Kommentar

Mehr Swissness für unser gutes Geld!

Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des AutorsDr. Peter Ulrich ist aktives Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Vollgeld-Initiative. ©

Peter Ulrich /  Das Geld auf der Bank ist nicht Geld, wie die meisten Leute es sich vorstellen. Aber es könnte es bald werden! Ein Gastkommentar.

Red. Peter Ulrich ist emeritierter Professor für Wirtschaftsethik der Universität St. Gallen und Gründer des dortigen Instituts für Wirtschaftsethik.

Wer hat’s erfunden, das liebe Geld? Die Schweizer? Nicht ganz, aber stellen wir uns doch einmal vor, es gäbe noch kein allgemein akzeptiertes, gesetzlich garantiertes Zahlungsmittel namens «Geld» …

… und die Schweiz möchte als erstes Land der Welt so etwas einführen, um die volkswirtschaftlichen Austausch- und Kooperationsprozesse zu erleichtern. «Geld», so würden die findigen Schweizer definieren, wäre das universale und abstrakte Zahlungsmittel zur Abgeltung sämtlicher wirtschaftlicher Leistungen im Austausch mit anderen. Welchen Kriterien müsste ein Geldsystem mit echter Swissness-Qualität genügen?

Anforderungen an ein rationales Geldsystem

Ein erstes Anforderungskriterium liegt auf der Hand: Geld ist Vertrauenssache. Um als allgemeines Zahlungsmittel akzeptiert zu werden, muss eine «Währung» Gewähr bieten für einen stabilen Geldwert; andernfalls wird sie nicht gern entgegengenommen oder schnellstmöglich wieder losgeschlagen. Für die Geldwertstabilität ist wesentlich, dass zwar einerseits die Volkswirtschaft mit der für «flüssige» marktwirtschaftliche Prozesse benötigten Liquidität versorgt wird, aber andererseits das Geld hinreichend knapp gehalten wird, um eine inflationäre Geldentwertung zu verhindern. Das Privileg der Geldschöpfung – das heisst die Möglichkeit, neues Geld mehr oder weniger «aus dem Nichts» zu erzeugen und in Umlauf zu bringen – müsste offenkundig einer unabhängigen und unparteilichen staatlichen Geldhoheit vorbehalten sein, die strikt auf die Ausrichtung am volkswirtschaftlichen Gesamtinteresse des Landes verpflichtet ist. Das alleinige Recht zur Herausgabe des allgemeinen Zahlungsmittels soll einer nationalen Geldbank – oder kurz: Nationalbank – zustehen. Ihr obliegt es, auf der Basis geeigneter geldpolitischer Instrumente für die Geldwertstabilität (reale Kaufkraft) zu sorgen. Das schliesst im Verhältnis zu den gesetzlichen Zahlungsmitteln anderer Staaten auch die Währungsstabilität ein. Erst ein solches staatliches «Geldmonopol» macht das universale Zahlungsmittel zur monetären Infrastruktur einer effizient funktionierenden Volkswirtschaft.

Daraus ergibt sich als zweites Anforderungskriterium die Konsequenz der strikten institutionellen Trennung zwischen öffentlicher Geldschöpfung (durch die Nationalbank) und allen Formen des Finanz- oder Geldgeschäfts, wie es von privaten Geschäftsbanken betrieben wird. Anders als es im 19. Jahrhundert noch der Fall war, als viele Banken eigene «Banknoten» von höchst unterschiedlicher Qualität herausgaben, sollen Geschäftsbanken selbst kein Geld schöpfen dürfen, sondern mit dem ihnen zur Verfügung gestellten Geld ihrer Kunden sowie eigenen Mitteln arbeiten. Das ist die klassische marktwirtschaftliche Rolle von Banken als Finanzintermediären: Sie nehmen einerseits Ersparnisse, die von ihren Eigentümern vorübergehend nicht benötigt werden, gegen Verzinsung entgegen und stellen sie andererseits als Kredite vertrauenswürdigen Personen oder Firmen zur Vorfinanzierung später erwarteter Einnahmen zur Verfügung. Diese klassische Aufgabe der Vermittlung zwischen Sparern und Investoren findet sich noch in der traditionellen Bezeichnung der «Spar- und Leihkassen».

