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Atomende contra Energiewende © Alpiq

Atomausstieg kann Energiewende verhindern

Hanspeter Guggenbühl /  Absurde Kopplung: Wenn das Volk der grünen Atomausstiegs-Initiative zustimmt, fällt die gesamte Energiestrategie ins Wasser.

Bundesrat und Parlament hatten schon 2011 beschlossen, den Bau von neuen Atomkraftwerken in der Schweiz zu verbieten. Diesen Entscheid will die Regierung mit einer Änderung des Kernenergiegesetzes (KEG) umsetzen. Die KEG-Anpassung ist aber nur ein kleiner Teil der umfangreichen Vorlage zur «Energiestrategie 2050», die der Bundesrat 2012 in die Vernehmlassung schickte und im September 2013 dem Parlament unterbreitete.

Diese Energiestrategie beinhaltet zusätzlich eine Revision des Energiegesetzes, des CO2-Gesetzes und weiterer Gesetze. Sie verfolgt damit das übergeordnete Ziel, den gesamten Energieverbrauch im Inland zu senken und die fossile sowie nukleare Energie durch erneuerbare Energieträger zu ersetzen. Politisch wird diese Energiewende unterstützt von einer Mitte-Links-Koalition, die von den Grünen bis zur CVP reicht. Die Energiekommission des Nationalrates hat mit der Beratung dieses «Multipacks» begonnen, nachdem sie die Rückweisungsanträge aus Freisinn und SVP abgelehnt hatte. Die Vorlage wird das Parlament voraussichtlich bis Ende 2015 oder noch länger beschäftigen.

Nachträgliche Kopplung mit Atomausstieg

Den langfristigen Atomausstieg, den Bundesrat und Parlament seit der Katastrophe von Fukushima anstreben, wollen Grüne und Linke beschleunigen. Dazu reichten sie Ende 2012, als die Arbeiten für die Energiestrategie 2050 längst im Gang waren, ihre Volksinitiative «für einen geordneten Ausstieg aus der Atomenergie» ein. Diese verbietet nicht nur neue Atomkraftwerke (AKW), sondern verlangt zusätzlich, die Laufzeit der bestehenden AKW sei auf maximal 45 Jahre zu begrenzen.

Im März 2013 empfahl der Bundesrat die Ablehnung dieser Ausstiegsinitiative. Gleichzeitig beschloss er, seine Vorlage zur Energiestrategie 2050 der Initiative als «indirekten Gegenvorschlag» gegenüber zu stellen (siehe auch Kästchen). Diesen Entscheid bekräftigte er im September 2013, als er die Vorlage zur Energiestrategie bereinigte und dem Parlament unterbreitete.

Die Folgen dieser Verkopplung von Energiewende und Ausstiegsinitiative wurden bisher kaum thematisiert. Doch sie sind von Belang: Denn wenn das Volk eine Initiative annimmt, wird der indirekte Gegenvorschlag dazu hinfällig. Das bestätigt Simon Steinlin, Leiter Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte im Bundesamt für Energie (BFE), gegenüber dieser Zeitung: «Falls das Volk der Initiative ‹für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie› zustimmt, gilt die Vorlage zur Energiestrategie automatisch als abgewiesen.» Die langjährige Arbeit, die Verwaltung, Regierung leisteten und das Parlament noch leisten muss, um die Energiewende einzuleiten, würden damit in einem Scherbenhaufen enden.

Atomende im Konflikt mit Energiewende

Mit der Umwandlung der Energiestrategie in einen indirekten Gegenvorschlag bringt der Bundesrat Linke und Rechte gleichermassen ins Dilemma. Beispiel: Grüne und linke Parlamentsmitglieder, die im Komitee für die Ausstiegsinitiative sitzen und gleichzeitig im Nationalrat für eine griffige Energiestrategie kämpfen, werden gezwungen, ihre Initiative zum Atomausstieg zurück zu ziehen oder abzulehnen, um die Energiewende zu retten. Oder: SVP und FDP-Mitglieder, welche die Erhöhung der CO2-Abgabe oder strengere Energiespar-Vorschriften ablehnen und darum die Energiestrategie bodigen wollen, müssten der ebenso ungeliebten Atomausstiegs-Initiative zustimmen. Diese Taktik könnte auch die Öl- und Autolobby anwenden.

