Kommentar

…wer ist der schlechteste Journalist im ganzen Land?

Alfred Schlienger © zvg

Alfred Schlienger /  Die Besten zu loben, ist eine schöne Tradition. Sollte man auch die Schlechtesten küren? Es gibt einen klaren Spitzenkandidaten.

Die besten Medienschaffenden des Jahres  sind 2020 alles Frauen – mit einer einzigen Ausnahme, dem Sportreporter. Wir ziehen dutzendfach den Hut und freuen uns mit. Und wer nun von überbordender Gendergerechtigkeit frotzeln will, soll das ruhig tun. Es wird auf ihn zurückfallen.

Schau nach beim Presserat!

Weniger glamourös ist es natürlich, sich zu überlegen, wer journalistisch besonders negativ aufgefallen ist. Ein unbestechliches Kriterium könnte der Blick in Richtung Presserat sein, dem höchst verdienstvollen Organ, das seit Jahren vor allem über medienethische Aspekte des Journalismus wacht. 

Ist es Zufall, oder ist es Fügung? Der Chefreporter der Basler Zeitung, Daniel Wahl, über dessen jüngste Entgleisung  Infosperber am vergangenen Donnerstag berichtet hat, wurde vom Presserat am Tag darauf gleich doppelt gerügt. 

Lieblings-Obsession Kesb

Daniel Wahl ist bekanntermassen der Mann fürs Grobe, am wohlsten scheint es ihm, wenn er im Clinch ist mit allem und jedem; immer mal wieder hat er wegen seiner Artikel ein Strafverfahren am Hals und ist auch ein auffällig häufiger Gast vor dem Presserat: Zwischen 2013 und 2020 wurden bereits zehn Beschwerden gegen ihn eingereicht und sieben davon wurden ganz oder teilweise gutgeheissen. (Alle Stellungnahmen sind auf der Website des Presserats einsehbar.) Auch die beiden jüngsten Entscheide behandeln medienethisch und handwerklich zentrale Aspekte des Journalismus. Und in beiden geht es um eine Lieblings-Obsession von Daniel Wahl, die Kesb (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde), der er kampagnenartig schon zahllose Artikel gewidmet hat. 

Unwahrheiten und Unterschlagung – keine Kavaliersdelikte

Im ersten Fall 89/2020, einer Auseinandersetzung mit dem Amt für soziale Sicherheit des Kantons Solothurn, rügt der Presserat die Basler Zeitung, weil sie mehrfach die Unwahrheit geschrieben und Informationen unterschlagen habe. Ein besonders bizarres Beispiel einer solchen Tatsachenverdrehung muss hier hervorgehoben werden. Die Basler Zeitung schrieb, in 98 Prozent der Fälle entspreche die Kesb nicht den Bedürfnissen und Wünschen ihrer Kunden. In Tat und Wahrheit ist es genau umgekehrt, wie die Statistik in unverrückbarer Klarheit zeigt. Der Presserat schreibt: „Es sind nur 2,2 Prozent der 8630 Solothurner Kesb-Verfahren im Jahr 2019, in denen Beschwerde erhoben wird. In 97,8 Prozent der Fälle bleiben die Entscheide unangefochten. Und nur gerade 6 der 192 Beschwerden hat das Solothurner Verwaltungsgericht ganz oder teilweise gutgeheissen.“

Schludrig oder böswillig?

Ob es Schludrigkeit oder Böswilligkeit ist, die zu dieser absurden Verdrehung geführt hat, lässt sich hier nicht beurteilen. Wir sehen nicht ins Innere des Chefreporters der Basler Zeitung hinein. Den offensichtlichen Unsinn sieht aber jeder, der nicht verblendet ist, sofort vom Schiff aus. Und spätestens beim Gegenlesen auf der Redaktion hätte man das bemerken müssen. Aber eine solche Qualitätskontrolle findet bei der Basler Zeitung offenbar nicht statt, wie Infosperber bereits am letzten Donnerstag feststellen musste.

