Die Resultate der Schweizer Energie- und Klimapolitik sind ernüchternd.
Nur in Jahren mit Rezession oder rekordwarmen Wintermonaten gelang es, den Energieverbrauch im Inland vorübergehend zu senken. Der Ausstoss des massgebenden Treibhausgases CO2 liess sich seit 1990 lediglich stabilisieren. Denn im Konfliktfall werteten Bundesrat und Parlament die Interessen der Wirtschaft stets höher als den Vollzug der Umweltgesetze.
Um den Klimavertrag von Kyoto trotzdem erfüllen zu können, musste der Bundesrat einen Zusatzvertrag mit der Stiftung Klimarappen abschliessen. Damit verstärkt die Schweiz den Ablasshandel mit der Dritten Welt und profitiert obendrein vom Preiszusammenbruch der im Handel mit CO2-Zertifikaten. Für ein Land, das sich einst als umweltpolitisches Musterkind bezeichnete, ist das ein Armutszeugnis.
Besser als die aktuellen Resultate sind die fernen Ziele, die das revidierte CO2-Gesetz setzt: Bis 2020 müssen wir unsere Emissionen von CO2 und weiteren klimawirksamen Gases um 20 Prozent vermindern, dies allein im Inland. Kommt also in den nächsten sieben Jahren die klimapolitische Wende, die Bundesrat und Parlament seit 1990 ankündigten aber nicht schafften?
Skepsis, so lehrt die Erfahrung, ist Pflicht. Denn auch das revidierte CO2-Gesetz ist nicht wasserdicht. Beispiel: Wenn die Schweiz dem europäischen Emissionshandels-System (ETS) beitritt, wird die EU von Portugal bis Rumänien zum «Inland». Der Ablasshandel lässt sich dann einfach verschieben – zum Beispiel von der Dritten Welt nach Polen, das sich mit seinen ineffizienten Kohlekraftwerken als Billigland für CO2-Reduktionen empfiehlt. Und falls Schweizer Stromunternehmen Gaskraftwerke bauen, dürfen sie die Hälfte ihrer neuen CO2-Emissionen ebenfalls im Ausland kompensieren. Mit der geplanten Ausführungsverordnung gräbt Doris Leuthard Löcher ins neue CO2-Gesetz, die auch ihren Nachfolgern eine griffige Umsetzung der nationalen Klimapolitik ersparen kann.
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