Kommentar

Deeskalation zwischen Russland und der Türkei?

Andreas Zumach © zvg

Andreas Zumach /  Die handfesten Interessengegensätze zwischen der Türkei und Russland im Syrienkonflikt machen eine Deeskalation sehr schwierig.

Der Abschuss eines russischen Kampfflugzeuges durch die türkische Luftwaffe war der schwerste militärische Zusammenstoss seit 50 Jahren zwischen einem Mitgliedsstaat der Nato und Russland beziehungweise der früheren Sowjetunion. Zwar sind neben der sturen Rechtfertigung aus Ankara und der Androhung von Konsequenzen aus Moskau auch besänftigende Töne aus den beiden Hauptstädten zu hören. Doch ob tatsächlich eine Deeskalation zwischen beiden Ländern gelingt, ist offen. Dazu müsste die Regierung Erdogan nicht nur Beileid für den einen getöteten russischen Piloten äussern, sondern sich für den Abschuss entschuldigen.

Denn auch, wenn sich der Vorwurf des russischen Aussenministers Lawrow, der Abschuss sei eine gezielte Provokation gewesen und das russische Kampfflugzeug von der türkischen Luftwaffe in einen Hinterhalt gelockt worden, wahrscheinlich nicht beweisen lässt: Alle inzwischen vorliegenden Informationen und auch die Erkenntnisse der US-Geheimdienste über den Ablauf des Zwischenfalls widersprechen der anfänglichen Darstellung Ankaras, wonach sich das russische Flugzeug über fünf Minuten lang im türkischen Luftraum befunden habe und auch dort, und nicht erst über syrischem Gebiet abgeschossen worden sei.

Voreilige Nato-Erklärung

Daher war die Erklärung, mit der sich die Nato am Dienstagabend ohne weitere Prüfung hinter die Darstellung ihres Mitgliedes Türkei stellte, sehr voreilig und ein Beitrag zur Eskalation. Es stellt sich die Frage, warum Bundeskanzlerin Angela Merkel, die inzwischen Ankara und Moskau zur Deeskalation mahnt, zugelassen hat, dass diese voreilige Nato-Erklärung mit Zustimmung des deutschen Botschafters in Brüssel verabschiedet wurde.

Doch selbst wenn sich die Regierung Erdogan zu einer Entschuldigung gegenüber Moskau durchringen sollte, bleiben handfeste Interessengegensätze zwischen der Türkei und Russland im Syrienkonflikt sowie mit Blick auf den sogenannten islamischen Staat. Ankara fordert den Rücktritt des syrischen Präsidenten Assad und hat neben diversen Oppositionsmilizen zumindest bis vor kurzem auch den Islamischen Staat in vielfältiger Weise unterstützt, weil dieser die in Ankara verhassten Kurden bekämpft.

Erdogans gefährliche Behauptung

Moskau unterstützt bislang noch das Regime Assad und die russische Luftwaffe bombardiert seit Ende September neben Zielen des Islamischen Staats vor allem syrische Oppositionsmilizen, darunter etwa 5‘000 türkmenisch-stämmige Syrer. Die Türkei sei die «Schutzmacht» dieser Syrer, versuchte Erdogan den Abschuss des russischen Flugzeuges zu rechtfertigen. Das ist eine gefährliche Behauptung, die eine weitere Eskalation befürchten lässt. Mit derselben Behauptung – «Schutzmacht» der Russen – suchte Präsident Putin im März letzten Jahres die völkerrechtswidrige Annexion der Krim zu rechtfertigen, der dann der hybride Krieg Russlands in den beiden ukrainischen Ostprovinzen Donezk und Lugansk folgte.

Schwierige Kontrolle der Grenze

Frankreichs Präsident François Hollande hat gefordert, die türkisch-syrische Grenze zu schliessen, um weitere militärische Zusammenstösse zwischen der Türkei und Russland zu verhindern. Das wäre überfällig, auch um endlich den fortgesetzten Waffen-und Kämpfernachschub für den Islamischen Staat und seine Ölverkäufe auf türkischem Gebiet zu unterbinden.

Doch diese Grenze ist über 900 Kilometer lang, verläuft im Osten durch kurdische Gebiete und wird im Westen auf über 100 Kilometer vom Islamischen Staat kontrolliert. Dazwischen befinden sich 5‘000 türkmenisch-stämmige Syrier, und vom Süden stossen Assads Regierungstruppen in Richtung Grenze vor. Um diese Grenze zu schliessen, müssten sich Moskau und Ankara erst darauf einigen, wer in Syrien ihr Verbündeter ist und wer zu bekämpfender Gegner.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Andreas Zumach ist spezialisiert auf Völkerrecht, Menschenrechtspolitik, Sicherheitspolitik, Rüstungskontrolle und internationale Organisationen. Er arbeitet am europäischen Hauptsitz der Uno in Genf als Korrespondent für Printmedien, wie beispielsweise die tageszeitung (taz), Die Presse (Wien), die WoZ und das St. Galler Tagblatt, sowie für deutschsprachige Radiostationen und das Schweizer Fernsehen SRF. Bekannt wurde Zumach 2003 als Kritiker des dritten Golfkrieges. Im Jahr 2009 wurde ihm der Göttinger Friedenspreis verliehen.

Zum Infosperber-Dossier:

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Der Krieg in Syrien

Das Ausland mischt kräftig mit: Russland, Iran, USA, Türkei, Saudi-Arabien. Waffen liefern noch weitere.

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Der Umgang mit Putins Russland

Russland zwischen Europa, USA und China. Berechtigte Kritik und viele Vorurteile.

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2 Meinungen

  • am 26.11.2015 um 12:25 Uhr
    Permalink

    Reinhard Merkel ,Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie und (auf Vorschlag der Bundesregierung) Mitglied im Deutschen Ethikrat, hatte schon am 7. April 2014 eine gewichtete Einschätzung der Lage in der FAZ kundgetan:

    »Hat Russland die Krim annektiert? Nein. Waren das Referendum auf der Krim und deren Abspaltung von der Ukraine völkerrechtswidrig? Nein. Waren sie also rechtens? Nein; sie verstießen gegen die ukrainische Verfassung (aber das ist keine Frage des Völkerrechts). Hätte aber Russland wegen dieser Verfassungswidrigkeit den Beitritt der Krim nicht ablehnen müssen? Nein; die ukrainische Verfassung bindet Russland nicht. War dessen Handeln also völkerrechtsgemäß? Nein; jedenfalls seine militärische Präsenz auf der Krim außerhalb seiner Pachtgebiete dort war völkerrechtswidrig. Folgt daraus nicht, dass die von dieser Militärpräsenz erst möglich gemachte Abspaltung der Krim null und nichtig war und somit deren nachfolgender Beitritt zu Russland doch nichts anderes als eine maskierte Annexion? Nein … Was auf der Krim stattgefunden hat, war etwas anderes: eine Sezession, die Erklärung der staatlichen Unabhängigkeit, bestätigt von einem Referendum, das die Abspaltung von der Ukraine billigte. Ihm folgte der Antrag auf Beitritt zur Russischen Föderation, den Moskau annahm. Sezession, Referendum und Beitritt schließen eine Annexion aus …«

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