Monatelange Kampagnen – Missbrauch von Pressemacht

Wie sich Mitarbeitende in so sensiblen Institutionen, wo es immer um menschliche Schicksale von grosser Tragweite geht, fühlen müssen, wenn sie über Wochen und Monate mit solchen Falschmeldungen durch die Presse geschleift werden und sich zudem wegen des Amtsgeheimnisses nicht öffentlich wehren können, kann man sich lebhaft vorstellen. Im Falle Wahl / BaZ liegt hier ein offensichtlicher Missbrauch der Pressemacht vor.

Wichtig: Nichts spricht selbstverständlich dagegen, dass die Medien sich auch kritisch mit solchen Institutionen auseinandersetzen und als vierte Gewalt eine öffentliche Kontrolle ausüben. Aber bitte immer mit Fakten und nicht mit mutwilligen, manipulativen Verdrehungen.

Der Fall „Nathalie“ – etwas für Voyeure?

Im zweiten Fall 88/2020 , den der Presserat zu beurteilen hatte, wird die Sache noch bedrängender und unangenehmer, weil es dabei um Grenzüberschreitungen gegenüber einem achtjährigen Mädchen geht. Chefreporter Wahl bewirtschaftete den Fall mit regelmässigen Artikeln in der Basler Zeitung über acht Monate hinweg – und wurde erst etwas vorsichtiger, als gegen ihn Strafanzeigen erhoben wurden.

Wahl machte das Mädchen unter dem fiktiven Namen „Nathalie“ schweizweit auf gewohnt reisserische Art bekannt. Viele Medien zogen nach. Gemäss dem Wahl-Artikel macht das Kind seit langem geltend, es werde bei seinen Wochenendbesuchen vom getrennt lebenden Vater missbraucht und die Kesb unternehme zu wenig dagegen. In den diversen Online-Versionen sind immer auch mehrere Bild- und Audiodateien aufgeschaltet, in denen das Kind mit unverfälschter Stimme gegenüber seiner Therapeutin schildert, wie sein Vater es bedrohe und missbrauche. Einzig das Gesicht ist verpixelt, Kleidung, Frisur, Gestik und Umgebung bleiben klar erkennbar.

Ein krasser Verstoss gegen die Prinzipien journalistischer Ethik

Der Presserat sieht durch die Publikation der BaZ die Privatsphäre des Kindes grob verletzt. Und er wird in seinem Urteil überaus deutlich: „Der Presserat sieht in der Veröffentlichung von höchst vertraulichen Gesprächen eines achtjährigen Kindes mit seiner Therapeutin über erlittene sexuelle Gewalt seitens seines Vaters einen krassen Verstoss gegen die Prinzipien journalistischer Ethik.“

Das Kind sei nicht in genügendem Masse anonymisiert und in seinem intimsten Privatbereich exponiert worden. Der Presserat empfiehlt der Basler Zeitung dringend, die Audio- und Bilddateien zu „Nathalie“ von der Website und anderen zugänglichen Orten zu entfernen.

Bild- und Audiodateien sind noch immer nicht gelöscht

Wie ernst nehmen eigentlich die Basler Zeitung und Tamedia als neue Besitzerin diese dringenden Empfehlungen des Presserats? Mehr als drei Tage nach dem Presserat-Verdikt sind die Dateien immer noch nicht gelöscht. Und Wahl ist weiterhin „Chefreporter“ der BaZ. Korrekter wäre wohl „Chefbeschäftiger der Rechtsabteilung“. (Es sind neben den regelmässigen Beschwerden beim Presserat auch mehrere Strafanzeigen gegen Daniel Wahl und die BaZ an Gerichten hängig.) 

