Gorilla

Die Berggorillas im Osten der Demokratischen Republik Kongo und in Ruanda sind vor allem durch Konflikte und bewaffnete Gruppen bedroht. © Simbi Yvan/Unsplash/cc

Kriegsverbrechen gegen die Umwelt sollen nicht straflos bleiben

Julia Crawford / Swissinfo.ch /  Kriege fordern nicht nur Menschenleben. Sie hinterlassen oft eine zerstörte Natur und bedrohen weltweit zahlreiche Tierarten.

Weltweit sind mehr als 200 Tierarten durch Kriege, Konflikte und Militärübungen bedroht, darunter Gorillas, Elefanten und Antilopen. Das geht aus einem aktuellen Bericht der Weltnaturschutzunion (IUCN) hervor. Die IUCN drängt auf Sanktionen gegen diejenigen, die «Kriegsverbrechen gegen die Umwelt» begehen. 

«Es steht ausser Frage, dass Kriege einen extrem negativen Einfluss auf die Tierwelt haben und das Risiko des Aussterbens von Arten erhöhen», sagt der wissenschaftliche Leiter der IUCN, Thomas Brooks. Auf der «Roten Liste» dieser internationalen Naturschutzorganisation stehen 219 Arten, die vor allem wegen Kriegen und kriegerischen Konflikten vom Aussterben bedroht sind.

Die 114 Seiten starke Studie mit dem Titel «Conflict and Conservation» untersucht die Auswirkungen von kriegerischen Konflikten auf den Erhalt der Arten. Für die entsprechende Analyse wurden zahlreiche historische Daten ausgewertet. Der Bericht zeigt zudem auf, wie Bemühungen zur Erhöhung der Artenvielfalt und der natürlichen Ressourcen das Risiko von kriegerischen Konflikten verringern können.

«Konflikte stellen ein echtes Problem für den Naturschutz dar», sagt Bill Adams, Gastprofessor für Konflikt und Entwicklung am Graduate Institute in Genf. «Aber bei der Lektüre des Berichts stellte ich auch fest, dass sich für den Naturschutz in Nachkriegs-Situationen auch neue Möglichkeiten bieten. In einigen Fällen war der Naturschutz sogar Teil von Friedensvereinbarungen.» Er nennt als Beispiel grenzüberschreitende «Friedensparks», die im südlichen Afrika vor allem zwischen Südafrika, Mosambik und Simbabwe nach dem Bürgerkrieg entstanden sind.

Grosse und kleine Kreaturen sind bedroht

Laut IUCN gibt es eine Vielzahl von Tieren, die durch menschliche Konflikte bedroht sind.  Als Beispiel nennt Thomas Brooks die Gorillas in Zentralafrika, «wo der Krieg im Osten der Demokratischen Republik Kongo und in Ruanda mit Sicherheit zu einem erhöhten Aussterberisiko dieser Spezies geführt hat». Oft werden Tiere getötet, um den Menschen Nahrung zu sichern. Sie können aber auch zugrunde gehen, weil ihr natürlicher Lebensraum durch Krieg zerstört wurde. Zudem kann illegaler Wildtierhandel zur Finanzierung von Konfliktaktivitäten genutzt werden. Und einige Tiere sterben eher «zufällig», zum Beispiel durch Landminen. Laut Brooks kann ein Kriegskonflikt auch negative Auswirkungen auf Schutzgebiete haben, wie im Falle der Gorillas: Lokale Tierschutzmassnahmen werden torpediert und Personen, die mit dem Schutz der Tiere beauftragt sind, werden verfolgt oder gar getötet.

Brooks zählt weitere Tierarten auf, die von Kriegen bedroht sind: In der Sahelzone ist das Überleben einer Antilopenart durch kriegerische Konflikte akut gefährdet, und in der Zentralafrikanischen Republik metzelten bewaffnete Gruppen Tausende Elefanten nieder. Auch ein Blick in die Vergangenheit zeigt tierische Kriegsopfer: Laut Brooks ist es so gut wie sicher, dass der Krieg in Vietnam zur vollständigen Ausrottung des dortigen Java-Nashorns geführt hat. Diese Art gibt es jetzt nur noch auf der Insel Java und in Indonesien.

Elefanten
Gefährdete Dickhäuter in der Zentralafrikanischen Republik: Im Sog von politischen Unruhen machten bewaffnete Gruppen Jagd auf Elefanten im Dzanga-Sangha-Schutzgebiet.

