Sprachlupe: Braucht plastischer Chirurg individuellen Lernort?

Daniel Goldstein /  Wenn der Sprachgebrauch gegen die Logik verstösst, ist das oft lustig, manchmal lächerlich, aber nicht immer falsch.

Einen vierstöckigen Hausbesitzer und einen geräucherten Schinkenhändler erwartet man nicht unbedingt an einer Universität. Mit diesen beiden Herrschaften illustrierte der Sprachpfleger Wolf Schneider den Missbrauch eines Adjektivs oder Partizips, das auf den ersten Teil einer Zusammensetzung zutrifft («Haus» bzw. «Schinken»). Sprachlich aber bezieht es sich auf das Grundwort, und das steht am Schluss («Besitzer», «Händler»). An die beiden Beispiele fühlte sich ein Leser erinnert, als er vor Seminarräumen der Berner Alma Mater («Nährmutter» der Wissbegierigen) das Schild «Kein individueller Lernort» erblickte.
Stünde daneben nicht das durchgestrichene Bildchen eines Kopfs hinter aufgeschlagenem Buch, so könnte ein Schlaumeier sagen, er brauche zum selbständigen Lernen keinen besonderen, individuellen Ort, der Seminarraum reiche ihm durchaus. Doch offensichtlich ist er dort unerwünscht; es ist «kein Ort für individuelles Lernen». Diese Formulierung schlug der vom Leser angefragte Ratgeber des «Sprachspiegels» vor (zu erreichen unter auskunft@sprachverein.ch, nicht identisch mit dem Redaktor). Er fügte an, er sehe keinen «dringenden Bedarf, den individuellen Lernort als feste Fügung zu akzeptieren». Als solche Fügungen nennt der Duden (Band 9, «Zweifelsfälle», Stichwort «Komposita») deutsche Sprachwissenschaft, evangelisches Pfarrhaus, Bürgerliches Gesetzbuch.

In deutschem Gesetz: «Falsche Tatsachen»

«Bürgerlich» ist grossgeschrieben, weil es zum Namen gehört, den das Zivilgesetzbuch in Deutschland trägt. Dort enthält ein anderes Gesetzbuch, das strafrechtliche, eine Fügung, die zwar fest, aber auch widersinnig ist: die «Vorspiegelung falscher Tatsachen» (beim Betrug). Das Schweizer StGB macht’s besser und spricht von Irreführung durch «Vorspiegelung von Tatsachen». Fest gefügt sind auch manche Berufsbezeichnungen, bei denen sich das Adjektiv nicht auf die Person, sondern auf die Tätigkeit bezieht, z. B. «plastischer Chirurg» oder die «Technische Softwarreentwicklerin». Das Adjektiv kann gross- oder kleingeschrieben werden. Im Duden steht tatsächlich «Softwarre» (Band 1, «Rechtschreibung», 27. Auflage, Kästchen zu «technisch»); derlei Fehler sind äusserst selten.
Beim plastischen Chirurgen kann man mit gutem Willen das Adjektiv auf seine Tätigkeit zurückführen. Auch der umgekehrte Fall kommt vor: Das Adjektiv bezieht sich auf eine nicht genannte Person, etwa wenn von einem «jüdischen Geschäft» die Rede ist. Das passt nur, wenn dort Dinge mit Bezug zum Judentum angeboten werden, koschere Lebensmittel oder religiöse Bücher etwa. Wenn aber nur der Besitzer jüdisch ist, so kann man das zwar erwähnen, etwa falls es im Zusammenhang eine Rolle spielt. Das Geschäft selber aber «jüdisch» zu nennen, ist abwegig und lässt vermuten, dahinter stecke eine Absicht – vielleicht die, den Besuch des Ladens zu empfehlen oder eben gerade nicht.
Mensch plastisch, Laden jüdisch?
Dass eine Eigenschaft sprachlich von einer Person zu einer Sache überspringt oder umgekehrt, ist gar nicht so selten, stilistisch manchmal geschickt und manchmal unbeholfen, aber meistens harmlos. Ein lachender Morgen kann poetisch wirken. Beim ambulanten Arzttarif geht weder der Arzt noch der Tarif spazieren (lat. ambulare), sondern der Patient, so gut er kann. Am notleidenden Kredit leidet nicht dieser, sondern der Schuldner und in der Folge auch die Bank. Ist eine Frau im gebärfähigen Alter, geht es um ihre eigene Fähigkeit, nicht um die des Alters. Oft handelt es sich auch da um feste Fügungen.
«Sitzende Lebensweise» oder «liegende Stellung» lässt der Duden 9 als «Besonderheit» gelten. Den Ausdruck «in schwimmendem Fett gebacken» erklärt duden.de damit, dass «schwimmen», von einer Flüssigkeit gesagt, «sich in etwas befinden» bedeute – hier eben in der Pfanne. Sind die Pommes frites gegessen, verlassen wir das Thema, kehren aber an die Berner Alma Mater zurück und suchen ein individuelles Örtchen auf. Dort steht, so säuberlich verewigt wie das «Lernort»-Schild: «WC-Spühlung».
— Zum Infosperber-Dossier «Sprachlupe»
— darin: «Digitaler Blattmacher»
— und: «Stehende Ovation»
— und: «Humanitäre Katastrophe»


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Der Autor ist Redaktor der Zeitschrift «Sprachspiegel» und schreibt für die Zeitung «Der Bund» die Kolumne «Sprachlupe», die auch auf Infosperber zu lesen ist. Er betreibt die Website Sprachlust.ch.

Zum Infosperber-Dossier:

Portrait_Daniel_Goldstein_2016

Sprachlupe: Alle Beiträge

Daniel Goldstein zeigt, wie Worte provozieren, irreführen, verharmlosen – oder unbedacht verwendet werden.

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