Pedoskop.Oak RIDGE ASS. UNIVERSITIES

Pedoskop: Oberer Teil und unterer Teil © Oak Ridge Ass. Universities

Fachärzte und Behörden liessen Kinder fahrlässig röntgen

Urs P. Gasche /  Es war ein Hit für alle Kinder: Durch das Guckloch die Knochen der eigenen Füsse sehen. Die Gefahr war bekannt.

Red. Immer wieder erkrankten und starben Unzählige, weil Behörden und ärztliche Fachgesellschaften die öffentliche Gesundheit nicht ernst genug nahmen: Massnahmen gegen das Rauchen wurden viel zu spät ergriffen, Asbest viel zu spät verboten, bleifreies Benzin und der Katalysator viel zu spät vorgeschrieben. Auch Röntgenstrahlen und die Radioaktivität wurde viel zu lange verharmlost: Mit dem Routine-Röntgen des Brustkorbs, den leuchtenden Zifferblättern oder dem Durchleuchten der Füsse in Schuhgeschäften wurde viel zu spät Schluss gemacht. Im Folgenden geht es um Letzteres.

Pedoskop Röntgenbild Wo Schuh drückt. Wikimedia

Wenn mein schnell wachsender Bruder neue Schuhe brauchte, wollte ich unbedingt auch mit in den Schuhladen. Denn dort konnte ich auch meine Schuhe in einen Apparat halten und durch ein Guckloch oben die Knochen meiner Zehen und Füsse bewundern. Kam ich selber dran mit neuen Schuhen, probierte ich extra viele aus, damit ich im Apparat sehen konnte, ob die Zehen den Schuhrand berühren. Das Fussskelett war eine Attraktion.Meine Mutter und die Verkäuferin oder der Verkäufer konnten ebenfalls je ein Guckloch benutzen und ihre Kommentare abgeben. Die Pedoskope wurden zum reinen Freizeitspass, für den Mädchen wie Jungen bedenkenlos Schlange standen.

In der Schweizerischen Ärztezeitung war kürzlich zu lesen: «Nicht nur Fachjournale, sondern auch zahlreiche Medien berichteten bereits in den 1920er-Jahren ausführlich über die Risiken von Röntgenstrahlen. Doch das Gefahrenpotenzial schien nicht zum Bild einer hochmodernen Medizin zu passen.» Wie Messungen bereits in den späten 1940er-Jahren ergaben, war die Strahlenbelastung dieser Geräte enorm hoch. Die Verkäuferinnen, Eltern und Kinder waren den Röntgenstrahlen ungeschützt ausgesetzt.

Doch Facharzt-Gesellschaften und Gesundheitsbehörden wollten sich mit der damals noch stärkeren Lobby der Schuhgeschäfte während allzu langer Zeit nicht anlegen. Praktisch alle grossen Schuhläden hatten eines dieser populären Pedoskope im Laden stehen. Erst 1963 erliess das Departement des Innern eine Verfügung über die Schuhdurchleuchtungsapparate. Danach wurden 850 Apparate erstmal kontrolliert. Doch bis das letzte Pedoskop aus den Läden verschwand, sollte es noch bis zum Jahr 1989 dauern. Das geht aus einer Geschichte des Strahlenschutzes in der Schweiz hervor.

