Der Denkzettel
Kapitel 1 der Serie «Sommer, Sonne, Remigration» erzählt in drei Teilen vom Anschlag auf einen Winterthurer Journalisten im Jahr 1990. Lesen Sie hier Teil 1 «Galt die Bombe auch der WoZ» und Teil 2 «Der Neonazi, der eigentlich Journalist war». Die Namen der Täter wurden zum Schutz der Persönlichkeitsrechte geändert. Alle übrigen Fakten und Zitate sind den Originalquellen entnommen.
Im Sommer 1992 sass Roger Baumgartner schliesslich vor drei Zürcher Richtern, jener Mann, der eine Handgranate in einen Winterthurer Hausflur geworfen hatte, nachdem sich ein Journalist in die rechtsextreme Szene eingeschlichen hatte, zu der Baumgartner gehörte, zu den Schaffhauser und Winterthurer Neonazis, und der Journalist hatte zugehört und mitgeschrieben und in der «Winterthurer AZ» Namen veröffentlicht und ein flüchtiger Bekannter Baumgartners hatte wegen dieser Enthüllungen seine Stelle verloren, und das alles habe in ihm Wut ausgelöst und Empörung und ein Gefühl der Ohnmacht, sagte Baumgartner in den späteren Einvernahmen, und über den Journalisten sei er «nicht nur wütend wegen des Inhaltes seines Artikels, sondern auch wegen der Art und Weise seiner Informationsbeschaffung». Und das ist ja eigentlich eine interessante Frage für alle Journalistinnen und Journalisten: Ist es legitim, dass man sich einschleicht?
Im Urteil heisst es: «Die Wut des Angeklagten richtete sich gegen den Journalisten Markus Koch. Um diesem einen Denkzettel zu verabreichen, verursachte der Angeklagte massive Zerstörungen an einem Haus, welches einem völlig unbeteiligten Dritten gehörte.» Der Denkzettel aber erreichte seinen Adressaten nicht. Aber das Wort verschwand nicht, sondern taucht im Dossier immer wieder auf, in den Akten, den Protokollen, den Aussagen der Beteiligten.
Das Opfer als Täter
In der Pressemitteilung der Kantonspolizei Zürich, veröffentlicht am 21. Dezember 1990, war zunächst von einem «Racheakt» die Rede, und das Motiv für diesen Racheakt sei die Wut auf einen Journalisten gewesen, der «vernichtend» über die rechtsextremen Gruppierungen berichtet habe, so die Kantonspolizei, und noch am selben Tag trat die Bezirksanwaltschaft Winterthur vor die Medien, und da war er dann, der «Denkzettel», den die drei Verhafteten dem Journalisten hätten verpassen wollen, weil dieser mit seinen Enthüllungen «aktive Rechtsextreme im Alltag unmöglich gemacht» habe, und beiden Mitteilungen klangen ein bisschen so, als hätte sich der Journalist die Sache ja selber eingebrockt, und das wiederum bestätigte all jene wie der Schaffhauser Journalist und SP-Sekretär Markus Plüss, die der Polizei seit Jahren vorgeworfen hatten, auf dem rechten Auge blind zu sein.
Die Formulierung, Rechtsextreme seien im Alltag unmöglich gemacht worden, stammte aus den Einvernahmen der Beschuldigten, aber die Behörden gaben sie kommentarlos weiter, und genau daran störte sich tags darauf die «Winterthurer AZ»: So werde «das (angepeilte) Opfer quasi zum Täter» gemacht.
Und Bezirksanwalt Peter Bettoni tat dann auch wenig, um diesen Eindruck zu zerstreuen, denn er wollte den Anschlag nicht als politischen Akt verstanden wissen und sagte, man müsse «trennen zwischen den Tätern und der Gruppierung NPS», und schliesslich sei der Anschlag kurzfristig geplant gewesen, als liesse sich die Wut dieser Männer trennen von ihrer Kränkung und ihre Kränkung von ihrem Bedürfnis nach Rache und dieses Bedürfnis nach Rache wiederum von jener politischen Welt, in der sie sich bewegten.
