Winterthurer Ereignisse

Gabi im Sarg — gemalt von ihrem Freund und Künstler Aleks Weber, Mischtechnik, 1984 © Max Bill Georges Vantongerloo Stiftung Zumikon

Neue Fragen zu Gabis Tod

Erich Schmid /  Am 17. Dezember 1984 erhängte sich Gabi S. im Winterthurer Bezirksgefängnis. Sie sass zu lange und zu isoliert in U-Haft.

Betrachtet man die Winterthurer Ereignisse der Achtzigerjahre, die 1984 in einem Sprengstoffanschlag auf das Haus von Bundesrat Rudolf Friedrich kulminierten, dann sind es zwei Todesfälle, die am meisten Aufsehen erregten: der Tod von Gabi S. im Winterthurer Bezirksgefängnis und der Suizid des leitenden Ermittlers der Bundesanwaltschaft, Bundespolizei-Kommissär Hans Vogt. Nach Einsicht in die Justizakten und einem Gespräch mit dem damaligen Gefängniswärter werfen sowohl die amtliche Untersuchung der Todesursache wie auch die Rekonstruktion des Gefängnistods im Film von Richard Dindo neue Fragen auf. Anlass darauf noch einmal zurückzukommen, ist auch ein Buch von Martin Walder über «Richard Dindo, Erinnerungsarbeiter», das kürzlich herausgekommen ist.

Die Querstange …

Es ist die Querstange vor dem Fenster der Gefängniszelle Nummer 4, die den Umständen des Gefängnistodes von Gabi S. eine neue Beurteilung abverlangt. In meinem Buch Verhör und Tod in Winterthur, das Dindo 2002 zum Anlass genommen hatte, einen gleichnamigen Film daraus zu machen, stehen die Vorgeschichte und die Ursachen des Gefängnistods im Zentrum der Recherche.

Gabi S. sass im Gefängnis, weil sie die Freundin des Hauptbeschuldigten war. Dieser, der Kunstmaler Aleks Weber, war ab 20. November 1984 dreieinhalb Jahre in Untersuchungshaft, weil man ihn verdächtigte, den Sprengstoffanschlag auf das Haus von Bundesrat und Justizminister Rudolf Friedrich in Winterthur begangen zu haben.

Von Gabi wollte man ein Geständnis, dass Aleks, ihr Freund, daran beteiligt war. Dafür sass sie vier Wochen im Gefängnis. Die Anwälte sprachen von ungesetzlicher Beugehaft. Ihre Tat – sie warf zwei Joghurtgläschen voll Farbe an eine Kirche – rechtfertigte die lange Untersuchungshaft nicht, weil die Kirche die Strafanzeige zurückgezogen hatte. Man hätte sie sofort freilassen müssen. Stattdessen isolierte man sie wochenlang in der Hoffnung, am Ende doch noch zur gewünschten Aussage zu kommen. Auf welche Art und Weise die Untersuchungsbehörden dieser Hoffnung Nachdruck verschafft hatten, steht in meinem Buch. Kurz gesagt: Man hatte Gabi fertiggemacht, sehr raffiniert. Der leitende Ermittler der schweizerischen Bundesanwaltschaft, Kommissär Hans Vogt, erpresste sie mit einem anonymen Brief, den er, wie sich herausstellte, selbst geschrieben hatte. Danach hat er sich mit seiner Dienstpistole erschossen. Gabis Freund, dem Kunstmaler Aleks Weber, konnte man die Tat nicht nachweisen. Er wurde dennoch – anderer Delikte wegen – zu genau jener Anzahl Tage verurteilt, die er schon abgesessen hatte: 1291 (wie das erfundene Geburtsjahr der Schweiz).

… «direkt prädestiniert für diesen Zweck!»

Gabi S. war knapp 23 Jahre alt und wog nach vierwöchiger Isolationshaft und dem letzten, sieben- bis neunstündigen Verhör noch 43 Kilogramm, als der Amtsarzt sie vom Kabel des Tauchsieders heruntergenommen hatte. Seinem Bericht zufolge hatte ihr das Kabel zwei bis drei Zentimeter weit in den Hals eingeschnitten. Dr. med. H. D. stellte «deutliche Vitalreaktionen» fest, da Gabi S. in hängender Position, im Todeskampf, noch eine Weile gezuckt hatte, bevor sie starb. Er notierte, sie habe auf die Zunge gebissen, die ihr aus dem offenen Mund hing.

Wörtlich: «Die Tote hängt im Tauchsieder-Kabel an der Querstange, die das Oeffnen des Fensters verhindern soll (direkt prädestiniert für diesen Zweck!).»

Am Tag bevor Gabi sich das Leben nahm, kam sie von einem Verhör, das die beiden Bundespolizisten, Kommissär Hans Knaus und Inspektor Hansrudolf Stadler, im angrenzenden Gebäude der Bezirksanwaltschaft Winterthur durchgeführt hatten. Die Einvernahme hatte um 14 Uhr 15 angefangen und dauerte je nach Aussage sieben bis neun Stunden. Das Protokoll umfasste fünf Seiten. Nach Ansicht der Anwälte hätte es etwa 30 Seiten lang sein müssen. Gabi verpasste das Abendessen.