Der alte Name besagt es: Um die nötigen Mittel für ihr Kreditgeschäft einzusammeln, bieten Geschäftsbanken ihren mehr oder weniger «vermögenden» Kunden Sparkonten und andere Anlageformen an. Das entsprechende Geldvermögen stellen dessen Eigentümer, also die Kontoinhaber, ihrer Bank für einen definierten Zeitraum als Darlehen zur Verfügung (mit Kündigungsfrist oder vorab vereinbarter fester Laufzeit). Damit erwirtschaftet die Bank Erträge, an denen sie ihre Geldgeber, also die Besitzer der entsprechenden Spar- und Anlagekonten, mit angemessenen Zinsen beteiligt. Der Zins stellt zugleich ein Entgelt für das vom Darlehensgeber in Kauf genommene Verlustrisiko dar. Denn die Mittel, mit denen eine Bank ihre Finanzgeschäfte betreibt, fallen unweigerlich in die Konkursmasse einer insolvent gewordenen Bank; sie sind ja dann u.U. durch die noch vorhandenen Mittel der Bank nicht mehr voll gedeckt. Je riskanter die mit den Darlehen finanzierten Geschäfte sind, umso höher wird der von den Geldgebern verlangte Zins oder Gewinnanteil sein. Ganz risikofrei kann ein Darlehen oder «Kredit» naturgemäss nie sein. Die Sicherheit des Zahlungsverkehrs und der auf Zahlungskonten dafür verfügbaren Mittel darf dadurch jedoch nicht tangiert werden. Das dritte Anforderungskriterium an ein rationales Geldsystem besteht deshalb in der klaren Abgrenzung von sicheren Geldkonten und risikobehafteten Sparanlagen. Jeder Bankkunde soll je nach seinen finanziellen Verhältnissen frei wählen können, welchen Anteil seines Geldvermögens er in jederzeit verfügbarer Form auf unverzinsten, dafür aber absolut sicheren Zahlungskonten halten und welchen Anteil er Ertrag bringend, jedoch mit kleinerem oder grösserem Risiko behaftet, anlegen will.

Damit strauchelnde Geschäftsbanken den volkswirtschaftlichen Zahlungsverkehr nicht zum Erliegen bringen, soll dieser unbelastet von den Geschäftsrisiken von Kredit- und erst recht von Investmentbanken abgewickelt werden. Das vierte Anforderungskriterium an ein rationales Geldsystem besteht also darin, dass die Guthaben auf Zahlungskonten im Falle eines Falles – das heisst einer Bankenkrise – nicht in die Konkursmasse der kontoführenden Bank fallen dürfen. Das lässt sich sicherstellen, indem diese Geldkonten generell ausserhalb der Bankbilanz geführt werden: Die Bank verwaltet sie, ähnlich wie bisher schon die Wertschriftendepots ihrer Kunden, nur treuhänderisch. Sie übernimmt für den Kunden vertraglich vereinbarte Finanzdienstleistungen wie die Ausführung von Überweisungen, Daueraufträgen und Lastschriftverfahren sowie im Bedarfsfall natürlich auch die Auszahlung von Bargeld – alles gegen eine entsprechend vereinbarte Verwaltungs- bzw. Dienstleistungsgebühr. Dafür ist es unser Geld, das die Bank nicht anrühren darf, solange wir ihr für ihre Geschäfte nicht ausdrücklich ein Darlehen geben, indem wir Teile unseres Geldvermögens auf Spar- oder Anlagekonten transferieren.