Verbrennung und Amputation

Pedoskop Schiucoskop

Auf Wikipedia ist nachzulesen: Die Geräte standen bis in die 1960er-Jahre [in Einzelfällen bis Ende der 1980er-Jahre] in Schuhgeschäften, obwohl schon sehr früh nach der Entdeckung der Röntgenstrahlen medizinische Erkenntnisse über die gesundheitlichen Gefahren vorlagen und der Einsatz von Pedoskopen in Fachkreisen kritisiert wurde. Eine regionale Studie der Gewerbeaufsicht in Detroit ergab 1948, dass die Geräte 30–40 R/min (in aktuellen Einheiten 4–6 mGy/s) abgaben. Die tägliche Dosis der Mitarbeiter über Streustrahlung wurde auf 0,1 R (0,9 mGy) geschätzt. Andere Untersuchungen ergaben noch höhere Dosen, insbesondere gefährlich für langjährige Schuhverkäufer. Ein Fall einer schweren Verbrennung und Amputation bei einer Schuhvorführerin wurde 1950 veröffentlicht. 1946 begrenzte die American Standards Association in ihren Sicherheitsrichtlinien die Strahlendosis der Pedoskope, und etwa gleichzeitig warnten auch amerikanische medizinische Fachgesellschaften und Gesundheitsbehörden.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
_____________________
Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.

Zum Infosperber-Dossier:

Bildschirmfoto20130713um10_03_04

Für die Gesundheit vorsorgen

Meistens wird die Prävention nur finanziell gefördert, wenn jemand daran verdienen kann.

Laufen_ElizabethTable4Five

Öffentliche Gesundheit

Ob wir gesund bleiben, hängt auch von Bewegungsmöglichkeiten, Arbeitsplatz, Umwelt und Vorsorge ab.

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

19 Meinungen

  • am 8.10.2021 um 11:13 Uhr
    Permalink

    Danke für den Beitrag! So, wie die Medizin die Langzeitwirkungen der Röntgenstrahlen vernachlässigt/verdrängt (natürlich eine sehr wichtige Technik, das Röntgen), könnten wir uns mit Spätfolgen bei den nukleinbasierten Impfungen (mRNA und VektorDNA, auch sehr wichtige Techniken) irren und das später bereuen. Auch ich bin ein Kind des Pedoskops – wer weiss, wieviele meiner Generation dadurch (uns nicht bewusste) Schäden davon getragen haben. Das kann wohl studienmässig nicht mehr nachvollzogen werden, da wir das «übersehen» haben. Wir sollten aus diesem medizinhistorischen Wissen etwas lernen.

  • am 8.10.2021 um 12:37 Uhr
    Permalink

    Offensichtlich scheint sich die «Geschichte des Strahlenschutzes in der Schweiz» im Bereich des Mobilfunks zu wiederholen.
    Vermutlich werden unsere Kinder in 50 Jahren folgendes lesen: «Doch Facharzt-Gesellschaften und Gesundheitsbehörden wollten sich mit der damals noch stärkeren Lobby der [… Mobilfunkanbieter] während allzu langer Zeit nicht anlegen.»

    • am 10.10.2021 um 12:02 Uhr
      Permalink

      @Niggi Polt. erstens sollte man schon zwischen ionisierender (mutagener) Strahlung und nicht-ionisierender Strahlung unterscheiden. Und zweitens ist es interessant, dass sich die Kritik der Mobilfunkkritiker vorallem gegen die Sendemasten und deren Betreiber aber eher selten oder nie gegen das eigene Handy am Ohr oder in der Hosentasche richtet. Vergleichen Sie mal die relevante Strahlungsdosis auf den Menschen emittiert von einem typischen Sendemasten in 100-10’000 Metern Entfernung und von einem Mobiltelefons wenige Milli-bis Zentimeter vom Körper entfernt.
      Jede neue Technologie hat ihre Vor- und Nachteile. Und es liegt in der Natur der Sache, dass der Umgang mit neuen Technologien erst gelernt werden muss und ein vielleicht zu Beginn allzu sorgloser Umgang verbessert werden muss. Das ist mit dem Röntgen so geschehen, und das wird auch mit dem Mobilfunk geschehen. Aber dann bitte faktenbasiert und nicht indem mögliche Risiken, nach Gutdünken mit falschen Argumenten/Mythen, diffusen Ängsten oder politischer Agenda einmal so und einmal anders gewichtet werden. Siehe dazu auch die guten Beiträge in higgs:
      https://www.higgs.ch/ich-werde-die-5g-antennen-sabotieren-wie-verschwoerungstheorien-in-die-schweiz-gelangen/37597/
      https://www.higgs.ch/belege-fuer-die-schaedlichkeit-von-5g-strahlung-sind-wackelig/27210/
      https://www.higgs.ch/fakten-koennen-5g-skeptiker-nicht-ueberzeugen/46006/

