TS_Heiratsstrafe

Die Tagesschau stellte die «Heiratsstrafe» als Tatsache dar © srf

Tagesschau verbreitet das Märchen von der «Heiratsstrafe»

Urs P. Gasche /  Sogar das Bundesgericht stellte klar: Verheiratete kommen bei Steuern und Renten besser weg. Insgesamt gibt es einen Heirats-Bonus.

Man kann nicht einzig die Bundessteuern oder die Ehepartnerrenten bei der AHV berücksichtigen und von einer «Heiratsstrafe» sprechen. Vergleicht man alle Sozialtransfers, dann zahlen im Gegenteil Unverheiratete «Solidaritätsbeiträge» an die Verheirateten. Zu diesem Schluss kam das Bundesgericht in seinem Urteil vom 6. Dezember 2013.
In seinem Bericht «Modernisierung des Familienrechts» kam der Bundesrat im März 2015 zum gleichen Schluss: Konkubinatspaare subventionieren die Verheirateten sowie die eingetragenen Partnerschaften mit rund 800 Millionen Franken pro Jahr.

Tagesschau übernimmt den CVP-Propagandabegriff der «Heiratsstrafe»
Die SRF-Tagesschau vom 21. März informierte die Zuschauenden so, wie wenn es tatsächlich eine «Heiratsstrafe» gäbe. Kein Wort davon, dass etliche Verheiratete zwar bei der Bundessteuer benachteiligt sein können, bei andern Steuern und Transferzahlungen jedoch bevorteilt werden. Moderator Franz Fischlin übernahm den Propaganda-Begriff «Heiratsstrafe» der CVP und SVP und sprach von «steuerlicher Benachteiligung für Eheleute gegenüber Unverheirateten».
Auch SRF-Bundeshaus-Redaktorin Felicie Notter, Autorin des Videobeitrags, wertete die Situation als «unbefriedigend». 280’000 Doppelverdiener und 270’000 Rentnerpaare seien benachteiligt. Darauf durfte Bundesrat Ueli Maurer in der Tagesschau gleich zweimal das Abschaffen der «Heiratsstrafe» propagieren. Als kritische Stimme erwähnte die Tagesschau einzig die SP, welche den Maurer-Vorschlag als «unsozial» bezeichne, weil vor allem reiche Doppelverdiener profitieren würden.

Für die NZZ ist es das Gegenteil: Ein «Bonus für Verheiratete»
Die NZZ setzte «Heiratsstrafe» in Anführungszeichen und titelte am 22. März: «Verheiratete sollen einen Bonus bekommen». Gleich zu Beginn des Artikels vermerkte die NZZ:

  • «Die Vorlage der Regierung erhöht per saldo die ‹Konkubinatsstrafe›.»

Die NZZ fuhr weiter: «In der Logik dieser Vorlage müsste als Nächstes eine Reform zur Abschaffung der ‹Konkubinatsstrafe› kommen … und danach wäre vielleicht noch eine Vorlage zur Abschaffung der ‹Alleinstehenden-Strafe› an der Reihe.»
Schon Anfang 2016 hatte die NZZ gefordert: «Der Begriff Heiratsstrafe ist einzumotten». Von der Bundessteuer «bestraft» würden nur die allerreichsten Doppelverdiener. Laut Eidgenössischer Steuerverwaltung seien 80’000 Doppelverdiener-Ehepaare gegenüber erwerbstätigen Konkubinatspaaren benachteiligt, aber rund 370’000 Doppelverdiener-Ehepaare kämen schon heute besser weg als Konkubinatspaare. Fazit der NZZ: «Die Eheschliessung bringt nur bei Wohlhabenden finanzielle Nachteile.»

Bundesgericht gegen CVP

Mit der – erfolglosen – Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» hatte sich die CVP für eine Revision der AHV eingesetzt. Die Partei störte sich daran, dass die Rente eines verheirateten Paars 150 Prozent einer vollen AHV-Rente beträgt, während Konkubinatspaare zweimal die volle AHV-Rente erhalten – falls Frau und Mann die Voraussetzungen erfüllen.

