Cover-Vertrag-Pfizer

Titelblatt des Vertrags von Pfizer mit der Regierung von Albanien © it

Impfverträge: Es geht auch um den Ausschluss jeglicher Haftung

Urs P. Gasche /  Milliarden für Covid-Vakzine: Geheimgehalten werden nicht nur die Preise, sondern auch die Befreiung der Konzerne von der Haftung.

Wie Infosperber schon seit langem kritisierte der «Sonntags-Blick» am 7. Januar, dass sich das Bundesamt für Gesundheit BAG hartnäckig weigert, die Preise bekanntzugeben, welche das BAG für die 61 Millionen Impfdosen von sechs Pharmafirmen bezahlt hat. Und dies gegen den ausdrücklichen Willen von Adrian Lobsiger, dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten.

Das BAG argumentierte, das «Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnis» der Pharmafirmen sei höher zu gewichten als das öffentliche Interesse an Preistransparenz. Zudem stünden «aussenpolitische Interessen» der Schweiz einer Offenlegung entgegen.

Das BAG schwärzte in den freigegebenen Verträgen nicht nur alle Informationen über die Preise und Zahlungsbedingungen ein, sondern auch alle Informationen über die Befreiung der Haftung der Pharmakonzerne. Aus einem geleakten Vertragsentwurf ist ersichtlich, dass die Regierungen die Impfstoffhersteller von «allen denkbaren Produkthaftungsansprüchen» freigestellt haben. Das sagte Professor Walter Fellmann von der Universität Luzern zum geleakten Vertragsentwurf. Bei der Haftung geht namentlich auch um Langzeitschäden, welche die Impfungen verursachen könnten.

Das BAG versuchte, diese Tatsache zu verwedeln, indem es auf das Schweizer Produktehaftpflichtgesetz verwies. Diese Vernebelungstaktik hatte Infosperber im August 2022 dokumentiert. Im Folgenden nochmals das Wesentliche des damaligen Beitrags.


Das BAG ist an den Einschwärzungen selber interessiert, weil es die Öffentlichkeit über die Haftungsklauseln getäuscht hat

Das Recht der Öffentlichkeit, darüber informiert zu werden, ob sie für Schäden mit Steuergeldern haften muss, schätzt das BAG als weniger schützenswert ein als das Geschäftsgeheimnis der privaten Konzerne.

Gemäss Produktehaftpflichtgesetz müssen Pharmakonzerne nur Kosten übernehmen für Schäden, die auf Produktionsfehler zurückzuführen sind.

Bereits Mitte 2021 hatte Infosperber über den geheimen Vertragsentwurf von Pfizer mit dem Staat Albanien informiert. Kernstück des Pfizer-Vertragsentwurfs war ein völliges Ausschliessen jeglicher Haftungsfolgen. Es ist davon auszugehen, dass Pfizer gleichlautende Klauseln auch in den Verträgen mit der Schweiz und mit Deutschland durchsetzte. Noch heute verweigern es die Behörden, die Haftungsklauseln offenzulegen. 

Der Vertragsentwurf von Pfizer mit Albanien, der nur dank eines Whistleblowers ans Licht kam, enthält eine Schweigepflicht, welche die Regierung bis zehn Jahre nach Auslaufen des Vertrags einhalten soll. 

Das Bundesamt für Gesundheit BAG wollte weder bestätigen noch dementieren, dass Pfizer auch im Vertrag mit der Schweiz eine Schweigepflicht über den ganzen Inhalt des Vertrags durchsetzte.

Vernebelungstaktik mit dem Produktehaftpflichtgesetz

Um den heissen Brei herum informierte das BAG, als es um die Haftung der Impfstoffhersteller für noch unbekannte gesundheitliche Schäden der Impfstoffe ging. Das BAG erwähnte mehrmals das Produktehaftpflichtgesetz PrHG. Auf eine Frage von Infosperber zur Haftung bei «unvorhergesehen auftretenden Impfschäden» antwortete das BAG am 11. August 2021:

«Für den Hersteller ist das Produktehaftpflichtgesetz PrHG anwendbar […] Wir können lediglich erneut festhalten, dass Verträge, die der Bund mit Impfstoffherstellern abschliesst, weder die Haftpflicht des Herstellers beseitigen noch begründen sie eine Haftpflicht des Bundes. Allerdings ist der Bund befugt, im Rahmen der Kostenübernahme auf der Grundlage des Epidemiengesetzes EpG mit den Herstellern zu vereinbaren, deren Schäden aus ihrer Haftpflicht in bestimmten Fällen auszugleichen.»

