Sperberauge

Recht schreibt der Rat, nicht gut

Daniel Goldstein © Grietje Mesman

Daniel Goldstein /  Ohne Absicht zeigt der Rat für deutsche Rechtschreibung, wie man buchstäblich schlecht und recht schreiben kann.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung spielt dieses Jahr den leicht verspäteten Sankt Nikolaus: Er beschert Deutschen und Österreichern ein grosses Eszett, also zum ß das ẞ. Zudem hat er bei der Gross- und Kleinschreibung weitere Lockerungen gewährt: «Diese betreffen die Schreibung von Funktionsbezeichnungen (wie z. B. neu der erste/Erste Vorsitzende statt aktuell nur der Erste Vorsitzende) sowie von Benennungen für besondere Anlässe und Kalendertage (wie z. B. neu die goldene/Goldene Hochzeit statt aktuell nur die goldene Hochzeit).»
So weit, so gut, mehr oder weniger. Leicht hat sich der Rat die Arbeit nicht gemacht, und leicht macht er auch nicht die Lektüre seiner Pressemitteilung: «Das nach dem Statut des Rates vorzunehmende Anhörungsverfahren zu diesen Vorschlägen bei Vertretern der Schulen, insbesondere Lehrer- und Elternvertretungen, sowie den für die Verwaltungssprache zuständigen Behörden und Vertretern von Einrichtungen, die aufgrund ihres Umgangs mit Sprache und Rechtschreibung deren Fortentwicklung beurteilen können oder an der Umsetzung der Beschlüsse des Rats beteiligt sein werden, hat eine allgemeine Zustimmung zu diesen Vorschlägen ergeben.» Aber wer will denn da schon meckern: Der Rat muss ja nur recht schreiben, «gut» steht nicht in seinem Statut.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Der Autor ist Redaktor der Zeitschrift «Sprachspiegel» und hat soeben seine Sprachhäppchen als E-Buch publiziert.

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4 Meinungen

  • am 9.12.2016 um 20:23 Uhr
    Permalink

    und wie ist es nun richtig: Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Neues Jahr oder ein erfolgreiches neues Jahr?

  • Portrait_Daniel_Goldstein_2016
    am 9.12.2016 um 20:42 Uhr
    Permalink

    unverändert: neues Jahr, aber der Feiertag heisst Neujahr. Ein Erfolg, den man nach diesem Tag feiern könnte, wäre jener, die guten Vorsätze einen ganzen Tag lang eingehalten zu haben.

  • Portrait_Daniel_Goldstein_2016
    am 18.12.2016 um 18:02 Uhr
    Permalink

    Soeben hat der Rat für deutsche Rechtschreibung eine Neuregelung vorgeschlagen:
    "Bei Funktionsbezeichnungen sowie bei Benennungen für besondere Anlässe und Kalendertage kann großgeschrieben werden, zum Beispiel: der erste/Erste Vorsitzende, der technische/Technische Direktor; die goldene/Goldene Hochzeit, das neue/Neue Jahr». Falls das neue Jahr den politischen Segen für diese Änderung bringt, können wir die alte Regel (Kleinschreibung) vergessen und nach Belieben «neues» oder «Neues» schreiben. Wenn das kein Fortschritt ist!

  • am 18.12.2016 um 20:27 Uhr
    Permalink

    Da bin ich aber froh, dass das nun geklärt ist: Danke, lieber Daniel Goldstein und ein gutes Neues Jahr mit vielen weiteren spannenden Kolumnen zu unserer Sprache und den Gepflogenheiten mit ihr umzugehen.

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