Kommentar

Sprachlust: Sechs Fachpersonen suchen eine Leserin

Daniel Goldstein © Grietje Mesman

Daniel Goldstein /  ... und lesen Sie die Packungsbeilage! Wer's tut, nimmt Risiken und Nebenwirkungen auf sich: Die Augen leiden und das Sprachgefühl.

Wo ist die Fachperson, wenn man sie braucht? Da wird sie in jeder medizinischen Fernsehwerbung im gleichen gehetzten Atemzug genannt wie die Packungsbeilage, aber wenn man letztere mühsam entfaltet, glattgestrichen und – sogar das! – durchgelesen hat: keine Spur vom Wort «Fachperson». Stattdessen wird man angehalten, sich bei Bedarf an «den Arzt, den Apotheker, den Drogisten bzw. die Ärztin, die Apothekerin oder die Drogistin» zu wenden. Dann muss man nur noch unter den sechsen den oder die Richtige finden, oder man wechselt ab: Vielleicht deshalb steht die umständliche Formulierung gleich sechsmal in einer einzigen, schmalen Textspalte eines simplen Käutertees, dazu noch zweimal nur «ein Arzt/eine Ärztin» – dort, wo die andern nicht Fachperson genug sind. Die Frage, was für ein Wesen «Arzt/eine» ist, lassen wir beiseite, die Sache ist sonst schon kompliziert genug.
Eigentlich geht es hier nicht darum, zum x-ten Mal die Frage der männlichen und weiblichen Formen durchzudeklinieren, sondern um die Packungsbeilagen, die immer mit der Aufforderung beginnen, sie «sorgfältig durchzulesen». Das ist ein bisschen viel verlangt, wenn man sich auf Schritt und Tritt durch die Mehrfachnennungen hindurchkämpfen muss und kaum je elegant auf «ärztlichen Rat» verwiesen wird, geschweige denn auf eine Fachperson.
Sonderregel für Deutsch
Im Merkblatt von Swissmedic über die «Patienteninformation» (ohne «-innen») steht leider nichts über die Lesbarkeit, ausser der Aufforderung zum Verzicht auf «Fachausdrücke und Fremdwörter, die dem Laien nicht geläufig sind. Sind Fachausdrücke im Einzelfall unumgänglich, so sind sie zu erklären.» Im Übrigen richtet sich das Merkblatt nach der «Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts vom 9. November 2001 über die Anforderungen an die Zulassung von Arzneimitteln (Arzneimittel-Zulassungsverordnung, AMZV)». Dort ist punkto Lesbarkeit nur die minimale Schriftgrösse vorgegeben, indes keine Laufweite – die Schrift darf also in der Breite beliebig gequetscht werden, und davon wird oft augenquälend Gebrauch gemacht. Ebenso lässt der Durchschuss («Luft») zwischen den Zeilen zu wünschen übrig.
Dass die Berufsleute immer in männlicher und weiblicher Form genannt werden, entspricht den Vorgaben der AMZV. Nur für Deutsch gilt diese Regel, auf Französisch und Italienisch reicht jeweils die männliche Form – auch dort, wo es eine abweichende weibliche gibt. Mag sein, dass im lateinischen Sprachgebiet die Existenz zweier Geschlechter besser im allgemeinen Bewusstsein verankert ist und daher nicht eigens betont zu werden braucht. Oder dann ist dort die Kampagne dafür, es dennoch zu tun, weniger intensiv oder weniger erfolgreich. Und so wird die Aufmerksamkeit beharrlich auf «die Ärztin, die Apothekerin oder die Drogistin» gelenkt, und nebenbei auf den misslichen Umstand, dass ihre Berufsbezeichnungen allesamt durch ein Anhängsel an der männlichen Form entstehen.
Wozu Nasensekret dient
Schafft man es, sich auf die übrigen Mitteilungen der Packungsbeilage zu konzentrieren, so lernt man tatsächlich viel Interessantes, ab und zu auch Unbeabsichtigtes. Man erfährt etwa, wozu Nasensekret gut ist: Es wird «durch den Spray verflüssigt und erleichtert dadurch die Atmung». Oder man findet eine lange Liste von Krankheiten, bei denen ein bestimmtes Medikament nicht eingenommen werden darf, und die letzte dieser Krankheiten ist «längeres Fasten». Besonders eifriges Suchen wird, allerdings selten, mit einem Fall- und Kommafehler belohnt.
Die Anweisung, wenig geläufige Fachausdrücke zu erklären, wird fast immer befolgt. Man fragt sich freilich, ob es Leute gibt, die an Mukoviszidose leiden und den Namen nicht kennen; die gleiche Packungsbeilage, die diese «erbliche Stoffwechselkrankheit» ausführlich beschreibt, setzt anderseits die «Myasthenia gravis» als bekannt voraus.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Redaktor der Zeitschrift «Sprachspiegel»; Verfasser der Kolumne «Sprachlupe», alle 14 Tage in der Zeitung «Der Bund».

Zum Infosperber-Dossier:

Portrait_Daniel_Goldstein_2016

Sprachlupe: Alle Beiträge

Daniel Goldstein zeigt, wie Worte provozieren, irreführen, verharmlosen – oder unbedacht verwendet werden.

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