Abrüstungsverträge: Das weltweite Gefüge erodiert gefährlich
Seit Ende der 1950er Jahre wurden weltweit 31 Abkommen zur Rüstungskontrolle und Abrüstung abgeschlossen. In diesen Abkommen verpflichteten sich die Vertragsstaaten auf Obergrenzen für bestimmte Waffen- und Munitionskategorien oder darüber hinaus auf den Abbau dieser militärischen Arsenale bis hin zu ihrer vollständigen Verschrottung. In einigen Fällen wurde auch das umfassende Verbot vereinbart, bestimmte Waffen und Munitionen künftig einzusetzen, zu entwickeln, zu besitzen, auf dem eigenen Territorium zu stationieren oder sie an andere Staaten weiterzugeben.
Stabilität zwischen Staaten in Gefahr
Ohne ein Mindestmass an Vertrauen und Kooperationsbereitschaft selbst zwischen verfeindeten Staaten wäre die Vereinbarung all dieser Abkommen nicht möglich gewesen. Die mit diesen Abkommen in den letzten fast 70 Jahren geschaffene internationale Rüstungskontroll- und Abrüstungsarchitektur war und ist auch weiterhin ein wesentlicher Beitrag zur Stabilität zwischen Staaten und Staatengruppen oder Militärblöcken in einer immer konfliktreicheren Welt.
Doch seit Anfang des Jahrtausends findet eine besorgniserregende Erosion dieser Architektur statt. Ausgelöst wurde diese Erosion zunächst vor allem durch die Aufkündigung von Verträgen durch die USA, der stärksten Militärmacht der Welt. Russland hat diese Kündigungen zum Teil nachvollzogen. Hinzu kommt die seit Jahrzehnten anhaltende Weigerung der fünf offiziellen Atomwaffenmächte (USA, Russland, China, Frankreich und Grossbritannien), ihre völkerrechtlich verbindlichen Abrüstungsverpflichtungen zu erfüllen.
China: «militärischer Nachholbedarf»
Die neue Wirtschaftsweltmacht China lehnt zudem unter Verweis auf angeblichen militärischen Nachholbedarf jegliche Teilnahme an Rüstungskontrollbemühungen über Waffensysteme ab, bei denen die USA und Russland noch einen Vorsprung haben oder früher hatten. Auch der zunehmende Einsatz international geächteter Waffen und Munitionen in aktuellen Kriegen trägt zur Gefährdung der internationalen Rüstungskontroll- und Abrüstungsvereinbarungen bei. Zudem sind in den letzten 30 Jahren in der ständigen Genfer Abrüstungskonferenz der UNO fast alle Versuche gescheitert, gefährliche neue Entwicklungen und Aufrüstungsdynamiken bei der Waffentechnologie durch Rüstungskontrollvereinbarungen zumindest einzugrenzen.
Das sind die Verträge:
1. Antarktis
1959: Antarktis-Vertrag (Antarctic Treaty): Der Vertrag legt fest, dass die unbewohnte Antarktis zwischen 60 und 90 Grad südlicher Breite ausschliesslich zu friedlichen Zwecken genutzt werden darf, insbesondere zur wissenschaftlichen Forschung.
Der Vertrag wurde auf der Antarktiskonferenz 1959 von zwölf Signatarstaaten in Washington vereinbart, darunter Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Grossbritannien, Neuseeland und Norwegen, die alle Gebietsansprüche in der Antarktis erheben, sowie Belgien, Japan, die Sowjetunion (heute Russland), Südafrika und die Vereinigten Staaten, die keine territorialen Ansprüche in der Antarktis erheben. Der Vertrag trat 1961 in Kraft und wurde seitdem von weiteren 45 Staaten ratifiziert. Der Vertrag war das erste internationale Abkommen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, das die Prinzipien der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung fixierte.
2. Weltraum
1967: Outer Space Treaty (OST): Der Weltraumvertrag verbietet die militärische Nutzung des Weltraums sowie des Mondes und anderer Himmelskörper.
