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Nicht alle Operations-Teams haben gleiche Übung und arbeiten gleich gut, aber niemand weiss, wie gut © Army Medicine/Flickr/CC

«Mehr Wettbewerb kann uns gesünder machen»

Red. /  Eine Einheitskasse à la Suva macht unser Gesundheitssystem nicht besser. «Im Gegenteil», sagt Urs P. Gasche in einem Interview.

Red. Folgendes Interview hat die Krankenkasse Visana mit Urs P. Gasche geführt. Es erscheint auch in deren Zeitschrift «Forum».

Wie beurteilen Sie unser Gesundheitswesen aus Versicherten- und Patientensicht?
Urs P. Gasche: Die Schweiz hat eines der besten und umfassendsten Gesundheitsangebote mit der wohl grössten Ärztedichte der Welt. Aber wir wissen nicht, ob die Bevölkerung damit so gut versorgt ist.
Wie bitte?
Es werden bei uns kaum Daten veröffentlicht, ob ein Spital qualitativ gut ist oder nicht. Wenn ich für eine Behandlung in ein Spital muss, weiss ich nicht, in welchem ich grössere Risiken eingehe. Vergleiche fehlen.
Haben wir schlechte Spitäler?
Ja. Wir haben Spitäler, die bestimmte Behandlungen zu selten ausführen und damit gar nicht gut sein können. Es ist erwiesen, dass Spitäler, die eine bestimmte Operation häufig durchführen, qualitativ meistens besser sind.
Die Häufigkeit ist doch nur eines von vielen Kriterien?
Richtig. Wir brauchen auch Transparenz darüber, wie häufig nach einer Operation Komplikationen auftreten, zu wie vielen Spitalinfektionen es kommt, die Zahl unvorhergesehener Nachbehandlungen und über vieles mehr. Diese Angaben fehlen, werden nicht systematisch erfasst oder sind nicht publik.
Warum nicht?
Obschon der Bund seit 1996 per Gesetz verpflichtet ist, die Qualität der medizinischen Versorgung zu überprüfen und die nötigen Daten dazu einzufordern, tat er das nicht. Hätte er es getan, wüssten wir heute, welche Behandlungen unzweckmässig sind und mehr Schaden als Nutzen bringen. Wahrscheinlich haben die Behörden Angst, dass die medizinische Qualität in der Schweiz doch nicht so hoch ist, und dass viele Behandlungen falsch oder überflüssig sind.
Zum Beispiel?
Im Kanton Waadt werden Untersuchungen mit Herzkatheter rund 80 Prozent häufiger vorgenommen als im Kanton St. Gallen. Aber es gibt keine Resultate darüber, ob dies zum Vor- oder Nachteil der Waadtländer ist.
Dafür leiden sie weniger unter Herzkrankheiten?
Auf den Beweis dafür warte ich schon lange. Die Ärzte haben die grossen Behandlungsunterschiede bisher nie medizinisch begründet. Die Waadtländer werden einfach häufiger mit einem Katheter diagnostiziert, weil es dort mehr Herzspezialisten gibt als anderswo. Doch jede Untersuchung birgt ein Risiko, und das tragen allein die Patienten.
Also viele unnötige Behandlungen?
Wahrscheinlich schon. Um dies herauszufinden, sollte man die Behandlungsergebnisse erfassen. Doch man will lieber selber verdienen, als Geld für solche Messungen ausgeben. Von Qualitätsmessungen würden vor allem die besten Ärzte sowie die Patienten profitieren.
Die Konsequenz wäre doch der «gläserne Patient»?
Mit dem gläsernen Patienten verbreiten viele Ärzte Angst, um den gläsernen Arzt zu verhindern. Denn für Vergleiche von Behandlungsergebnissen kann man die Patientendaten anonym auswerten. Im Ausland, wo es solche Vergleiche gibt, sind bis heute keine Probleme mit dem Schutz von Patientendaten entstanden. Um Wirkung zu haben, müssen die Ergebnisse öffentlich sein, mit Namen von Spitälern und Chirurgen. Erst die Veröffentlichung führt zum nötigen Druck und zu einer merklich höheren Qualität.
Würde eine Einheitskasse diese Probleme nicht einfacher lösen?
Ich fürchte nein. Eine Einheitskasse, verwaltet von allen Interessensgruppen, hätte keine Anreize, um Transparenz in die Qualität zu bringen, gegen unnötige Behandlungen vorzugehen und damit auch die Kosten im Rahmen zu halten. Der Bund hat seit 1996 seine Kompetenzen nicht wahrgenommen, um Transparenz in die Qualität zu schaffen. Konkurrenz um die beste Qualität – nicht um die günstigsten Patienten – würde den nötigen Druck schaffen.
Was ist der richtige Weg?
Besser wäre es, dem Beispiel Holland zu folgen. Dort werden Behandlungsresultate erfasst. Das ist die Voraussetzung, um auch im Gesundheitswesen einen kontrollierten Wettbewerb einzuführen. Dann können die Kassen mit Spitälern, Ärzten und der Pharmaindustrie Vieles selbst aushandeln.
Das Resultat lässt sich sehen: Vergleichbare soziale Schichten erfreuen sich mindestens der gleichen Gesundheit wie die Schweizer, doch Prämien und Steuergelder zahlen sie dafür viel weniger. Sie liegen weniger im Spital, werden weniger operiert und schlucken weniger Medikamente.
Wir müssen den Wettbewerb wie in Holland stärken. Der sogenannte Vertragszwang – also die Verpflichtung der Krankenversicherer, einfach alle Leistungen von allen Ärzten und allen Spitälern zu zahlen – muss aufgehoben werden. Erst dann entsteht Wettbewerb unter den Krankenversicherern. Dann sind sie daran interessiert, auf Ärzte und Spitäler Druck auszuüben, um für ihre Milliarden die beste Versorgung zu bekommen. Aber wie gesagt: Das setzt voraus, das Behandlungsresultate erfasst und verglichen werden können.
Wäre die Suva ein Vorbild?
Tatsächlich verfügt die Suva über eine Vertragsfreiheit. Aber als Monopolbetrieb, mit vielen Interessensgruppen im Verwaltungsrat, kann die Suva ihre Freiheit nicht ausnützen. Dafür braucht es den Wettbewerb unter den Krankenversicherungen – und zuallererst eine unabhängige Qualitätskontrolle der Spitäler und Spezialisten.

