EU-Behörde senkt sichere Aufnahmemenge von Triflouracetat (TFA)
Ob und wie schädlich Trifluoracetat (TFA) ist, war lange schwer zu sagen. Seit einigen Monaten werden die Risikoeinschätzungen jedoch konkreter: Nachdem die EU-Chemikalienagentur Echa TFA vor zwei Monaten bereits als fruchtbarkeitsschädigend eingestuft hatte, senkte nun die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit, Efsa, die für Menschen noch sichere Aufnahmemenge. Die neuen Richtwerte betragen noch ein Drittel des bisherigen Werts.
TFA ist sehr gut wasserlöslich. Es findet sich in Trinkwasser, Oberflächenwasser und als Folge davon in fast allem, was viel Wasser enthält – zum Beispiel in Obst, Gemüse und Wein. Die Chemikalie galt lange als unschädlich, bis vor drei Jahren eine Studie auftauchte, die 2021 Schäden an Kaninchenföten nachgewiesen hatte. Vom Körper wird TFA wegen seiner guten Wasserlöslichkeit schnell ausgeschieden. Bei Ratten stellt sich nach den Untersuchungen der Efsa auf längere Sicht aber ein konstanter TFA-Spiegel ein. Da TFA eine Ewigkeitschemikalie ist, nimmt seine Konzentration in der Umwelt ständig zu.
Wichtigster Grund: TFA kann die Schilddrüse schädigen
Wegen neuer Erkenntnisse senkte die Efsa die seit 2017 als noch sicher angenommene Tagesdosis (Acceptable Daily Intake, ADI) von 0,05 Milligramm Trifluoracetat pro Kilogramm Körpergewicht auf 0,014 Milligramm pro Kilogramm. Diese TFA-Menge kann ein Mensch nach Einschätzung der Efsa lebenslang jeden Tag aufnehmen, ohne Schaden zu nehmen.
Dazu legte sie die Menge an TFA, die ein Mensch auf einmal ohne gesundheitliches Risiko aufnehmen kann (akute Referenzdosis, ARfD) auf 0,07 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht fest.
Die Neubewertung folgt einer längeren Prüfung zahlreicher Quellen aus Wissenschaft, Industrie und aus Biomonitoring-Studien. Das für die Efsa wichtigste Ergebnis: TFA hat im Tierversuch bereits in kleinen Dosen Einfluss auf Schilddrüsenhormone wie Thyroxin, die bei Mensch und Tier eine wichtige Funktion im Energiestoffwechsel haben.
Weiter kann TFA die Leber schädigen und zu Fehlbildungen führen. In höheren Dosen verringerte es im Versuch die Spermienqualität. TFA beeinflusst in Tierversuchen zudem Fortpflanzung und Entwicklung.
Ob TFA langfristig Krebs auslöst, ist unklar
Nach den Erkenntnissen der Efsa schädigt TFA die DNA nicht. Es gebe jedoch noch keine Langzeitstudien, schränkt die EU-Behörde gleichzeitig ein. Das macht es für Fachleute schwierig, einzuschätzen, ob TFA langfristig Krebs auslösen kann.
Eine Frage mit erheblicher Brisanz. TFA findet sich schon jetzt flächendeckend im Wasser. Die Konzentration steigt ständig weiter. Es aus der Umwelt zu entfernen, gilt als schwierig bis unmöglich.
Darüber, ob TFA das Immunsystem beeinflusse, wisse man ebenfalls noch zu wenig, legt die Efsa in ihrer Bewertung dar. Ein Punkt, der bei anderen Chemikalien erst spät auffiel und bei der Chemikalie Bisphenol A (BPA) erst zu strengeren Grenzwerten und dann zum Verbot führte. Von anderen PFAS weiss man bereits, dass sie das Immunsystem beeinflussen und Impfungen weniger wirksam machen können.
Konsequenzen: Vorerst keine
Praktische Auswirkungen haben bisher weder die Einstufung der EU-Chemikalienagentur Echa noch die der Lebensmittelagentur Efsa. Sie dürften aber Einfluss auf die Regulierung von Pestiziden haben, die neben Kältemitteln eine der Hauptquellen für TFA darstellen.
Nach Einschätzung von Fachleuten enthält etwa ein Zehntel der zugelassenen Pestizide PFAS. Foodwatch führt in einer Liste 28 Beispiele auf. Auf alle Spritzmittel verzichten müssten Landwirt:innen also nicht. Dass es auch ohne TFA-Abspalter geht, zeigt Dänemark, das mehrere Pestizide vorsorglich verboten hat.
Eine gesamteuropäische Regelung zu TFA in Pestiziden gibt es noch nicht. Mehrere Wissenschaftler:innen sowie Organisationen wie das Pesticide Action Network (PAN) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordern ein baldiges Verbot von Pestiziden, die an der Bildung von TFA beteiligt sind. PAN bezeichnet TFA in einer Stellungnahme zur Efsa-Bewertung als «tickende Zeitbombe». Die Schweiz wartet laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwirtschaft (BLV) zunächst ab und wird eine EU-Regelung wahrscheinlich übernehmen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine
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