Kommentar

kontertext: Zerstörerisches Geschäft mit der Hehlerei

Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des AutorsMathias Knauer ist Musikwissenschafter, Publizist und Filmemacher. Er ist seit Jahren in der Kulturpolitik engagiert. Er ©

Mathias Knauer /  Verzerrte Wertsysteme: Apologeten des Gratiswesens wollen das kreative Schaffen enteignen.

Eine Welle der Auflehnung gegen das Regulieren des Internets, gegen die Eindämmung gewisser fürs Gemeinwohl ruinöser Geschäftsmethoden geht durch Europa. Wohl zum ersten Mal in der Geschichte erleben wir Strassendemonstrationen gegen Rechte und legitime Forderungen der Urheberinnen und Autoren, gegen elementare Konzepte des geistigen Eigentums.
Popanz dieser Auseinandersetzung sind die sogenannten Upload-Filter, also automatisierte Module, die bei Plattformen wie Youtube oder Facebook zu verhindern suchen, dass Leute Werke oder Werkausschnitte hochladen, ohne dass sie dazu die Rechte besitzen (oder die Urheber entschädigen) – womit sie sich und diese Unternehmen zu Hehlern machen.
Weil im Text zur EU-Richtlinie von solchen Filtern gar nicht die Rede ist – es geht um Artikel 13 (Seite 61ff.) des gewiss unbefriedigenden Kompromissvorschlags –, wird argumentiert, die Plattformen könnten wegen der millionenfachen, meist anonymen Hochladerei gar nicht anders als zu Algorithmen greifen, denn es sei nicht möglich, im Einzelfall mit ihrer Klientel in ein korrektes Vertragsverhältnis zu treten (also eine beidseitige Willensprüfung vorzunehmen, so wie es in der übrigen Medienbranche jedes nachhaltige «Geschäftsmodell» für selbstverständlich und für zumutbar hält).
Ja man versteigt sich noch zum Alarmruf, das freie Internet überhaupt sei damit in Gefahr, als ob dieses ein rechtsfreier Raum zu sein hätte, wo es – im Unterschied zum übrigen gesellschaftlichen Leben – kein Rechtsbruch wäre, wenn sich einer ein Gut aneignet, das ihm nicht gehört, und damit ein Geschäft macht, so wie es Alphabet mit seinen monströsen Automaten Google oder Youtube praktiziert.
Demgegenüber steht die Tatsache, dass heute in zivilisierten Ländern ein jeder, der publizieren will, dies frei auf einer eigenen Domain oder auf rechtskonformen Plattformen praktizieren kann, wo er für Rechtsverstösse selber verantwortlich ist (und ins Recht gefasst werden kann).
Wer sich freiwillig auf Plattformen wie Facebook tummeln will, dem sind wohl gewisse Anstrengungen zur Klärung oder zum Nachweis der Urheberrechte zuzumuten, so wie es umgekehrt für ein Unternehmen, das, ohne selber schöpferisch tätig zu sein, mit fremden Werken Geschäfte macht, zumutbar ist, mit seinen Partnern klare Rechtsverhältnisse zu etablieren, aufgrund deren Kreativleistungen abgegolten, die Arbeit von Autoren oder Komponistinnen vergütet und Verletzungen der Urheberrechte verfolgt werden können – und damit das Hehlergeschäft vermieden werden kann.
Es gibt ja per se weder einen Bedarf noch ein Recht aufs Hochladen von nicht selbst kreierten Stücken auf öffentlich zugängliche kommerzielle Portale. Und wollten die YT und Konsorten sich vor Hehlergut schützen, hälfen zunächst eine ganze Reihe von Hausmitteln, wie zum Beispiel:

  • das zeitverzögerte Publizieren;
  • keine anonymen Partner zulassen; Publikation grundsätzlich mit der Redaktion bekannten Namen und E-Mail-Adressen, so wie es bei Leserbriefen in Zeitungen traditionell praktiziert wird;
  • beim Hochladen von Videos obligatorisch die Angabe der ISAN-Nummer oder des registrierten Codes einer neutralen Clearing-Stelle verlangen – was mit einigen Google-Milliarden zum Beispiel von der Unesco leicht zu schaffen wäre;
  • ausreichende Angaben über die Mitwirkenden und Ressourcen eines Beitrags verlangen, womit die Benutzer mit der Frage nach dem Urheberrecht und den Risiken konfrontiert sind und bei Falschangaben belangt werden können.

Die ganzen Diskussionen werden fast nur mit populistisch reduzierten Argumenten und Schlagworten geführt. Das hängt mit der Komplexität der Materie zusammen, auch mit der allgemeinen Ratlosigkeit darüber, wie der Rechtsverwilderung anders begegnet werden könnte. Dennoch erschreckt, wie wenig der Sachverstand von Spezialisten im EU-Parlament, die den vorliegenden Kompromissvorschlag vertreten, konsultiert wird, um die Debatte wenigstens auf dem Niveau der dortigen Beratungen zu führen. Man findet auf dem Netz nur wenige Stellen, wo die kontroversen Positionen mit soliden Argumenten ausgetauscht werden (zum Beispiel auf www.internet-law.de). Politiker, die den verrannten Thesen mancher Netzaktivisten den Standpunkt der betroffenen Autoren und Kulturschaffenden entgegenstellen, wie vor Kurzem die EU-Parlamentarierin Helga Trüpel im Börsenblatt oder der Deutsche Kulturrat, erhalten derzeit in den Medien selten das Wort.

