Press Conference on Torture

«Wir waren uns einig, Assange zeigte Symptome von psychologischer Folter»: Nils Melzer, Uno-Sonderberichterstatter über Folter. © pd

«An Julian Assange soll ein Präzedenzfall etabliert werden»

Thomas Kaiser, Zeitgeschehen im Fokus /  Der Uno-Sonderberichterstatter über Folter Nils Melzer sagt, die Informationsfreiheit der westlichen Öffentlichkeit sei bedroht.

Professor Dr. Melzer, Sie engagieren sich im Fall Julian Assange. Warum tun Sie das?

Professor Dr. Nils Melzer Zunächst muss ich klarstellen, dass ich nicht der Anwalt von Julian Assange bin, sondern ich setze mich für den Rechtsstaat und für das Folterverbot ein. Natürlich verteidige ich die Folteropfer. Beim Fall Assange zögerte ich aber anfänglich sogar, mich darauf einzulassen.

Warum?

Ich denke, das hängt mit dem negativen Bild zusammen, das die Presse jahrelang über Julian Assange verbreitet hat. Nachdem ich die ersten Beweismittel und Gutachten von Ärzten, Experten und anderen Uno-Gremien gelesen hatte, wurde ich mir meiner eigenen Vorurteile jedoch bewusst und sah mir den Fall genauer an. Sobald man dort an der Oberfläche etwas kratzt, kommt sehr viel Schmutz zum Vorschein, sehr viel Missbrauch von Behörden. Je tiefer ich in die Materie eindrang, um so schlimmer wurde es. Es wurde mir klar, wie stark der Fall verpolitisiert war, und so beschloss ich schliesslich, diesen Mann persönlich im Gefängnis zu besuchen, um mir ein objektives Bild von ihm und seiner Situation machen zu können. 

Haben Sie ihn alleine besucht?

Nein, ich war in Begleitung zweier Ärzte, die spezialisiert sind auf die Untersuchung von Folter­opfern. Sie sind beide sehr erfahren und können sehr gut unterscheiden zwischen den Konsequenzen von Folter und den Stresssymptomen eines normalen Haftregimes. Im Mai 2019 besuchten wir Assange also zu dritt im Gefängnis Belmarsh. Wir hatten vier Stunden zur Verfügung, und die Ärzte untersuchten ihn unabhängig voneinander. Danach waren wir uns alle einig: Assange zeigte tatsächlich die typischen Symptome von Opfern psychologischer Folter.

Wie hat sich das gezeigt?

Die detaillierten ärztlichen Diag­nosen sind natürlich vertraulich. Aber grundsätzlich handelte es sich um extreme posttraumatische Stresssymptome, aber auch messbare neurologische und kog­nitive Beeinträchtigungen, die typisch sind für das Gesamtbild von Isolationshäftlingen. Als Folterberichterstatter der Uno bin ich regelmässig damit konfrontiert. Die nächste Frage ist natürlich, woher diese Symptome kommen, denn sie könnten theoretisch auch andere Ursachen haben als Folter oder Misshandlung. Assange war sechs Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft blockiert und immer den gleichen Einflüssen ausgesetzt, welche daher mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die beobachteten Symptome verursacht haben mussten. Meine Untersuchungen ergaben für diese Zeit denn auch ein Gesamtbild verschiedener, sich gegenseitig verstärkender Missbräuche gegenüber Assange, und zwar von allen involvierten Behörden. 

Welche Behörden waren das?

Das waren zum einen die Vergewaltigungsvorwürfe der schwedischen Behörden, welche nie im guten Glauben untersucht wurden, sondern ganz bewusst zum Zweck der öffentlichen Dämonisierung von Assange missbraucht worden sind. 

Wie meinen Sie das?

