SRF Haushaltpapier

Sechs Sekunden hielt Fernsehen SRF voll auf den Mann, der ein Papier im Mund hatte. © SRF/Abdeckung von Infosperber

Fernsehen SRF stellt Zuschauer bloss

Marco Diener /  SRF zeigt häufig Zuschauer an Sportanlässen in Nahaufnahme. SRF verstösst damit gegen seine eigenen Richtlinien.

Mitte Februar brachte Fernsehen SRF eine Teilaufzeichnung des Fussballspiels St. Gallen – Young Boys. Beim Stand von 2:0 für die St. Galler hält die Kamera auf einen Zuschauer, der – warum auch immer – ein gefaltetes Haushaltpapier im Mund hat. Sechs Sekunden lang dauerte die Einstellung.

Die Szene ist offenbar gut vorbereitet. Reporter Philippe Schmuki kommentiert jedenfalls – forciert launig: «Nein, den St. Galler Fans haben die Berner den Mund definitiv nicht gestopft. Das Bild täuscht.»

Auch junge Frauen

Die Szene ist kein Einzelfall. Schon zu Beginn der Teilaufzeichnung zeigt SRF drei junge Frauen in Nahaufnahme. Schmuki kommentiert: «St. Gallen gegen YB: Spektakel, Tore und ganz viel Spass quasi garantiert.» Es klingt fast ein bisschen anzüglich.

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Bei Sportanlässen ist es üblich, dass SRF ganz gezielt auf Zuschauer oder Zuschauerinnen zoomt. Sei es, weil sie lustig verkleidet sind. Weil sie ihre Begeisterung zeigen. Oder ihre Enttäuschung. Weil sie sich über den Schiedsrichter echauffieren. Weil sie gut aussehen. Weil sie dick sind. Weil sie unvorteilhaft gekleidet sind. Oder weil sie sich merkwürdig verhalten.

Vor aller Augen blossgestellt

Dass SRF immer wieder Zuschauerinnen und Zuschauer in Grossaufnahme zeigt, ohne sie vorher um Erlaubnis zu fragen, ist an sich schon fragwürdig. Beim Mann mit dem Haushaltpapier im Mund hat SRF eine Grenze in besonders krasser Weise überschritten. SRF hat ihn vor aller Augen blossgestellt. Nicht aus Versehen, sondern mit Absicht.

Denn es ist nicht in der Hektik einer Live-Übertragung passiert. Es war – wie bereits erwähnt – eine Teilaufzeichnung. Eine gute halbe Stunde nach Abpfiff der Partie. Die Bilder hatten keinerlei Informationswert. Sie dienten nur der Belustigung auf Kosten eines einzelnen Zuschauers. Dessen Blossstellung ist eine üble journalistische Fehlleistung.

Infosperber wollte von SRF wissen, warum das Fernsehen solche Bilder überhaupt ausstrahlt. SRF antwortet, es sei darum gegangen, «die Stimmung im Stadion einzufangen». Es sei nicht darum gegangen, «auf Kosten des Zuschauers einen Witz zu machen oder diesen blosszustellen».

SRF behauptet zudem: «Stadionbesuchende willigen mit dem Kauf des Tickets ein, dass von ihnen Aufnahmen gemacht und veröffentlicht werden können.» Das ist allerdings eine diskutable Ansicht. Wer beim FC St. Gallen ein Eintrittsbillett kauft, muss zwar in die Datenschutzerklärung und in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einwilligen. Aber dort steht nirgends, dass der Käufer sein Recht am eigenen Bild abtritt. Nur wenn der Käufer innerhalb der AGB auf die Stadionordnung klickt, erfährt er, dass er damit rechnen muss, im Station gefilmt zu werden. Ob eine solche Regelung rechtlich wirksam ist, müsste ein Gericht klären.

Ein Verstoss gegen die eigenen Leitlinien

Ferner behauptet SRF: «Gemäss den Publizistischen Leitlinien von SRF ist in diesem Fall keine Einwilligung nötig.» Doch das Gegenteil trifft zu. In den Publizistischen Leitlinien steht ausdrücklich: «Wer fokussiert und bildfüllend fotografiert oder gefilmt werden soll, muss dazu eine Einwilligung geben.» Das Fernsehen SRF verstösst in eklatanter Weise gegen seine eigenen Leitlinien.

Aufnahmen müssen verhältnismässig sein

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger will sich nicht zum konkreten Fall äussern. Er lässt über sein Büro ausrichten: «Zuschauende an Fussballspielen, die im Fernsehen übertragen werden, müssen grundsätzlich damit rechnen, dass sie in den Kamerafokus geraten könnten.» Die Bildaufnahmen müssten aber «verhältnismässig» sein. Das heisst: Sie müssten «dem verfolgten Zweck» dienen. Also: der «Übertragung des Fussballspiels» oder dem «Einfangen der Atmosphäre im Stadion».

Der Mann mit dem Haushaltpapier trägt allerdings nichts zur Übertragung des Fussballspiels bei. Und er gibt auch nicht die Atmosphäre im Stadion wider.

Das sagt der Presserat

Der Presserat äussert sich in seinen «Richtlinien zur ‹Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten›» nur kurz, aber klar zum Recht am eigenen Bild: «Im öffentlichen Bereich ist das Fotografieren oder Filmen von Privatpersonen nur dann ohne Einwilligung der Betroffenen zulässig, wenn sie auf dem Bild nicht herausgehoben werden.»


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