Blinder Fleck im Kunsthaus Zürich
Das Kunsthaus Zürich hat vom Stimmvolk soeben eine jährliche Beitragserhöhung erhalten. Die Mehrheit mit etwas über 50 Prozent hätte überzeugender sein können. Im Neinlager fanden sich nicht wenige Stimmen, die unzufrieden waren mit der Aufarbeitung des verfolgungsbedingten Fluchtguts in der Sammlung des Kunsthauses Zürich und insbesondere in der Bührle-Sammlung, die nur durch massiven Druck von aussen zustande gekommen war.
Dieser ins Gewicht fallenden Minderheit wird das Kunsthaus Zürich nicht gerecht. Wenn die Ausstellungskuratorin Sandra Gianfreda «Maria Lassnig und Edvard Munch erstmals im Dialog» präsentiert, dann heisst «erstmals», dass es sich um eine Neuigkeit handelt, und da könnte man erwarten, dass das Kunsthaus, das sich damit brüstet, die «grösste Munch-Sammlung ausserhalb Norwegens» zu besitzen, etwas Neues dazu mitteilt, wie es beispielsweise zum Werk «Musik auf der Karl Johan Strasse» von Edvard Munch gekommen ist und auf welchem Stand sich die Verhandlungen mit den Erben befindet, die dieses verfolgungsbedingte Fluchtgut zurück oder entschädigt haben wollen.
In der ausführlichen Einladung und den Erläuterungen zur Ausstellung «Maria Lassnig und Edvard Munch erstmals im Dialog» vom 2. Oktober 2026 bis 21. Februar 2027 steht davon kein Wort.
Der Fall Curt Glaser
Das Werk von Munch gehörte dem jüdischen Direktor der Staatlichen Berliner Kunstbibliothek, Curt Glaser, den die Nationalsozialisten 1933 entlassen haben. Er finanzierte seine Flucht unter anderem mit dem Verkauf mehrerer Gemälde, die er von seinem norwegischen Freund Edvard Munch besass. Glaser, der nicht nur Kunsthistoriker, sondern auch Arzt war, kam in die Schweiz und bot das Werk «Musik auf der Karl Johan Strasse» im Jahr 1941, kurz vor seiner Abreise in die USA, «dem Kunsthaus Zürich für 15’000 Franken an – weit unter dem Marktwert. Er erhielt 12’000 Franken», wie es in einem Bericht des Historikers Thomas Buomberger im «Beobachter» vom 21. November 2016 heisst.
Das Kunsthaus Zürich, konfrontiert mit Ansprüchen der Glaser-Erben, stellte sich auf den Standpunkt, dass es das Werk zum realen Wert erworben habe; die Bedingungen auf dem Kunstmarkt hätten sich damals verschlechtert. Es liess die Erben ins Leere laufen, und dasselbe geschah auch in Basel – vorerst.
Nach einem Bericht mit dem Titel «Der Fall Curt Glaser – Aufarbeitung und Einigung» des Basler Kunstmuseums hatten die Glaser-Erben im Jahr 2007 eine Entschädigung für alle an der Auktion ersteigerten 200 Zeichnungen und Druckgrafiken oder die Rückgabe der Werke gefordert. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt lehnte dies ab. Knapp zehn Jahre später beriefen sich die US-Anwälte der Glaser-Erben auf das Washingtoner Raubkunst-Abkommen (Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art), das die Schweiz mitgeschrieben und unterzeichnet hatte, und verlangten im Jahr 2017, wie in derartigen Fällen empfohlen, eine «faire und gerechte Lösung». Danach waren das Kunstmuseum, die Kunstkommission und der Regierungsrat Basel-Stadt bereit, den Fall Glaser historisch und rechtlich aufzuarbeiten. Laut einer Medienmitteilung wurde anfangs 2020 eine einvernehmliche Lösung gefunden. Über die Höhe der finanziellen Entschädigung haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.
Das Werk «Musik auf der Karl Johan Strasse» im Kunsthaus Zürich ist nach wie vor auf der Liste der rund 200 kritischen Werke, deren Herkunfts- und Verkaufskontext neu überprüft wird. Wie weit man im zürcherischen Fall Glaser zu einem Ergebnis gekommen ist, bleibt unklar. Wäre er abgeschlossen, hätte dies die Kommunikation des Kunsthauses mitgeteilt. Die Museen anderer Länder haben die Werke aus der Sammlung Glaser an die Erben zurückgegeben.
Dialog mit einer Parvenue des Nationalsozialismus
Die österreichische Künstlerin Maria Lassnig hat sich mit dem Nationalsozialismus arrangiert. Zu ihren Lebzeiten war im Narrativ der Biografie zwar von einer angeblichen Verfolgung durch die Nazis die Rede. Dies wurde nach ihrem Tod wissenschaftlich widerlegt. Es trifft nicht zu, dass sie ihr Studium wegen «entarteter» Kunst hätte abbrechen müssen. Im Gegenteil, zwischen 1943 und 1944 erhielt sie dreimal das «Gaustipendium» von Kärnten und im Februar 1945 ein Staatsreisestipendium.
Kein Wort davon in den ausführlichen Unterlagen zur Ankündigung der Ausstellung «Maria Lassnig und Edvard Munch erstmals im Dialog». Gerne hätten man mehr zu den biografischen Angaben der Mitläuferin Lassnig und dem depressiven Munch erfahren, der sich zur Zeit der nazideutschen Besatzung und der mit ihr kollaborierenden norwegischen Quisling-Regierung komplett zurückgezogen hatte.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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