Die schwedische Staatsanwaltschaft hat diese Vorwürfe rechtswidrig über die Massenmedien verbreitet, hat entlastendes Beweismaterial unterdrückt und Assange keine Möglichkeit gegeben, sich dagegen zu verteidigen, ohne gleichzeitig eine Auslieferung an die USA zu riskieren, wo er mit Sicherheit schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt würde. Die schwedischen Behörden hatten hinter den Kulissen alles daran gesetzt, dass es nicht zu einem Prozess kam, bei dem man ihn mangels Beweisen hätte freisprechen müssen. Da er im ecuadorianischen Asyl war, konnte man ihm das alles bequem in die Schuhe schieben. Aber auch die britischen Behörden haben das Verfahrensrecht systematisch verletzt.

Mit welchem Vorgehen?

Assange sitzt seit April 2019 in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis, und zwar unter sehr restriktiven Bedingungen, welche mit Isolationshaft vergleichbar sind und ihm den Kontakt mit seinen Anwälten, seiner Familie und anderen Insassen extrem erschweren. Das hat seinen Gesundheitszustand zusätzlich verschlimmert. Das ist weder notwendig noch verhältnismässig, denn er ist ja kein Straftäter, sondern sitzt in reiner Auslieferungshaft. Der chilenische Ex-Diktator Pinochet wurde in der gleichen rechtlichen Situation im Hausarrest in einer Londoner Villa untergebracht. Auch das amerikanische Auslieferungsverfahren sowie die Ausweisung aus der ecuadorianischen Botschaft waren von schweren Verfahrensverletzungen gekennzeichnet. Man sieht ganz deutlich, seit zehn Jahren werden die Rechte dieses Mannes systematisch verletzt. Das sind nicht nur die Unregelmässigkeiten, die in jedem Verfahren einmal vorkommen können. Es geht hier um Länder wie Schweden, Grossbritannien oder die USA. Diese Länder haben hoch entwickelte Rechtssysteme, in denen so etwas nicht zufällig passiert. 

Wie ist denn in diesem Zusammenhang der Entscheid über die Nichtauslieferung zu beurteilen?

Das ist keine Geste der Menschlichkeit. Das Gericht hat ganz bewusst die Logik des US-amerikanischen Strafverfahrens wegen der Spionage und der Veröffentlichung von geheimen Dokumenten bestätigt. Am Schluss schreibt das Gericht dann, man liefere ihn nur deshalb nicht aus, weil er psychisch krank sei und die amerikanischen Haftbedingungen ihn daher höchstwahrscheinlich in den Selbstmord treiben würden. Aus rechtlicher Sicht haben die Briten aber alles bestätigt, was die USA wollen. Den USA ist nämlich vor allem daran gelegen, dass man in Zukunft einen abschreckenden Präzedenzfall hat, demgemäss jeder Journalist, der geheime Informationen der USA veröffentlicht, als Spion verfolgt werden kann. Und diesem Ziel sind sie mit diesem Urteil einen grossen Schritt näher gekommen. 

Was hat dann der Zusatz, ihn wegen seines Gesundheitszustands nicht auszuliefern, für eine Bedeutung?

Man hofft wahrscheinlich, dass die Anwälte von Assange nun nicht in Berufung gehen, damit dieses Präzedenzurteil nicht als solches in Frage gestellt wird. Eine amerikanische Berufung hingegen wird natürlich nur den Teil des Urteils anfechten, der die Auslieferung aus medizinischen Gründen ablehnt. Wenn die US-Amerikaner nun Garantien aussprechen, dass sie Haftbedingungen anpassen und Assange einen Spezialarzt zur Verfügung stellen würden, dann könnte das Berufungsgericht den Entscheid kippen und ihn doch noch ausliefern lassen, ohne den Rest des Präzedenzurteils zu hinterfragen. Das ist jetzt das Risiko.

Was kann man dagegen allenfalls tun?

Die Anwälte von Assange müss­ten nun selbst gegen die anderen Punkte des erstinstanzlichen Urteils Berufung einlegen, damit auch diese Fragen vom Berufungsgericht diskutiert werden müssen. 