Statt Klartext eine Vernebelung: Niemand kann die juristische «Haftpflicht des Herstellers beseitigen». Doch es geht um die finanzielle Haftung. Deshalb war obige Aussage des BAG eine Täuschung der Öffentlichkeit. Diese versteht unter Haftung, dass die Hersteller für Folgeschäden auch finanziell haften. Doch von dieser finanziellen Haftung haben sich die Konzerne in den erwähnten Verträgen vollständig befreit. 

Als «schönfärberisch» bezeichnete Infosperber auch die Darstellung des BAG, wonach ein Impfstoffhersteller für noch auftretende gesundheitliche Schäden durch seinen Impfstoff aufgrund des Produktehaftpflichtgesetzes» PrHG hafte. Denn dabei geht es um Fehler im Produktionsprozess.

Für schwerwiegende Folgeschäden aber, die bei der Zulassung des Impfstoffs nicht voraussehbar waren, sieht dieses Gesetz keine Haftung vor. Es schliesst vielmehr explizit jede Haftung aus, wenn «der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wurde, nicht erkannt werden konnte». Das trifft für alle Folgeschäden von Impfungen zu, welche mit den sehr kurzen Zulassungsstudien nicht erkennbar waren.

In einem Kommentar zu den Ausschlussklauseln im Produktehaftpflichtgesetz schrieb Professor Walter Fellmann von der Universität Luzern: «Der Hersteller haftet für schädliche Eigenschaften eines Produktes nicht, die zwar im Zeitpunkt des Inverkehrbringens seiner Erzeugnisse objektiv vorhanden, nach dem damaligen Erkenntnisstand von Wissenschaft und Technik aber nicht erkennbar waren.»

Zum Vertrag, den die EU-Kommission mit AstraZeneca abschloss, erklärte Professor Walter Fellmann vor zwei Jahren: 

«Die Freistellung [von Haftungskosten] umfasst alle denkbaren Produkthaftungsansprüche.» 

Und zu den Klauseln im Vertragsentwurf von Pfizer mit Albanien sagte Fellmann: 

«Auch im Pfizer-Vertrag findet sich eine umfassende Freistellungsklausel, die Produkthaftungsansprüche abdeckt.»

Doch das BAG erweckte wiederholt den falschen Anschein, dass die Impfhersteller zur Kasse kommen könnten, falls die Impfungen zu unerwarteten gesundheitlichen Schäden führen. Originalinformation des BAG: 

«Für die Hersteller ist das Produktehaftpflichtgesetz anwendbar … Verträge, die der Bund mit Impfstoffherstellern abschliesst, beseitigen die Haftpflicht des Herstellers nicht.»

Das ist Sand in die Augen gestreut. Das Gesetz ist zwar für Schäden, welche die Hersteller voraussehen konnten, in dem Sinne «anwendbar», dass Geschädigte gegen die Hersteller Haftpflichtklagen einreichen können. Nur: Sämtliche finanziellen Folgen der Gerichtsverfahren, Vergleiche und Urteile muss der Staat den Impfherstellern zahlen. Es gibt keine Haftungsansprüche, für welche die Impfhersteller finanziell geradestehen müssen – jedenfalls wenn die Schweiz und Deutschland materiell die gleichen Haftungs-Freistellungsklauseln unterschrieben haben wie in den oben genannten Verträgen. Und davon ist auszugehen und es erklärt auch die strikte Geheimhaltung.