Die Tat habe keine politische Dimension, sagte der Bezirksanwalt.
Das sei, «wenn nicht einäugig, dann zumindest blauäugig», schrieb die «AZ».
Hatte also der Journalist, der sich als Neonazi ausgegeben und an Kameradschaftsabenden gesessen und zugehört und das Vertrauen der Leute gewonnen und sich zu ihren Treffen schicken lassen und ihre Namen erfahren und diese Namen am Ende veröffentlicht und «vernichtend» über die Szene geschrieben hatte, den Anschlag provoziert, hatte er sich die Wut, die Drohungen, die Handgranate am Ende selbst eingebrockt?
Das Gericht beantwortete diese Frage nicht. Es weigerte sich, sie überhaupt zu diskutieren, denn Kochs Methoden mochten einen der Angeklagten wütend gemacht haben und diese Wut mochte als Motiv gedient haben, und der Angeklagte mochte sich getäuscht und verraten und blossgestellt gefühlt haben, aber ob Koch sich als Journalist hätte einschleichen dürfen und ob er auf diese Art und Weise das Vertrauen dieser Leute hätte gewinnen dürfen und ob es richtig gewesen war, ihre Namen zu veröffentlichen, all das war für die Richter eine andere Frage. «Die ethische und moralische Problematik dieser Art der Informationsbeschaffung steht hier nicht zur Diskussion», heisst es im Urteil.
Zur Diskussion stand für das Gericht bloss, was die Täter aus all dem gemacht hatten. Und Baumgartner selbst hatte darauf eine ziemlich klare Antwort gegeben: «Persönlich habe ich nichts gegen Koch. Mir passte nicht, wie er seine Recherchen führte. Ich wollte ihn deshalb einschüchtern.»

Vom Versuch, «ein richtiger Mann zu werden»
Zur Abklärung von Baumgartners Zurechnungsfähigkeit beauftragte der Bezirksanwalt die Psychiatrische Poliklinik am Kantonsspital Winterthur mit einem Gutachten, und der Psychiater sah einen Mann mit einer neurotischen Störung und einer grundlegenden Selbstunsicherheit, «insbesondere bezüglich seines Mannseins», einen Mann, der sich nicht zu wehren vermochte und sich deshalb übermässig anpasste und seine eigenen Gefühle unterdrückte, vor allem die aggressiven, weil sie ihm Angst machten, was allerdings nicht bedeutete, dass diese Aggressionen nicht da waren, sondern bloss, dass sie sich andere Wege suchten.
Baumgartner habe eine «Vorliebe für Schusswaffen», hielt der Gutachter fest, er fühle sich wohl, «wenn es knalle», und immer wenn es knalle, entlade sich eine Spannung, und das sei seine Art, sich auszudrücken, und seit dem Sekundarschulalter habe er sich aussergewöhnlich stark mit allem Militärischen identifiziert, mit Waffen und Armeen, jener Welt also, in der er später bis zum Leutnant aufstieg, «was durchaus als Versuch verstanden werden dürfe, ein richtiger Mann zu werden».
Ein Mann also, der seine Aggressionen nicht ausdrücken konnte und sich wohlfühlte, wenn es knallte und sich an Waffen hielt und ans Militär und der nicht nein sagen konnte und deshalb, so der Gutachter, immer wieder Gefahr lief, von anderen ausgenutzt und zu unüberlegten Handlungen verleitet zu werden. Der Psychiater hielt seine Zurechnungsfähigkeit deshalb für leicht bis mittelgradig vermindert, die drei Oberrichter aber teilten diese Einschätzung nicht. Sie sahen einen anderen Mann vor sich.
Die Richter sahen einen Leutnant der Schweizer Armee, der Waffenmaterial bei der SIG und bei der Armee gestohlen hatte und auf offiziellen militärischen Formularen behauptet hatte, die gestohlenen Handgranaten seien in Wirklichkeit detoniert. Sie sahen einen Leutnant, der sehr genau wusste, was eine Handgranate anrichtet, der sogar Soldaten im Umgang mit Handgranaten trainiert hatte und der dann eine solche Granate gezündet und in ein Wohnhaus geworfen und damit willentlich Menschen in Gefahr gebracht hatte. Hass und Rachegefühle hätten bei der Tat «zu Gevatter gestanden», hielt das Gericht fest, «mithin eine gemeine Gesinnung».