Auf dieses Dilemma reagieren befragte Nationalräte unterschiedlich. Der grüne Bastien Girod etwa lehnt es ab, die Ausstiegsinitiative zurück zu ziehen, falls das Parlament keine verbindlichere Regelung zur Stilllegung der alten Atomkraftwerke beschliessen sollte als der Bundesrat. Das Scheitern der Energiestrategie nähme er in Kauf, denn, so sagt Girod: «Wenn das Volk unserer Initiative zustimmt, muss der Bundesrat schnell eine neue und griffigere Energiestrategie beschliessen.» SP-Nationalrat Beat Jans hingegen plädiert dafür, die unselige Koppelung von Atominitiative und Energiestrategie aufzuheben oder zu begrenzen auf die Revision des Kernenergiegesetzes. Dazu brauchte es eine Abtrennung der KEG-Revision von der übrigen Vorlage zur Energiestrategie. Das Parlament verfügt laut BFE-Vertreter Simon Steinlin über die Kompetenz, Initiative und Energiestrategie teilweise oder vollständig voneinander zu entkoppeln.

Rechtlich fragwürdige Verknüpfung

Die Umwandlung der Energiestrategie in einen indirekten Gegenvorschlag ist nicht nur politisch, sondern auch sachlich problematisch. Denn bei der Energiestrategie handelt es sich nicht um eine Reaktion auf die erst 2012 eingereichte Atominitiative. Vielmehr haben Regierung und Parlament die Ausarbeitung einer Energiestrategie schon 2011 in die Wege geleitet, um ihre eigenen Beschlüsse zum Atomausstieg umzusetzen und in eine umfassende Energiepolitik einzubetten. Die Kopplung einer Vorlage, welche die gesamte Energieversorgung und Klimapolitik beeinflusst, mit einer spezifischen Atominitiative widerspricht auch dem Grundsatz der Einheit der Materie. Das Thema müsste darum auch Staatsrechtler interessieren.

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Der indirekte Gegenvorschlag
Einen indirekten Gegenvorschlag beschliessen Bundesrat oder Parlament, wenn sie einer Volksinitiative als Kompromiss eine gesetzliche Lösung gegenüber stellen wollen, die den Initianten entgegen kommt, aber weniger weit geht. Im Unterschied zum direkten Gegenvorschlag stimmt das Volk über den indirekten Gegenvorschlag nicht ab. Der indirekte Gegenvorschlag wird nur dann weiter verfolgt, wenn die Initiative vom Volk abgelehnt oder von den Initianten zurück gezogen wird. In diesem Fall tritt der Gegenvorschlag sofort in Kraft oder muss, falls ein fakultatives Referendum zu Stande kommt, dem Volk nachträglich doch noch vorgelegt werden. Bei der Annahme von Initiativen werden indirekte Gegenvorschläge hinfällig.

Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine.

Zum Infosperber-Dossier:

SolaranlageBauernhof-1

Energiepolitik ohne neue Atomkraftwerke

Erstes, zweites und drittes Gebot: Der Stromverbrauch darf nicht weiter zunehmen.

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Eine Meinung zu

  • am 4.02.2014 um 22:42 Uhr
    Permalink

    Ich vermute, eine Revision des KEG wäre am wichtigsten. Die Verantwortung und die Haftung der Kernanlagen müssen endlich den potentiellen Gefahren angepasst werden. Das ist (wäre) eine durch und durch wirtschaftsliberale Forderung, endlich weg mit solchen Markteingriffen!
    Wer ist denn wirklich noch für solche einseitigen, protektionistischen Hilfen durch den Staat für eine (sehr spezielle) Branche?
    Neue AKW wären bestimmt sicherer als die Schrottreaktoren! Sie sind aber unbezahlbar. Ein Verbot neuer AKW verschont das Land von dieser Einsicht und motiviert gleichzeitig die Risiken der Altreaktoren durch Ausreizung aufs letzte zu erhöhen. Hier hilft nur ein verlässliches Sicherheitskonzept…. das wir leider noch nicht haben.

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