Neben diesen grossen Säugetieren gibt es laut Thomas Brooks auch viele kleinere und weniger bekannte Tierarten, die durch Kriege bedroht sind. So dürfte etwa in Syrien ein Fisch als Folge des dortigen Konflikts ausgestorben sein. Grund dafür sind bewaffnete Gruppen, die in Syrien die Wasserversorgung von Städten unterbrochen oder durch Granatenbeschuss die Wasserinfrastruktur beschädigt hatten. In der Folge gruben Bürger ihre eigenen Wasserbrunnen, welche nun die unterirdischen Wasserressourcen gefährden und die hydrologischen Verhältnisse nachhaltig verändert haben. Mitglieder bewaffneter Gruppen könnten wegen mutwilliger Zerstörung von Wasserversorgungen, die Schaden für Menschen verursachen, strafrechtlich verfolgt werden. Der «Schaden für Menschen» ist als Straftatbestand in der geltenden Definition von Kriegsverbrechen enthalten. 

Mit juristischen Mitteln Umwelt-Kriegsverbrechen bekämpfen

Der IUCN-Bericht empfiehlt «Sanktionen gegen diejenigen, die Umwelt-Kriegsverbrechen begehen». Als solche Verbrechen könnten die absichtliche Zerstörung von Wäldern oder anderer Ökosysteme, Wilderei oder Waldrodung und Holzverkauf zur Finanzierung von Konflikten gelten. Ebenfalls liessen sich Umweltverschmutzungen durch Chemikalien und Erdöl oder Lärmemissionen als Verbrechen klassifizieren.

Tatsächlich hat der Druck zur Verfolgung und Ahndung von Umweltvergehen in den letzten Jahren zugenommen. Es gab auch Bemühungen, «Ökozid» (massive Naturzerstörung) als Straftatbestand in das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) aufzunehmen.  Doch diese scheiterten.

In Bezug auf Kriegsverbrechen in Zusammenhang mit Tieren ergeben sich heikle rechtliche Fragen: Wie wird diese Art von Straftat definiert? Wer wird sanktioniert? Welche Gerichtsinstanzen sind zuständig?

«Hat ein solcher Fall mit Tierrechten zu tun? Hat es etwas mit einem Gefühl für Tiergattungen zu tun, dass es offenbar ein grösseres Verbrechen ist, einen Gorilla aussterben zu lassen als einen Käfer?», fragt Konflikt- und Entwicklungsforscher Bill Adams. «Würde ein Atomwaffentest als Kriegsverbrechen gegen die Umwelt geahndet werden können?»

«Mechanismen zur Einführung von Sanktionen für Umwelt-Kriegsverbrechen könnten zur Erweiterung der Befugnisse der Entschädigungskommission der Vereinten Nationen und zur Sicherstellung der Strafverfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) führen. Diese Befugnisse werden durch die aktuellen Beratungen zu diesem Thema durch die Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen schon gestärkt», sagt die IUCN. Laut dem Umweltverband wäre auch die Aufnahme des «Ökozids» als Straftatbestand beim Internationalen Gerichtshof und eine fünfte Genfer Konvention zum Naturschutz während Konflikten denkbar.

Ein Fall für den IStGH – oder für nationale Gerichte?

Die geltende Definition von Kriegsverbrechen durch den IStGH nimmt häufig Bezug auf die Genfer Konventionen. Neben der vorsätzlichen Ermordung, Vergewaltigung und Folter von Zivilisten umfasst sie auch Plünderung, den Einsatz von Kindersoldaten, die Zerstörung von Gebäuden, Eigentum und Kulturgütern sowie das Abschneiden der Wasserversorgung, wenn dies «nicht durch militärische Notwendigkeit gerechtfertigt ist und rechtswidrig und mutwillig durchgeführt wird».

Die in Genf ansässige Entschädigungskommission der UNO wurde 1991 eingerichtet, «um Ansprüche zu behandeln und Entschädigungen für Verluste und Schäden zu zahlen, die als direkte Folge der unrechtmässigen Invasion und Besetzung Kuwaits durch den Irak in den Jahren 1990-1991 auftraten». Zu diesen Ansprüchen gehörten 170 Fälle von Umweltschäden, einschliesslich der Zerstörung natürlicher Ressourcen in der Golfregion – als Folge von Bränden der Ölquellen und der Einleitung von Erdöl ins Meer.

Die UN-Völkerrechtskommission, ebenfalls mit Sitz in Genf, wurde 1947 gegründet, um Empfehlungen für die Entwicklung des Völkerrechts zu geben. Sie hat 2013 den Umwelt- und Naturschutz im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten in ihre Arbeit aufgenommen.