      • am 10.10.2021 um 23:07 Uhr
        Permalink

        @Thomas Oberhänsli:
        Ich denke es gibt einen Unterschied zwischen Zwangsbestrahlung rund um die Uhr (Sendeantenne) und freiwilliger Mikrowellendusche (Smartphone, WLAN, etc.). Viele Personen sind Elektrosensibel und haben es noch gar nicht bemerkt!
        Zur Faktenlage: Ich denke das BAFU/BAKOM liegt nicht sehr falsch, wenn sie unter Punkt 7.2 auf Beeinflussung der Hirnströme, Beeinflussung der Durchblutung des Gehirns, Beeinträchtigung der Spermienqualität, Destabilisierung, Auswirkungen auf die Expression von Genen, programmierten Zelltod und oxidativen Zellstress hinweisen.
        https://mobilfunk-dialog.ch/fileadmin/daten/Infoblatt_Kantone_Mobilfunk_5G_von_BAFU_BAKOM-3.pdf
        Aber man kann natürlich alles in die Schublade «Verschwörungstheorie» versorgen, so wie damals die ionisierenden Stahlen der «Pedoskope» in den Schuhgeschäften.

      • am 11.10.2021 um 21:13 Uhr
        Permalink

        @Niggi Polt.
        Wenn viele eletrosensible Personen es noch nicht gemerkt haben, dass es schädliche Einflüsse von Mobilfunk geben soll, dies nach gut 20-jähriger Erfahrung, dann ist es mit den schädlichen Einflüssen offenbar nicht sehr weit.
        Im von Ihnen zitierten BAG-Bericht ist einzig der Einfluss auf die Hirnströme belegt, wenn das Gerät in sehr kurzer Distanz über länger Zeit ans Ohr gehalten wird; das ist bekannt, und deshalb gibt es die Empfehlung ein Headset für längere Gespräche zu benutzen. Die andern von Ihnen zitierten Effekte sind nicht reproduzierbar und deshalb von «begrenzter Evidenz». Wenn Effekte nachweisbar sind, dann immer mit hohen Strahlungswerten bei sehr kurzer Distanz eines Gerätes zum Körper. Effekte durch Strahlung über grössere Distanz (Sendeanlagen) waren bisher signifikant nicht nachweisbar. Dies steht ebenfalls im BAG-Bericht.

  • am 8.10.2021 um 23:26 Uhr
    Permalink

    Was soll ein solcher Artikel? Anders gefragt: Was ist das Einzige, aber auch wirklich Einzige, was er bewirkt bzw. hängen bleibt? Der erste Kommentar (Scheuring, Zürich) liefert die Antwort: Lass euch nicht impfen!
    Man begegnet einer Unzahl von Techniken/Anekdoten/Vergleichen bei der Vermittlung dieser Botschaft/Aufforderung. BR Ueli Maurer arbeitet auf seine Weise, Herr Gasche offensichtlich auf eine andere Weise darauf hin.

    Von Journalisten erwarte ich, dass sie nicht nur einen möglichst Fakten-basierten (= wahrhaftigen) Artikel schreiben, sondern sich auch die Frage stellt: Welche Wirkung hat mein Artikel letztendlich? Was wird – im aktuellen Kontext – die «take home message» sein? Anderes ausgedrückt: Welche Assoziationen – und damit auch: Schlussfolgerung – erwirke ich?

    Herr Scheuring lieferte die Antwort.

