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Mit dem Konsum pädokrimineller Inhalte hat sich ein Franzose der Komplizenschaft schuldig gemacht © pixabay/Symbolbild

Pädokriminalität im Internet: Wegweisendes Urteil in Paris

Tobias Tscherrig /  Die französische Justiz hat zum ersten Mal einen Mann wegen Beihilfe zu sexuellen Übergriffen via Internet verurteilt.

Das Urteil, das die 15. Kammer des Strafgerichtshofs von Paris am 13. Januar gesprochen hat, ist eine Premiere in Frankreich. Sie verurteilte einen Angeklagten wegen Komplizenschaft bei sexuellen Übergriffen auf Minderjährige. Das Urteil fiel aber nicht, weil sich der 50-Jährige direkt an Menschen vergangen hatte – vielmehr hatte er über das Internet Live-Streaming-Sitzungen mit philippinischen Mädchen im Alter zwischen fünf und zehn Jahren bestellt und den Mädchen oder ihren «Aufpassern» gegen Bezahlung per Chat direkte Handlungsanweisungen gegeben.

Das Pariser Gericht wertete diese Handlung als eine Mittäterschaft bei sexueller Nötigung durch Anstiftung über das Internet – und verurteilte den angeklagten Flugzeugpiloten und ehemaligen Soldaten zu fünf Jahren Gefängnis. Ausserdem wurden weiterführende Überwachungsmassnahmen und ein Reiseverbot in Asien ausgesprochen.

Premiere mit klarer Botschaft
Gemäss französischen Kinderschutzverbänden und Vertretern der Staatsanwaltschaft ist das Urteil eine bedeutende Premiere. Man könne denken, dass diese Taten weniger schwerwiegend seien, weil der Angeklagte sie zu Hause, hinter seinem Computer sitzend, begangen hatte, sagte Staatsanwalt Barthélémy Hennuyer laut französischen Medien. Derartige Taten seien allerdings nicht weniger schlimm als direkte sexuelle Übergriffe. «Für das Opfer macht es keinen Unterschied, dass das, was es durchmacht, in zehntausenden Kilometern Entfernung angeordnet wurde.»

Gemäss dem französischen Online-Portal «mediapart» teilte die Präsidentin des Gerichts, Sonja Lumbroso, die Auffassung der Staatsanwaltschaft. «Das Urteil war unvermeidlich», sagte sie. «Es ist unvorstellbar, dass solche schweren Vergehen nicht mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden.»

Internationale Zusammenarbeit bei Ermittlungen
Der Flugzeugpilot wurde erstmals 2003 wegen des Konsums von pädokriminellen Bildern verurteilt, das Bildmaterial hatte er sich in einem Cyber-Café in Versailles angesehen. Da der französische Staatsbürger aber mehrheitlich in Singapur lebte, konnte er erst im Jahr 2014 verhaftet werden – als er sich zusammen mit seiner Familie in einem Hotel unweit des Gare de Lyon in Paris aufhielt. Bei seiner Anhörung bedauerte er den Umstand, dass er «vor seinen Töchtern in Handschellen gelegt wurde». Anschliessend befand sich der Franzose während 28 Monaten in Untersuchungshaft.

Der 50-jährige Franzose ist kein Unschuldslamm. Die Ermittlungsbehörden verfügen über umfangreiche Akten, die seine Tätigkeiten im Internet belegen. Die Daten stammen unter anderem auch vom amerikanischen Federal Bureau of Investigation (FBI), das zwischen 2011 und 2014 ein Netzwerk von Kinderpornografie-Foren infiltrierte und aushob. Zu den äusserst aktiven Forennutzern gehörte auch der 50-jährige Franzose, der unter dem Pseudonym «benjibenji» Bilder austauschte, die philippinische Mädchen im Alter von fünf bis zehn Jahren bei sexuellen Handlungen zeigen.

Ein entsprechender Datenbericht wurde von Europol an die französische Zentralstelle für die Bekämpfung von Gewalt gegen Personen (OCRVP) übermittelt – was schliesslich zur Verhaftung des Flugzeugpiloten führte.

«Ich mag kleine Mädchen von 6 bis 11 Jahren»
Als die französische Polizei den Computer des 50-jährigen Franzosen auswertete, fand sie fast 15’000 Bilder und 500 Videos, die den sexuellen Missbrauch von meist sehr junge Mädchen zeigen. In einem der Videos, das vor Gericht zur Sprache kam, wird ein zweijähriges Mädchen gefoltert und vergewaltigt. Gemäss «mediapart» fragte die vorsitzende Richterin: «Ist das ein Video, das Sie sich angesehen haben?». Der Pilot antwortete, er habe sich den Anfang angesehen, allerdings habe ihn das Video angeekelt.

In Foren, wie zum Beispiel dem sogenannten «pedobook», das als soziales Netzwerk für Pädokriminelle galt, zeigte der Angeklagte ein anderes Gesicht: «Ich mag kleine Mädchen von 6 bis 11 Jahren, harte Pornographie mit Sperma», schrieb er in seiner Präsentation. «Pedobook» und andere Kinderpornographie-Netzwerke wurden seit dem Jahr 2011 vom FBI in einer koordinierten Aktion unterwandert. Nach der Identifizierung einiger Nutzer wurden die Netzwerke schliesslich abgeschaltet.

