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Kroatien wird ab 1. Juli EU-Mitglied - aber die Pässe für Auslandskroaten bergen Sprengpotenzial. © garethr/flickr/cc

Gefährliches Spiel mit Doppelbürgerrecht

Jürg Müller-Muralt /  Doppelte Staatsbürgerschaften sind nicht immer harmlos. Sie können ein Instrument nationalistischer Aussenpolitik sein.

Staatgrenzen verlieren in Europa an Bedeutung, nationale Interessengegensätze werden eingeebnet: Daraufhin ist, unter anderem, die Europäische Union angelegt. Doch mit der Euro- und der Schuldenkrise rücken alte Gespenster und Ressentiments wieder deutlicher in den Vordergrund. Dazu machen sich auch sozusagen klassische, ethnisch geprägte Konflikte vermehrt bemerkbar.

Aussenpolitik via Doppelpass

Insbesondere die Erweiterung der EU Richtung Osten und Südosten 2004 und 2007 lässt Zweifel aufkommen, ob die europäische Integration ihre selbstgesteckten Ziele je vollständig erreicht. Oder ob die EU nicht vielmehr nationalistisch unterfütterte Konflikte importiert hat und – mit dem Beitritt Kroatiens Mitte 2013 – weiter importiert. Am offensichtlichsten zeigt sich diese Tendenz am Beispiel der rechtsnationalen und teilweise gar revanchistischen Politik der ungarischen Regierung. Am Horizont taucht jedoch ein weiteres, von Brüssel weitgehend unbeachtetes Problem auf: die doppelte Staatsbürgerschaft als Instrument der Aussenpolitik. Mit der massenhaften Vergabe von Pässen an nationale Minderheiten anderer Länder treiben verschiedene Staaten in Ostmittel- und Südosteuropa ein gefährliches Spiel.

Kroatien als nächstes Problem

Das aktuellste Beispiel ist Kroatien. Das Balkanland wird am 1. Juli 2013 Mitglied der Europäischen Union. Damit werden nicht allein die 4,5 Millionen Kroatinnen und Kroaten EU-Bürger, sondern auch noch ein beachtlicher Teil der rund 660’000 Staatsbürger der Nachbarrepublik Bosnien-Herzegowina, jene mit einer kroatischen Identität und einem Doppelpass für «Auslandskroaten». Zagreb sieht sich nämlich als Schutzmacht des «kroatischen Volkes» im Ausland. Dass das für die ohnehin labile Staatlichkeit Bosnien-Herzegowinas mit seinen unterschiedlichen Volksgruppen nichts Gutes bedeutet, liegt auf der Hand. Jene Bosnierinnen und Bosnier, die auch einen kroatischen Pass besitzen, werden nach dem EU-Beitritt Kroatiens privilegiert sein und als Unionsbürger von der Reise- und Niederlassungsfreiheit profitieren. Das fördert die rechtliche Ungleichheit und die gesellschaftliche Desintegration in Bosnien-Herzegowina.

Erhebliches Konfliktpotenzial

«Als Hauptursache für die aktuell wachsenden Konfliktpotenziale rund um die Fragen der doppelten Staatsbürgerschaft erweist sich ein Nationskonzept, das nicht von der jeweils gegebenen Willensnation als Gemeinschaft der Bürger ausgeht, sondern von einer mehr oder weniger geschlossenen Kulturgemeinschaft»: Dies steht in einer Studie vom Oktober 2012 der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in Berlin mit dem Titel «Doppelte Staatsbürgerschaften als Konfliktpotenzial: Nationale Divergenzen unter europäischer Flagge» (Link siehe unten). Die Autorin Sabine Riedel zeichnet darin die Entwicklung der immer stärker um sich greifenden Förderung von Doppelbürgerschaften zu politischen Zwecken nach und kommt zu alarmierenden Befunden: Zum einen habe die EU die Sprengkraft des Problems nicht erkannt oder falsch eingeschätzt, zum anderen werden friedliche und einvernehmliche Lösungen der aktuellen Konflikte auf dem Balkan noch schwieriger als sie ohnehin schon sind.

