche Aussage wäre, dass es dabei nicht um Demokratie und schon gar nicht um das Selbstbestimmungsrecht der Völker geht, sondern um Macht, um Hegemonie und um wirtschaftliche Interessen.

Der «Fall» Schottland dürfte interessant werden

Bei der Abstimmung, ob Grossbritannien weiterhin zur EU gehören oder sich von der EU lösen solle, hat Schottland bekanntlich gegen den Brexit gestimmt. Zwei Jahre vorher hatte sich Schottland in einem Referendum allerdings mit 55 Prozent der Stimmen noch gegen eine Abspaltung von England entschieden. Zwischenzeitlich plädiert aber die Partei SNP, die zurzeit die schottische Regierung stellt, erneut für eine Trennung von England und für die politische Unabhängigkeit Schottlands. Wird «London» den Schotten erlauben, dazu erneut eine Abstimmung durchzuführen, die gewünschte Selbstbestimmung der Schotten also akzeptieren? Und wenn Schottland gegebenenfalls trotz eines «Neins» aus London eine solche Abstimmung durchführt? Wird dann auch, wie 2014 im Fall der Krim, in der UNO eine Abstimmung stattfinden, und werden dann die gleichen 100 der total 193 UNO-Mitglieder für Wirtschaftssanktionen gegen Schottland stimmen, wie damals im Fall der Krim zum Beispiel auch die Schweiz? Und wenn ja, werden dann auch in Schottland, wie heute auf der Krim, keine Kreditkarten mehr funktionieren, kein Swisscom-Handy mehr klingeln, kein Reisebüro mehr eine Reise nach Schottland anbieten dürfen?

Aus dieser Sicht wäre eine solche Abstimmung in Schottland mit dem Resultat «Unabhängigkeit» geradezu erwünscht. Sie würde etliche Verlogenheiten dieser Welt transparent machen. Und noch deutlicher aufzeigen, dass das in der UNO-Charta im ersten Kapitel und dort schon unter Punkt 2 aufgeführte Selbstbestimmungsrecht der Völker nach der vorbildlichen Abstimmung im Saarland von den Mächtigen dieser Welt kaum mehr akzeptiert und ernstgenommen wurde und wird.

PS: Der Autor hat eben von seinem Kollegen Niklaus Ramseyer Schelte kassiert, weil er nicht erwähnt hat, dass in der Schweiz die Region Jura das Recht erhalten hat, ein eigenständiger Kanton zu sein. Was hiermit nachgeholt sei. Ob das geopolitisch eine so grosse Rolle spielt? (cm)


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Zum Autor deutsch und englisch.

Zum Infosperber-Dossier:

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12 Meinungen

  • am 7.03.2021 um 10:18 Uhr
    Permalink

    Warum so weit weg schauen?
    Auf der Admin.ch-seite zu «Personen»-tracking werden «Personen» bereits im ersten Satz des Haupttextes als Objekt eingestuft. Welche Rechte hat wohl ein «Objekt»?
    Und welche Meinung kann ein «Objekt» schon haben?

  • am 7.03.2021 um 12:41 Uhr
    Permalink

    In dieser interessanten Aufzählung vermisse ich sowohl den sattsam bekannten Konflikt um Palästina als auch – dies leider wenig überraschend, da von der Weltöffentlichkeit konsequent ignoriert – den Westsahara-Konflikt. (Sollte sich jemand dafür interessieren: https://de.wikipedia.org/wiki/Westsaharakonflikt.) Auch der nach wie vor schwelende Nord-Irland-Konflikt und der ebenfalls nicht beigelegte Streit um Kuba hätte erwähnt werden dürfen.

    • Christian Müller farbig x
      am 7.03.2021 um 15:47 Uhr
      Permalink

      @ Franz Peter Dinter: Sie haben vollkommen recht! Es gibt weitere traurige Beispiele, wo das Selbstbestimmungsrecht trotz UNO nicht zur Anwendung kommt. Palästina und die Westsahara sind gute Beispiele. Danke und Gruss, Christian Müller

  • am 7.03.2021 um 13:20 Uhr
    Permalink

    Ausgezeichneter Artikel von Christian Müller.