Von allen Haftungsfolgen befreit

Im geleakten Vertragsentwurf mit Albanien befreit Pfizer/Biontech nicht nur sich selbst von allen Kostenfolgen für irgendwelche Schäden. Auch sämtliche Drittbeteiligte an der Produktion, an der Distribution, der Vermarktung sowie auch die beauftragten Forscher und die Verabreicher des Impfstoffs wie Ärzte usw. sind von jeglicher Haftung befreit. (Ziffern 8.1 bis 8.4 des Vertragsentwurfs)
Falls Geschädigte gegen Pfizer/Biontech irgendwo vor Gericht klagen, müssen die Vertragspartner (also die Regierungen) sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten, Vergleichskosten, Entschädigungen, Bussen und andere Ausgaben von Pfizer/Biontech übernehmen.

Im Vertrag von AstraZeneca musste die EU-Kommission ähnliche Klauseln unterschreiben (siehe am Schluss des Artikels).

Trotzdem behauptete das BAG auch im Impfstrategie-Papier, dass die Konzerne «grundsätzlich» haften würden, und zwar gemäss dem Produktehaftpflichtgesetz PrHG: «Verträge, die der Bund mit Impfstoffherstellern abschliesst, beseitigen die Haftpflicht des Herstellers nicht.» Es folgt dann etwas später der Satz: «Der Bund kann den Herstellern lediglich [sic!] zusagen, allfällige finanzielle Schäden, die dem Hersteller aus dessen Haftpflicht entstehen, in bestimmten Fällen auszugleichen (sog. Schadensdeckung des Bundes).»

Eine solche Schadensdeckung übernimmt der Bund bei den Corona-Impfstoffen nicht nur «in bestimmten Fällen», sondern in allen erdenklichen Fällen – jedenfalls dann, wenn er vergleichbare Klauseln wie die EU oder Albanien unterschreiben musste.

Für eine solche totale Freistellung von der Haftung kann es nachvollziehbare Gründe geben. Doch warum redete das BAG um den Brei herum, anstatt offen zu kommunizieren, dass dem Bund keine andere Wahl blieb, als die Impfstoffhersteller von sämtlichen finanziellen Haftpflichtschäden zu entbinden? 

Mit seiner Informationspolitik schürte das BAG unnötig das Misstrauen von Impfskeptikern.


Aus dem Vertragsentwurf von Pfizer/Biontech: «Es kann längerfristige gesundheitsschädigende Nebenwirkungen geben, die noch nicht bekannt sind.»

«Der Käufer [die Regierung] nimmt zur Kenntnis, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind.»

Pfizer Unbekannte Langzeitschäden
«Langzeit-Nebenwirkungen des Impfstoffs nicht bekannt»: Art. 5.5 des Vertragsentwurfs von Pfizer für Albanien vom 1.6.2021. Pfizer befreit sich von jeglichen Kostenfolgen. 


ANHANG
__________________________________
Die Freistellung jeglicher Haftung im Vertrag von AstraZeneca mit der EU-Kommission vom 26.8.2020 (Einschwärzungen von der EU-Kommission)

AZ 1 und 2
Vertrag AstraZeneca: Ziffer 14.1 © EU 
AZ 3
Vertrag AstraZeneca: Ziffer 14.2 © EU 
AZ 4 und 5
Vertrag AstraZeneca: Ziffer 15.1 und 15.2 © EU 
AZ 6
Vertrag AstraZeneca: Ziffer 15.3 © EU 

Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
_____________________
Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

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7 Meinungen

  • am 8.01.2024 um 11:18 Uhr
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    Die neu zuständige Bundesrätin wird bestimmt für die nötige Transparenz sorgen. Sie kann sich diesem Thema ganz unbelastet von der Vergangenheit annehmen.

  • am 8.01.2024 um 14:22 Uhr
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    Ich bin dem Bund und den Medien inzwischen sehr, sehr dankbar, dass sie, damals sogar für mich offensichtlich, nicht transparent und vertrauenswürdig kommuniziert haben. Ansonsten hätte ich mich wohl noch mit diesem geheimnisvollen Zeugs spritzen lassen. Es ist ja auch jetzt, nach 3 Jahren noch nicht klar was für eine Wirkung diese Spritze hat oder haben sollte.