Ungarn macht vorwärts

Trendsetter in dieser Entwicklung war Ungarn, das unter dem Vorwand des Minderheitenschutzes ungarischstämmigen Staatsbürgern der Slowakei, Rumäniens, Serbiens und der Ukraine die ungarische Staatsbürgerschaft anbietet. Hier stellt sich die Frage, worin das Motiv liegt, «im Nachbarland lebende Minderheiten zu Staatsbürgern zu erklären, wenn doch die Einwohner beiderseits der Grenze Unionsbürger sind», schreibt Sabine Riedel in der SWP-Studie. Soeben hat der ungarische Vizepremierminister Zsolt Semjén gemäss der Tageszeitung «Pester Lloyd» vom 4. Januar 2013 die neusten Zahlen bekanntgegeben: Seit dem Amtsantritt der Regierung Orban im Frühling 2010 hätten bereits 370’000 Personen ausserhalb Ungarns die ungarische Staatsbürgerschaft erhalten.

Auch Rumänien und Bulgarien bieten mehreren Millionen Angehörigen «ihrer» ethnischen Minderheiten im Ausland die Einbürgerung an. Albanien macht sich ebenfalls Gedanken, diesen Weg zu beschreiten. Durch diese Doppelpass-Strategie verschärfen sich «die nationalstaatlichen Rivalitäten um politischen und wirtschaftlichen Einfluss, was dem europäischen Gedanken im Grunde zuwiderläuft», heisst es in der SWP-Studie.

Kulturnationsmodell schafft Unfrieden

Die doppelten Staatsbürgerschaften verfestigen die ohnehin labile Staatlichkeit in der Region. Und die über das kulturell oder ethnisch definierte Nationsmodell konstruierte Schutzmachtrolle hat im Rahmen der europäischen Integration nichts mehr zu suchen. Die SWP-Studie hält unzweideutig fest: «Die Vergabe von Staatsbürgerschaften auf der Basis des Kulturnationsmodells schafft Unfrieden zwischen den Nationalstaaten, weil dies als Einmischung in die staatliche Souveränität empfunden werden kann.»

Verdeckte Forderungen nach Grenzrevision

Auch das Argument des Minderheitenschutzes hat keine Gültigkeit. Denn die Überwachung dieses Schutzes darf nicht dem Gutdünken einzelner Staaten überlassen werden; dafür sind unter anderem der Europarat und seine Institutionen zuständig: «Damit sollte verhindert werden, dass sich die Fehler aus der Zwischenkriegszeit wiederholen und der Minderheitenschutz dazu missbraucht wird, um verdeckte Forderungen nach Grenzrevisionen zu lancieren.» Vielmehr sollten verstärkt alle Staaten in die Pflicht genommen werden, ihre auf ihrem Staatsgebiet lebenden Minderheiten vor ethnischen, kulturellen, sprachlichen oder religiösen Diskriminierungen zu schützen. Wenn hingegen das Ausland Doppelbürgerschaften vergibt, wird die gesellschaftliche Desintegration und Marginalisierung einer Minderheit nur noch gefördert.

OSZE spricht Klartext

Die Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik ist nicht die einzige mahnende Stimme. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat bereits 2008 «Empfehlungen zu nationalen Minderheiten in zwischenstaatlichen Beziehungen» erlassen. Dort heisst es unter anderem: «Staaten sollten darauf verzichten, einseitige Schritte zu unternehmen, einschliesslich von Unterstützungsleistungen an Ausländer auf der Basis ethnischer, kultureller, sprachlicher, religiöser oder historischer Beziehungen, die dazu dienen oder dienen sollen, die Prinzipien der territorialen Integrität zu verletzen.» Die Empfehlung wird wie folgt präzisiert: «Einseitige Schritte dieser Art können eine ausgewählte Finanzierung von ausländischen politischen Parteien umfassen, die auf ethnischen, kulturellen, sprachlichen oder religiösen Beziehungen beruhen, die Verteilung von Ausweisen, die die ethnische Herkunft bestätigen oder massenhaft eine Staatsbürgerschaft an Bürger anderer Staaten ausgeben (…).»

Wer sich nicht an diese Empfehlungen hält, betreibt nicht Minderheitenpolitik, sondern Etikettenschwindel: Er verfolgt eine nationalistisch-revanchistische Politik unter Vorspiegelung falscher Tatsachen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine

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Eine Meinung zu

  • am 11.01.2013 um 12:52 Uhr
    Permalink

    Nach Völkerrecht darf ein Staat zum Schutz seiner Bürger auch im Ausland Gewalt anwenden. Mit der «Einbürgerung» von Minderheiten ausserhalb Ungarns und Kroatiens schaffen diese Staaten die rechtliche Grundlage für einen «neuen 1. Weltkrieg". Und die EU schaut erstaunlicherweise einfach weg, dabei will doch das grosse europäische Friedensprojekt sein.

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