Kommentar
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung
Neulich, beim Zeitunglesen im Konditoreicafé an einer Ecke in München-Schwabing, hat mich mein Nachbar angesprochen. Er meinte, es sei doch ungut für Europa, wenn alle politischen Weichen nur noch auf militärisches Handeln gestellt würden. Es sei ungut, wenn nur noch vom Krieg, von der militärischen Unterstützung der Ukraine und von der Aufrüstung der Bundeswehr die Rede sei, während die Frage, wann und wie ein diplomatischer Ausweg aus dem Kriegsgeschehen gefunden werden könne, als mangelnde Solidarität mit dem angegriffenen Land kritisiert werde. Es sei fatal, wenn Wörter wie «Kompromiss», «Waffenstillstand» und «Friedensverhandlungen» als Sympathiekundgebungen für Putin bewertet und so ausgesprochen würden, als wären sie vergiftet. Der Dichter Matthias Claudius habe doch, meinte der Nachbar, schon vor 250 Jahren alles Wichtige und Richtige dazu gesagt.
Am Abend fand ich dann die Kopie des berühmten Anti-Kriegs-Gedichts von Claudius in meinem Briefkasten. Es heisst:
«’s ist Krieg! ’s ist Krieg! O Gottes Engel wehre,
Und rede Du darein!
’s ist leider Krieg – und ich begehre,
Nicht schuld daran zu sein!»

Der Dichter hat es geschrieben unter dem Eindruck der Verheerungen des Siebenjährigen Krieges und des ausbrechenden Bayerischen Erbfolgekrieges zwischen Preussen und Österreich. Es ist ein Aufruf, das eigene Gewissen über die staatliche Befehlsgewalt zu stellen. Das Gedicht legt einen geistigen Grundstein für die Idee der Kriegsdienstverweigerung.
«Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.» So steht es heute in Artikel 4 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes. Es ist dies ein Grundrecht, es ist ein Menschenrecht.
Ich habe mich mit der Geschichte und der aktuellen Bedeutung dieses Grundrechts beschäftigt, weil ich soeben, bei der Verleihung des Alternativen Westfälischen Friedenspreises in Münster, eine kleine Rede dazu halten durfte. Der zum ersten Mal vergebene Preis ging an den Offenburger Verein Connection, der sich weltweit für ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung einsetzt und verfolgte Deserteure unterstützt.
Nicht nur das Gedicht von Matthias Claudius hat mich bei der Vorbereitung dieser Rede begleitet, sondern auch die E-Mail einer alten Freundin. Sie besucht gerade die Kasematten von Verdun, also die Festungsgewölbe, die im Krieg Schutz vor Artilleriebeschuss bieten sollten. Dort hängen an der Wand die Kopien der handgeschriebenen Briefe von Soldaten aus dem Ersten Weltkrieg; «Meine liebe Marie, wenn Dich dieser Brief erreicht, lebe ich vielleicht nicht mehr. Kümmere Dich um die Kleinen. Sag ihnen, dass ihr Vater sie bis zum letzten Atemzug geliebt hat.»
Und ich habe mich gefragt, wie viele solcher Briefe in wie vielen Kriegen seitdem geschrieben worden sind – und wie oft anfängliche Pflichterfüllung der Verzweiflung und Erkenntnis gewichen ist, dass auf der anderen Seite der Schützengräben das gleiche Leid herrscht.
300’000 Soldaten wurden in Verdun getötet. Ich bin überzeugt, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gepflegt werden muss – und dass die Beteiligung am Kriegsdienst meines Erachtens ebenso wie die Kriegsdienstverweigerung eine ernsthafte und ureigene Gewissensprüfung verlangt: Eine Demokratie kann sich keine gewissenlosen Soldaten leisten.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine. Dieser Kommentar des Kolumnisten und Autors Heribert Prantl erschien zuerst als «Prantls Blick» in der Süddeutschen Zeitung.
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.








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