Siehe auch

Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Urs P. Gasche ist Mitglied der Redaktionsleitung von Infosperber. In der Eidgenössischen Arzneimittelkommission vertritt er Patienten und Prämienzahlende.

Zum Infosperber-Dossier:

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Mehr Staatsmedizin oder Wettbewerb?

Zu viele falsche Diagnosen, Untersuchungen und Komplikationen bei Operationen: Was bringt bessere Qualität?

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Öffentliche Gesundheit

Ob wir gesund bleiben, hängt auch von Bewegungsmöglichkeiten, Arbeitsplatz, Umwelt und Vorsorge ab.

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Pro und Contra Einheitskasse

Was ist effizienter und konsumentenfreundlicher? Was sind die Folgen für die Qualität von Behandlungen?

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Vermeidbare Arzt- und Spitalfehler

In Schweizer Spitälern sterben jedes Jahr etwa 2500 Patientinnen und Patienten wegen vermeidbarer Fehler.

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Eine Meinung zu

  • am 2.10.2013 um 15:12 Uhr
    Permalink

    Die in der Bundesverfassung verankerten Grundrechte, Therapiefreiheit und Sorgfaltspflicht des Arztes sowie Behandlungs- und Selbstbestimmungsrecht des Patienten, sollen über die Verpflichtung zur Anwendung der individuell besten Therapie die körperliche Unversehrtheit, resp. die Gesundheit des Patienten schützen. Zugleich unterliegt unsere soziale Grundversicherung jedoch dem Effizienzgebot, d.h. die von der Grundversicherung bezahlten medizinischen Dienstleistungen müssen auf deren Nutzen und Kosten eruiert werden können. Dies ermöglicht eine ‚Rationalisierung’ des Leistungskataloges nach medizinisch evidenzbasierten Kriterien anstelle einer ‚Rationierung’ nach wirtschaftlichen Kriterien zum Schutze unserer Gesundheit: zum ‚Wohle des Einzelnen’ anstelle dem ‚Wohl des Ganzen’. Unserem Gesundheitssystem fehlen jedoch die dafür benötigten Grundvoraussetzungen einer effizienten Kosten-/Nutzenbewertung, wie von Herrn Gasche korrekt erwähnt: zentrale Qualitätskontrolle über Versorgungsforschung im Praxisalltag. Nur so können die Kosten im Gesundheitswesen leistungs- und kostengerecht gesteuert werden. Dieses Problem vermag auch die Einheitskasse nicht zu lösen, weshalb selbst die Initianten eingestehen müssen, kaum tiefere Kosten erreichen zu können.

    Solange die Versorgungsforschung nicht etabliert wird, können die Kosten nur über willkürliche ‚Rationierungen’ auf Kosten der Versicherten und Patienten kontrolliert werden. Die SP will dies mit der Einheitskasse, die bürgerlichen Parteien und die Grünen/GLP über eine Förderung von Managed Care Ärztenetzwerken, die dank in Geheimverträgen geregelten korrumpierenden verordnungsbeeinflussenden Retrozessionen, Bonifikationen und Kickbacks finanzielle Einbussen einzig auf Kosten der Prämienzahler und Elimination von Einzel- und Gruppenpraxen, die sich noch dem ärztlichen Ethos verpflichtet fühlen, wieder reduzieren. Beide Systeme vermögen die Grundprobleme unserer Grundversicherung also nicht zu lösen, schränken aber über deren willkürliche Rationierungsmöglichkeit gezielt die Therapiefreiheit unserer Ärzte und das Selbstbestimmungsrecht unserer Patienten und damit die verfassungsrechtlich geschützte Freiheit der Therapiewahl zum Schutze unserer Gesundheit ein. Vorteil der Einheitskasse wäre einzig und allein die Elimination der korrumpierenden Retrozessionssysteme der einzelnen Krankenversicherer.

    Nur eine medizinische ‚Rationalisierung’ über Versorgungsforschung ermöglicht schlussendlich eine qualitätsfördernde wirtschaftliche ‚Rationierung’ des Leistungskataloges unserer Grundversicherung im Interesse der Versicherten und Patienten: Zum ‚Wohl des Ganzen UND des Einzelnen’. Ansonsten stets ein Wettbewerb, basierend auf rein wirtschaftlichen Interessen, herrschen wird.

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