Vernünftigerweise soll unser Geld überhaupt unabhängig von seiner technischen Form – als Münzen, Noten, Buchgeld oder zukünftige «E-Franken» – stets aus gleichermassen sicheren Schweizer Franken bestehen. Das ist nichts anderes als die zeitgemässe Interpretation der nötigen staatlichen Geldhoheit. Die Schweizerische Bundesverfassung (Art. 99, Abs. 1 BV) ist allerdings auf dem Stand von 1891 stehen geblieben, indem sie unter das Geldschöpfungsmonopol des Bundes bisher nur Münzen und Banknoten stellt. Das fünfte Anforderungskriterium an ein rationales Geldsystem geht deshalb dahin, das Geldschöpfungsmonopol des Bundes auf alle heute und in Zukunft bestehenden Formen von Schweizer Franken auszuweiten. Stets soll es sich um das sichere gesetzliche Zahlungsmittel handeln.

Rationales vs. real existierendes Geldsystem

Vielleicht werden Sie jetzt denken: Der vorangegangene Kriterienkatalog beschreibt doch nichts weiter als das Geldsystem, das wir schon haben, abgesehen von ein paar verbesserungswürdigen Details. Irrtum! Das historisch gewachsene, heute bestehende Geldsystem funktioniert völlig anders und in viel riskanterer Weise. Vor allem zwei systematische Mängel sind zu konstatieren:

(1) Entgegen der populären Redeweise von «meinem Geld auf dem Konto» steht dort nur ein «Guthaben», und das heisst: das blosse Versprechen der Bank, dass sie mir im Bedarfsfall dieses Buchgeld bar auszahlt oder damit meine bargeldlosen Überweisungsaufträge erledigt, sofern sie über die nötigen Geldmittel verfügt. Wir tragen als Kontoinhaber auf allen Konten, also nicht wie in einem rationalen Geldsystem nur auf den Spar- und Anlagekonten, ungefragt und unfreiwillig das Geschäftsrisiko «unserer» Bank mit, was sich im Falle ihrer Illiquidität (vorübergehende Zahlungsunfähigkeit oder gar Insolvenz, Überschuldung und Konkurs) fatal auswirken kann. Sogenannt «systemrelevante Banken» würden im Falle ihres Zusammenbruchs die ganze Volkswirtschaft in ihren Strudel reissen – sie sind daher too big to fail. Das bedeutet, dass sie im Falle eines Falles staatlich gerettet werden müssen, womit sie faktisch die Steuerzahler in die Geiselhaft nehmen.

(2) Schlechtes Geld verdrängt nach einer alten Weisheit das gute Geld. Oder konkret: Das Buchgeld auf Girokonten, das wie gesagt gar kein echtes Geld ist, sondern nur ein Versprechen auf solches, verdrängt immer mehr das Bargeld. Denn 85-90 Prozent der zirkulierenden Zahlungsmittel bestehen eben aus Bankengiralgeld. Dieses entsteht im Wesentlichen durch Bilanzverlängerung der Geschäftsbanken: Die Kreditvergabe durch die Bank ist im sogenannten fraktionalen Reservesystem, wie das bestehende Geldsystem im Fachjargon bezeichnet wird, nur an äusserst geringe gesetzliche «Mindestreserven» der Banken bei der Nationalbank (Pflichteinlagen in Höhe von 2,5 Prozent ihrer Verbindlichkeiten) gebunden und in der Bankbilanz oft nur durch ebenfalls geringe Eigenmittel gedeckt. (Bei den Grossbanken sind das derzeit etwa 5 Prozent der Bilanzsumme, und der Gesetzgeber plant nur eine geringe Erhöhung.) Infolgedessen kommt die Ausweitung des Kreditvolumens einer von den Geschäftsbanken betriebenen Giralgeldschöpfung gleich. Somit hängt die Ausweitung bzw. Schrumpfung der volkswirtschaftlich zirkulierenden Geldmenge viel stärker von den betriebswirtschaftlichen Gewinn- und Risikokalkülen der Banken ab als von der Geldpolitik der Nationalbank, die sich weitgehend in der Vorgabe von «Leitzinsen» und dem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren und Devisen auf dem offenen Markt erschöpft. Die Geldmenge M1, welche alle sofort verfügbaren Zahlungsmittel («Sichtguthaben» und Bargeld) umfasst, wächst daher stets erheblich schneller als die Realwirtschaft. Das schlägt sich über kurz oder lang in Inflation nieder, auch und besonders bei den Vermögensgütern (Immobilien, Aktienbewertungen usw.), und gefährdet die Finanzstabilität der Volkswirtschaft sowie die Verteilungsgerechtigkeit. Hinzu kommt die wachsende Dominanz einer selbstzweckhaft verselbständigten Finanzwirtschaft über die Realwirtschaft ebenso wie über die Realpolitik.