    • Favorit Daumen X
      am 9.10.2021 um 09:32 Uhr
      Permalink

      Interessant. Aus dem ersten Satz der Einleitung («Immer wieder erkrankten und starben Unzählige, weil Behörden und ärztliche Fachgesellschaften die öffentliche Gesundheit nicht ernst genug nahmen») haben andere geschlossen, dass die Behörden jetzt auch bei Corona zu wenig Massnahmen ergreifen. Der Filter der subjektiven Wahrnehmung lässt grüssen.
      Der Artikel zeigt lediglich auf, dass die öffentliche Gesundheit von Behörden und Experten damals nicht ernst genug genommen wurde.

      Der faktenorientierte, auch investigative Journalismus muss abdanken, wenn jeweils überlegt werden muss, welche Lobby von den aufgedeckten Fakten profitieren kann, oder wem einige herausgepickte Fakten dazu dienen, seine vorgefasste Meinung zu bestätigen. Siehe mein Kommenter «Wer wünscht sich schon Beifall von der falschen Seite?».

      • am 9.10.2021 um 23:25 Uhr
        Permalink

        Sie schreiben: «Der Artikel zeigt lediglich auf, dass die öffentliche Gesundheit von Behörden und Experten damals nicht ernst genug genommen wurde.»

        «Lediglich»? Was Sie ja auch gleich schon in Titelschlagzeile klargestellt haben wollten: «Fachärzte und Behörden liessen Kinder fahrlässig röntgen» …

        Die «take home message» (Schlussfolgerung) des Artikels ist meiner Ansicht nach unüberhörbar: Traut diesem Klüngel von (etablierten) Medizinern, Behörden, Politikern und Lobby/Industrie nicht, nie, niemals … dieser Klüngel trachtet nach eurem Geldbeutel, eurer Freiheit, ja eurem Leben.

        Die Message deckt sich nun mal ‹perfekt› mit dem was uns von den ‹Impfgegnern› seit 1,5 Jahren ständig um die Ohren gehauen wird: Dem was weitgehend Konsens in der Medizin, bei den Behörden (BAG, Swissmedic), der Politik und der (Pharma-)Industrie ist, ist – auf keinen Fall – zu trauen. Halte euch von diesen fern.

      • am 9.10.2021 um 23:29 Uhr
        Permalink

        Sie schreiben weiter: «Der faktenorientierte, auch investigative Journalismus muss abdanken, wenn jeweils überlegt werden muss …»
        Doch, es muss jeweils «überlegt» werden – und wie! Ein Artikel steht nie für sich allein. Er wird stets im aktuell gesellschaftlichen Kontext ‹gelesen› (= aufgenommen und beurteilt). Man macht es sich zu leicht, wenn man sich diese Tatsache einfach «wegwünscht», zu ignorieren versucht oder «Unabhängigkeit» für sich bzw. seinen Artikel reklamiert.

        Wenn ein Medium [z.B. ‹Weltwoche›?] beständig über IV-, Sozialhilfebetrug, Ausländerkriminalität u.ä. berichtet (und zwar absolut «fakten-orientiert»/-treu!), dann kann sich unser Hirn nicht dem Eindruck erwehren, dass es sich beim Besagten um das momentan grösste Übel (= Gefahr) handelt. Gleiches wäre der Fall, wenn wir täglich mit Meldungen über Steuervermeidung, Ausbeutung von und Betrug an Arbeitern, die korrupte Verträge u.ä. eingedeckt würden.

        Entscheidet ein Journalist in einem bereits von anderen vorgegebenen Umfeld einen (weiteren) – bis ins Detail «faktenorientierten» – Artikel zu veröffentlichen, der «in dieselbe Bresche» schlägt, dann haben eben nicht die Einzelheiten seines spezifischen Falls Bedeutung, sondern weit überwiegend nur, dass er damit eine bereits vorherrschende Auffassung beim Publikum weiter bestätigt/bestärkt. [Da das Publikum ja bereits hierfür vom Umfeld «in Stimmung» gebracht wurde, sind ihm in der Regel auch gleich vom Start weg viele Klicks auf sicher …]

