Hersteller-Studie vertraulich srf

Zulassungsunterlagen der Hersteller sind als «vertraulich» abgelegt. Im Bild ein Ordner im Archiv des Bundesamts für Landwirtschaft. © srf

Für Pestizide, Medis und Covid-Impfstoffe gilt Geheimstufe 1

Urs P. Gasche /  Es geht um Krankheits- und Todesrisiken. Trotzdem sorgen Behörden nicht für Transparenz. Ein notorischer Missstand.

Bei den Covid-Impfstoffen, den meisten Medikamenten und bei Pestiziden halten Hersteller und Behörden die Rohdaten der Zulassungsstudien unter Verschluss. Sogar ihre eigenen ausführlichen Beurteilungen der Zulassungsunterlagen geben die Behörden nicht heraus, weil die Unterlagen angeblich schützenswerte Geschäftsinteressen der Hersteller enthalten. 

Deshalb können aussenstehende Experten diese Studien nicht kritisch überprüfen. Es bleibt das blinde Vertrauen in die Zulassungsbehörden. Das hat sich immer wieder als fatal erwiesen. 

Zwei eindrückliche Beispiele zeigt der Dokumentarfilm mit dem Titel «Der Pestizid-Poker», den SRF am 7. März ausstrahlte. 


Beispiel 1
Das wahrscheinlich krebserregende Fungizid Chlorothalonil: In der Schweiz und in der EU seit 2020 verboten

Abbauprodukte (Metaboliten) dieses Fungizids (Anti-Pilzmittel) werden heute sogar im Schweizer Trinkwasser nachgewiesen. «Es ist davon auszugehen, dass diese Verunreinigungen [mit Abbauprodukten von Chlorothalonil] die Grundwasser-Qualität noch während Jahren in grösserem Ausmass beeinträchtigen werden», erklärte das Bundesamt für Umwelt Bafu im Jahr 2020 (siehe Infosperber: «Vergiftung des Trinkwassers»). 

Hier die unglaubliche Geschichte dieses Pflanzenschutzmittels: 

Chlorothalonil kam während Jahrzehnten im Getreide- und Gemüseanbau sowie auf Rebbergen und auf Golfplätzen zum Einsatz. Die Herstellerin Syngenta erzielte damit Milliardenumsätze.

1970: Die Schweiz lässt das erste Fungizid mit dem Wirkstoff Chlorothalonil zu.

1978: In einer Studie des US-Krebsinstituts heisst es: «Chlorothalonil war in Rattenversuchen krebserregend. Die Ratten entwickelten Nierentumore.» Das Fungizid sei «ein potenzielles Risiko für den Menschen».

1983: Christian Schlatter, Professor am toxikologischen Institut der ETH, erklärt allgemein zur Zulassung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel gegen Insekten oder Pilze) am Fernsehen: «Pflanzenschutzmittel, die Krebs erzeugen könnten, werden gar nicht zugelassen. Sie werden vorher durch intensive Untersuchungen an Modellsystemen und auch mit Tierexperimenten auf ihre Krebswirksamkeit abgeklärt.» 

2011: Die EU und die Schweiz verschärfen die Zulassungsbedingungen. Es muss kein Beweis mehr vorliegen, dass ein Pestizid bei Versuchstieren tatsächlich Krebs verursacht. Künftig genügt es, dass ein Pestizid als «wahrscheinlich krebserregend» eingestuft wird, um es zu verbieten.

2016: Die EU unterzieht Chlorothalonil einer neuen Bewertung.

2019 April: Die EU verbietet Chlorothalonil. Hauptgrund war die Verseuchung des Grundwassers durch Abbauprodukte mit «einem hohen Risiko für Amphibien und Fische». Und Chlorthalonil sei ein «karzinogener Stoff der Kategorie 1B». 1B bedeutet «wahrscheinlich krebserregend». Die EU-Mitgliedländer dürfen eine Aufbrauchfrist bis maximal 20.5.2020 gewähren.