Was sich Tamedia, die sonst vor allem für ihre rigiden Sparübungen im journalistischen Bereich bekannt ist, den ganzen Spass mit diesen von Wahl ausgelösten Rechtshändel kosten lasse, wollte Infosperber wissen. Die vornehm zurückhaltende Antwort: „Zu Kosten machen wir keine Angaben.“ Und wenn man nach inhaltlichen Massnahmen nach den deutlichen Presserat-Urteilen fragt, klingt es ähnlich schmallippig: „Zu Internas äussern wir uns nicht.“

Seltsam. Ein Medienhaus, zu dessen selbstverständlichen Auftrag es gehört, bei andern, nicht selten auch recht hartnäckig, Informationen zu beschaffen und zu verarbeiten, verweigert Auskünfte, wenn es den eigenen Laden betrifft. Auch BaZ-Chefredaktor Marcel Rohr und sein Chefreporter Daniel Wahl, deren Stellungnahmen wir einholen wollten, waren für Infosperber nicht zu sprechen.  

Wo liegen die Motive für solche grenzverletzenden Publikationen?

Es stellen sich zu diesen Wahl-Artikeln noch einige weitere Fragen. Schwer zu eruieren ist die Motivlage des Autors. Er will vielleicht vordergründig ein Kind schützen, liefert es aber in seinem Anti-Kesb-Furor schutzlos einer breiten Öffentlichkeit aus. Auch die Kalkulation, mit der Veröffentlichung sensationslüsterne, auditiv-voyeuristische Bedürfnisse zu befriedigen und damit die Klickzahlen in die Höhe zu treiben, sind nicht auszuschliessen. 

Der Presserat argumentiert auch diesbezüglich sehr besonnen und sensibel. Er schreibt in seinen Erwägungen, die BaZ mache geltend, dass mit der Präsentation der Aussagen von „Nathalie“ im Original deren Eindringlichkeit und Aufrichtigkeit besser nachvollziehbar geworden sei, als wenn man das nur schriftlich paraphrasiert hätte. Und der Presserat weiter: „Das Audio hat zwar fraglos einen starken Effekt – wie auch immer man den einordnet – , er darf aber ganz sicher nicht auf Kosten der intimsten Privatsphäre eines Kindes gehen. Allein die Gefahr, dass das Kind auf diese Weise bei vielen über Jahre stigmatisiert werden könnte, reicht aus, um eine derartige Publikation als unverantwortlich erscheinen zu lassen. Ebenso beispielsweise die Möglichkeit, dass dieses Material in Pädophilenkreisen die Runde machen könnte.“

Es bleibt unverständlich und erschütternd, dass während eines ganzen Jahres weder auf der Redaktion der Basler Zeitung noch bei Tamedia in Zürich jemand gegen diese Grenzverletzungen in der intimsten Privatsphäre eingeschritten ist.

Wer hat hier das Amtsgeheimnis verletzt – oder dazu angestiftet?

Und eine weitere Frage bleibt ungeklärt, die allerdings weit über den Zuständigkeitsbereich des Presserats hinausgeht: Wer hat diese Dateien dem offensichtlich verantwortungslosen Journalisten ausgehändigt? Warum hat nach heutigem Wissenstand noch niemand eine Klage eingereicht wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses? Liegt allenfalls auch eine Anstiftung zu einer solchen Verletzung des Amtsgeheimnisses vor?

Auf solch seltsame Gedanken kommt man, wenn man im Netz einen weiteren Wahl-Artikel zum Fall „Nathalie“ anschaut, der nicht direkt Gegenstand einer Beschwerde beim Presserat geworden ist.  Auch hier ist ein Video beigefügt, das ein Gespräch von „Nathalie“ mit dem Beistand für begleitete Übergaben aufzeichnet und das als Autoren Daniel Wahl ausweist. In diesem frühen Artikel vom 26. Oktober 2019 mit dem Titel „Kesb lässt Kind in Suizidgedanken“ wird auch die Entstehung dieses Videos beschrieben: „Eine Nachbarin hat das Gespräch mit dem Handy aufgezeichnet – aus Sorge um das Kind. Schon lange hat sie das Verhalten des Vaters beobachtet und der Kesb gemeldet. Die Weinkrämpfe der Kleinen vor dem Aufkreuzen des Beistands muss sie durch die Wände mitbekommen haben. So streckte sie das Handy durch ihre Haustür und drückte den Aufnahmeknopf.“ 