Während der Recherche für mein Buch hatte mir der Gefängnisverwalter erzählt, die beiden Bundespolizisten seien «eigens von Bern hergereist» und hätten ihm noch gesagt: «Jetzt wollen wir dieses Zeug endlich einmal durchziehen, wenn wir schon da sind!» Gabi sei eine schwierige Gefangene gewesen.

In Bedrängnis ohne Essen und Trinken

Im Film von Richard Dindo erzählt Gefängniswärter Dieter Egg (namentlich erwähnt), Gabi sei nach dem Verhör «sehr bleich» gewesen und niedergeschlagen. Gegen 22 Uhr habe er sie abgeholt und sie zu ihrer Zelle gebracht. Im Film sieht man, wie Egg die Kamera-Crew zur Zelle Nummer 10 führt. Dort öffnet er die Tür und schaltet das Licht ein. Das Zellenfenster sieht aus wie ein normalgrosses Bürofenster mit zwei Flügeln, wobei der rechte Flügel sperrangelweit offensteht.

Die «Arrestantin» sei wortlos eingetreten, fährt Egg fort. Er habe die Zellentür abgeschlossen und sei dann zur Zentrale gegangen. «Fünf, zehn Minuten später kam der Zellenruf. Ich habe gesehen, dass es die Arrestantin der Zelle 10 ist.» Sie habe ihn gefragt, ob sie noch einen heissen Tee haben könne. Sie habe «den ganzen Tag nichts gehabt». Da habe er gesagt, die Küche sei zu. «Auf meine Empfehlung habe ich dann gesagt, sie solle den Tauchsieder nehmen und den Tee für sich warm machen». Er habe den Tauchsieder geholt und ihn durch die Essklappe gereicht. Sie habe sich bedankt und gesagt, es sei «ein strenger Tag gewesen heute». Die Einvernahme um diese Winterthurer Unruhen, sagt er im Film, «das waren zum Teil heftige Einvernahmen, da ist man auf den Grund gegangen, da kommen die Leute natürlich schon in Bedrängnis. Sie hat dann noch gemeint, sie habe vielleicht ein bisschen zu viel gesagt bei den Einvernahmen».

Widersprüche

In den Aussagen des Gefängniswärters gibt es erhebliche Abweichungen von dem, was in den Untersuchungsakten über den «aussergewöhnlichen Todesfall» von Gabi S. steht. Denn sie war nicht in Zelle 10, wohin er die Filmequipe führte, sondern in Zelle 4. Dies ergab die unlängst gewährte Einsicht in die Akten. Denn in Zelle 4 – das zeigt das Tatortfoto des Erkennungsdiensts – konnte man das Fenster nicht öffnen, weil es eine Querstange davor hatte. Und diese Querstange war nach Ansicht des Amtsarztes «direkt prädestiniert für diesen Zweck!», gemeint war, um sich daran aufzuhängen. Es war ein schwerer Vorwurf an die Untersuchungsbehörden, zwar nur in Klammern, aber mit Ausrufezeichen, der mir, als ich das Buch zum Film schrieb, nicht bekannt war; noch waren die Akten nicht zugänglich.

Egg hatte die Filmequipe an der Nase herumgeführt. In einem früheren Interview hatte er erzählt, er habe Gabi S. den Tauchsieder gebracht, um den kalt gewordenen Tee des verpassten Abendessens aufzuwärmen. Auf dem Foto des unveränderten Tatorts ist nirgends eine Teetasse zu sehen. 

In jenen Jahren gab es immer wieder Kampagnen gegen die Isolationsfolter von politischen Gefangenen. Im Fall von Gabi S. traf dies im Besonderen zu. Man steckte sie nicht nur unverhältnismässig lange ins Gefängnis, sondern isolierte sie zusätzlich in einer Zelle, wo man das Fenster nicht öffnen konnte. Man könnte also sagen, dass sie so lange keine frische Luft hatte, bis sie sich die Luft ganz abschnitt. Bei diesen hermetischen Verhältnissen machte es im Nachhinein sogar Sinn, dass Gefängniswärter Egg, der ihr den Tauchsieder gebracht hatte, nichts hörte, als Gabi S. um ihr Leben schrie, wie ein Zellennachbar berichtet hatte.

Nach ihrem Tod hatte man unter der Zellenmatratze drei zusammengeknüpfte Tücher entdeckt. Es waren Hinweise, dass sie es schon einmal probiert hatte. Gleichwohl wurde sie weder freigelassen, noch beobachtet, ihre Mutter durfte sie gar nie besuchen, die Anwältin in vier Wochen nur einmal. Was in jener Nacht genau geschehen war, muss offenbleiben. Mehr weiss nur Gefängniswärter Egg, der damit leben muss, dass er entweder nicht die Wahrheit gesagt hatte oder sich nicht mehr erinnern konnte – oder wollte. Wer auch noch etwas wissen könnte, ist der inhaftierte Kranführer, eine Art Hauswart, bei dem Egg den Tauchsieder holte. Er war zuvor vom Gefängnis Horgen nach Winterthur verlegt worden. Ein Dienstverweigerer schliesslich, der ein halbes Jahr im gleichen Gefängnis war, meinte, falls so ein Tauchsieder überhaupt im täglichen Gebrauch gewesen sei, dann hätte er ganz sicher kein so langes Kabel gehabt, um sich daran aufzuhängen.

Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Red. Erich Schmid ist Filmemacher und Buch-Autor. Er arbeitete beinahe ein Jahrzehnt beim Tages-Anzeiger und später beim Fernsehen SRF.
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