Trkei_MenschenrechteKopie

Verletzungen von Menschenrechten in der Türkei sind vielfältig. Trotzdem klagt kein anderes Land. © Stud.Kurdistan.cc

Menschenrechte: Nichts sehen, hören und sagen?

Ludwig A. Minelli /  Europas Regierungen, auch die Schweiz, könnten die Türkei und Russland verklagen, tun es aber nicht – aus Angst vor Repressalien.

Als wenige Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sich in Europa die Einsicht durchsetzte, zur Verhinderung einer ähnlichen künftigen Katastrophe im alten Kontinent sei es notwendig, die Menschenrechte durch die europäischen Staaten mittels eines besonderen Systems zu schützen, entstand schliesslich innerhalb kurzer Zeit die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).
Deren Ziel ist es seit ihrer Annahme am 4. November 1950, im Bereich der Staaten des Europarates die Menschenrechte kollektiv zu schützen. «Kollektiv» heisst: Alle europäischen Staaten wachen gegenseitig über alle anderen europäischen Staaten und sorgen dafür, dass jeder dieser Staaten die in der EMRK verbrieften Menschenrechte beachtet. Vereinbart ist dabei, dass diese Menschenrechte und Grundfreiheiten einen Mindest-Standard in Europa darstellen sollen. Das heisst mit anderen Worten: Bessere Lösungen sind zulässig, schlechtere jedoch nicht.
Die Staatenklage als Mittel
Als wirksamstes Mittel zu dieser kollektiven Überwachung der Einhaltung der EMRK vereinbarten die Staaten vor allem das Recht jedes einzelnen Mitgliedstaats, einen anderen am Abkommen beteiligten Staat wegen Verletzung der EMRK beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagen zu dürfen. Dies steht so in der gegenwärtigen Fassung der EMRK in deren Artikel 33.
——————–
Art. 33 Staatenbeschwerden
Jede Hohe Vertragspartei kann den Gerichtshof wegen jeder behaupteten Verletzung dieser Konvention und der Protokolle dazu durch eine andere Hohe Vertragspartei anrufen.
——————–
In der Praxis der EMRK haben jedoch die Vertragsstaaten in dieser Hinsicht seit dem Inkrafttreten dieses Vertrages am 3. September 1953 im Wesentlichen stets versagt. Nur ganz selten ist es überhaupt zu Staatenklagen gekommen. Meist gab es dabei vor allem ein eigenes Interesse des klagenden Staates. Nur in zwei Fällen kann eigentlich davon gesprochen werden, durch eine Staatenbeschwerde sei die beabsichtigte kollektive Kontrolle uneigennützig zur Anwendung gekommen:

  1. Bei der Beschwerde von Dänemark, Norwegen, Schweden und den Niederlanden gegen Griechenland nach dem Putsch der griechischen Obristen im Jahre 1968; und
  2. Bei der Beschwerde von Frankreich, Norwegen, Dänemark, Schweden und der Niederlande gegen die Türkei nach dem dortigen Militärputsch 1982.

