© floheinstein/flickr/CreativeCommons
Im Bundesgericht die Richter auf den Boden holen
Unsere Bundesrichter erhalten ein jährliches Ruhegehalt von 100'000 bis 176'000 Franken, ohne dass sie je einen Franken einzahlen.
Hat ein Bundesrichter auch nur einen Tag gearbeitet, erhält er ein Ruhegehalt von rund 100’000 Franken bis ans Lebensende. Hält er 15 Jahre durch, bezieht er derzeit maximal 176’000 Franken.
Frühere Guthaben können sie auf Freizügigkeitskonten stehen lassen
Bundesräte, Bundeskanzlerin und Bundesrichter müssen nicht um ihre Renten zittern: Sie können ihre Pensionskassenguthaben aus vorgängigen Tätigkeiten bei der Wahl auf einem Freizügigkeitskonto parkieren, zahlen auch während ihrer Amtsdauer keinen Rappen in die marode Pensionskasse des Bundes ein, erhalten dann aber ein fürstliches Ruhegehalt. Nach vier Amtsjahren beziehen die Bundesräte eine Monatsrente von 18’333 Franken, 220’00 Franken pro Jahr. Die Bundesrichter habens noch besser: Sie erhalten ein jährliches Ruhegehalt von 100’000 Franken, wenn sie auch nur einen einzigen Tag als höchste Schweizer Richter gearbeitet haben. Halten Sie 15 Jahre durch, sind es 176’000 Franken.
«Alter Zopf»
Begründet wird dieses Privileg vom Bundesrat jeweils damit, dass sie «ihr Amt aus staatspolitischen Überlegungen in absoluter Unabhängigkeit von finanziellen und vorsorgerechtlichen Erwägungen antreten, ausüben und aufgeben können».
Das sei ein alter Zopf, kritisiert nun der Basler Staatsrechtsprofessor Markus Schefer. Bundesrichter verlören nicht ihre Unabhängigkeit, wenn sie in eine Pensionskasse einzuzahlen hätten. «Bundesrichter entscheiden ja oft Fragen, die auch sie selbst betreffen könnten – sei es im Strassenverkehrsrecht, im Steuerrecht oder eben bei Pensionskassenregelungen.» Schefer hält hingegen das Ruhegehalt für Bundesräte für gerechtfertigt, weil diese ja den Mindestzins festzulegen hätten.
Bundesrats-Kandidat Alain Berset könnte Steuerzahler Millionen an Ruhegehaltsgelder kosten
Bereits vier Vorstösse von linken bis rechten Parlamentariern versuchten die Ruhegehälter der Magistratspersonen abzuschaffen oder zu senken. Erfolglos.
Das rächt sich nun bei der aktuellen Bundesratswahl: SP-Kandidat Alain Berset ist 39 Jahre alt. Würde er am 14. Dezember gewählt und träte nach vier Jahren zurück, könnte das den Steuerzahler Millionen Franken an Ruhegehalt kosten. SP-Präsident Christian Levrat, der noch vor Jahresfrist gefordert hatte, «die Bundesratsrente gehört abgeschafft», war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
In den Kantonen ist das Ruhegehalt für Magistratspersonen ein Auslaufmodell: Zürich hats 2009, der Thurgau 2005 und Luzern bereits 2003 abgeschafft. Der Kanton St. Gallen debattiert gerade darüber.
Als Jurist und Journalist beobachtet der Autor, wie Polizistinnen, Staatsanwälte, Gutachterinnen, Rechtsanwälte und Richterinnen das Recht anwenden. Er betreut auch einen eigenen Blog.
Zum Blog von Dominique Strebel
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