Könnte sich mit Präsident Biden die Situation für Assange ändern?

Es könnte sein, dass Präsident ­Biden nicht unbedingt einen Spionageprozess möchte, da er hiermit einen Konflikt mit den grossen US-Medien aber auch eine Abfuhr vor dem Supreme Court riskiert. Er wäre vielleicht ganz glücklich, wenn es beim erstinstanzlichen britischen Urteil bleibt. Er könnte also die Berufung zurückziehen, entweder schon jetzt oder in einem späteren Stadium. Die Anklage in den USA könnte er aber unabhängig davon trotzdem aufrecht erhalten. Assange müsste dann zwar freigelassen werden, könnte Grossbritannien aber nicht verlassen, weil die USA in jedem anderen Land sofort wieder die Auslieferung verlangen könnten. Assange müsste dann sein ganzes Leben unter diesem Damoklesschwert verbringen. 

Mit dieser Strategie wäre er eigentlich lahmgelegt.

Ja, die USA könnten damit verhindern, dass er je wieder in seinen angestammten Beruf als Journalist oder zu Wikileaks zurückgehen könnte. Würde er das nämlich tun, könnten die USA sofort wieder die Auslieferung verlangen. Ich glaube kaum, dass diese vier Staaten zehn Jahre lang Millionenbeträge in seine Verfolgung investiert haben, um ihn jetzt aus humanitären Gründen einfach wieder freizulassen. Man muss sich schon bewusst sein: Das ist kein rechtlicher, sondern ein rein politischer Prozess.

Die Vorwürfe «Geheimnisverrat» und «Vergewaltigung» sind, nach Ihren Ausführungen zu schliessen, konstruiert?

Geheimnisverrat kann man ausschliessen, denn Assange hatte gegenüber den USA nie eine Geheimhaltungspflicht und hat die veröffentlichten Informati­onen auch nicht gestohlen, sondern hat sie publiziert wie andere Journalisten auch. Bei der Vergewaltigung muss man aufpassen. Es kann schon sein, dass er sich nicht richtig verhalten hat, das weiss ich nicht. Aber wenn man sich die beiden Vorwürfe als Jurist anhört, sieht man sofort, dass sie nicht beweisbar sind, ausser Assange würde ein Geständnis ablegen oder hätte eine einschlägige Vorstrafe. Beides war nicht der Fall. 

Dann lässt sich der in den Raum gestellte Vorwurf kaum beweisen?

In beiden Fällen hängt die Strafbarkeit von Faktoren ab, für welche es einfach keine beweistechnischen Ermittlungsmöglichkeiten gibt. Ob ein Kondom absichtlich oder versehentlich zerstört wurde, von wem und zu welchem Zeitpunkt, und ob eine Frau im Augenblick des Verkehrs geschlafen hat oder nicht, lässt sich im Nachhinein einfach nicht mit rechtsgenügender Sicherheit feststellen. Dass Assange neun Jahre lang als «flüchtiger Vergewaltiger» gebrandmarkt wurde, obwohl die Untersuchungsbehörden wussten, dass sie die Vorwürfe am Schluss nicht würden beweisen können, belegt, dass sie etwas ganz anderes damit vorhatten. 

Wie kam es denn zu den Anzeigen?

Die Frauen hatten freiwilligen Sexualkontakt mit Assange und wollten eigentlich keine Anzeige machen, sondern wollten ihn dazu bringen, einen HIV-Test zu machen. Die Behörden haben dann die Frauen überzeugt, dass hier etwas ganz Schlimmes gegen sie verübt worden sei, was man jetzt ganz zwingend strafrechtlich verfolgen müsse. Die Behörden wussten natürlich, dass der Beweis nicht gelingen konnte, doch sie wollten das publik machen, um Assanges Reputation zu zerstören. Sie haben dann die Frauen ganz bewusst dem Medieninteresse ausgesetzt, und weil sich die Vorwürfe nicht beweisen liessen, wurde den Frauen auch bald schon vorgeworfen, sie hätten gelogen. Das ist ganz perfide.