Der Vertrag wurde im Rahmen der UNO vereinbart und inzwischen von 117 Staaten ratifiziert. Das Abkommen enthält allerdings keine klare Abgrenzung zwischen dem Weltraum und dem Luftraum über Staaten, in denen diese nationale Hoheitsrechte haben. Um diese und andere Unklarheiten zu beseitigen und jegliche militärische Nutzung des Weltraumes und der Himmelskörper auch durch neue Waffensysteme und Rüstungstechnologien auszuschliessen, die in den letzten 60 Jahren seit Vereinbarung des OST entwickelt wurden, bemühen sich Mitglieder der ständigen UNO-Abrüstungskonferenz in Genf seit Ende des Kalten Krieges um einen aktualisierten Weltraumvertrag. Diese Bemühungen scheitern bislang vor allem am Unwillen der USA, deren Präsident Ronald Reagan bereits Anfang der 1980er Jahren mit seiner «Strategic Defense Initiative» (SDI) die militärische Nutzung des Weltraums zur Stationierung von Raketenabwehrsystemen gegen die damalige Sowjetunion anstrebte.
3. Atomwaffen
Multilateral und weltweit:
1970: Non Proliferation Treaty (NPT): Vertrag zur Nichtverbreitung von Nuklearwaffen,, auch als «Atomwaffensperrvertrag» bezeichnet.
Bei den 191 Unterzeichnerstaaten fehlen die Atomwaffenmächte Israel, Indien, Pakistan sowie – als einziger Nichtatomwaffenstaat – der Südsudan. Nordkorea trat mit Bezug auf sein militärisches Atomprogramm im Januar 2003 aus dem Vertrag aus. Mit dem Abkommen verzichteten 186 Staaten auf die Entwicklung und den Besitz von Atomwaffen und erhielten im Gegenzug das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der nuklearen Technologie zu «zivilen Zwecken», also für die Energieerzeugung und die Medizin. Die fünf ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates, die USA, Russland, China, Frankreich und Grossbritannien, sicherten sich mit dem Vertrag ihr Privileg als einzige «offizielle» Atomwaffenmächte, verpflichteten sich zugleich aber zur Abrüstung ihrer Arsenale. Dieser Verpflichtung sind sie bis heute nicht nachgekommen. Das stösst auf den alle fünf Jahre stattfindenden NPT-Überprüfungskonferenzen auf immer stärkere Kritik durch die anderen Vertragsstaaten und schwächt die politische Bindungskraft des NPT.
1963: PTBT: Partielles Verbot nuklearer Explosionstests, und zwar oberirdisch, in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser.
Er wurde nicht unterzeichnet von den beiden Atomwaffenmächten Frankreich und China, die bis 1974 beziehungsweise 1980 noch derartige Tests durchführten.
1996: CTBT: Umfassendes Verbot nuklearer Explosionstests, auch unterirdisch.
Zwar ist der CTBT formal noch nicht in Kraft mangels der erforderlichen Ratifikation durch 6 von 44 Staaten mit der technologischen Fähigkeit zu nuklearen Explosionstests (Ägypten, China, Iran, Israel, USA und Russland). Aber seit dem letzten chinesischen Test im Jahr 1980 wurden nukleare Tests nur noch in Computersimulationen durchgeführt. Die Trump-Regierung hat 2025 allerdings angekündigt, eventuell wieder unterirdische Testexplosionen durchzuführen.
2015: Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA): Abkommen zwischen dem Iran und den fünf ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrates sowie Deutschland über die strikte Überwachung des iranischen Nuklearprogramms und seine Begrenzung auf ausschliesslich nichtmilitärische Zwecke.
Nach dem Austritt der USA 2018 ist dieses Abkommen de facto nicht mehr in Kraft, auch wenn die anderen sechs Vertragsstaaten bei dem Abkommen blieben. Auf den Austritt der USA und neu verhängte Sanktionen der Trump-Regierung gegen Teheran reagierte die iranische Führung seit 2021 ihrerseits mit Verletzungen des Abkommens – unter anderem durch die Verweigerung von Kontrollen ihrer Nuklearanlagen durch Inspekteure der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA).