Sozialleistungen: Konkubinatspaare subventionieren Verheiratete (Bild: Beobachter)
Doch diese Schlechterstellung von Verheirateten bei den AHV-Renten werde mehr als wettgemacht durch andere finanzielle Vorteile für verheiratete Paare und finanzielle Benachteiligungen von Konkubinatspaaren bei den Sozialversicherungen. Das stellte das Bundesgericht fest und machte auf folgende Benachteiligungen der Konkubinatspaare und Bevorteilungen von Verheirateten aufmerksam. Verheiratete Ehepaare würden

  • in der beruflichen Vorsorge,
  • in der Unfallversicherung und
  • in der Militärversicherung speziell geschützt oder gegenüber andern Versicherten privilegiert.
  • Bei der AHV bekommen Witwen eine Rente, hinterbliebene Konkubinatspartnerinnen dagegen nicht.
  • Eine nicht erwerbstätige Verheiratete oder ein nicht erwerbstätiger Verheirateter muss keine AHV-Beiträge zahlen, wenn der Ehegatte oder die Ehegattin genügend verdient.

Das höchste Gericht zeigt sich überzeugt, dass eine Aufhebung der «Heiratsstrafe» bei den AHV-Renten (Maximalrente nur 150% statt 200%) nicht zu einer Gleichbehandlung führen würde, sondern vielmehr zu neuen Ungleichheiten – und einer weiteren finanziellen Bevorzugung der verheirateten Paare.
Ähnliches trifft für die Vorschläge des Bundesrats betreffend der Bundessteuern zu.

NZZ-Schlagzeile auf der Titelseite vom 16. Februar 2016
Der Bundesrat selber entlarvte die «Heiratsstrafe» als Schwindel
Dass es statt einer «Heiratsstrafe» bei den Sozialversicherungen eine erhebliche «Konkubinatsstrafe» gibt, hatte auch der Bundesrat im März 2015 in einem Bericht festgestellt. Fazit: Konkubinatspaare subventionieren die Verheirateten und die eingetragenen Partnerschaften mit rund 800 Millionen Franken pro Jahr!

Die Rechnung sieht wie folgt aus: Bei den AHV-Renten erhalten verheiratete Pensionierte insgesamt rund 2 Milliarden Franken weniger Renten, weil die Ehepaar-Rente nach oben auf zusammen 150 Prozent zweier Renten plafoniert ist, während unverheiratete pensionierte Paare je eine volle Rente erhalten.
Ganz anders bei den übrigen Sozialversicherungen: Von diesen erhalten Verheiratete unter sonst gleichen Bedingungen rund 2,8 Milliarden Franken mehr als Konkubinatspaare.
Fazit des Bundesrats: Die Benachteiligung Verheirateter bei der AHV «darf nicht isoliert betrachtet» werden: «Berücksichtigt man die übrigen Leistungen der Sozialversicherungen, so lässt sich feststellen, dass Ehepaare und eingetragene Paare in den Sozialwerken gesamthaft bessergestellt sind als faktische Lebensgemeinschaften
Bei einer Gesamtbetrachtung der Sozialversicherungen sei festzustellen, dass es heute Solidaritätsflüsse von den unverheirateten zu den verheirateten Paaren gebe. Unverheiratete Paare können beispielsweise weniger von Beitragserleichterungen oder Hinterlassenenleistungen profitieren.
In seinem jüngsten Vorstoss betrachtet der Bundesrat die Bundessteuern plötzlich isoliert, anstatt viele andere finanzielle Vorteile für Verheiratete in die Rechnung einzubeziehen.

Früheres Urteil des Bundesgerichts
Doch selbst – isoliert betrachtet – ist bei den Bundessteuern die Benachteiligung von Verheirateten zu relativieren. In einem früheren Urteil von 1994 hatte das Bundesgericht eine steuerliche Mehrbelastung in Höhe von 10 Prozent «in relativ seltenen Fällen» als akzeptabel erklärt, wenn die Gesamtgruppen nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert würden. Die NZZ fasste dieses ältere Urteil wie folgt zusammen:
«Einzelfallgerechtigkeit ist im Steuerrecht kaum möglich. Es ist akzeptabel, wenn ein kleiner Anteil der Ehepaare deutlich mehr Steuern zahlt als vergleichbare Konkubinatspaare, wenn die Ehepaare als Gesamtgruppe steuerlich nicht schlechter oder sogar besser gestellt sind als Konkubinatspaare … Das entspricht bei der Bundessteuer der Realität, weshalb das Bundesgericht als Zeuge der vorgeschlagenen Reform nicht wirklich taugt.»
Fazit
Ginge es wirklich um eine bestmögliche Gleichbehandlung zwischen Verheirateten und Unverheirateten, müssten die ungleichen Behandlungen bei Steuern, AHV, Pensionskassen und etlichen andern Sozialleistungen gesamthaft angegangen werden.
Bei den Steuern wäre eine Abkehr von der Paarbesteuerung hin zur Individualbesteuerung eine neutrale, transparente und gerechte Besteuerung. Doch dagegen wehren sich die Kantone, weil sie eine zusätzliche Zahl von Steuererklärungen zu prüfen hätten.
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Der Autor lebt im Konkubinat.