«Hinterhältiger Feigling»
Im August 1992 verurteilte das Zürcher Obergericht den damals 25-jährigen Baumgartner zu drei Jahren Zuchthaus und schloss ihn aus der Armee aus. Dass man bei seiner Verhaftung neben dem Waffenarsenal vier Hitler-Bilder und weitere NSDAP-Erinnerungsstücke gefunden, spielte für das Gericht keine Rolle. Es hielt fest, dass er «nicht für seine frühere politische Einstellung zur Rechenschaft gezogen wurde», nicht für seine Gesinnung und seine Mitgliedschaft in der «Nationalrevolutionären Partei Schweiz» und nicht für die Hitler-Bilder in seiner Wohnung, sondern für das, was er getan hatte, für den Handgranatenanschlag und den Diebstahl von Waffenmaterial und die damit verbundene Urkundenfälschung. «Der Angeklagte hat mithin vorsätzlich und in verbrecherischer Absicht durch Sprengstoff Leib und Leben von Menschen und fremdes Eigentum in Gefahr gebracht», urteilten die Richter.
Und auch das Gericht verwendete dann den Begriff des Denkzettels, nur dass es von einem «überaus massiven Denkzettel» sprach. Der Gutachter hatte Baumgartners Fixierung auf das Militär als den Versuch beschrieben, «ein richtiger Mann zu werden». Die Richter schrieben: «Der Angeklagte war indessen nicht Manns genug, Koch von Angesicht zu Angesicht gegenüberzutreten und ihm seine Meinung zu sagen.» Er habe sich stattdessen im Schutz der Dunkelheit in das Haus geschlichen, die Handgranate gezündet und hineingeworfen und sei davongerannt: «Dieses Vorgehen stempelt ihn zum hinterhältigen Feigling.»

«Der zweite Kopf»
Das Verfahren gegen Baumgartners Komplizen, den Schaffhauser Judomeister Erich Winkler, war im August 1992 abgetrennt worden. Sein Fall wurde separat verhandelt. Im März 1993 wurde Winkler zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, wegen des Sprengstoffdelikts und wegen Diebstahls und wegen Drogenhandels, nachdem er insgesamt rund 40 Kilogramm Haschisch in die Schweiz eingeschleust hatte, und zusätzlich wurde er zu einer ambulanten psychischen Behandlung verpflichtet.
«Das Zürcher Obergericht hat auch den zweiten Kopf des Handgranatenanschlags von Töss hart angefasst», schrieb die «Winterthurer AZ» am Tag nach dem Urteil. «Diesmal nahm’s das Gericht auch genauer mit der extremrechten NPS.»
Das vollständige Urteil liegt nicht vor. Was das Gericht über Winklers Motive festhielt, lässt sich deshalb nur aus dem Baumgartner-Urteil und aus Zeitungsberichten von damals rekonstruieren, und dort erscheint ein Mann, der dem Plan zunächst zugestimmt hatte und später nicht mehr nein sagen konnte und das Gefühl hatte, die Sache sei ihm irgendwie entglitten und habe «fast automatisch ihren Lauf genommen», obwohl er bei der Planung dabei gewesen war und bei der Auskundschaftung und am Abend des Anschlags auf der Strasse Schmiere gestanden hatte. Die «Winterthurer AZ» nannte ihn deshalb nicht einen Mitläufer, sondern den «zweiten Kopf».
Auch Winkler erklärte seine Wut mit dem Schicksal eines anderen: Ein entfernter Bekannter habe wegen der Zeitungsberichte seine Stelle verloren, sagte er, obwohl er diesen Mann gar nicht persönlich kannte, weshalb der psychiatrische Gutachter vermutete, dass in dessen Geschichte «eine nur den Angeklagten betreffende, persönliche Sache» angeklungen sei, das eigene Gefühl nämlich, einer Situation ausgeliefert gewesen zu sein, gegen die er sich nicht habe wehren können.