In Bezug auf den IStGH hat die scheidende Chefanklägerin Fatou Bensouda in ihrem Text von 2016 «Grundlagen zur Fallauswahl und Prioritätensetzung» die Umweltverbrechen thematisiert. Sie meinte, «dass ihre Behörde die Verfolgung von Verbrechen nach dem Römischen Statut, die unter anderem durch die Zerstörung der Umwelt, die illegale Ausbeutung natürlicher Ressourcen oder die illegale Enteignung von Land begangen werden oder zu diesen Sachverhalten führen, besonders berücksichtigen wird». Allerdings: Es gab bisher keinen einzigen Fall dieser Art, der vor dem IStGH verhandelt wurde. 

Der IStGH ist zuständig für Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die derzeitige Definition von Verbrechen enthält keine spezifische Erwähnung von Umweltverbrechen.

«Es ist schon schwierig genug, mutmassliche Fälle von Völkermord vor den Internationalen Strafgerichtshof zu bringen», sagt Professor Bill Adams. «Unter diesen Voraussetzungen Fälle von Wilderei oder illegales Abholzen als Straftaten in Erwägung zu ziehen, scheint mir rechtlich zwar interessant und möglicherweise wichtig zu sein, aber zum jetzigen Zeitpunkt wenig praktikabel.»

Vielleicht ist es wahrscheinlicher und zielführender, dass nationale Gerichte bei solchen Fällen aktiv werden. In der Demokratischen Republik Kongo sind bereits einige Fälle vor dem Militärgericht gelandet. Angeklagt waren zumeist Mitglieder der Armee – beispielsweise ein ranghoher Offizier, Oberst Liwenge Eboko, und einige seiner Mitarbeiter. Sie wurden am 29. Januar 2020 wegen «Umweltverbrechen» zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt. Liwenge hatte es versäumt, seine Männer an der Wilderei im Virunga-Wildpark im Osten der Republik zu hindern und diese für ihre Taten zu bestrafen.

Auf die Frage, ob er rechtliche Schritte gegen Umwelt-Kriegsverbrechen für wahrscheinlich hält, bleibt Brooks von der IUCN zuversichtlich:  «Wir sollten alle Möglichkeiten ausloten, die wir haben.» Die Einführung neuer internationaler Rechtsmittel brauche viel Zeit, ihre Implementierung sei sehr schwierig. «Aber sie bieten eine starke Rechtsgrundlage, falls sie eingeführt werden. Ich würde also keineswegs empfehlen, die Möglichkeit von Rechtsmitteln im Völkerrecht aufzugeben. Aber ebenso würde ich nicht alles auf diese eine Karte setzen.»

Dieser Beitrag ist auf Swissinfo.ch erschienen.


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8 Meinungen

  • am 16.06.2021 um 12:27 Uhr
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    Danke für diesen Bericht, da wurde mir warm ums Herz. Colateralschäden nannte man dies, und fast niemand dachte an das Leid und Elend anderer Lebewesen. Die stillen Leidenden, die Natur, die Tiere, die Zivilisten, umfassendes denken und empfinden ist ein Anfang dazu, die Fähigkeit zu erlernen, auf Gewalt zu verzichten und andere Wege zu gehen. Ein neuer Weg wäre das Konzept der schützenden Macht von Marshall Rosenberg.

  • am 16.06.2021 um 13:21 Uhr
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    Über das Thema „Umwelt-Kriegsverbrechen“ darf -wer gerne in stratosphärischen Höhen schwadroniert- nachdenken und schreiben. Wer das macht, verpasst es, über die Ursachen zu schreiben. Die Ursachen sind die Kriege. Nur wer direkt oder indirekt, auf akademischem Niveau, öffentlich Gelder kassiert, kann seine Schaffenskraft in solche ausufernden, wenn auch absolut richtigen und beendenden Schilderungen investieren. Das Elend sind die Folgen von Kriegsverbrechen. Diese Kriegsverbrechen müssen verhindert, geächtet und bestraft werden. Am besten schauen wir mal mit offenen Sinnen nach Berlin, Brüssel und Washington, inkl. NATO und div. Geheimdiensten. Mit dem „Instrument für Kriegsverbrechen“ NATO, sind die USA der führende Aggressor. Berlin und Brüssel sind die dummen Handlanger. Der neue Kalter Krieg lässt Grüssen. Brüssel hat es sträflich verpasst, für Frieden und Eintracht von Portugal bis Wladiwostok, wie Putin es kurz nach seinem Amtsantritt, dem deutschen Bundestag vorgeschlagen hat, einzustehen. Die Kriegstreiber USA und NATO liegen der Kanzlerin und Brüssel näher als der Frieden. Umwelt-Kriegsschäden gibt keine, dort wo Frieden und Eintracht herrscht. Also liebe Julia Crawford, investieren Sie ihre Schaffenskraft in das Ursächliche. Umwelt-Verbrechen-Tribunals wären weiter nicht als ein zahnloser und korrupter Papiertiger. Mein Prinzip: Die Ursachen sind interessanter als die Folgen, also orientiere ich mich an den hintergründigen Ursachen.