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7 Meinungen

  • am 23.03.2018 um 12:18 Uhr
    Permalink

    Im Sozialversicherungsbereich (!) subventionieren die Konkubinatspaare die Verheirateten sowie die eingetragenen Partnerschaften mit rund 800 Millionen Franken pro Jahr. Nimmt man aber die direkte Bundessteuer hinzu, dann verkehrt sich das Ganze ins Gegenteil: Gemäss dem Faktenblatt «Reform der Ehe- und Familienbesteuerung» des Eidg. Finanzdepartements würde eine Abschaffung der Heiratsstrafe bzw. eine Gleichstellung mit Konkubinatspaaren im Steuerrecht Steuerausfälle von 1,15 Mia. Franken pro Jahr bedeuten. Nach Adam Riese «profitieren» daher heute die Verheirateten und die eingetragenen Partnerschaften gegenüber den Konkubinatspaaren folgendermassen: Plus 2,8 Mia. Fr. (übrige Sozialversicherungen) minus 2 Mia. (AHV-Renten) Fr. minus 1,15 Mia. Fr. (direkte Bundessteuer) = minus 350 Mio. Fr. pro Jahr.
    Fazit 1: Die Verheirateten subventionieren die Konkubinatspaare mit 350 Mio. Franken jährlich. Fazit 2: Die Länge eines Artikels sagt nichts über die Qualität aus.

  • am 23.03.2018 um 12:44 Uhr
    Permalink

    @Zumbrunn. Bei den 800 Millionen handelt es sich um einen Netto-Transfer von Unverheirateten zu Verheirateten (und eingetragenen Partnerschaften) bei den Sozialversicherungen. Bei der Bundessteuer können die Steuerausfälle von 1,15 Mrd nicht gesamthaft mit den Leistungen von Verheirateten zu Unverheirateten gleichgesetzt werden. Ein Beispiel: Konkubinatspaare mit Kindern kämen nach dem Vorschlag des Bundesrats nicht mehr in den Genuss eines reduzierten Elterntarifs. Das brächte dem Bund Mehreinnahmen. – Bei den Steuern ist es generell nicht so, dass eine Mehrheit der verheiratetet Paare mehr zahlt als unverheiratete, sondern – laut Steuerverwaltung – nur elf Prozent der Doppelverdiener mit den höchsten Einkommen. Die «Heiratsstrafe» reduziert sich auf elf Prozent der Verheirateten, ist also keine Heiratsstrafe.

  • am 23.03.2018 um 12:53 Uhr
    Permalink

    In unserer Schein-Demokratie wird jahrzehntelang über jedes Detail jeder einzelnen Steuer gestritten – Stillstand.
    Wie viel einfacher, praktikabler und sinnvoller wäre da in der heutigen Zeit die Abschaffung all dieser Steuern.
    Als Ersatz für dieses Steuer-Dickicht braucht es nur eine Steuer auf Energie und Kapital.
    Dies wäre zudem die einfachste und sozialste Steuer überhaupt – aber wer will schon einfache, soziale, nachhaltige und gerechte Steuern?

  • Portrait_Josef_Hunkeler
    am 23.03.2018 um 20:40 Uhr
    Permalink

    Als Märchen betrachte ich den Verlust von 700 CHF pro Monat – seit meine Frau auch AHV bezieht – nicht.

    Da ich die 2.Säule als Kapitalauszahlung bezogen habe, interessiert mich auch die mögliche Witwen- und Waisenrente nicht besonders. Klar ist aber, dass uns die Kumulierung der steuerbaren Einkommen seit über 30 Jahren in eine wesentlich höhere Progressionsstufe gebracht haben als dies ohne Heiratsvertrag der Fall wäre.

    Wenn unser Freund Levrat findet, dass die Ausmerzung einer Ungerechtigkeit inakzeptabel sei, weil diese Ungerechtigkeit Leute, welche von Amtes wegen von der direkten Bundessteuer befreit sind, nicht betrifft, finde ich das eine etwas kuriose Form «sozialer Gerechtigkeit».

    Richtig ist zweifellos, dass die Ungerechtigkeit auf dem Niveau der Bundessteuer in lokalen Regelungen weitgehend kompensiert wurde. Die Ungerechtigkeit ist aber keine Fiktion, selbst wenn das Bundesgericht mit klugen Berechnungen Gründe für die Erhaltung des Status quo findet.

    Wie sagte Parazelsus: Alles ist eine Frage der Dosierung. Oder wie der Spruch geht «ein Fuss im Eis, der andere im Feuer > im Durchschnitt geht es doch ganz gut». Bloss, die meisten Leute erleben nicht den Durchschnitt, sondern ihre ganz persönliche Situation.