Wie ist das alles an die Öffentlichkeit gelangt?

Die Behörden haben innert Stunden den Namen von Assange und soviel Information über die Frauen an die Presse geleakt, dass diese ebenfalls nicht anonym bleiben konnten. Nach schwedischem Gesetz dürfen die Namen der Betroffenen einer Strafuntersuchung jedoch nicht veröffentlicht werden, solange es nicht zu einer Anklagerhebung kommt.

Wie ist Assange damit umgegangen?

Er hat seinen Aufenthalt in Schweden um einen Monat verlängert, hat stets voll mit der Polizei kooperiert und zwei Wochen vor seiner Abreise sogar eine Ausreisebewilligung eingeholt. Die Behörden hingegen haben gewartet, bis er aus Schweden ausreist, und erhoben dann sofort den Vorwurf, er wolle sich der Gerichtsbarkeit entziehen. Danach hat man die Vorwürfe künstlich am Leben gehalten und gleichzeitig verhindert, dass es zu einem Prozess hätte kommen können. Da sich die schwedischen Untersuchungsbehörden bewusst waren, dass Assange aufgrund der mangelnden Beweislage hätte freigesprochen werden müssen, haben sie das Verfahren ständig verzögert und auch nie Anklage erhoben. In den Medien wurde aber zehn Jahre lang bewusst das Image vom verdächtigen Vergewaltiger aufrechterhalten, der sich dem Prozess entzieht.  

Wie gelangte Assange in die ecuadorianische Botschaft?

Schweden hat an die Briten einen Auslieferungsantrag gestellt, dem er sich durch Flucht in die Botschaft entzogen hat. Er ist davon ausgegangen, dass Schweden ihn formlos an die USA weiterreichen würde. Denn Schweden hat eine einschlägige Vorgeschichte und hatte das mit anderen Personen bereits gemacht. 

Wäre das so einfach möglich gewesen?

Es gibt im Auslieferungsvertrag mit den USA einen Passus, der erlaubt, jemanden ohne Auslieferungsprozess vorübergehend an die USA «auszuleihen», das heisst dann «temporary surrender», wobei die Dauer dieser Ausleihe nicht begrenzt ist. Assange hatte stets zugesagt, dass er nach Schweden komme, wenn die Behörden ihm die Garantie gäben, ihn nicht an die USA auszuliefern. Das hat man ihm aber verweigert. Das ist der einzige Grund, warum er in der ecuadorianischen Botschaft um Asyl ersucht hat. Ecuador hat ihn nicht vor der Verfolgung des Sexualdelikts geschützt, sondern nur vor der Auslieferung an die USA. Assange hat sich also dem schwedischen Prozess nie entzogen. 

Man hat den Eindruck, dass Julian Assange fertiggemacht werden soll, weil er Unangenehmes aufgedeckt hat. 

Wenn Journalisten zuverlässige Beweise über Verbrechen und Korruption von Behörden bekommen, werden sie diese aller Voraussicht nach veröffentlichen. Das ist auch die Funktion der Presse. Aufgrund Assanges Veröffentlichungen wurde niemand gefährdet, ausser vielleicht die Straflosigkeit der Verbrecher. Auch hat er entgegen verbreiteten Behauptungen grossen Aufwand betrieben, Namen zu zensurieren. Der Vorwurf, er hätte alles ungeschützt veröffentlicht, stimmt so nicht. Aber ein Guardian-Journalist hat in einem Buch das Passwort veröffentlicht, das den Zugang zu allen zensurierten Dokumenten erlaubt hat. Daraufhin hat Assange sich entschlossen, die davon betroffenen Dokumente auch bei WikiLeaks unzensuriert zu veröffentlichen. Deswegen wird er heute verfolgt, also eigentlich für die Weiterverbreitung von Material, das bereits öffentlich zugänglich war.

