Rauchende Jugendliche

In der Schweiz rauchen mehr Jugendliche als in den meisten reichen Ländern. © Victoria Volkova, unsplash

«Neben Corona den Tabak nicht vergessen!»

Rainer M. Kaelin /  Er trete für harte Corona-Massnahmen ein, sagt ein Lungenspezialist. Aber auch beim Tabak sei Schadensminderung dringend angezeigt.

Red. Der Arzt Rainer M. Kaelin war Vizepräsident der Lungenliga Schweiz und ist Vizepräsident von Oxyromandie, einem Verein, der Werbeverbote für Tabakprodukte fordert, wie sie die WHO-Rahmenkonvention vorsieht. Am 13. Februar kann das Stimmvolk zwischen einer Verbotsinitiative und einem Gegenvorschlag des Parlaments wählen. Kaelin befürwortet die Massnahmen zur Prävention von Covid-19. Aber er verlangt ebenso konsequente Präventionsmassnahmen gegen die Folgen des Tabakkonsums. Ein striktes Werbeverbot würde dem Staat nicht einmal etwas kosten.

In der Schweiz sind im Jahr 2020 nach Angabe des BAG insgesamt 5916 Personen an oder mit Corona gestorben. Im Jahr 2021 waren es bisher trotz Impfungen, G-3-Regeln und anderen Einschränkungen immer noch fast 3800.

Ebenfalls nach Angabe des BAG sterben in der Schweiz jedes Jahr 9500 Personen an den Folgen des Tabakkonsums – trotz Rauchverboten in Restaurants, Bars und Zügen und trotz Totenköpfen auf den stark besteuerten Packungen. Dazu das BAG wörtlich: «Mit fast 2 Millionen Raucherinnen und Rauchern gehört der Tabakkonsum zu den grössten Problemen der öffentlichen Gesundheit in der Schweiz. Für die Allgemeinheit entstehen Kosten in Milliardenhöhe.»

Herz-Kreislauf-Krankheiten sind für 35 Prozent aller tabakbedingten Todesfälle verantwortlich, Lungenkrebs für 28 Prozent, die übrigen Krebsarten für 17 Prozent und 16 Prozent durch Erkrankungen der Atemwege.

Bei Covid-19-Erkrankten verdoppelt das Rauchen das Risiko einer Spitaleinweisung.

Es gibt zwar in der Schweiz Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und in Restaurants und Bars, aber die Tabakkonzerne dürfen für ihre tödlichen Produkte so breit werben wie fast in keinem anderen Land. Deshalb gehört die Schweiz weltweit zu den wenigen Ländern, welche die Tabakkonvention der WHO noch immer nicht ratifiziert haben. Angesichts der in der Schweiz noch immer hohen Raucherquote und den vielen schweren Erkrankungen und Todesfällen ist ein totales Werbeverbot mehr als angezeigt.

Das Volk kann entscheiden

Nach der Volksabstimmung über die Covid-Massnahmen des Bundes kann das Volk am 13. Februar 2022 erneut über Präventionsmassnahmen entscheiden. Nämlich über ein Verbot von Werbung für Tabak- und Nikotinprodukte. Das Tabakproduktegesetz wird der Volksinitiative „Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung“ gegenüberstehen. Da das Bundesparlament seit Jahrzehnten durch die „Werbe-Selbstkontrolle“, durch sein Alibi-Bundesgesetz zum Passivraucherschutz und durch sein lange hinausgezögertes Tabakproduktegesetze eine Tabak-freundlichen Politik verfolgte, wird nun das Volk entscheiden, ob endlich ein wirksamer Jugendschutz in diesem Bereich greifen soll.   