2017: Atomwaffenverbotsvertrag (AVV): Er wurde von der UNO-Generalversammlung mit der Mehrheit von 122 Staaten beschlossen. In Kraft ist er seit der dafür erforderlichen Unterzeichnung und Ratifikation durch mindestens 50 Staaten im Januar 2021. Alle NATO-Staaten sowie die Atomwaffenmächte Russland, China, Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea haben – wie die Schweiz auch – den AVV nicht unterzeichnet.
Bilateral zwischen den USA und der Sowjetunion – ab 1992 Russland:
1972: ABM-Vertrag zur Begrenzung von Raketenabwehrsystemen auf je eines. Dieser Vertrag ist nicht mehr in Kraft nach der Kündigung durch die USA im Jahr 2003.
1987: Intermediate Range Nuclear Forces (INF-Vertrag): Verbot von Mittelstreckenwaffen mit Reichweiten von 500 bis 5000 Kilometer und Zerstörung aller damals nur in den USA und der Sowjetunion vorhandenen Bestände solcher Waffen. Dieser Vertrag ist nicht mehr in Kraft nach der Kündigung durch die USA im Jahr 2019. Russland kündigte dann auch.
1972/1979: Strategic Arms Limitation Treaty (SALT): Abkommen zur Begrenzung der Zahl strategischer Atomwaffen und Sprengköpfen mit Reichweiten über 5500 Kilometer.
Die beiden SALT-Verträge wurden abgelöst durch die START- und SORT-Verträge:
1991 bis 2011: Strategic Arms Reduction Treaty (START) und Strategic Offensive Reductions Treaty (SORT): START I, SORT, START II und New START waren insgesamt vier Verträge zur immer weiteren Reduzierung der Zahl strategischer Atomwaffen/Sprengköpfe. Der letzte Vertrag, New START, ist Anfang 2026 ausgelaufen, bislang ohne Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen.
Regional und kontinental:
1967 bis 2006: Sechs Verträge über atomwaffenfreie Zonen, abgeschlossen 1967 in Tlatelolco (Süd- und Mittelamerika), 1985 in Rarotonga (Südpazifik), 1995 in Bangkok (Südasien ausser Indien und Pakistan), 1996 in Pelindaba (Afrika), 2006 in Semei (Zentralasien).
Lokal und Einzelstaaten:
1990 wurde im 4+2-Abkommen zur Wiedervereinigung Deutschlands ein Atomwaffenverbot für das Territorium der ehemaligen DDR festgeschrieben sowie eine Obergrenze für die Zahl der Bundeswehrsoldaten.
1992 erklärte sich die Mongolei zur atomwaffenfreien Zone.
1994 gaben im Budapester Memorandum die Ukraine, Weissrussland und Kasachstan die bis dahin auf ihren Territorien stationierten Atomwaffen der ehemaligen Sowjetunion auf und traten dem NPT-Vertrag bei.
4. Chemiewaffen
1992: Chemiewaffenkonvention (CWC) über das Verbot von Chemiewaffen und die Zerstörung aller bis dahin bestehenden C-Waffenarsenale. Sie wurde fast weltweit ratifiziert, ausser von Israel, Ägypten, Nordkorea und dem Südsudan.
5. Biologische Waffen
1971: Biowaffenkonvention (BWC), über das Verbot biologischer Waffen und die Vernichtung aller bis dahin bestehenden B-Waffenarsenale.
Die Konvention wurde fast weltweit ratifiziert, ausser von Israel, Ägypten, Syrien, Tschad, Dschibuti, Eritrea, Somalia, Haiti sowie den pazifischen Inselstaaten Mikronesien und Tuvalu. Im Unterschied zur Chemiewaffenkonvention gibt es für die BWC aber bislang kein Regime zur Überwachung mit gegenseitiger Überprüfung der Vertragsstaaten, zur Durchsetzung sowie zu Sanktionen bei eventuellen Verstössen. Ein Vertragsentwurf für ein solches Regime wurde in der Genfer Abrüstungskonferenz der UNO zwar von 60 der 61 Mitgliedsstaaten unterstützt, seine Verabschiedung wird aber bereits seit Jahrzehnten durch das Veto der USA verhindert, da die Geschäftsordnung der Abrüstungskonferenz für Beschlüsse Konsens vorschreibt. Die Regierung in Washington rechtfertigt ihre Ablehnung mit der Befürchtung vor Spionage durch ausländische Inspektoren.
