Die Werbung weiss mehr über dich als dein(e) Partner(innen)
«Flo ist weltweit die Nr. 1 für Frauengesundheit», wirbt die App auf der eigenen Website. «Über 380 Millionen Menschen auf der ganzen Welt nutzen die Flo-App, um ihre Periode, ihren Eisprung und ihre Schwangerschaft zu tracken». Die Vorteile sind klar: den eigenen Körper und dabei sich selbst besser kennen, Symptome wahrnehmen, sich besser verstehen lernen, Vorhersagen treffen. Die App bedient nicht-invasiv jene modernen Bedürfnisse, die noch vor wenigen Generationen präventiv mit Hormonpillen geregelt wurden.
Täglich werden Nutzerinnen zur Eingabe verschiedener Parameter aufgefordert: Wie frau sich fühlt, wie sich die eigene Laune quantifizieren lässt, ob die Regelblutung eingesetzt hat und wie das Sexualverhalten an diesem Tag aussah.
Die Daten werden gespeichert und in ansprechenden Grafiken aufbereitet. Per Datenanalyse lassen sich daraus Vorhersagen treffen: in welcher Phase des Zyklus frau sich gerade befindet, wie lange diese noch dauert, wie hoch die Chancen für eine Befruchtung stehen, mit welchen Symptomen zu rechnen ist und wann die nächste Regelblutung beginnt?
Der Vergleich: 60 Millionen Dollar, aber viele Fragen offen
Auf diese Geschichte aufmerksam wurde ich über diesen Blog-Artikel. In der Hackerszene und der Techkritischen Welt ist es eine unfassbare Geschichte – auch wenn sie niemanden überrascht. Die vielleicht weltweit grösste Frauengesundheits-App hat — wie Gerichte inzwischen bestätigten — über mehrere Jahre und entgegen ihrer Eigenwerbung intimste Daten an Werbekonzerne verkauft. Flo hat die eigene Schuld eingestanden, musste die Nutzerinnen über den Missstand in einer offiziellen Email informieren und hat sich in einer Einigung verpflichtet, Schadenersatz an die Nutzerinnen in den USA zu bezahlen. 2019, also am Ende des Zeitraums, in welchem die App nachweislich Daten verkaufte, umfasste die Nutzerinnenzahl über 70 Millionen.
In der vom Gericht erzwungenen Email an die Nutzerinnen beschwichtigt Flo: Die Firma gibt zwar zu, Daten mit Facebook, Google und anderen geteilt zu haben, relativiert aber das Ausmass der Auswirkungen für Betroffene. Nie hätte Flo Daten mit den Social-Media-Abteilungen dieser Firmen geteilt (lediglich mit deren Analyseabteilungen) und es seien auch keine Namen, Adressen oder Geburtstage mit den Kunden geteilt worden.
Schamlos, wie man im Marketing heutzutage sein muss, widerspricht sich Flo in dieser Mitteilung schon im Folgesatz: Flo teile nicht, und werde auch in Zukunft niemals Informationen seiner Nutzerinnen zu deren Gesundheit ohne deren Zustimmung teilen.
Ein erster Vergleich der Schadenersatzklage wurde nun mit fast 60 Millionen Dollar bestätigt, wobei Kundin Google den Löwenanteil übernimmt. Zu welchem Betrag Facebook verdonnert, wird ist bislang noch offen. Wird die aktuell bezifferte Summe von 60 Millionen Dollar auf circa 100’000 Nutzerinnen in den USA aufgeteilt, so erhält jede mehrere hundert Dollar (Kalifornierinnen erhalten doppelt so viel). Würden alle damals Betroffenen entschädigt, handelte es sich um keinen ganzen Dollar pro Nutzerin. Eine Klage gegen Flo wurde vor wenigen Wochen in den Niederlanden eingereicht. Von Verfahren oder Massnahmen in der Schweiz haben wir zurzeit keine Kenntnis.
Das Geschäftsmodell hinter dem Datenklau
Daten, also quantifizierte Information, sind im digitalen Zeitalter kaum zu kommodifizieren. In der datengetriebenen Welt sind sie diametral den traditionellen, materiellen Gütern entgegengesetzt, welche einfach in ihrer Warenform gehandelt werden können. Daten werden gratis fehlerfrei repliziert und können, solange die Computing-Infrastruktur dafür bereitsteht, ohne weitere Einschränkungen konsumiert werden. Ob dies nun in Form von Text, Audio, Video oder Software passiert, spielt grundsätzlich keine Rolle.
Die schiere Existenz der immateriellen Güter widerspricht der Marktlogik so zentral, dass die neuen, auf digitale Güter und Dienstleistungen spezialisierten Marktzweige noch immer keine nachhaltigen Modi des Wirtschaftens etablieren konnten. Eklatant entlarvt sich die Maxime des sich selbst regulierenden, innovativen Marktes anhand des vorliegenden Fallbeispiels der Software: Softwareproduktion ist zwar essenziell für unser modernes Leben, aber teuer.
Big Data hat den Managementetagen der Techfirmen eine Lösung für das Gewinnstromproblem geliefert: Verkauft einfach Datensätze eurer Nutzenden! Gut organisierte Verantwortungslosigkeit sichert die allgemeine Straffreiheit. Schadenersatzklagen sind integraler Teil des Risikomanagements. Es braucht nicht viel Überzeugungskraft und Boni, damit die Chefetagen an das Mantra glauben: Die Datensätze würden anonymisiert weiter gegeben, die Privatsphären seien geschützt. Dass anhand weniger Datenpunkte jeder Mensch eindeutig identifiziert werden kann, gerät bei solchen Entscheiden kurzzeitig in Vergessenheit.
Piraterie bestraft, Datenklau belohnt
So weiss also die kalifornische Tech-Elite, wann wir ungeschützt anal verkehren, wann unsere Periode ausfällt und in welchen Phasen unseres Zyklus wir unseren Gelüsten nachgehen.
Während der Urheberrechtsschutz durchaus Gefängnisstrafen für sogenannte Datenpiratinnen vorsieht, scheint der Schutz der Privatsphäre von Millionen Frauen unwichtig. Während Jugendliche für das illegale Herunterladen eines Musikalbums mit hunderten Euros abgemahnt werden und sogenannte Hacker für digitale Einbrüche in Netzwerke für Jahre ins Gefängnis müssen, bezahlen Flo und deren Kunden Bussen aus der Risikokasse, weiten die eigene Vormachtstellung auf dem Markt aus und erlangen 2024, also kurze Zeit später, Einhornstatus: eine Bewertung von einer Milliarde Euro ohne an der Börse gehandelte Anteile.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Unter dem Pseudonym G. Schwarzschild schreibt ein:e IT-Expert:in und Entwickler:in freier Software. Das Pseudonym dient sowohl dazu, ehrlich und klar Kritik zu äussern, als auch frei von den Interessen der Arbeits- und Auftraggebenden Tatsachen und Meinungen wiederzugeben. Die Person ist der Redaktion bekannt.
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Meinungen in Beiträgen auf Infosperber entsprechen jeweils den persönlichen Einschätzungen der Autorin oder des Autors.







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