Wollt Ihr gutes «Swiss Made Money»?

Wir haben uns jetzt nur gerade die zwei elementarsten Schwachpunkte des historisch gewachsenen Geldsystems mit dominantem Giralgeld vergegenwärtigt. Werden die Schweizer ihr Geld unter diesen Umständen neu erfinden? Nun, die Gelegenheit dazu gibt es. Denn am 10. Juni findet die Volksabstimmung über die Vollgeld-Initiative (https://www.vollgeld-initiative.ch/) statt. Und diese schlägt im Prinzip so ziemlich genau das oben in den Grundzügen entworfene rationale Geldsystem vor! Mit dieser Reform bliebe die Funktion der Geldschöpfung und mit ihr die Hoheit über die zirkulierende Geldmenge endlich konsequent der Nationalbank vorbehalten. Demgegenüber sind die Geschäftsbanken für die dezentrale Kreditvergabe zuständig – als Finanzintermediäre zwischen Sparern und Investoren, für die sie fälschlicherweise im Lehrbuch schon heute gehalten werden…

Die Vorteile des Vollgeldkonzepts für den Abbau systemischer Risiken sind erheblich. Und auch aus Bürgersicht ist Vollgeld völlig zeitgemäss, gewährt es den Menschen doch endlich die sichere Aufbewahrung ihrer Zahlungsmittel nicht mehr nur im Portemonnaie oder im Safe, sondern auch auf Zahlungskonten oder elektronischen Speichergeräten. Das ist die zukunftsfähige monetäre Basis einer stabilen, effizienten und fairen Volkswirtschaft!

Wirklich gutes Geld mit Swissness-Faktor: Nur denjenigen, die vom bisherigen Privileg der Geschäftsbanken zur Giralgeldschöpfung massiv profitieren, passt das nicht. Voll gecheckt?


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Dr. Peter Ulrich ist aktives Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der Vollgeld-Initiative.

Zum Infosperber-Dossier:

Fnffrankenstueck

Vollgeld – so sicher wie Cash

Das Geld ist heute reine Vertrauenssache. Wenn 5 von 100 ihr Geld bei Banken gleichzeitig abheben, krachts.

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5 Meinungen

  • am 8.04.2018 um 11:03 Uhr
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    Soweit alles klar und einleuchtend.
    Aber wie stellt sich Herr Ulrich zum häufig gehörten Argument, die Schweiz könne nicht eine Insellösung umsetzen. Dies müsste Europa- oder weltweit umgesetzt werden?
    Oder wäre Vollgeld sogar ein USP für die Schweiz?

  • Portrait_Peter_Ulrich
    am 8.04.2018 um 14:00 Uhr
    Permalink

    @ H. Sigrist: Banktechnisch ist die „Insellösung“ kein Problem: Schon heute benötigen ausländische Banken, die für ihre Kunden CHF-Konten führen oder Zahlungen in CHF ausführen, ihrerseits ein Girokonto bei der SNB. Im Interbankenverkehr erfolgt der Ausgleich von Guthaben und Verbindlichkeiten eh nur mit gesetzlichem Zahlungsmittel (Swiss Interbank Clearing SIC).
    Finanzplatzstrategisch könnte eine „Vollgeldinsel Schweiz“ in der Tat eine attraktive USP ergeben: Das Geschäft, von dem die Schweizer Banken am meisten verstehen und in dem sie immer noch weltweit führend sind, nämlich die Vermögensverwaltung, gewinnt mit der sichersten Währung der Welt einen weiteren nachhaltigen Wettbewerbsvorteil. Es liegt dann nämlich nahe, dass die meisten Vermögenden der Welt einen Teil ihrer liquiden (!) Mittel auf den einmalig sicheren CHF-Geldkonten (Transaktionskonten) halten und von diesen aus auch andere Bankgeschäfte mit Schweizer Banken tätigen würden. Dem daraus entstehenden Aufwertungsdruck auf den CHF steht gegenüber, dass Teile des Investmentbankings – dessen Geschäftsanteil die inländischen Grossbanken ohnehin seit einigen Jahren zu reduzieren bemüht sind – wegen der höheren Refinanzierungskosten in der Schweiz an ausländische Finanzplätze abwandern würden, was einen gegenläufigen Abwertungsdruck auf den CHF ausübt. Die SNB wird genügend Instrumente in ihrem erweiterten Köcher haben, um den Saldo-Effekt dieses erwünschten Strukturwandels der Branche zu kontrollieren.