2019 Dezember: Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW verbietet Chlorothalonil: Ab 1.1.2020 gilt ein Verkaufsverbot. Eine Aufbrauchfrist erlässt das BLW nicht. Begründung: Das Fungizid sei «wahrscheinlich krebserregend» und es könne «nicht ausgeschlossen werden, dass gewisse Abbauprodukte dieses Fungizids langfristig negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben».
Reaktion von Syngenta: «Wir sind enttäuscht, dass die Schweizer Behörden beschlossen haben, die Zulassung für Chlorothalonil zu widerrufen.» Syngenta erhebt wegen «Rufschädigung» Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

2020: Das Gericht gibt einem Begehren von Syngenta in einem Zwischeneintscheid statt: Die Behörden dürfen nicht mehr verbreiten, Chlorothalonil sei «wahrscheinlich krebserregend». Ein endgültiger Entscheid über das Verbot steht immer noch aus. Das neu zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV erwartet einen Entscheid in der zweiten Jahreshälfte 2022.

Die Kantonschemiker tappten im Dunkeln

Unterdessen belasten Abbauprodukte von Chlorothalonil nicht nur viele Grundwasservorkommen, sondern an vielen Orten auch das Trinkwasser.

Die Kantonschemiker, welche dafür sorgen sollten, dass das Trinkwasser einwandfrei bleibt, konnten während Jahrzehnten gar nicht untersuchen, ob Abbauprodukte von Chlorothalonil im Trinkwasser vorhanden sind. Denn sie können im Labor nur nach Rückständen suchen, von denen sie wissen, dass es sie gibt. In den eingereichten Unterlagen für die Zulassung müssen die Hersteller zwar angeben, welche Abbauprodukte oder Metaboliten ein Pestizid verursacht. Doch diese Informationen akzeptieren die Behörden in der Schweiz als Geschäftsgeheimnis der Hersteller und informieren die Kantonschemiker nicht darüber. 

Erst in den letzten paar Jahren gibt das BLW auf Druck der Kantonschemiker einzelne Abbauprodukte einiger Pestizide bekannt. Für eine Veröffentlichung der vollständigen Pestizidberichte mit Angabe sämtlicher Abbauprodukte «fehlt die rechtliche Grundlage», beschied das BLV dem Fernsehen. 

Bis Ende letzten Jahres war das Bundesamt für Landwirtschaft BLW zuständig. Ab 1.1.2022 ist es das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.

Entweder ist dies eine hanebüchene Auslegung der Gesetzesverordnungen oder das industriefreundliche Parlament muss endlich über seinen Schatten springen und eine vollständige Veröffentlichung aller Zulassungsdaten vorschreiben.

Es passt ins Bild, dass die Behörden in der Schweiz nach eigenen Angaben nicht wissen, wie gross die Belastung der Bevölkerung mit Pestiziden und anderen Chemikalien ist.


Beispiel 2
Das für Schwangere gefährliche Pestizid Chlorpyrifos: In der Schweiz und in der EU seit 2020 verboten

Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-Methyl gehören zu den am häufigsten eingesetzten Pestiziden und werden unter anderem zum Besprühen von Kartoffeln, Gemüse, Beeren und von Trauben gegen Insekten verwendet. Infosperber informierte 2019 darüber: Chlorpyrifos und Clorpyrifos-Methyl greifen das Nervensystem von Insekten an, wenn diese die Pestizide berühren, einatmen oder fressen. Neben Insekten, darunter vor allem Bienen und Hummeln, sind davon auch Vögel und Wassertiere betroffen. Die Wirkstoffe töten auch Leben im Boden und schädigen unsere eigene Nahrungsgrundlage. Beim Menschen können diese Pestizide zu zahlreichen Symptomen führen, so zum Beispiel zu Schwindelgefühl, Kopfschmerzen, unscharfem Sehen, Blutdruckabfall, Krampferscheinungen und Atemstillstand. Bei Embryonen und auch Kleinkindern, die im Mutterleib geringen Dosen von Chlorpyrifos ausgesetzt waren, wurden Veränderungen des Grosshirns, unter anderem von geschlechtstypischen Merkmalen, sowie eine Beeinträchtigung der geistigen Leistungsfähigkeit festgestellt.

