Kommentar

Ein weiterer Sargnagel für das Völkerrecht

Andreas Zumach © zvg

Andreas Zumach /  Die US-Regierung tritt mit ihren Angriffen auf Boote aus Venezuela mit Füssen. Die nächsten Schritte hat Trump bereits angedroht.

Seit Anfang September hat die US-Luftwaffe auf Anordnung von Präsident Donald Trump bei bislang 21 bekannt gewordenen Angriffen auf Boote in der Karibik und im Ostpazifik mindestens 83 Menschen ermordet, weil diese Boote angeblich Drogen aus Venezuela transportierten und damit die «nationale Sicherheit der USA gefährdeten».

Für die behaupteten Drogentransporte legte die Regierung Trump bis heute keinen einzigen Beweis vor. Doch selbst mit derartigen Beweisen wären diese Luftangriffe ein Kriegsverbrechen und ein schwerwiegender Verstoss gegen das Völkerrecht. Das gilt nicht nur für die durch US-Medien aufgedeckte Ermordung zweier offensichtlich schiffbrüchiger Männer durch ein zweites Bombardement auf ihr bereits weitgehend zerstörtes Boot. Ein Vorgang, der in Washington längst überfällige Kritik am Vorgehen der Regierung Trump gegen Venezuela ausgelöst hat.

Die Völkerrechtswidrigkeit gilt genauso für alle anderen 20 Angriffe der US-Luftwaffe. Denn nach dem Völkerrecht darf ein Land nur innerhalb seiner zwölf Seemeilen breiten Hoheitsgewässer eigenmächtig gegen verdächtige Boote und Schiffe vorgehen. Und das zunächst auch nur durch das Aufbringen und die Durchsuchung dieser Boote oder Schiffe sowie durch die Beschlagnahmung eventuell gefundener Drogen oder anderer illegaler Güter. Und dann auch durch die Festnahme der Besatzungsmitglieder.

Nur bei Widerstand gegen solche Massnahmen wäre der Einsatz militärischer Gewalt erlaubt. In internationalen Gewässern ausserhalb der 12-Meilen-Zonen sind derartige Massnahmen vom Völkerrecht nur gedeckt, wenn der Uno-Sicherheitsrat die Mitgliedstaaten ausdrücklich dazu ermächtigt.

Um einen solchen Beschluss hat sich die Regierung von Donald Trump erst gar nicht bemüht. Auch die von Präsident Trump verkündete «Sperrung des Luftraums» über Venezuela – verbunden mit der Androhung von Gewalt durch den Einsatz der US-Luftwaffe zur Durchsetzung dieser Sperrung – ist ein klarer Verstoss gegen das Völkerrecht.

Dies alles gilt völlig unabhängig davon, ob die Regierung Maduro eine Demokratie, eine Autokratie oder eine Diktatur ist.

Das Vorgehen der Regierung Trump gegen Venezuela und gegen angebliche Drogentransporte ist ein weiterer Sargnagel für die Uno-Charta und andere in den letzten 80 Jahren universell vereinbarte Völkerrechtsbestimmungen. Am stärksten zur Schwächung und Zerstörung des Völkerrechts beigetragen haben die seit Ende des Kalten Krieges geführten illegalen Kriege westlicher Staaten gegen beziehungsweise in Serbien, im Irak und in Afghanistan sowie der seit fast vier Jahren anhaltende Krieg Russlands gegen die Ukraine.

Präsident Trump war ursprünglich mit scharfer Kritik an den unter seinen Vorgängern Bush, Obama und Biden geführten Kriege angetreten – und mit dem Versprechen, die USA künftig aus Kriegen herauszuhalten. Sollte Trump dieses Versprechen brechen und seine Androhung wahrmachen, die bereits in der Karibik aufgefahrene Armada von US-Kriegsschiffen, Kampfflugzeugen und Raketen tatsächlich für militärische Schläge gegen Venezuela einzusetzen, dann wäre er nicht nur Putins Kumpan im Geiste, als der er sich bereits erwiesen hat, sondern auch Kumpan in der völkerrechtswidrigen Tat des Angriffskrieges.


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