Hat man den Guardian-Journalisten auch verfolgt?

Nein, nie.

Nach Ihren Ausführungen stellt sich doch die Frage, wie ist das möglich, dass man hier so offensichtlich Rechtsgrundsätze gebrochen hat und, wie Sie am Anfang ausgeführt haben, vor Formen von psychischer Folter nicht zurückschreckt. Hat sich das Vorgehen gegen Menschen, die sich gegen den Mainstream stellen oder Machenschaften von Regierungen aufdecken, in den letzten Jahren verschärft? 

In der Folge von 9/11 können wir beobachten, dass Folter leider wieder vermehrt praktiziert wurde mit den Aktivitäten der CIA in Guantánamo, dem Abu Ghraib Skandal etc. Das ist die eine Seite. Aber dass man nun auch westliche Dissidenten oder Whistleblower derart aggressiv verfolgt, dafür ist vor allem die Administration Obama verantwortlich. Obama hat mehr Whistleblower verfolgen lassen als alle vorherigen US-Präsidenten zusammengenommen. 

Ist das ein Phänomen in den USA?

Es ist ein zunehmender Trend, vor allem in den angelsächsischen Ländern. In Australien etwa gibt es den Fall von David McBride, der die Öffentlichkeit auf grausame Kriegsverbrechen der australischen Armee in Afghanistan aufmerksam gemacht hat und nun deswegen vor Gericht steht und mit einer hohen Gefängnisstrafe bedroht wird. Bereits Chelsea Manning hatte ja ursprünglich 35 Jahre Haft bekommen. Das ist völlig unverhältnismässig. In unserem Rechtssystem gibt es eine so lange Strafe gar nicht, und zwar auch für die schlimmsten Gewaltverbrecher nicht. Die hier erwähnten Personen aber werden mit drakonischen Strafen bedroht, nur weil sie die Wahrheit gesagt haben. 

Es scheint wirklich Methode zu sein?

Assange ist natürlich nicht der einzige, dem dieses Schicksal widerfahren ist, und ist natürlich auch nicht der schlimmste Folterfall, den ich in meiner Tätigkeit gesehen habe. Ich habe jeden Tag ein Dutzend solcher Berichte auf meinem Tisch, das sind immer grauenhafte Geschichten. Der Fall Assange ist aber zusätzlich auch emblematisch wichtig, weil hier ein Präzedenzfall etabliert werden soll. 

Was wären die Folgen?

Die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit der westlichen Öffentlichkeit würden entscheidend eingeschränkt und Menschen, die schmutzige Geheimnisse der Behörden aufdecken, würden kriminalisiert. Wenn das einmal so weit ist, dann müssen wir uns keine Illusionen mehr machen, wo die Reise hingeht. Wir müssen uns also die Frage stellen, wie gehen wir mit der Wahrheit um, wie transparent sind unsere Regierungen heute noch? Wie viel Einblick haben wir eigentlich noch? Wir haben ja angeblich überall Informationsfreiheit, aber wenn man einmal etwas Delikates anfragt, bekommt man heute nur noch lauter geschwärzte Seiten. Wenn wir aber nicht mehr wissen dürfen, was unsere Behörden mit der ihnen zur Verfügung gestellten Macht tun, wenn unsere Bürgerfragen zum vermeintlichen Sicherheitsrisiko werden, und wenn jeder verfolgt wird, der die Straflosigkeit der Mächtigen in Frage stellt, dann sind auch Rechtsstaat und Demokratie akut gefährdet. Es ist daher ganz wichtig, zu verhindern, dass Strukturen geschaffen werden, die in Zukunft gefährlich werden könnten.  


