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SVP-Nationalrat Gregor Rutz und SVP-Nationalrätin Natalie Rickli © nr/gr

SRF-DOK-Film: SVP-Rickli und SVP-Rutz geben auf

Urs P. Gasche /  Es war ein – dank «Sonntags-Blick» – erfolgreicher PR-Trick der SVP-Exponenten und Anti-SRG-Lobbyisten.

Als «absolut tendenziös» kanzelten die beiden SVP-Exonenten den SRF-Dokumentarfilm «Die Macht des Volkes» ab. Der Film hatte namentlich den als nationalistisch geltenden Zürcher SVP-Nationalrat Alfred Heer mit dessen Aktivitäten als Wahlbeobachter in der Türkei und als Schweizer Vertreter im Europarat konfrontiert.
Die beiden SVP-Exponenten Natalie Rickli (Interessenvertreterin der Privatmedien) und Gregor Rutz (Inhaber einer PR-Agentur) reichten beim SRG-Ombudsmann Achille Casanova eine Beanstandung ein. Das genügte dem Sonntags-Blick, um eine grosse Schlagzeile zu verbreiten. Damit hatte die Beanstandung der beiden SVP-Exponenten ihren Zweck erfüllt.

«Sonntags-Blick» vom 20. Dezember 2015 über die von Rickli und Rutz eingereichte Beanstandung (Bild Ringier)
«Heftig» wurde und wird es nicht. Unterdessen hat Ombudsmann Casanova die Beanstandung in allen Punkten abgewiesen. Trotzdem ziehen die beiden SVP-Exponenten ihre Vorwürfe nicht weiter an die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI, wie sie Infosperber mitteilten.
Doch weder über die Stellungnahme des Ombudsmanns noch über den Verzicht auf eine UBI-Beschwerde hat der Sonntags-Blick seine Leserschaft informiert.
Erfolgreiche PR-Aktion von SVP-Exponenten
Merke:

  • Es ist ein alter PR-Trick von Kritisierten, eine «Beanstandung» oder noch besser eine «Klage vor Gericht» einzureichen, selbst wenn sie noch so aussichtslos sind, und dies den Medien zu stecken. Das soll in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, die Kritik an ihnen sei wahrscheinlich unberechtigt.
  • Dieser PR-Trick gelingt allerdings nur, wenn unbedarfte Medien über die eingereichte Beanstandung oder eine erhobene Klage berichten, anstatt die Beurteilung eines Richters oder Ombudsmanns abzuwarten, was seriöse Medien meist tun.
  • Besonders erfolgreich ist der Trick, wenn die Medien «vergessen», über einen Misserfolg der Beanstandung oder der Klage zu informieren (wie im konkreten Fall der «Sonntags-Blick»).

Meinung von Infosperber: «SRF hat Kränzchen verdient»
Infosperber hatte am 18. Dezember im Rahmen einer Sendekritik über den Artikel des «Sonntags-Blick» informiert, jedoch festgehalten: «Das Fernsehen SRF hat ein Kränzchen verdient. Ein ausgezeichneter DOK-Film hinterfragte die Weltanschauung von Alfred Heer. Für einmal hielt SRF nicht einfach das Mikrofon hin, sondern die Reporterin Karin Bauer stellte die richtigen Fragen, reagierte auf Aussagen mit Gegenfragen, so dass es ihre Gesprächspartner und Gesprächspartnerinnen nicht bei vorbereiteten PR-Sprüchen oder bei jovialen Allgemeinplätzen belassen konnten.»