Seine Optik sei «ganz dieselbe der Verfemten» gewesen, schrieb die «Winterthurer AZ», denn auch Winkler sah sich in erster Linie als Opfer, das wegen Kochs Artikel aus der Diplommittelschule geekelt und vom Judoverband ausgeschlossen worden war und das dem Journalisten trotzdem allenfalls «anonyme Telefone» gewünscht haben wollte, vielleicht «eine Ohrfeige von den Leuten im Umfeld», aber nicht mehr. Dabei hatte er Schmiere gestanden, als die Handgranate geworfen wurde, und deshalb glaubte ihm das Gericht seine Version nicht und liess auch ihm gegenüber keine Milde walten.
Das Ende des «Gassenterrors»
Jahrelang hatten Rechtsextreme in Winterthur und Schaffhausen Menschen bedroht und die Gassen terrorisiert. Der «Denkzettel» gegen den Journalisten wurde zum Denkzettel für die Szene selbst. Der «Gassenterror» verschwand aus Winterthur und Schaffhausen. Das war das Ende dieser Geschichte. Nicht aber das Ende der Gewalt. Sie zog weiter.
Sommer, Sonne, Remigration – die Serie
Wer die rechtsextreme Gruppe Junge Tat für ein Internet-Phänomen hält, unterschätzt die Rolle, die vor allem Manuel Chorchia mit seinen Videos in der Identitären Bewegung und damit in der extremen Rechten spielt. Wer seinen österreichischen Kollegen Martin Sellner für einen Spinner am Rand hält, übersieht, dass dieser Mann den Begriff Remigration, 2023 in Deutschland zum «Unwort des Jahres» gekürt, aus der Nische geholt hat. Das Weisse Haus benutzt ihn inzwischen. Rechte Parteien in halb Europa benutzen ihn. Auf X ist Remigration aus dem rechten Diskurs kaum mehr wegzudenken.
«Sommer, Sonne, Remigration» fragt, was Sellner tatsächlich will und welche Rolle der Winterthurer Manuel Chorchia dabei spielt. Um diese Gegenwart zu verstehen, geht die Serie zurück in die Vergangenheit: zu Jürg Frischknecht, dem Journalisten, dessen Recherchen zum Schweizer Rechtsextremismus bis heute massgebend sind. Der 2016 verstorbene WoZ-Mitgründer trug über Jahrzehnte eine umfangreiche Dokumentation zur rechten Szene zusammen. Sein Nachlass liegt heute im Schweizerischen Sozialarchiv in Zürich und liefert einen wesentlichen Teil des historischen Unterbaus für mehrere Kapitel dieser Serie.
Diese historischen Kapitel zeigen, wann die erste Generation der neuen extremen Rechten in der Schweiz auftauchte, und was sie vom heutigen rechtsextremen «Vorfeld», wie sich die Szene selber bezeichnet, unterscheidet. Die Serie erscheint wöchentlich über die kommenden Monate.
Sie kamen früher mit Hitlergruss und dem Kofferraum voller Schusswaffen. Sie kamen besoffen am Samstagabend, auf der Suche nach einer Schlägerei im Zürcher Niederdorf. Sie jagten Menschen anderer Hautfarbe durch die Strassen und legten Brände. Die Generation, die heute kommt, die sich zur Identitären Bewegung zählt, tut nichts davon. Sie kommt geschniegelt und betont, Gewalt nur zur Selbstverteidigung anzuwenden. Sie kommt mit Videos auf der Plattform X und auf Telegram, mit Demonstrationen und Kundgebungen und Flashmobs und mit einem sehr klaren politischen Programm und einem Wort, das sie überall wiederholt: Remigration.
Die Recherche stützt sich auf Gerichts- und Polizeiakten, Jahresberichte der Bundespolizei, den Nachlass Jürg Frischknechts und weiteres Material des Schweizerischen Sozialarchivs und weiterer Institutionen, auf rechtsextreme Schriften und Videos, Interviews, Telegram-Chats.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.








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