  • am 24.03.2018 um 11:04 Uhr
    Permalink

    @Gasche: Die Behauptung «Die «Heiratsstrafe» reduziert sich auf elf Prozent der Verheirateten» ist nur die halbe Wahrheit. Hätte man das Faktenblatt «Reform der Ehe- und Familienbesteuerung» gelesen, dann wüsste man, dass auch 250’000 von 400’000 Rentnerehepaaren (62,5 %) von der Heiratsstrafe betroffen sind – wenn auch nicht so stark, wie die erwähnten 10 % Zweiverdienerehepaare.
    Im Beitrag von Herrn Gasche wird übrigens unter dem Titel «früheres Urteil des Bundesgerichts» der frühe Leitentscheid BGE 110 Ia 7 von 1984 verschwiegen. Dort steht der folgende Satz: «So weit sich aber Vorteile, sei es für die Ehe, sei es für das Konkubinat nicht vermeiden lassen, gebietet es die rechtliche Stellung und die soziale Bedeutung der Ehe, dass der Steuergesetzgeber die Vorteile nicht den Konkubinats-, sondern den Ehepaaren zukommen lässt."
    Dieser Satz verliert m. E. zusehends an Gewicht. Die «soziale Bedeutung der Ehe» nimmt ständig ab, denn das Konkubinat hat heute viele Vorteile. «Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein» (www.konkubinat.ch). Bald könnte daher das Bundesgericht folgendes erwägen: «So weit sich aber Vorteile, sei es für die Ehe, sei es für das Konkubinat nicht vermeiden lassen, gebietet es die soziale Bedeutung des Konkubinats, dass der Steuergesetzgeber die Vorteile nicht den Ehe-, sondern den Konkubinatspaaren zukommen lässt."

  • am 26.03.2018 um 16:20 Uhr
    Permalink

    Wenn sich meine Frau und ich trennen würden, hätten wir mit der höheren AHV und den geringeren Steuern einen Vorteil von fast CHF 1’000.– pro Monat. Rein finanziell würde sich eine Trennung heute noch lohnen. Als wir vor 40 Jahren heirateten, bezahlten wir CHF 6’000.– pro Jahr mehr Steuern als vorher im Konkubinat. Das sind auch CHF 500.– pro Monat. Im Laufe der Jahre wurde das mit steigenden Einkommen ständig mehr.
    Es wird ganz schwierig, mir vorzurechnen, dass wir als Konkubinatspaar nicht besser gefahren wären, denn als Ehepaar. Geheiratet haben wir, weil zu jener Zeit in der Landesgegend, in die wir aus beruflichen Gründen zogen, das Konkubinat verboten war.
    Wir reden nicht von einem Pappenstil. Unsere Heiratsstrafe ergäbe locker die notwendigen Eigenmittel für eine Eigentumswohnung.
    Wo das Sozialsystem uns je bevorzugt behandelt haben soll, das erschliesst sich mir nicht. Wir gehören zum Mittelstand, nicht zu den Reichen.

  • am 27.03.2018 um 12:39 Uhr
    Permalink

    @Rentsch: Mir und meiner Frau ist es in jungen Jahren haargenau gleich ergangen, und genau wie Sie und Ihre Frau leiden wir heute, diesmal als Rentner, immer noch unter der Heiratsstrafe.
    Gerne teile ich Ihnen noch mit, in welchem Bereich die Ehepaare angeblich bevorzugt sind. Gemäss der Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» sind es vor allem die Ausgaben der AHV, wenn die Ehe durch Tod aufgelöst wird (2,6 Mia. Fr. pro Jahr). Es profitieren also nicht direkt die Ehepaare, sondern vor allem die Witwen und Witwer vor dem AHV-Alter, «sofern sie im Zeitpunkt der Verwitwung Kinder haben» (Art. 23 Abs. 1 AHVG).
    Noch eine Zahl aus dem erwähnten Bericht: Wenn man die Heiratsstrafe mit dem aus meiner Sicht gerechten und z. B. von der SP vehement abgelehnten Modell «Vollsplitting» abgeschafft hätte, hätte der Bund Einnahmen von 2,3 Mia. Fr. verloren. Der Vorteil der Konkubinatspaare, bei denen sich das Einkommen in etwa gleichmässig auf die beiden Partner verteilt, gegenüber Einverdiener-Ehepaaren ist daher gewaltig.
    Das «Märchen von der Heiratsstrafe» ist also kein Märchen, sondern Realität.

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