«Lifestyle-Produkte»

Die Tabakepidemie fordert in der Schweiz jedes Jahr 9500 Tote, etwa gleich viele wie die Covid-Pandemie seit Mitte 2020. Das verursacht Milliarden an Gesundheitskosten, bedeutend mehr, als was die Tabaksteuer einbringt. Die Tabak-Krankheiten beginnen in der Adoleszenz als Abhängigkeit von Nikotin, das von der Werbung für „lifestyle-Produkte“ banalisiert wird. Trotz gutgemeinter Prävention und Gesundheitsförderung und obwohl erwachsene Raucher meist aufhören möchten, sind die hohen Raucherquoten der Schweiz in den letzten Jahren nicht gesunken; die Zahl junger E-Zigarettenkonsumentinnen und -konsumenten hat zugenommen, sodass eine Nikotinepidemie bei Jugendlichen entstand. Denn den Werbeagenturen und der Tabakindustrie gelingt es weiterhin bestens, Jugendliche anzufixen, um die durch Tod, Krankheit und Rauchstopp ausfallende Kundschaft mit neuer zu ersetzen. Das verabschiedete Tabakproduktegesetz ist diesbezüglich im Vergleich zur bestehenden Situation kein Fortschritt.1   

Vergleich Tabakinitiative
Vergleich der Volksinitiative mit dem Gegenvorschlag des Parlaments. Grössere Auflösung hier.

Angeblich um die Jugend zu schützen hat das Parlament im Tabakproduktegesetz das Kaufverbot für Minderjährige verankert. Das Gesetz sabotiert aber gerade diesen Schutz durch die paradoxe und inkohärente Ausnahme im Werbeverbot: die verbotenen Produkte werden für die risikobereite Jugend noch attraktiver, da deren Werbung und Promotion im Internet und in sozialen Netzwerken erlaubt bleiben. 

«Ausgewogener helvetischer Kompromiss»

Das Stimmvolk wird mit den Argumenten der Präventionsgegner überflutet werden, die einen für die Tabakindustrie günstigen Volksentscheid herbeizuführen suchen. Seit jeher wirft man Volksinitiativen vor, sie sprächen ein legitimes Anliegen an, sie würden aber „zu weit gehen“; der parlamentarische Gegenvorschlag sei ein „ausgewogener helvetischer Kompromiss“, der alle Beteiligten befriedige. Dies ist unehrlich, denn vom löchrigen Tabakproduktegesetz profitiert niemand ausser der Tabak- und der Werbeindustrie. Im Gegensatz zu ehrlichen politischen Kompromissen schadet dieser der Gesellschaft und besonders der Gesundheit der Jugendlichen. 

Hinter dem „ausgewogenen Kompromiss“ verbirgt sich der finanzielle Vorteil einer multinationalen Industrie, die sich in unserem Land einflussreich und heimisch gemacht hat. Sie sucht Unterstützung mit dem Schlagwort Freiheit und Eigenverantwortung“. Die (Wahl-)Freiheit erwachsener Menschen, die Freiheit für Werbende und Handeltreibende, ja die Freiheit des verantwortlichen Bürgers seien zu schützen. 

Angebliche Schadensminderung

Das Argument ist pervers, denn Verbreitung von Suchtverhalten, das dem Geschäft der Tabak- und Nikotinindustrie zu Grunde liegt, fördert alles andere als menschliche Freiheit. Hinter der hochgehaltenen Handels- und Werbefreiheit verteidigt man die Freiheit, die sich eine kartellartig organisierte Industrie anmasst, um weiterhin mit dem Segen des Staates die Jungen zur Nikotinsucht zu verführen. Auch die logisch tönende Aussage „legale Produkte darf man legal bewerben“ (was beispielsweise für verschreibungspflichtige Medikamente nicht stimmt) verschleiert das verfassungsrechtlich verankerte liberale Prinzip des Zusammenlebens, dass nämlich die Freiheit der einen da aufhört, wo anderen Schaden entsteht. Die in vergangenen Jahren verbreitete Promotion behauptet, die mit grossen Investitionen entwickelten „innovativen, weniger schädlichen“ Produkte seien der öffentlichen Gesundheit nützlich, da sie Rauchern und Raucherinnen helfen, sich von der Abhängigkeit des Tabaks zu befreien. Diese Art „Schadensminderung“ solle deshalb weniger strikten Werbeverboten unterworfen werden. 