1976: Die Schweiz lässt das erste Pestizid mit Chlorpyrifos zu. Heute kann die Zulassungsbehörde nach eigenen Angaben nicht mehr angeben, aufgrund welcher Studie es damals zugelassen wurde.

1990er-Jahre: Eine von der Herstellerfirma Dow Agro Sciences finanzierte Studie untersucht an jungen Ratten, wie sich das Pestizid auf die Entwicklung des Gehirns auswirkt. Die Herstellerin verbreitete: «Chlorpyrifos schädigt die Gehirnentwicklung von Ratten nicht.» Also keine Gefahr für Menschen.

2001: Die USA verbieten Chlorpyrifos-Präparate für den Hausgebrauch.

2009: Deutschland verbietet Präparate mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos.

2012: Anhand mehrerer Studien warnen Wissenschaftler, Chlorpyrifos führe zu «Gehirnanomalien bei Kindern».
Die Herstellerfirma hält dagegen und die EU bezweifelt zunächst die Aussagekraft dieser Studien. 

2019: Das Bundesamt für Landwirtschaft verbietet die Verwendung von Chlorpyrifos. Bis 2020 dürfen Chlorpyrifos-Produkte noch verkauft werden. Eine Aufbrauchfrist erlässt das BLW nicht.

2020: Die EU verbietet das Nervengift Chlorpyrifos. Die EU-Gutachter gingen davon aus, dass Chlorpyrifos-Methyl «das Kind im Mutterleib schädigen» könne. Daher schlugen die Gutachter vor, Chlorpyrifos-Methyl als «reproduktionstoxisch» einzustufen.

Verbotene Pestizide dürfen in Europa und in der Schweiz weiterhin hergestellt und in Drittstaaten exportiert werden. Dies «häufig in Länder des globalen Südens, wo viele Menschen ihnen oft schutzlos ausgeliefert sind», schrieb die Heinrich-Böll-Stiftung im Januar 2022.

Herstellerkonzern hatte die Behörden getäuscht

Auch bei Chlorpyrifos wieder das Problem: Die Zulassungsbehörden veröffentlichten die Unterlagen der Hersteller und selbst ihre eigene detaillierte Beurteilung dieser Unterlagen nicht. Im Fall von Chlorpyrifos gelang es dem deutschen Chemiker Axel Mie, sich die Herstellerstudie aus den 1990er-Jahren mit den Rattenversuchen zu beschaffen. 

Er stellte fest, dass die von der Herstellerin eingereichte Zusammenfassung der über 800 Seiten umfassenden Studie unterschlug, dass schon kleinste Dosen Chlorpyrifos die Entwicklung der Rattenhirne schädigt. Auch der Testbericht der Firma erwähnte diesen relevanten Befund nicht. Sein Fazit: Dieses Pestizid hätte schon damals gar nicht zugelassen werden dürfen, oder die Behörden hätten seine Anwendung stark einschränken müssen.

Er könne sich gut vorstellen, dass die Zulassungsbehörden die über 800 Seiten der Studie gar nicht gelesen haben, meinte Axel Mie. Denn sonst hätten sie auf der Seite 664 lesen und dann die dortigen statistischen Angaben analysieren müssen: «Dann hätten sie die Wirkung gefunden, die ich identifiziert habe.»

Ein Insider der Schweizer Behörden erklärte der Dokumentarfilm-Autorin Karin Bauer, dass die Behörden aus Zeitnot häufig nur die Zusammenfassungen der Hersteller lesen würden statt der detaillierten Daten der Studien. Zu dieser Aussage meinte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV ausweichend: «Pflanzenschutzmittel werden nur zugelassen, wenn sie die Kriterien der Pflanzenschutzmittelverordnung erfüllen.»