    «Auch die Schweiz hat in der UNO den Wirtschaftssanktionen gegen die Krim zugestimmt. Ist das die in der UNO-Charta festgeschriebene Selbstbestimmung der Völker?» Das ist ein Beispiel, das zeigt, wie prinzipien- und kompasslos das heutige EDA die Schweiz gegen aussen vertritt. Das Rahmenabkommen-Desaster ist ein weiteres eklatantes Beispiel dafür. Dabei hatte früher die Schweiz ein hervorragendes Diplomatenkorps. Seit aber professionelle Diplomaten systematisch durch «Entwicklungshelfer» ersetzt worden sind, irrt das EDA amateurhaft im internationalen Haibecken umher. Dass es jetzt auch noch unbedingt in den UNO-Sicherheitsrat will, trotz den Warnungen des ersten Schweizer UNO-Botschafters Jenö Stähelin, zeigt, wie arrogant und lernunfähig dieses Gebilde unter Führung eines Kantonsarztes geworden ist.

  • am 7.03.2021 um 18:29 Uhr
    Permalink

    Auch der Internationale Gerichtshof (IGH), nicht zu verwechseln mit dem Internationalen Strafgerichtshof (ISGH), in Den Haag hat eine Funktion. Im Fall der Westsahara hat er sie wahrgenommen, um den Anspruch auf Selbstbestimmung der Sahraouis zu beurteilen. Voraussetzung dafür ist jedoch das Einverständnis der beteiligten Staaten oder ein Beschluss des UN-Sicherheitsrates. Aufgrund des Urteils des IGH sollte die Bevölkerung der Westsahara über ihre Unabhängigkeit in einem Referendum abstimmen, was Marokko und seine Alliierten bislang verhinderten. Auch im Fall von Palästina wurde 1947 der Antrag gestellt, die Frage seiner Unabhängigkeit dem IGH vorzulegen. Mit einer einzigen Stimme Unterschied hat dies die UN-Generalversammlung jedoch verhindert. Mit Sicherheit hätte nach einer seriösen rechtlichen Klärung der Palästinafrage der Teilungsplan, der gegen die rechtlichen Prinzipien sowohl der Satzung des Völkerbunds als auch der UN-Charta verstiess. Der Teilungsbeschluss war schon deshalb nichtig, weil die UNO nicht über die Kompetenz verfügt, Staaten zu gründen.

  • am 7.03.2021 um 18:43 Uhr
    Permalink

    Recht herzlichen Dank für dieses wertvolle «WissensPaket» !

    Aber leider wird es wohl allen Lesern gehen, wie dem Autor und mir ?!

    Einerseits traurig feststellen, was übel ist – und ahnen, warum » ES » genau «SO» ist

    Andererseits keinen Vorschlag machen können.
    der sowohl konstruktiv ist
    als auch nur die geringste Chance hat, realisiert werden zu können.

    Alles Gute – und freundliche Grüsse !
    Wolfgang Gerlach, Ingenieur

  • am 7.03.2021 um 23:14 Uhr
    Permalink

    EINEN Weg zur «Welt – Verbesserung» gäbe es – welcher auch gelegentlich und erfolgreich praktiziert wurde:

    Vertauens-würdige Menschen in vorderster Position einer Regierung.
    Welche möglichst etwas Charisma haben.
    Die zu tragbaren Kompromissen bereit sind –
    und die Mut haben, «schwierige Themen» anzupacken.