      • Favorit Daumen X
        am 10.10.2021 um 10:43 Uhr
        Permalink

        Ihre Überlegungen machen sich PR-Leute, Lobby-Vertreter und allzu oft auch Behörden, deren Informationen ja meist auch von PR-Leuten gefiltert werden.
        Falls bei allen Informationen der «gesellschaftliche Kontext» und das «vorgegebene Umfeld» berücksichtigt werden muss, dann müssen z.B. auch Forscher nicht nur überlegen, was sie erforschen, sondern auch, ob sie ihre Resultate veröffentlichen sollen. Von Regierungen und Behörden (auch BAG oder Swissmedic) darf man dann nicht mehr verlangen, dass sie die Öffentlichkeit sachgerecht und faktengetreu informieren, sondern dass sie vieles verschweigen und zurechtbiegen müssen – aus Rücksicht auf das «vorgegebene Umfeld». Es geht dann darum, die «Stimmungen im Publikum» zu beeinflussen.
        Ein Boulevard-Medium kann dies gezielt tun (sollte es aber nicht). Bei Infosperber ist das anders. Wir möchten grosse Medien mit Relevantem ergänzen. Wir können davon ausgehen, dass Infosperber-Lesende aus anderen, grosse Medien informiert sind und ein Interesse an ergänzenden Informationen haben, die sie einordnen können.
        Ja, ein faktenorientierter, auch investigativer Journalismus muss abdanken, wenn jeweils überlegt werden muss, wem die Informationen Freude oder Ärger bereiten und wessen Vorurteile sie bestätigen oder in Frage stellen können.

      • am 10.10.2021 um 17:48 Uhr
        Permalink

        Um klarzustellen: Es geht hier nicht um Meinungsäusserungsfreiheit – die bleibt gewahrt! Es geht darum, dass man «Überlegungen» anstellt bzw. es sich lohnt Überlegungen anzustellen über: Welche Auswirkungen hat bzw. könnte ein Artikel im aktuell herrschenden gesellschaftlichen Kontext haben? Für welche Gruppierung «lobbyiere» ich damit – und zwar gleichgültig, ob ich das nun intendiere oder nicht, gleichgültig, ob es bewusst oder unbewusst erfolgt.

        Selbstverständlich – Meinungsäusserungsfreiheit! – darf der Artikel ohne Einschränkungen auch auf dem Hintergrund dieser Überlegungen bzw. dieses Zusatzwissens geschrieben und publiziert werden! Nur sollte man sich nicht vormachen, er falle in einen luftleeren Raum. Er wird – sofern er breiteres Interesse überhaupt erweckt – für die eine oder andere Gruppe/Idee «lobbyieren». Will ich das, möchte ich Förderer dieser Gruppe/Idee sein?

        Ein Journalist, der – schön säuberlich – einen IV-Betrugsfall recherchiert & publiziert, muss sich «überlegen», ob sich sein Furor effektiv – wie er vorgibt – ganz generell gegen Betrug/«Diebstahl am Volk» richtet – oder ob es ihm vielleicht doch nicht viel mehr darum geht, die Aufmerksamkeit und so Gefühle von Wut, Ohnmacht und Frustration der breiten Bevölkerung von anderen, viel grösseren «Diebstählen» (z.B. Unternehmenssteuerreform II, Medikamentenpreise) fernzuhalten … und damit seinen Zahlmeistern/Werbern/Freunden/sich selbst einen Dienst zu erweisen versucht.

      • am 11.10.2021 um 09:31 Uhr
        Permalink

        Ich meine, Sie propagieren damit «cancel culture», früher Selbstzensur genannt. Wollen wir das in einer direkten Demokratie? Brauchen wir das? Ob ein Artikel «lobbyieren» ist mit einer unerwünschten Gruppierung (ja, es ist unglaublich schade, dass man keine Meinung mehr äussern darf, ohne gleich in diese oder jene Ecke verbannt zu werden)? Wenn wir nicht mehr äussern dürfen, was wir für richtig finden – dann Gnade uns wer immer.