6. Konventionelle Waffen
Multilateral und weltweit:
1983: Conventional Weapons Convention (CWC): Das Waffenübereinkommen der Vereinten Nationen verbietet oder beschränkt den Einsatz bestimmter konventioneller Waffen und Munitionen, die übermässiges Leiden verursachen oder unterschiedslos auch gegen Zivilisten wirken können.
In sechs Protokollen zum Abkommen von 1983 wurden Regelungen vereinbart zu nichtentdeckbaren Splittern, Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen, Brandwaffen, blindmachenden Laserwaffen und explosive Kampfmittelrückstände. In nachfolgenden mehrjährigen Verhandlungen über Verbote oder Einsatzbeschränkungen von Antipersonenminen und von Streumunition konnte sich die Genfer Abrüstungskonferenz aber nicht einigen. Entsprechende Verbotsabkommen wurden daher auf Initiative einer weltweiten Koalition von Friedensinitiativen und Menschenrechtsgruppen unter Führung der humanitären Nichtregierungsorganisation Handicap International sowie unter wesentlicher Mitwirkung der Rotkreuzbewegung ausserhalb der UNO vereinbart:
1997 in der Konvention von Ottawa über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung.
Diese Konvention wurde bislang von 166 Staaten ratifiziert und umgesetzt. Nicht beigetreten sind 31 Staaten, darunter die Grossmächte USA, Russland und China sowie andere Länder wie Indien, Pakistan, Israel, Ägypten oder Nord- und Südkorea, die Antipersonenminen für unverzichtbar zur Sicherung ihrer Landesgrenzen erachten.
Russland setzt im Krieg gegen die Ukraine seit Februar 2022 in grossem Umfang Antipersonenminen ein, die Ukraine – obwohl Vertragsstaat des Abkommens – in deutlich geringerem Mass ebenfalls. Die Regierung in Kiew erklärte die vorläufige Aussetzung der ukrainischen Mitgliedschaft in der Konvention, was allerdings nach den Regeln des Abkommens rechtswidrig ist. Und die fünf NATO-Staaten Polen, Finnland, Estland, Litauen und Lettland erklärten 2025 unter Verweis auf eine Bedrohung durch Russland ihren endgültigen Austritt aus dem Abkommen, der inzwischen wirksam geworden ist.
2008 im Abkommen von Oslo zum Verbot des Einsatzes, der Herstellung und der Weitergabe von bestimmten Typen von konventioneller Streumunition.
Bislang haben 124 Staaten dieses Abkommen unterzeichnet und bis auf 12 auch ratifiziert und umgesetzt. Allerdings versuchten im November 2011 Gegner des Oslo-Abkommens, in der Genfer UNO-Abrüstungskonferenz ein zweites Streumunitionsabkommen mit deutlich schwächeren Standards auszuhandeln. Ein unter anderem von den USA, Russland und China favorisierter Vertragsentwurf sah vor, lediglich ältere Bestände, die vor 1980 produziert wurden, zu verbieten. Nichtregierungsorganisationen wie der Verein Handicap International und das Rote Kreuz warnten davor, die Konvention zu verwässern. Die Verhandlungen über ein neues UN-Abkommen über den Einsatz von Streumunition scheiterten schliesslich am Widerstand von 50 Staaten.
Die USA gaben Anfang Dezember 2017 bekannt, auch ältere Munitionstypen wieder benutzen zu wollen, deren Verwendung die Regierung in Washington wegen des höheren Anteils an Blindgängern im Jahr 2008 zunächst für zehn Jahre ausgesetzt hatte. Seit 2023 liefern die USA Streumunition an die Ukraine, die diese Munition ebenso im Krieg einsetzt wie Russland. Alle drei Staaten sind dem Verbotsabkommen nicht beigetreten. 2025 trat Litauen unter Verweis auf eine Bedrohung durch Russland als erster Vertragsstaat aus dem Oslo-Abkommen aus.