  • am 8.01.2024 um 17:43 Uhr
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    Ich kann mich an eine Pressekonferenz erinnern, an der A.Berset, wegen dieser möglichen Haftungsausschlüsse nach den Verträgen gefragt, antwortete, ihre Inhalte seien ihm nicht bekannt. Den anwesenden Journalisten schien diese Auskunft zu genügen.

  • am 9.01.2024 um 09:44 Uhr
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    Da gibt es diverse Zukunftsvisionen, die ein düsteres Bild zeichnen – nicht mehr Staaten, sondern Konzerne bilden die «Länder», wozu jedoch über eine gewisse Zeit eine entsprechende Machtverschiebung erfolgen muss.

    Und nun haben wir (und natürlich nicht nur wir in der CH) eine Garde an Politikern und Beamten, die genau diese Machtverschiebung begünstigen – Kontrollinstanzen wie die SWISSMEDIC werden mit Wirtschaftsgeldern kompromittiert, in Verhandlungen sind die Beamten den Grosskonzernen ausgeliefert, im Parlament wird für diese Firmeninteressen geweibelt und etwaige Unstimmigkeiten werden wo immer möglich vertuscht.

    Ich kann nachvollziehen, dass diese Menschen sich vom Geld locken lassen, frage mich aber, wie man dann abends ohne zu noch in den Spiegel schauen kann.

    Und je weniger Macht beim Bürger und seinem Staat, umso mehr treten wir davon an die Konzerne ab – und genau die Konzerne, die wir in Schieflage unterstützt haben, werden uns dann wohl auch verraten.

  • am 9.01.2024 um 10:31 Uhr
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    Nach diesem vergangenen Gemauschel wird heute der ‹Pandemievertrag› aufgegleist..!

  • am 10.01.2024 um 12:53 Uhr
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    Die vorliegende Datenlage (Buch Robert F. Kennedy Jr.) belegt, dass Covid-19 das Resultat von jahrelang verheimlichter, verbotener «Gain-of-Function»; «Dual-Use»-Forschung mit gleichzeitiger Entwicklung einer mRNA-Impfung war!

    Infolge eines Laborzwischenfalls ist das Virus jedoch in die Aussenwelt geraten, hat die Pandemie verursacht. Dies zu einem Zeitpunkt, wo mRNA-Vakzine noch nicht die erwünschte Wirkung/Sicherheit zu erzielen vermochte. Die verantwortlichen Politiker mussten reagieren. Resultat: Finale Schnellzulassung (Experiment) ohne grundlegendem transparentem Nutzennachweis!

    Dass Hersteller bei diesem Vorgehen, genauen Wissens zum vorliegenden Nutzen/Risiko-Profil nicht bereit dazu waren, die Haftpflicht zu übernehmen, weist darauf hin, dass man von Anfang an wusste, dass weder Infektionen noch die Weitergabe von Mensch zu Mensch damit vermieden werden konnte, aber man damit eben diese Forschung zu verheimlichen hoffte, China die Schuld dieser Forschung anzuhängen!

  • am 10.01.2024 um 23:47 Uhr
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    Grundsätzlich besteht doch eine Steuerpflicht. Wieso also gibt es keine Auskunftspflicht für den Staat, wofür und wieviel er an Steuergeldern einsetzt? Vertuschung (Schwärzen von Vertragsklauseln) fördert nur das Misstrauen und schürt die Gerüchteküche. Es ist doch eigenartig wie Regierung und Parlament über die künftige Finanzierung unseres Sozialwesens jammern, weil sie nur die Ausgaben(Kosten) sehen und kommunizieren. Dass aber Renten besteuert und beim Konsum MwSt-pflichtig sind, damit ein Teil der Ausgaben in die Staatskasse zurückfliessen, blenden sie tunlichst aus. Da muss sich der Steuerzahler zwangsläufig vorgeführt fühlen. Sind unsere gewählten Politiker reale Volksvertreter oder sind sie es nur im Vorfeld zu Wahlen, um sich dann als Lobbyisten zu entpuppen? Schöne Aussichten.

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