Wenn man das Video anschaut, kommen an diesem krimihaft klandestinen Verschwörungssetting einige Zweifel auf. Ein völlig ruhiges Bild ohne jedes Zittern, keinerlei Tränenspuren in der Stimme der Kleinen, und weiss der amtliche Beistand eigentlich, dass er da per Tonspur mit im Film ist? Hat er sein Einverständnis dazu gegeben? Und wenn ja, verstösst er damit nicht gegen das Amtsgeheimnis? 

Lest Presserats-Entscheide – und beherzigt sie!

Die regelmässige Lektüre der Presserat-Urteile kann man allen empfehlen, die an medienethischen und journalistisch-handwerklichen Fragen interessiert sind. Die Berichte zu den Beschwerden sind sehr akribisch, differenziert und gleichzeitig von einem breiten Blick auf die menschliche Würde getragen. Ihre Lektüre sind im besten Sinne Seminare für eine qualitativ hochstehende Medienkritik. Und immer wird auch das hohe Gut der Meinungsäusserungsfreiheit hochgehalten – allerdings nicht um jeden Preis. Der Presserat setzt auch klare Grenzen. Manchmal wünschte man sich, er könnte bei krassen Verstössen auch Sanktionen aussprechen. Herr Wahl, ab in die Kabine!

Und man soll sich nicht täuschen, auch wenn der Presserat eine Beschwerde oder einzelne Punkte davon mal abweist, heisst das noch lange nicht, dass deshalb in diesem Fall ein korrekter und fairer Journalismus vorliegt. Der Presserat misst journalistische Texte nur an den Anforderungen der „Erklärungen der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ (auch die sind übrigens sehr lesenswert) und nicht etwa an denen gesetzlicher Bestimmungen, des Geschmacks oder des Welt- und Menschenbilds. Und das ist gut so. Ohne eigenen Verstand, eigenes Verantwortungsgefühl, eigene Moral und eigenes Temperament ist guter Journalismus nicht zu haben.


Themenbezogene Interessen (-bindung) der Autorin/des Autors

Keine.

Alfred Schlienger, ehem. Prof. für Literatur, Philosophie und Medien an der Pädagogischen Hochschule; Mitbegründer der Bürgerplattform Rettet-Basel!; schreibt in verschiedenen Medien über Film, Theater, Literatur, Gesellschaft, Kultur und Medien; lebt in Basel.

Zum Infosperber-Dossier:

GegenStrom_2_ProDirectFinance_XX_heller

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2 Meinungen

  • am 23.12.2020 um 13:17 Uhr
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    Journalisten glauben oft zu sehr an Statistiken. So wird behauptet die Klientel der KESB sei mit deren Arbeit zufrieden, nur aus dem einen Grund weil angeblich zahlenmässig wenig juristischer Widerstand gegen Entscheide dieser Behörde ergriffenen werden. Dass es unter der schönen Fassade brodelt wissen allzuviele die von repressiven Massnahmen dieser «Schutzpolizei» betroffen sind. Hier versagt der Rechtsstaat, weil Beschwerden praktisch aussichtslos sind. Es bräuchte eine Ombudsstelle resp. seriösen Recherchejournalismus.

  • am 7.07.2021 um 08:44 Uhr
    Permalink

    Daniel Wahl, einer der gerne mit dem Finger auf andere zeigt aber selber trotz wiederholtem Versprechen die Plünderung und Enteignung meines Eigentum im Kanton Baselland zu publizieren, hat er den Informanten verraten und im Regen stehen lassen.

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