  • am 16.06.2021 um 13:58 Uhr
    Permalink

    Recht herzlichen Dank A L L E N, die sich
    mit hohem persönlichem Einsatz
    für mehr «menschlichem Umgang» mit Menschen – und Natur aller Art einsetzen !
    Wolf Gerlach

  • Portrait_Josef_Hunkeler
    am 16.06.2021 um 15:35 Uhr
    Permalink

    Das alles ist sehr schön für die Seele der weissen Frau, des weissen Mannes.

    Nehmen wir an ein paar Leute aus dem Rest-der-Welt würden für die Erhaltung der Wildschweine in Zentraleuropa demonstrieren und lokale z.B. Schweizer Jäger, welche diese Tiere abknallen, des potentiellen Kriegsverbrechens beschuldigen.

    Wir sollten uns bemühen auf «Augenhöhe» diese Probleme zu betrachten. Auch US-Napalm hat das Leben von Wildtieren gefordert, ohne dass die entsprechenden Krieger dazu zur Verantwortung gezogen wurden.

  • am 17.06.2021 um 00:00 Uhr
    Permalink

    Herr Geissmann, von dem, was Sie da sagen, wissen die Tiere nichts. Sie sind nur die Leidtragenden. Folglich kann ich Ihnen akademische Abgehobenheit vorwerfen. Sie dozieren von einem Standpunkt herab, der für die Verfolgung von Umweltschäden und Extinktion von Tierarten irrelevant ist, weshalb es einen neuen Straftatbestand braucht, der genau darauf abzielt.

  • Portrait_Gnther_Wassenaar
    am 17.06.2021 um 09:19 Uhr
    Permalink

    Es ist ja schön, dass es endlich mal gesagt wird. Der KRIEG ist der größte Umweltvernichter generell. Leider haben das in Deutschland die GRÜNEN noch nicht erkannt, denn SIE sind es die bei jeder sich bietenden Gelegenheit, als ERSTE im Bundestag nach Auslandseinsätzen der Bundeswehr schreien – weil sie keine GRÜNEN mehr sind, sondern von der Waffenlobby gekaufte Kriegstreiber. Was wird aus Grün, wenn es fault? Kann es sein, dass dann als Farbe BRAUN herauskommt ?
    Betrachtet man sich das besonders ENGE Verhältnis der Grünen zur Ukraine an, zu dem Staat, der duch einen faschistischen Putsch sich bildete, in dem faschistische Traditionen hoch gehalten werden und die faschistische Truppe ASOW in die Armee integriert wurde, bekommt der Vorwurf gegenüber den Grünen eine klare Struktur.

    Wer GRÜN wählt – wählt Krieg – in Ableitung zu «Wer Hitler wählt – wählt Krieg» was vor 1933 ein Wahlspruch war und sich mit Katastrophe erfüllte. Eine gleiche Katastrophe zeichnet sich mit den Grünen ab.

  • am 19.06.2021 um 09:10 Uhr
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    Meine philosophische Sichtweise: Wer keinen Respekt hat vor der Natur, welche wir brauchen, aber sie braucht uns nicht, der hat auch keinen Respekt vor dem Leben, vor sich selber und seinen Mitmenschen. Wir können kein Leben erschaffen. Wir können es in Laboren verändern, vergewaltigen, missbrauchen, verbessern, aber wir können einer DNA welche künstlich erzeugt wurde, kein Leben einhauchen. Das Leben bleibt ein Wunder. Wer das Leben nicht respektiert, der wird vom Leben bestraft, früher oder später. Kriege, sofern es keine reinen Selbstverteidigungshandlungen sind, sind verboten, destruktiv und wer daran teilnimmt und davon profitiert, wird alles wieder zurück geben müssen, und er wird den Preis auch bezahlen müssen für die Zerstörung an dem Leben der Natur. Wir ernten, was wir gesät haben, nur ehrliches bedauern unserer Fehler welche wir begangen haben, führt dazu, das wir diese nicht wiederholen. Obwohl die Natur schweigt und nicht schreit, schreibe ich ihr eine eigene Wesenhaftigkeit zu. Sie ist der Boden, auf dem wir Gedeihen.

  • am 19.06.2021 um 20:57 Uhr
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    Lieber Beatus, deine Worte deuten auf auf den unendlichen Horizont der Schöpfung und die Regeln der Natur . Du berührst die Regeln der Schöpfung…. jenseits des „intellektuell gesicherten Wissens“. Es ist schön, gibt es Menschen wie dich….. und den Sperber…. und Menschen die diese Dialektik verstehen und würdigen…… wer sich angesprochen fühlt, greife in die Tasten. Peter.

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