Eine dubiose Aktion der verängstigten CDU

Der schlechte Zustand der Medien begünstigt noch das Debatten-Chaos. Auf den Druck von der Strasse und die Polemik gegen einen ihrer in diesem Dossier kompetenten EU-Vertreter hat in Deutschland letzte Woche die CDU mit einem schwammigen Papier reagiert, mit dem sie aus purer Angst, von ihren Jungwählern «abgestraft» zu werden, es allen recht zu machen versucht. Mit unerfüllbaren Gratisversprechungen («Es wird in der nationalen Umsetzung keine Upload-Filter geben») wird hier Augenwischerei betrieben.
Wer nun diesen Positionen näher auf den Grund gehen möchte, wird enttäuscht. Die Meldung erschien in unzähligen Gazetten, doch nirgends hat man sich die Mühe gemacht, das CDU-Papier oder den inkriminierten Richtlinien-Artikel ausführlich zu zitieren oder zu verlinken. Paraphrasiert wurde überall die gleiche DPA-Meldung, bisweilen mit dem dubiosen Quellenhinweis «…in einem Papier, das unserer Zeitung vorliegt …», aus dem das ganze Elend der maroden Presse spricht. Statt einer Dienstleistung wird mit dem Agenturtext – so wie zunehmend heute mit Gratisstoffen wie PR- und Medienmitteilungen – billiges Kurzfutter gemacht und der nachforschungswillige Leser allein gelassen.

Ein Vorstoss im Ständerat zum Urheberrechtsgesetz

In der Schweiz sind wir auch nicht besser dran. Nachdem die Ständeratskommission in die Beratung des Urheberrechts einen juristisch etwas missglückten Vorschlag eingebracht hatte, löste dies massenweise Mails an die Ständeräte aus, organisiert verbreitet von Netzaktivisten unter dem Slogan, es wolle «eine kleine Interessengruppe das Wesen des Internet zerstören».
Auch dieser Vorstoss im Ständerat (Artikel 37a) versucht, z.B. Google für dessen Geschäft mit dem Nachweis der von seinen Automaten aufgespürten Texte zu einer Entschädigung an die Urheber und Produzenten zu verpflichten. Denn die Suchmaschine trägt ja selber, wie unterdessen jedermann wissen kann, weder zu deren Kreation noch zur Reproduktion der dazu nötigen Köpfe und der ganzen Infrastruktur bei, gräbt aber dem Medienschaffen in fataler Weise das Wasser ab – schluckt selber das Manna der Werbung, auf das die Publizistik angewiesen wäre.
Auch in dieser Debatte werden meist die Zusammenhänge ungenügend analysiert und werden keine Alternativen aufgezeigt, wie sich die galoppierende Verarmung und der Abbau des autorschaftlichen Schaffens und des gesellschaftlichen Diskurses in den Medien beherzt bekämpfen liessen.

Mangelndes Gemeinwohldenken

Ein Kernproblem liegt nicht zuletzt darin, dass die Googles und anderen Plattformen keine genossenschaftlichen oder öffentlichen Unternehmungen sind, sondern datenkapitalistische Monopole. Hätten zum Beispiel die Zeitungsverleger, so wie sie sich heute aus der Not für eine nicht mehr nur postalische Presseförderung erwärmen, nachdem sie Förderung mit strammer Ideologie lange des Teufels fanden, vor zwanzig Jahren zusammengerauft und das Konzept einer internationalen öffentlichen Suchmaschine unterstützt, so wie sie 1894 – in ihrer vitalen Phase – als «Syndikat schweizerischer Zeitungen zur Hebung ihres Depeschendienstes» gemeinsam die Schweizer Depeschenagentur gegründet haben, wäre das Schicksal vielleicht noch zu wenden gewesen. Spätestens 1998 waren das Potenzial der Google-Erfindung (algorithmisch gesteuerter Automat statt redaktionell betreuter Verzeichnisdienst) und die Aussichtslosigkeit von nationalen Insellösungen im globalen Netz absehbar. Das genossenschaftliche Denken indes ist den Medien, die sich nach dem Abbau der Kulturseiten jetzt gern als «demokratierelevante» Dienstleister ausweisen, abhandengekommen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Mathias Knauer ist Musikwissenschafter, Publizist und Filmemacher. Er ist seit Jahren in der Kulturpolitik engagiert. Er war Mitbegründer der Filmcooperative und des Filmkollektivs Zürich. Als Mitglied des Verbands Filmregie und Drehbuch Schweiz war er an der Ausarbeitung des «Pacte de l'audiovisuel» und anderer filmpolitischer Instrumente beteiligt. Er ist Vizepräsident von Suisseculture und Mitbegründer der Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt, in deren Vorständen er u.a. das Dossier Medienpolitik betreut.

    Unter «kontertext» schreibt eine externe Gruppe Autorinnen und Autoren über Medien und Politik. Sie greift Beiträge aus Medien auf und widerspricht aus politischen, journalistischen, inhaltlichen oder sprachlichen Gründen. Zur Gruppe gehören u.a. Bernhard Bonjour, Rudolf Bussmann (Redaktion, Koordination), Silvia Henke, Mathias Knauer, Guy Krneta, Alfred Schlienger, Felix Schneider, Linda Stibler, Ariane Tanner, Rudolf Walther, Matthias Zehnder.

Zum Infosperber-Dossier:

GegenStrom_2_ProDirectFinance_XX_heller

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kontertext widerspricht Beiträgen anderer Medien aus politischen, inhaltlichen oder sprachlichen Gründen.

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Eine Meinung zu

  • Portrait_Pirmin_Meier
    am 23.03.2019 um 10:11 Uhr
    Permalink

    Die Beiträge von Knauer zeichnen sich regelmässig durch analytische Qualität aus.

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