    DIESE Menschen konnten seither Teile der WeltGeschichte positiv be-einflussen —
    und sind unserer Erde so un-entbehrbar, wie den Pflanzen der Regen.
    Menschen und «Führer», wie beispielsweise: Michail Gorbatschow, Mahatma Ghandi, Kemal Atatürk, Helmut Schmidt, Willy Brandt.
    Unter Vorbehalt auch noch: Nelson Mandela, Helmut Kohl, Boris Jelzin, Jassir. Arafat

    Im Prinzip haben wir Winzlinge «ES» eigentlich alle es in unsrer Hand,
    indem wir weniger unsrer Lieblingspartei oder uns «sachlich» nahestehenden Politikern unsere Wähler-Stimmen anvertrauen, sondern überwiegend Personen wählen, die uns redlich und vertrauenswürdig vorkommen.

    Und anschliessend sind Hoffnung und Geduld gefragt, denn «Geschichts-Wandel» gelegentlich «Schrittlängen» von weit über 100 Jahren !

    Eine Revolution «anstatt» kostete viel Blut – mit ungewissem bis schlimmst-möglichem
    Ergebnis !

    Alles Gute – und freundliche Grüsse !
    Wolfgang Gerlach, Ingenieur

  • am 8.03.2021 um 07:17 Uhr
    Permalink

    Ganz großes Lob und ganz herzlichen Dank für diesen Artikel. Ich bin etwas überrascht. Ist es nicht sonst die Aufassung aller Linken, dass Völker dekonstruiert und abgeschafft werden müssen? Was Sie hier vertreten, ist der pure Ethnopluralismus, das würde ein Alain de Benoist nicht anders gesagt haben.

  • am 8.03.2021 um 08:39 Uhr
    Permalink

    Danke Herr Müller. Absolut top journalisms.

  • am 8.03.2021 um 13:40 Uhr
    Permalink

    Sehr geehrter Herr Christian Müller,
    besten Dank auch für diesen interessanten und informativen Beitrag. Ergänzend sei dazu als positives Beispiel die Auflösung der Tschechoslowakei zum 01.01.1993 in die Tschechische und Slowakische Republik genannt. Beide Nationen pflegen seitdem trotz getrennter Wege ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis zueinander.
    Mit besten Grüßen
    Dieter Heine

  • am 9.03.2021 um 17:15 Uhr
    Permalink

    Eine interessante Übersicht!
    In der Praxis ist es häufig komplizierter und schwieriger, weil der Begriff «Volk» nicht klar definiert ist, und weil viele Regionen dieser Erde eine heterogene Bevölkerung haben.
    In Nordirland beispielsweise möchte, soviel ich weiss, immer noch eine Mehrheit zum UK gehören. Damit ist das Problem aber nicht gelöst, weil es eine stattliche Minderheit gibt, welche lieber Teil der Republik Irland wäre. «Selbstbestimmung der Völker» hilft da nicht weiter, und grosse Umsiedlungsaktionen mit dem Ziel, nur noch homogen bevölkerte Regionen zu erhalten, sicher auch nicht.
    Friedliches Zusammenleben wäre gefragt. Dafür gibt es leider keine Patentrezepte.

  • am 10.03.2021 um 10:19 Uhr
    Permalink

    Das leider immer wieder gelobte Deutschland könnte von diesem Artikel und den Kommentaren auch lernen. Dort wird immer wieder von Demokratie gesprochen, ich sage dem, Demokratur, weil man keine Chance hat sich einzubringen wie hier in der Schweiz. Versprechen der Politik werden nicht eingelöst und das Volk kann nichts dagegen tun. In Schleswig Holstein schaffte das Volk eine Abstimmung, dass man die alte Schreibart beibehalten will, es wurde ignoriert und nicht umgesetzt.
    H. Kohl sagte, 2 bis 3 Jahre müsste man den Soli zahlen um den Osten aufzubauen, man zahlt inzwischen 30 Jahre. Und ein absoluter Hohn, man hätte eine Verfassung, im besten Fall sagt man dem Grundgesetz, über eine Verfassung wurde nie abgestimmt und ich bin froh, dass ich das elende Land verlassen durfte.

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