Sperberauge

Einkaufs-Not weiterhin gross

Hanspeter Guggenbühl © bm

Hanspeter Guggenbühl /  Leute aus coronaverseuchten Gebieten sind ein Risiko – ausser wenn sie einkaufen. Gilt neu auch für Appenzell.

Im Kanton Zürich herrscht Not. Denn im grössten Wirtschaftsraum der reichen Schweiz fehlt es offenbar an Einkaufsmöglichkeiten. Darum fahren viele Zürcherinnen und Zürcher zum Einkauf regelmässig über die Grenze nach Deutschland, um ihre Schränke und Teller mit Fleisch, Wurst und andern Waren zu füllen.

Das taten sie am 16. Oktober besonders ausgiebig; Autos mit Zürcher Nummern verursachten im grenznahen deutschen Jestetten einen Verkehrskollaps und ihre Insassen «plünderten die Läden», berichtete der Winterthurer «Landbote» auf Seite 1 mit Bild und vielen Worten. Grund: Ab 15. Oktober, so hatte die deutsche Regierung angekündgt, werde Deutschland nach Genf und Waadt weitere acht Schweizer Kantone auf die Corona-Risikoliste setzen, darunter eben auch den Kanton Zürich. Denn im Kanton Zürich liegt der Anteil an Corona-Infizierten, gemessen pro hunderttausend Eiinwohner, leicht über dem Schweizer und weit über dem deutschen Durchschnitt.

Personen aus ausländischen Gebieten, die auf der deutschen Risikoliste figurieren, dürfen in Deutschland nur noch einreisen, wenn sie einen negativen Coronatest vorweisen können oder bereit sind, in Quarantäne zu gehen. Diese Bestimmung, so fürchteten Zürcherinnen und Zürcher, verunmögliche ihnen ab Samstag den Einkauf im deutschen Grenzland. Und weil sie nicht auf den Sonntagsbraten verzichten wollen, stürmten sie am Freitag die Einkaufszentren ennet dem Rhein.

Doch das war voreilig, denn es gibt keine Regel ohne Ausnahmen. So begegnete die Regierung des Bundeslandes Baden-Württemberg der drohenden Not, indem sie unverzüglich eine «Notverordnung» mit einer «24-Stunden-Regel» beschloss. Diese erlaubt es den Leuten in den auf die Risikoliste verbannten Kantonen, darunter dem notleidenden Zürchern, ab 17. Oktober weiterhin im Grenzgebiet einzukaufen, sofern sie die Einkäufe innerhalb 24 Stunden abschliessen und damit nach Ladenschluss wieder aus Deutschland abziehen.

Damit stellen sich zwei Fragen: Hat Baden-Württemberg die «Notverordnung» beschlossen, um die Versorgungsnot in der Schweiz oder die Umsatznot der deutschen Läden im Grenzgebiet abzuwenden? Und zweitens: Sind Corona-Risikopersonen weniger gefährlich, wenn sie einkaufen?

Nachtrag vom 23. Oktober: Deutschland setzt ab Samstag 24. Oktober die ganze Schweiz auf die Risikoliste, nachdem die Fallzahlen hierzulande stark gestiegen sind. Baden-Württemberg aber erlaubt mit seiner «Notverordnung» weiterhin die quarantäne-freie Einreise für Einkaufstouristen aus den Schweizer «Grenzkantonen», sofern sie nach 24 Stunden mit vollen Einkaufskörben wieder abrauschen.

Dabei hat die süddeutsche Provinzregierung allerdings etwas Mühe mit der Schweizer Geografie. Denn gemäss Ausnahmeliste dürfen neben den Konsumenten aus den wahren Grenzkantonen Zürich, Aargau, beide Basel, Schaffhausen, Thurgau und St. Gallen auch Leute aus den Kantonen Appenzell und Jura, die nicht an Deutschland grenzen, der grenzüberschreitenden Konsumlust frönen.
Das verschafft den Appenzellern und Jurassierinnen, deren Kantone weit überdurchschnittlich hohe Covid-19-Ansteckungen aufweisen, zumindest vorübergehend etwas Sicherheit. Denn Posten in Deutschland scheint dank tieferen Fallzahlen für sie viel sicherer zu sein als im Tante-Emma-Laden nebenan.

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6 Meinungen

  • am 18.10.2020 um 11:49 Uhr
    Permalink

    Eigentlich stellen sich die beiden Fragen nicht: Die Baden-Württemberger haben entschieden + öffnen die Grenzen für jeweils 24 h. Die Schweizer kaufen ein + kehren heim …
    – Problematisch würde es, wenn die Schweizer die Jestettener verseuchen würden. Das taten sie bisher nicht. Auch die Jestettener verseuchten die Schweizer bisher nicht.
    – Wir wohnen im Grenzgebiet + betreuen täglich eine betagte Mutter, wo sich das Pflegeheim mit dem Betreuen überfordert zeigt. Es geht ums Überleben. Wäre die Grenze wieder geschlossen, ginge es bei der Mutter ums Überleben.

  • am 18.10.2020 um 13:03 Uhr
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    Entgegen den Ausführungen im Artikel, gilt die Notverordnung auch in umgekehrter Richtung. Die deutschen Grenzgänger kommen ebenfalls weiterhin tag täglich in die Schweiz und müssten sonst jeweils für 14 Tage in Quarantäne.

  • am 18.10.2020 um 18:24 Uhr
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    Mindestens eine Frage haben Sie noch vergessen: Vielleicht sind ja die Zürcher auch sehr willkommen, weil schlussendlich jedes Gesundheitssystem finanziert werden muss? Ob mit Steuergelder oder direkt mit privaten Löhnen? Das braucht frisches Geld, von Leuten, die arbeiten und bezahlen können.

  • am 19.10.2020 um 12:46 Uhr
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    gut geschrieben …

    es ist halt LEIDER wie so oft: das Geld regiert die Regierung, und nicht die Regierung das Geld.

    früher der später kommt eine oder einer, die/der hinsteht und den Mut hat, das zu tun, was notwendig ist.

  • am 24.10.2020 um 15:58 Uhr
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    Ich nutze die Dienstleistung eines Paketdienstes ennet der Grenze (um die Raubritter von Swiss Post International zu umgehen). Die Dienstleistung wird von Betreibern eines kleinen Lebensmittelladens angeboten. Mir erklärte die Betreiberin beim letzten Besuch, für den Fall, dass ein zweiter Lockdown kommen würde, sie den Laden aus wirtschaftlichen Gründen schliessen müssten. Sie seien auf die Einkäufe der Schweizer angewiesen. Umgekehrt sind wir Schweizer ebenfalls auf die deutschen Grenzgänger angwiesen. Es ist also keine einseitige Sache sondern für Baden-Württemberg auch ein wirtschaftlicher Faktor.

    Den Zynismus im Artikel finde ich übrigens absolut deplaziert.

  • am 24.10.2020 um 16:19 Uhr
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    geografie: schon habe ich wieder etwas gelernt: der kanton sankt gallen grenzt an baden-württemberg!

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