      • am 12.10.2021 um 00:16 Uhr
        Permalink

        Kein Wort ging in Richtung: «nicht mehr äussern dürfen, was wir für richtig finden». Vielmehr schrieb ich (mit zwei Ausrufezeichen und einem «Selbstverständlich» – so dass auch wirklich niemand auf die Idee kommt, etwas Gegenteiliges herauslesen zu wollen): «Selbstverständlich – Meinungsäusserungsfreiheit! – darf der Artikel ohne Einschränkungen auch auf dem Hintergrund dieser Überlegungen bzw. dieses Zusatzwissens geschrieben und publiziert werden!»

        Eindeutiger geht es nicht mehr! Meinungsäusserungsfreiheit ist und bleibt das übergeordnete Gut!

        Der (Weltwoche-)Journalist darf selbstverständlich einen weiteren IV-Betrug publizieren und Sie/wir «dürfen [äussern], was wir für richtig finden» (so u.a. ja diese Kommentare).
        Aber wir dürfen noch mehr. Wir dürfen über unsere Äusserungen reflektieren. Sprich:
        – «Überlegungen» anstellen, wie es kommt, dass wir gerade dieses «richtig finden» und
        – was (m)eine Meinungsäusserung beim anderen (Empfängern) triggert/erwirkt.

        Beim obigen Journalisten: Warum äussere ich mich gerade einmal mehr zu einem IV-Betrug – und lasse Recherchen zu Betrügereien von Unternehmen/Arbeitgebern und meinen Werbern aussen vor? Was be-/erwirke ich dadurch?

        Meinungen haben wir ständig und «sprudeln» daher nur so aus uns heraus. Sie sind die verbalisierten, uns ins Hirn geschossenen Gefühle & Gedanken. Dessen Reflexion, d.h. Ergründung und Infragestellung verlangt von uns eine Anstrengung – was uns dazu neigen lässt, es zu (ver)meiden.

    • am 9.10.2021 um 14:12 Uhr
      Permalink

      Wir sollten aus der Medizingeschichte lernen – in welchen Belangen auch immer. Ich spreche ja nicht gegen das Impfen mit nukleinsäurebasierten Impfungen: ich sage ja nur, dass man vorsichtig sein soll mit einer völlig neuartigen Technik mit kurzen Erfahrungen – insbesonder betreffend Kinder und Jugendliche. Und offen bleiben für allfällige unerwünschte und unerwartete Nebenwirkungen: sonst sieht und realisiert man diese einfach nicht. Und das mit dem Pediscok weisst auf eben solche blinde Flecken hin. Nicht mehr und nicht weniger. LG

  • am 9.10.2021 um 07:59 Uhr
    Permalink

    Als ich ganz klein war, konnte ich auch einmal mit so einem Apparat mein Füsse betrachten. Ich glaube nicht, dass diese kurze Bestahlung schädlicher ist als die vielen Handy-, Funk- und WLAN-Strahlen, denen wir heute ausgestzt sind.

  • am 9.10.2021 um 14:56 Uhr
    Permalink

    «Immer wieder erkrankten und starben Unzählige…» «Die Verkäuferinnen, Eltern und Kinder waren den Röntgenstrahlen ungeschützt ausgesetzt» – wohl wahr. Aber in diesem Bericht mit den dramatischen Feststellungen fehlen dann leider Zahlen und Fakten, welche auf den Einsatz der Pedoskope hierzulande zurückzuführen sind. Oder mit anderen Worten: ein halber Artikel, der zweite Teil mit den Belegen fehlt.
    Oder kommt da noch etwas?