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Dieser Text ist zuerst auf «Zeitgeschehen im Fokus» erschienen. «Zeitgeschehen im Fokus» ist eine unabhängige Schweizer Zeitschrift, die als Online-Medium mit einer kleinen Printauflage alle drei Wochen erscheint. Ihr Ziel ist es, zur Meinungsvielfalt beizutragen und Themen aufzugreifen, die von den Mainstreammedien vernachlässigt oder ignoriert werden. Die Zeitschrift möchte nach eigenen Angaben einen kleinen Beitrag zu mehr Menschlichkeit und Frieden leisten.

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4 Meinungen

  • am 12.02.2021 um 11:32 Uhr
    Permalink

    Deutliche Worte des UNO-Sonderberichterstatters Nils Melzer und eine unmissverständliche Warnung, wohin die Reise gehen könnte. Vor diesem Hintergrund erhält das Anti-Terror-Gesetz, über das wir dieses Jahr noch abstimmen dürfen, eine beängstigende Brisanz!

  • am 13.02.2021 um 11:29 Uhr
    Permalink

    Meinungs-Freiheit war mal. Und die allgemeine Angst, sich zu DIESEM Thema ernsthaft zu äussern zeigt auch «un-gewöhnliche» die Leser-Reaktion auf diesen Artikel:

    89 Leser stimmen den Aussagen des Artikels zu
    0 Negativ-Stimme
    und 1 vorsichtigst-zurückhaltendes Kommentärchen

    Wer mit- denkt , weiss -spätestens- jetzt:
    RICHTIGE Meinungsfreiheiten und Demokratien waren einmal –
    und überlegt, wie er sich «warm anziehen» kann !

    Alles Gute – und freundliche Grüsse !
    Wolfgang Gerlach, Ingenieur

  • am 13.02.2021 um 22:01 Uhr
    Permalink

    Ich kann nur davor warnen, in der Schweiz auf sein Recht zu pochen. Von Akteneinsichten, Ausstandsregeln und Gewaltenteilung hält man wenig. Bei AHV-IV entscheidet Einsprachen derjenige der zuvor schon verfügt hat (es liegt Befangenheit wegen Vorbefassung vor – solche Entscheide sind nichtig); dito bei den Staatsanwaltschaften nach Strafbefehlen: Nett!
    Aufsichtsbehörden sind oft dieselben die auch das operative Geschäft führen (also: man beaufsichtigt sich selbst – von der EFK in 2015 betr. Sozialversicherungen bemängelt).
    Reklamiert der kleine Bürger bei Bundesgericht wird er abgespiesen: Es brauche keine unentgeltliche Rechtspflege, weil Untersuchungsmaxime herrscht, ATSG43 (aha, das ist als ob ein Gericht zwei Hüte trägt: des Richters, und des eigenen Anwalts). Nicht mal Rechtsstaats-Basics klappen. Und die vielen «unabhängigen» Richter erst, die in Parteikassen einzahlen um wiedergewählt zu werden…

    Alles faul bei uns.

    Assange wäre bei uns wohl ähnlich schlecht behandelt worden wie von Schweden und England. Erinnert sich jemand an den Bankier aus Lugano, der unzimperlich auf die UNO-Terrorliste kam, und dort «vergessen» wurde? Die Liste ist ein im Westen erfundener Pranger, nichts weiter, und völlig nutzlos.
    Unter diesen Voraussetzungen kommt ein Antiterror-Gesetz nicht infrage. Damit wird eine waschechte Gesinnungspolizei ganz im Stile einer Gestapo etabliert. Das fängt harmlos an und wird später ausgebaut und verschärft, es geht ja so einfach:

    Nein, danke.

  • am 17.02.2021 um 13:49 Uhr
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    Ich kann Herrn Wieland nur zustimmen. Wir wurden die letzten 50 Jahre schleichend zu Bürgern ohne Rechte gemacht. Nun kommt schleichend die Totalüberwachung hinzu.

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