Vorgebrachte Argumente der SVP
Die beiden SVP-Exponenten Natalie Rickli und Gregor Rutz, der selber eine PR-Agentrur betreibt, beanstandeten beim Ombudsmann, der DOK-Film von Karin Bauer sei «absolut tendenziös» gewesen. Der DOK-Film habe den Eindruck erweckt, die SVP wolle «das Justizsystem und bewährte Grundwerte der schweizerischen Rechtsordnung in Frage stellen». Den zitierten SVP-Exponenten seien «unlautere Motive unterstellt» worden. «Einziges Ziel» sei gewesen, «die SVP zu diffamieren». Der DOK-Beitrag habe zudem unterstellt, dass viele Leute «mit einer cleveren Marketing-Strategie überredet» worden seien, die SVP-Volksinitiative «Landesrecht vor Völkerrecht» zu unterschreiben.
Das SRF habe «völlig einseitig» berichtet und deshalb das «Vielfaltsgebot verletzt». Der SVP sei «implizit unterstellt» worden, sie wolle mit ihren Initiativen «das Justizsystem aushebeln». Die Darstellung, die SVP habe «die heiklen Initiativen lanciert oder unterstützt», sei «nicht sachgerecht» gewesen. Es sei der SVP «pauschal unterstellt» worden, «die betreibe eine unseriöse Politik und bediene sich regelmässig und primär der Provokation als Stilmittel». Aus diesen Gründen habe dieser Dokumentarfilm die Konzession verletzt.

Stellungnahme des Fernsehens
Die Verantwortlichen von TV SRF konterten, der beanstandete Beitrag «Die Macht des Volkes» habe «potentiell problematische Auswirkungen der direkten Demokratie» thematisiert. Es ging um die erfolgreichen Initiativen mit Bezug zum Völkerreicht, zu Menschenrechten und zur Gewaltenteilung, welche von den Regierungsparteien nur die SVP unterstützt hat. Aus diesem Grund sei die SVP im Fokus gestanden.

Ombudsmann: «Eine relevante Frage»
Für Achilles Casanova hat der Dokfilm ein «hochaktuelles, relevantes und kontroverses Thema» aufgegriffen. Solche Themen würden das ausmachen, «was eine freie Presse in einem freien Land auszeichnet».
«Vielfältig» müsse das ganze Programm von SRF sein, nicht aber einzelne Sendungen. «Sachgerecht» bedeute laut Bundesgericht nicht «ausgewogen». Ein Thema könne «einseitig oder aus einem bestimmten Blickwinkel beleuchtet werden, ohne das Gesetz zu verletzen, wenn dies in transparenter Weise geschieht und der Beitrag insgesamt nicht manipulativ wirkt». Selbstverständlich müssten die Kritisierten zu Wort kommen.
Dies sei geschehen: «Die Befürworter dieser Initiative hatten ausführlich die Gelegenheit, ihre divergierende Meinung auszudrücken.» Konkret kamen SVP-Lokalpolitikerin Martina Bircher, SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt und der Zürcher SVP-Präsident Alfred Heer zu Wort und konnten «der Auffassung der (Film-)Autorin widersprechen». Die unabhängige Meinungsbildung der Zuschauenden sei deshalb gewährleistet gewesen.
Das Vorgehen der Journalistin Karin Bauer hat gemäss Ombudsmann «stets der Usanz eines kritischen, aber fairen Journalismus entsprochen».

NACHTRAG
Am 4. April 2016 haben wir via Bernhard Völk eine Stellungnahme der persönlichen Mitarbeiterin von Nationalrat Gregor Rutz erhalten, die wir im Folgenden wörtlich wiedergeben:
«Im Namen von Nationalrat Gregor Rutz danke ich Ihnen bestens für Ihre untenstehende Zuschrift.
Leider entspricht der angeführte Artikel auf weiten Strecken nicht den Tatsachen.

Natalie Rickli und Gregor Rutz haben in diesen Tagen einen anderen Fall bei der UBI hängig. Im Gegensatz zur SRG, welche eine eigene Rechtsabteilung beschäftigt, verfassen die beiden Nationalräte ihre Stellungnahmen als Milizpolitiker selber. Dies zwingt dazu, Prioritäten zu setzen.
Selbstverständlich halten die Beschwerdeführer an ihrer Haltung fest, dass der kritisierte Filmbeitrag absolut einseitig und tendenziös ist.