Geld-Transfers und eindeutige Handlungsanweisungen
Bei den Untersuchungen fanden die Ermittlungsbehörden auch 57 Überweisungen in der Höhe von jeweils rund 30 Euro, die der Franzose zwischen 2010 und 2014 getätigt hatte. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Geldbeträge im Zusammenhang mit Webcam-Sitzungen überwiesen wurden, bei denen Mädchen auf Befehl von Nutzern sexuelle Handlungen tätigen mussten. Zwar wurden die entsprechenden Videos gelöscht, allerdings fanden die Ermittlungsbehörden 250 Seiten an Gesprächen und Handlungsanweisungen, die die Kommunikation zwischen den Anbietern des «Dienstes» und dem 50-jährigen Franzosen zeigen.

Die Befehle und Handlungsanweisungen, die vor dem Pariser Gericht verlesen wurden, sind eindeutig und abstossend, «Infosperber» verzichtet auf eine Wiedergabe.

Skrupellose Argumentationen
Der Angeklagte stellte sich vor Gericht auf den Standpunkt, die Handlungsanweisungen seien lediglich Anweisungen für eine Inszenierung gewesen. Man könne Leute mit Lichteffekten und schlecht platzierten Kameras dazu bringen, vieles zu glauben. Im Übrigen erklärte er – immerhin ein ehemaliger Soldat, – dass es noch immer einen Unterschied zwischen einem Befehl und der Ausführung dieses Befehls gebe.

«mediapart» liefert einen Auszug von der Befragung des Angeklagten durch die vorsitzende Richterin:

Richterin: «Wussten Sie, dass Sie es mit Minderjährigen zu tun haben?»
Angeklagter: «Ich konnte das Alter dieser Menschen nie feststellen. Auf den Philippinen gibt es viele weibliche Kinder, ich weiß nicht, ob es eine Geschichte der Unterernährung ist… aber die Leute… nun, die Leute sind klein.»
Richterin: «Auf einigen dieser Bilder kann man sehen, wie kleine Mädchen vergewaltigt werden…»
Angeklagter: «Ich bin nicht derjenige, der es gefilmt hat, das überlasse ich den Leuten, die das Material ausstrahlen.»
Richterin: «Diese Kinder werden zu Ihrem Profit vergewaltigt, ich könnte sagen, zu Ihrer sexuellen Befriedigung…»
Angeklagter: «Es war Bulimie. Wie jemand, der süchtig ist und sich in fünf Minuten den nächsten Schuss holt. (…) Weit weg von Frankreich fühlte ich ein Gefühl der Unberührbarkeit, das gebe ich zu.»
Richterin: «Hatten Sie schon mal Orgasmen mit Kindern?»
Angeklagter: «Ich war mit der Inszenierung zufrieden. Das war alles, was ich tun musste, um ein bisschen Wohlbefinden zu bekommen, mehr nicht. Die Realität war nie hart, es waren wirklich weiche, erotische Shows.»
Richterin: «Für ein zehnjähriges Mädchen, das sich auszieht, sich auf alle Viere legt und Masturbation simuliert, ist es nicht schwer, meinen Sie?»
Angeklagter: «Es gibt einen Unterschied zwischen einer Person, die vergewaltigt wird und einer Person, die sich selbst auf die Bühne stellt.»

Der Angeklagte wurde zunächst der Mittäterschaft an sexueller Nötigung und Vergewaltigung angeklagt, bevor der Untersuchungsrichter das zweite Delikt «aus Mangel an Beweisen» zurückzog. Ausserdem musste er sich wegen dem Besitz und der Weiterverbreitung von pädokriminellen Bildern verantworten.

Kriminelles Live-Streaming nimmt zu
Wie verschiedene französische Medien im Nachgang des Prozesses berichten, nehmen die Fälle von Live-Shows, in denen im Internet sexuelle Handlungen von Minderjährigen gezeigt werden und bei denen die Nutzer gegen Bezahlung Handlungsanweisungen geben können, stark zu.

So habe etwa Staatsanwalt Barthélémy Hennuyer erklärt, man werde immer mehr über dieses neue Phänomen des Live-Streamings hören. Nicht nur, weil es öfter vorkomme, sondern auch, weil es zunehmend strafrechtlich verfolgt werde. So habe sich die Pariser Staatsanwaltschaft noch vor einem Jahr mit nur einem derartigen Fall beschäftigt, inzwischen seien es elf.


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3 Meinungen

  • am 20.01.2020 um 12:17 Uhr
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    Einfach nur krank, mehr gibt es dazu nicht zu sagen

  • am 21.01.2020 um 16:46 Uhr
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    Eine Premiere ? Das soll wohl ein schlechter Witz sein. Wieder mal ein Beweis dass unsere Gesetzgebung gefühlte 50 Jahre Rückstand hat. Ist in etwa so wie eine Verteidigungsministerin die unverschlüsselt übers Iphone telefoniert. Es braucht mehr junge Leute in der Politik. Nicht (nur) wegen Klimathemen sondern vorallem weil die ältere Generation der Technik nicht hinterher kommt. Soooorry, hab euch alle trotzdem lieb 😀

  • am 22.01.2020 um 12:13 Uhr
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    Es hat nichts mit der Technik zu tun, Herr Schüpbach. Man kann ganz einfach einen Financier einer Straftat als Hauptschuldigen definieren. Meinem Verständnis nach wäre dies auch nur logisch und gerecht. Es würde dann überhaupt keine Rolle spielen, ob diese Finanzierung online oder offline getätigt wurde sondern nur der Umstand, ob damit eine Straftat finanziert wurde oder nicht. Nun, zumindest in diesem Fall wurde nach diesem Prinzip geahndet. Ich finde es bedenklich, dass sowas nicht Standard ist sondern offensichtlich als Spezialfall positiv herausgehoben werden muss.

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