    • am 10.10.2021 um 10:32 Uhr
      Permalink

      Grüezi Herr Leuzinger – weil man keinen Augenmerk auf das Geschehen gerichtet hat (sonst hätte man das ja nullkommaplötzlich gestoppt) wurden auch keine Langzeitstudien dazu gemacht. Wir wissen aber, dass Röntgenstrahlen kumulativ sind (also jede Bestrahlung sich im Laufe des Lebens aufaddiert). Darum gibt es wohl keine konkreten Zahlen dazu – sondern nur das Wissen, dass man da etwas geschehen liess, was aus heutiger Sicht nicht ok war und sicher Opfer gefordert hat. Mehr auch in https://de.wikipedia.org/wiki/Strahlenexposition und https://de.wikipedia.org/wiki/Pedoskop. LG

  • am 10.10.2021 um 19:07 Uhr
    Permalink

    Die Strahlenschutz-Geschichte ist stark aus der Optik der Amtsstuben geschrieben. Es gab noch vieles, was in Bern nie die Alarmlampen aufleuchten liess:

    Thorium-Glühstrümpfe über Gasflammen (Campinglampen, SAC-Hütten) wären als offene Alpha-Strahlenquelle nicht erlaubt gewesen. Selber erlebt: Der Hüttenwart zündet die Gaslampe an, berührt mit dem Streichholz den Glühstrumpf, und schon rieselt das Thorium in die Spaghetti darunter. Reklamationen in Bern nützten nichts. Nicht einmal eine Radioaktivitäts-Warnung gab es im Verkauf. Später, als das doch vorbei war, stand deutlich auf der Verpackung: Hier ist keine Radioaktivität drin! Vorher wäre die Warnung sinnvoller gewesen.

    Die Leibesfrucht schwangerer, im Strahlungsbereich tätiger Frauen durfte ab 1976 mehr Strahlung erhalten als normale Erwachsene. Das geht überhaupt nicht, das Embryo ist in gewissen Wochen viel empfindlicher als Erwachsene. X mal reklamiert – Antwort vom Gesundheitsamt (1975): «Damit Personen überhaupt beruflich mit Strahlenquellen umgehen können, hält man es für nötig, ihnen eine höhere Toleranzdosis zuzugestehen als allen übrigen Personen». Wie weit das werdende Kind als «beruflich strahlenexponiert» zu betrachten ist, wird nicht näher erläutert.

    Radioaktive Abgaben und bewilligte Limiten bei Industriebetrieben, Tritium in die Luft: Wer viel abgibt, bei dem sind auch die Limiten höher angesetzt. Oh Chabis, das reicht nie bei so wenigen Zeichen… Verhältnis 1:10:100 bei Abgaben wie bei
    den Limiten.

  • am 11.10.2021 um 10:23 Uhr
    Permalink

    Was sind die Folgen, wenn bei einem MRT der Wirbelsäule ein Kontrastmittelgabe im Arztbrief auftaucht und ein Befund erstellt wird, der nur unter Kontrastmittelgabe zustande kommen kann.
    Der Arztbrief wurde von mir mit Kommentar an den Hausarzt weitergegeben. Im Vorfeld wurden schon mit einer dümmlichen Begründung (Datenschutz) die Original cds verlangt. Ich hatte Kopien abgegeben. Eine cd verschwindet, ein Arztbrief verschwindet und plötzlich bekomme ich eine neue cd, ohne sie angefordert zu haben. Bei der Krankenkasse, ich wollte wissen, wer halboffene Kernspintomographen hat, stelle ich mich extrablöd vor und frage ob das normal ist, dass im Arztbrief Untersuchungen auftauchen, die tatsächlich nie stattgefunden haben. Der Angestellte fragt mich nach Namen und Zeitpunkt der Untersuchung. Ich antworte, dass ich dazu nichts sagen kann, weil ich vielleicht bald auf dem OP Tisch liege und wenn dann einer in der Nähe ist, der ein Verfahren am Hals hat, wie ich vielleicht eine Halswirbelsäulenop bald über mich ergehen lassen muss, na ja, dann …Das alles begann vor ca. zwei Monaten und hat nun zur Folge, dass ich OP-technisch …

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...