Jedes Jahr reichen Herstellerfirmen etwa 170 Zulassungsgesuche ein. Darunter sind neue Wirkstoffe, deren Gesuch bis zu 80 Bundesordner umfassen kann – bis zu 70’000 Seiten pro Gesuch, wie ein Hersteller gesagt habe.

Im Moment prüfen nach Angabe des DOK-Filmes nur 5,2 Vollzeitstellen alle eingereichten Studien darauf, ob Risiken für Menschen und Tiere bestehen. Österreich würde doppelt so viele Toxikologen beschäftigen. 

Das Grundübel aber bleibt: Die Zulassungsstudien werden als vertraulich eingestuft. Nur die Behörden haben Einblick und halten sie unter Verschluss. Auch die Einschätzungen der Behörde bleiben geheim. Das angebliche Geschäftsgeheimnis der Hersteller habe Vorrang vor dem öffentlichen Interesse. 

Besonders schützenswert sind jedoch nur Produktionsgeheimnisse. Solche aber sind in Studien über Wirkungen und Nebenwirkungen nicht enthalten. Das Design, die Methode und Durchführung solcher Wirksamkeitsstudien können gar kein Geschäftsgeheimnis sein. Denn Gesetz und Verordnung schreiben vor, dass es für eine Zulassung eine «wissenschaftlich fundierte Begründung» braucht. Damit eingereichte Studien wissenschaftlich sind, müssen sie von Wissenschaftlern wiederholt werden können. Studien, die vertraulich bleiben und nicht reproduzierbar sind, sind deshalb per definitionem nicht wissenschaftlich. 

Gesetzlich verankerter Interessenkonflikt

Die Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln bezweckt einerseits «ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt», gleichzeitig aber «eine Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktion». Darin sind der Interessenkonflikt und das Dilemma für die Behörden bereits enthalten. Die Verordnung erlaubt es zudem ausdrücklich, dass die Gesuchstellerin beantragen kann, «bestimmte Teile des Dossiers» vertraulich zu behandeln.

Die Behörden reagieren häufig zu spät: Von 62 Pestiziden, die vor dreissig Jahren als unbedenklich zugelassen waren und welche die Migros-Zulieferer im Rahmen des damaligen Programms M-Sano verwenden durften, wurden unterdessen zwei Drittel zurückgezogen oder verboten. 

Betroffen sind Konsumentinnen und Konsumenten, Tiere und die Umwelt, deren Interessenvertreter gegen die Lobby der Industrie und die Geheimniskrämerei der Behörden wenig ausrichten können. Unterdessen sind Abbauprodukte von Pestiziden im Trinkwasser und im Blut von Menschen nachweisbar. Nützliche Insekten, Vögel und Bodenlebewesen wurden massenweise getötet. Landwirtschaftliche Böden und das Grundwasser sind auf Jahre hinaus mit persistenten Giftstoffen belastet.

Der Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehens hat es einmal mehr aufgezeigt: Ein Grundübel ist die Geheimniskrämerei.

Das Gleiche ist bei der Zulassung von Medikamenten und Impfstoffen der Fall. Die Behörden geben die vollständigen Zulassungsunterlagen nicht heraus. Deshalb werden Täuschungen durch Pharmakonzernen häufig zu spät erkannt, Anwendungen von Medikamenten zu spät eingeschränkt oder Medikamente zu spät zurückgezogen.

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Es folgt ein zweiter Teil: 

Medi-Geheimniskrämerei auf Kosten von Patientinnen und Patienten


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

Weiterführende Informationen

Zum Infosperber-Dossier:

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Eine Meinung zu

  • am 13.04.2022 um 23:16 Uhr
    Permalink

    Schweizer Behörden und Politiker sind nicht die Diener der Bevölkerung. Wirtschaftsfreundlich ist der Vornahme. Skandalös wirtschaftshörig trifft es besser

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