Im Übrigen sind die Nationalräte Natalie Rickli und Gregor Rutz nicht gegen die SRG, sondern kämpfen für mehr Wettbewerb, bessere Rahmenbedingungen für private Unternehmen uns den sorgsamen Umgang mit Gebührengeldern
Freundliche Grüsse
Monika Lienert, Pers. Mitarbeiterin


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

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8 Meinungen

  • am 28.03.2016 um 16:21 Uhr
    Permalink

    Es zeigt sich einmal mehr, dass jene, die am lautesten gegen die Politische Korrektheit wettern, selber gerne durchsetzen, was die korrekte Meinung zu sein hat.

  • am 28.03.2016 um 19:50 Uhr
    Permalink

    Rickli & Co würde es wohl gefallen, wenn die Öffentlichkeit nur noch über Blocher TV «informiert» würde. Die SVP hat eh schon zuviel Gewicht in der Berichterstattung der Schweizer Medien. Manche Journalisten merken nicht einmal, dass sie für SVP-Parteipropaganda eingespannt werden.

  • am 28.03.2016 um 20:03 Uhr
    Permalink

    Der «Blick» war einmal Massenblatt, das als linksliberal eingestuft wurde. Heute ist er grösstenteils eine rechtspopulistische Hetzpostille. Beunruhigend sind die Onlinebeiträge, die nicht nur von Sprachfehlern strotzen, sondern auch einen verleumderischen Ton anschlagen, der oft die Grenze des Strafrechtsrelevanten sprengt. Besonders die Verunglimpfungen gegen Simonetta Sommaruga, die stellenweise richtiggehend als politisch obszön zu bezeichnen sind.

  • am 28.03.2016 um 20:10 Uhr
    Permalink

    sorry … Der «Blick» war einmal ein Massenblatt …

  • am 29.03.2016 um 17:51 Uhr
    Permalink

    Der Beitrag von SRF ist manipulativ und einseitig, die Haltung von Bauer offensichtlich. Bei SRF gibt es wohl niemanden, der SVP-Positionen vertritt. Einmal mehr zeigt sich, dass das Staatsmonopol für nationale Programme für die Schweiz ein unwürdiger Anachronismus darstellt, der an die gloriose UdSSR erinnert. Ein sehr aufschlussreicher Satz im Beitrag stammt von Keller: «Der Wille des Volkes führt zu Problemen!» Besser könnten sich die Internationalsozialisten nicht entlarven. Die SVP-Initiative für das Vorrecht des nationalen Rechtes ist dringend angezeigt. Zudem sind derart weitgehende Eingriffe des Volkes via Initiativrecht ganz und gar nicht neu und keine SVP-Erfindungen; sie gehören seit je her zu unserer Demokratie; so weist z.B. das Schächtverbot Parallelen zur Minarettinitiative auf.

  • am 31.03.2016 um 19:55 Uhr
    Permalink

    "Merke:
    Das soll in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, die Kritik sei wahrscheinlich unberechtigt."

    Müsste es nicht heissen, ».. berechtigt?"

  • am 31.03.2016 um 20:10 Uhr
    Permalink

    Die Kritisierten wollen damit den Eindruck erwecken, dass die Kritik an ihnen wahrscheinlich unberechtigt ist.

  • am 31.03.2016 um 22:34 Uhr
    Permalink

    Was ist jetzt eigentlich das Volk, Herr Neukomm? (Der Wille des Volkes). Sind es die 60% die die DSI abgelehnt haben oder die 40%, die sie angenommen haben? In Ihrem Fall wohl das Letztere. Und was hat das mit der UdSSR zu tun? Die Sprache eines Kalten Kriegers, der ziemlich neben den Schuhen steht. Ich denke, Sie haben sich in der Online Plattform verwählt. Gehen Sie doch zur «Schweizer Zeit», auf die Websites von Pegida oder der AfD. Das wäre Ihrer Weltanschauung und Ihrem Niveau eher angepasst.

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