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Viele Verpackungen von Milchprodukten in Deutschland kosten ab 2024 Pfand. Den Joghurt-Drink rechts hatte Kaufland Anfang Januar bereits gekennzeichnet. © copyright Daniela Gschweng

Jetzt auch Milchgetränke: Deutschland weitet Pfandpflicht aus

Daniela Gschweng /  Plastikflaschen für Milchprodukte fallen in Deutschland neu unter das «Dosenpfand». Damit fällt eine weitere Ausnahme.

Wenn der Einkauf ennet der Grenze demnächst teurer ist als erwartet, könnte es daran liegen: Seit Jahresanfang bezahlen Kund:innen auf einige Milchverpackungen neu 25 Cent Pfand.

Damit fällt eine Ausnahme weg. Der deutsche Handel erhebt schon seit 2022 Pfand auf Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff. Für bisher pfandfreie Milch und Milchmischgetränke in Einwegflaschen und Dosen endet die Übergangsfrist.

Kein Pfand auf Tetrapacks und Joghurtbecher

Genauer: Wiederverschliessbare Behälter für «Milch- und Milchmischgetränke und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse, die mehr als 50 Prozent Milch enthalten» kosten jetzt Pfand. Grundlage ist das Verpackungsgesetz.

Die Neuregelung betrifft vor allem Milcherzeugnisse in PET-Flaschen mit Schraubdeckel, wie Trinkjoghurt, Kefir und Kakao, aber auch Getränke wie Energy-Drinks, wenn sie viel Molke enthalten. Für nicht wiederverschliessbare Behälter wie Joghurt in Plastikbechern gilt die Pfandpflicht nicht, auch Tetrapacks fallen nicht darunter.

Umstellung kann ein bis zwei Monate dauern

Welche Produkte im Einzelnen unter die neue Regel fallen, wussten die Mitarbeitenden im Supermarkt Anfang Januar aber teilweise selbst noch nicht. Kaufland hatte schon einige Produkte gekennzeichnet, bei Aldi wartete man noch ab. Neue Produkte mit Pfandlogo seien noch nicht geliefert worden, so die Auskunft des Personals.

Insgesamt sehen die Händler der Einführung entspannt entgegen. Es könne ein bis zwei Monate dauern, bis alle älteren Produkte abverkauft seien, hiess es übereinstimmend. Pfandflaschen und Nicht-Pfandflachen könnten also noch eine Zeitlang nebeneinander im Regal stehen.

Was Pfand kostet, muss gekennzeichnet sein

Pfandpflichtige Behälter müssen auf jeden Fall gekennzeichnet werden. Das Einwegpfand–Logo ist in der Regel auf der Rückseite der Verpackung aufgedruckt:

Label einwegpfand D

Einlösen können Kundinnen und Kunden das Pfand an den Pfandautomaten, an denen sie auch Pfandflaschen und Dosen zurückgeben.

Die deutsche Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüsste die Ausweitung der Pfandpflicht als weiteren Schritt zur Kreislaufwirtschaft. Nach Angabe des Bundesumweltministeriums waren von den nicht pfandpflichtigen Getränken im Jahr 2020 rund 40 Prozent Milch, 4,4 Prozent Milchmischgetränke und 2,8 Prozent sonstige milchbasierte Getränke.

Handel befürchtet Gerüche und höhere Reinigungskosten

Eine besondere Gesundheitsgefährdung, die von Produktresten in der Verpackung ausgehe, sah der Gesetzgeber nicht. Der Handel befürchtete Hygienerisiken durch gärende Reste in den Flaschen sowie unangenehme Gerüche und höhere Kosten bei der Reinigung der Pfandautomaten.

Die deutschen Verbraucherzentralen begrüssen laut RND die Änderung als Vereinfachung bei der Rückgabe. Das neue Gesetz werde dafür sorgen, dass zum Beispiel Flaschen für Energy-Drinks nicht mehr im Strassengraben landeten. Viele Konsument:innen wüssten gar nicht, dass Energy-Drinks Molke enthielten, was regelmässig zu Ärger am Pfandautomaten führte.

Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geht die Neuregelung nicht weit genug. Der Umweltverband fordert eine Ausweitung auch auf Getränkekartons, von denen mehr als ein Drittel nicht im Recycling ankomme. Die Mehrwegquote sei mit 43 Prozent noch immer zu niedrig.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

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2 Meinungen

  • am 8.01.2024 um 20:56 Uhr
    Permalink

    Kann man sich beim infosperber nicht auf eine durchgängige Schreibweise einigen, falls schon «gegendert» werden muss – in diesem Artikel ist ein Mischmasch: » Kund:innen» (was ist ein Kund: ?, hier fehlt der Nominativ Plural des (generischen) Maskulinums), «Mitarbeitende» (wieso ein Partizip, wenn es sowohl ein Substantiv mit generischem Maskulinum als auch ein Femininum gibt, ein Partizip suggeriert momentanes, nicht ständiges Handeln, abgesehen von den paar Dutzend bekannten Ausnahmen («Vorsitzende» usw.)), «Händler» (wieso hier nur das generische Maskulinum), «Kundinnen und Kunden» (im Gegensatz zum vorherigen Kund:innen), «Konsument:innen» (wieso…). Nichts gegen Gendern, das ist literarische Freiheit, aber dann bitte konsequent nach einen festen Konzept. Jemand, der Deutsch als Fremdsprache lernt, wäre hier aufgeschmissen wenn es um die Pluralbildung belebter Substantive geht.

    • am 10.01.2024 um 21:51 Uhr
      Permalink

      Ich finde es schön, dass Sie das Gendern ganz unaufgeregt als literarische Freiheit einstufen. Ohne Ihren Kommentar wäre mir ausserdem entgangen, dass überhaupt gegendert wurde, was vielleicht mit ein Grund ist, warum ich die verbreitete Hypertension in diesbezüglichen Diskussionen nicht nachvollziehen kann. Sicherlich ist es aber sinnvoll, wie Sie schreiben, die Formen des Genderns einheitlich zu halten.

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