2013: Arms Trade Treaty (ATT): UNO-Abkommen zur Regulierung des internationalen Handels mit konventionellen Waffen durch gemeinsame Normen und Standards.
Das von der UNO-Generalversammlung beschlossene Abkommen wurde bislang von 143 Staaten unterzeichnet und bis auf 18 auch ratifiziert. Nicht einigen konnten sich die Staaten allerdings auf wirksame Massnahmen zur Überwachung und Durchsetzung des ATT.
Regional und kontinental:
1990: Abkommen zur Reduzierung konventioneller Streitkräfte (Waffen und Truppenstärken) in Europa (KSE).
Dieses Abkommen wurde im November 1990 in Paris von den damals noch 16 NATO-Staaten und den 6 Mitgliedern der Warschauer Vertragsorganisation (WVO) vereinbart. Ziel des Vertrags war ein sicheres und stabiles Gleichgewicht der konventionellen Streitkräfte auf dem europäischen Territorium vom Atlantik bis zum Ural auf niedrigerem Niveau sowie die Beseitigung der Fähigkeit zu militärischen Überraschungsangriffen und gross angelegten Offensivhandlungen.
In der Umsetzung des Abkommens wurden bis Mitte der 1990er Jahre rund 60’000 konventionelle Waffensysteme – darunter Kampfpanzer, Artilleriesysteme sowie Kampfflugzeuge und -hubschrauber – verschrottet sowie Truppenkontingente reduziert. Nach dem Ende der WVO, der Auflösung der Sowjetunion in 15 unabhängige Staaten sowie der 1997 begonnenen Osterweiterung der NATO wurde der KSE-Vertrag 1999 den neuen Gegebenheiten «angepasst» (A-KSE). Ratifiziert wurde der A-KSE-Vertrag jedoch nur von Russland und den fünf anderen osteuropäischen Staaten. Die NATO-Staaten verweigerten die Ratifizierung wegen der fortgesetzten Stationierung russischer Truppen auf dem Territorium Georgiens nach dem dortigen Krieg im Jahr 2008. Bereits 2007 hatte Russland wegen der Stationierung von Raketenabwehrsystemen der USA in Polen und Rumänien die Umsetzung des KSE-Vertrages suspendiert. Diese Konflikte sowie die seitdem erfolgten tatsächlichen oder vermeintlichen Verstösse beider Seiten gegen das KSE-Abkommen – die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland, die ständige Stationierung westlicher NATO-Soldaten in den baltischen Staaten und schliesslich vor allem Russlands anhaltender Krieg gegen die Ukraine – führten dazu, dass die russische Regierung das Abkommen 2023 vollständig aufkündigte. Daraufhin setzten auch die NATO-Staaten das Abkommen für unbestimmte Zeit aus.
7. Nicht zustande gekommene Verträge
In der ständigen Abrüstungskonferenz der UNO in Genf gab es seit Ende des Kalten Krieges immer wieder Bemühungen und Initiativen einzelner Mitgliedsstaaten für Verhandlungen, um drohende neue Aufrüstungsdynamiken rechtzeitig unter internationale Kontrolle zu bringen. Zum Beispiel bemühte man sich um Verhandlungen zu Weltraumwaffen, atomarem Spaltmaterial, mit krebserzeugendem abgereichertem Uran gehärteter Munition, autonomen und halbautonomen Waffensystemen, Drohnen und anderem. Entweder konnten sich die 61 Mitgliedsstaaten der Abrüstungskonferenz nicht einmal auf ein Verhandlungsmandat einigen oder aber die Verhandlungen führten zu keinem Ergebnis.
Schaut man die Drohnen an, zu deren Bewaffnung und militärischer Nutzung bis vor fünf Jahren lediglich die USA, Grossbritannien und Israel in der Lage waren, die inzwischen aber zu einer entscheidenden Waffe in den aktuellen Kriegen (Ukraine, Iran) geworden sind, wird besonders deutlich, wie sehr die Entwicklung der Rüstungstechnologie den Bemühungen der Rüstungskontrollpolitik enteilt ist.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.








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