  • am 8.04.2018 um 17:20 Uhr
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    Danke, Prof. Ulrich!
    Wir Schweizer sind zu Recht überzeugt, dass sich Qualität und Rechtssicherheit im globalen Wettbewerb durchsetzen werden.
    Warum sollte das gerade beim Geld anders sein?
    Mit Vollgeld hätten wir das qualitativ beste Geld und wir Schweizer wären die erste Nation, welche krisen-sicheres Geld auf unseren Vollgeld-Konti hätte. Wir könnten es bei Wunsch gezielt investieren.
    Weil auch die Banken dadurch mittelfristig viel sicherer würden, würde unser Finanzplatz zum vertrauenswürdigsten weltweit und hätte Vorteile beim aufziehenden System-Crash. Vertrauen ins Schweizer Bankgeschäft wäre wieder nachvollziehbar möglich, ein grosser Vorteil gegenüber der Konkurrenz.
    Zusammen mit der Schulden-Bremse hätten wir die Verschuldung im Griff und unsere Demokratie und unsere Wirtschaft wären bestmöglich unabhängig und konkurrenzfähig.
    Die Bürgerrechte gegenüber den Banken würden gestärkt. Alle Menschen in der Schweiz und alle KMU’s blieben in einer Systemkrise liquide.
    Exponierte Banken mögen das vielleicht anders sehen, weil sie sich uns alle gerne als rechtlose Kreditgeber wünschen. Aber wir Menschen könnten dank Vollgeld unser Erspartes zumindest teilweise vor dem laufenden, hochriskanten Finanz-Experiment sichern.
    Andere Länder würden ermutigt, auf das risikoärmere Vollgeld-System umzusteigen – zugunsten ihrer Bürgerinnen und Bürger und der realen Wirtschaft.
    Soll unser Erspartes weiterhin private Bankgeschäfte absichern?
    https://www.vollgeld-und-gerechtigkeit.ch

  • am 9.04.2018 um 13:46 Uhr
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    Mein Büchergestell berstet unter Geldtheorien. Verstanden und Einverstanden mit den Erläuterungen von Prof. Ulrich. Nur ein ganz kleiner Nachtrag: Mein Bankguthaben ist rechtlich ein Blankokredit von mir an die Bank, ohne jede Risikogarantie (Ausnahme die frühere Staatsgarantie).
    Versuchen sie mal einen solchen Kredit von der Bank zu erhalten, dann lernen sie, wie eine Bank denkt, lebt und leibt.

  • am 10.05.2018 um 22:50 Uhr
    Permalink

    Aufgrund der schwerwiegenden Fehlleistungen von Bundesrat und -verwaltung betreffend die Vollgeld-Informationen im «Abstimmungsbüchlein» gibt es nun eine Petition. Sie fordert die Richtigstellung der gemachten Falschaussagen und verdrehten Tatsachen. Details dazu finden sich hier: https://www.vollgeld-initiative.ch/bundesrat/.

    Link zur Petition:
    https://act.campax.org/petitions/richtigstellung-der-fehlerhaften-aussagen-zur-vollgeld-initiative-im-abstimmungsbuchlein

    Bitte unterschreiben und teilen!

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