Das Argument ist verlogen, denn es unterschlägt, dass das eigentliche Zielpublikum der Werbung Jugendliche sind und dass aufhörwillige Raucher und Raucherinnen keiner (internet-)Werbung bedürfen, um sich über Rauchstopp zu informieren; dazu stehen genügend Fachleute und Spezialgeschäfte zur Verfügung. 

Auch Arbeitsplätze müssen als Argument herhalten

Müssen ihre Unabhängigkeit liebende Schweizerinnen und Schweizer mit ihrer Stimme eine „heimische“ Industrie unterstützen, angeblich um Arbeitsplätze zu erhalten? Ohne dies zu hinterfragen, hat das Parlament zugunsten der Industrie entschieden. Arbeitsstellen zu erhalten war aber für diese Industrie, die zurzeit eine Krise erlebt, nie eine Sorge.  Umstrukturierungen führten in den letzten Jahren zu unbeachteten Entlassungen.  Die Zigarettenexporte haben sich tatsächlich seit 2010 halbiert, ein wertmässiger Rückgang der heimischen Produktion von 28 Prozent gegenüber 2019, während die Importe gestiegen sind.2,3  Auch ist das Volumen des Schweizer Anteils am Weltmarkt für die Tabakindustrie unbedeutend. 

Andererseits wird der Forschungs- und Entwicklungsstandort Schweiz von einem Verbot der Jugendliche und Kinder betreffenden Werbung kaum berührt.  Die Drohgebärde, wegen eines kommenden wirksamen Werbeverbotes in andere Weltregionen zu ziehen, ist Panikmache einer Wirtschaftsbranche, die anderswo kaum so freundlich behandelt würde, wie dies bei uns der Fall war. Das Bundesparlament hat unser Land auf den zweitletzten Platz der europäischen Tabakkontrollskala platziert4, weil unsere Volksvertreter die Tabakonvention der WHO nicht ratifizieren wollen, obwohl dies seit 2005 auf ihrer Agenda steht und das Ziel des Tabakproduktegesetzes darstellte.  

Diese der Tabakindustrie hörige Haltung des Landes ist dem stetigen Einfluss der Tabakkonzerne zu verdanken. Zu diesem Schluss kommt der aufgrund von mehr als zwanzig Indikatoren erstellte Tabaklobby-Index 2021 des GCTC (Global Center for good governance in Tobacco Control): Von 80 Ländern erweist sich nur die Politik der Dominikanischen Republik noch stärker der Tabakindustrie unterworfen als die unseres Landes.5 

Am kommenden 13.  Februar können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit einem JA zur Volksinitiative der Tabak-Präventionspolitik einen entscheidenden Impuls geben. Der Impuls wird mit Sicherheit sogar über das Tabakproduktegesetz hinausreichende Folgen haben, denn auch für die anstehende Parlamentsdebatte zur Legalisierung von Cannabis wird der Jugendschutz durch umfassende Werbeverbote diskutiert werden müssen. 

Das Volk wird beweisen, dass gesetzliche Massnahmen der Prävention wirksam sind, sofern der politische Willen dafür vorhanden ist.  

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FUSSNOTEN
1 Kaelin R.M.; Tabakprävention: Alibi-Regulierungen seit dreissig Jahren. SAeZ 2021;102(44):1462-1464.
2 Schweizer Radio und Fernsehen: CH:Zigaretten-Exporte 2020 rückläufig. 5.11.2021. 
3 Eidgenössisches Finanzdepartement: Die Exporte von Zigaretten haben sich seit 2010 halbiert. 4.11.2021.
4 Kaelin R.M: Suchtprävention besteht aus kohärentem Jugendschutz. SAeZ 2020; 101 (23-24):768-70
5 Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz. Tabakindustrie-Lobby-Index: Schweiz belegt weltweit den zweitletzten Platz.  02.11.2021


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Rainer M. Kaelin war Vizepräsident der Lungenliga Schweiz und ist Vizepräsident von Oxyromandie, einem Verein, der Werbeverbote für Tabakprodukte fordert, wie sie die WHO-Rahmenkonvention vorsieht.
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

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