Dabei spielte im ersten Fall auch noch eine Rolle, dass der mit den Königshäusern der klagenden Staaten verwandte damalige griechische König Konstantin II. vom Putsch betroffen war.
Wille und Bewusstsein fehlen
So muss denn festgestellt werden, dass den gegenwärtigen Regierungen sämtlicher Vertragsstaaten offensichtlich Wille und Bewusstsein fehlen, die in der EMRK gewährleisteten Rechte gegenüber anderen Vertragsstaaten, welche diese Rechte offensichtlich systematisch missachten, zur Geltung zu bringen und somit auch durchzusetzen. Sie versagen in dieser Hinsicht bislang kläglich. Dass einzelne Individuen, welche von EMRK-Verletzungen betroffen werden, sich im konkreten Fall beschweren können, ist dafür kein ausreichender Ersatz. So war das System nicht gedacht.
Zahlreiche Verstösse
Es gibt unter den Vertragsstaaten der EMRK eine ganze Anzahl von Staaten, in denen sich mittlerweile autoritäre Regimes etabliert haben, welche die EMRK in wesentlichen Teilen massiv verletzen.
Aufgrund der Presseberichte in westlichen Medien lässt sich dies am ehesten sowohl für die Türkei als auch für Russland feststellen. In diesen beiden Vertragsstaaten stehen beispielsweise die so überaus wichtigen Menschenrechte der Medienfreiheit von Artikel 10 der EMRK oder des Anspruchs auf ein faires Gerichtsverfahren nach Art. 6 Abs. 1 der EMRK nur noch auf dem Papier.
Sowohl in der Türkei als auch in Russland ist der Wert des Menschenlebens nach der Praxis der dortigen Regierungen nur noch sehr relativ: Geht es um Kurden in der Türkei oder um Tschetschenen in der Russischen Union, spielte und spielt in jenen Staaten das Menschenrecht auf Leben (in Art. 2 EMRK gewährleistet) keine entscheidende Rolle. Gerade in Bezug auf dermassen schwerwiegende Verletzungen müsste die kollektive Kontrolle der Gewährleistung der Menschenrechte endlich tatsächlich wirksam werden. Doch die Regierungen sind an diesem Thema offensichtlich sträflich uninteressiert.
Weshalb dieses Desinteresse?
Fragt man sich, woher dieses Desinteresse kommt, erhält man unterschiedliche Antworten. Die einfachste lautet noch: «Staatenbeschwerden werden von den europäischen Regierungen mittlerweile als unhöflich betrachtet». Sie scheinen dem üblichen diplomatischen Comment zu widersprechen. Eine Staatenbeschwerde wird offensichtlich nur dann erhoben, wenn es überhaupt nicht mehr anders geht.
Es gibt aber auch die Antwort ausserhalb von Regierungskreisen, eine Staatenbeschwerde könnte den wirtschaftlichen Interessen des sich beschwerenden Staates im Verhältnis zum Staat, über den er sich beschwert, zum Schaden gereichen. Und: Kein Staat ist fehlerfrei. Wo kämen wir da hin, wenn auch wir uns einer fremden Staatenbeschwerde aussetzen würden!
Gewährleistung der Menschenrechte bröckelt – auch die Schweiz schaut zu
Und so kommt es denn, dass das System der kollektiven Überwachung der Einhaltung der EMRK-Rechte durch das System der drei diskreten Affen abgelöst worden ist:
Ich will nichts hören. Ich will nichts sehen. Ich will nichts sagen.
Damit aber nehmen es die Regierungen und unter ihnen auch der Schweizer Bundesrat in Kauf, dass das System der Gewährleistung der Menschenrechte in weiten Gebieten Europas bröckelt. Wohin dies führt, haben nicht nur die Jahre faschistischer Herrschaft in Teilen Europas gezeigt; man kann es jetzt wieder an der Nahtstelle zwischen Russland und der Ukraine täglich feststellen: Der Schutz der Menschenrechte bricht in Teilen Europas völlig zusammen.
Eine Aufgabe für Kleinststaaten?
Wie liesse sich dies ändern? Denkbar wäre, dass sich die europäischen Zwergstaaten des Themas annehmen, sich zu einer Gruppe zusammen schliessen und so zu einer moralischen Pressure-Group werden: San Marino mit 32’000 Einwohnern, Liechtenstein (37’000), Monaco (38’000) und Andorra (79’000) dürften in Bezug auf Staaten wie die Türkei oder Russland kaum nennenswerte wirtschaftliche Interessen besitzen. Sie könnten es sich somit leisten, als gewissermassen treuhänderische Beschwerdeführer auch für jene Staaten aufzutreten, die wirtschaftliche Nachteile wegen einer solchen Beschwerde zu Recht befürchten müssten. Sie könnten so der gesamten europäischen Staatengemeinschaft einen ausserordentlich wichtigen Dienst leisten.
Voraussetzung aber wäre wohl, dass diesen vier europäischen Kleinststaaten nicht nur bei der Finanzierung einer solchen Tätigkeit geholfen wird. Zweifellos müsste ihnen auch entsprechend geschultes Personal zur Verfügung gestellt werden, denn in der Regel sind in deren Bevölkerung nicht ausreichend Persönlichkeiten zu finden, die sich einerseits im System der EMRK und anderseits in den Besonderheiten derjenigen Staaten gut auskennen, in welchen die EMRK vielfach leerer Buchstabe geblieben ist.
Schweizer Initiative?
Dazu ist jedoch auch erforderlich, dass jemand die Initiative zur Bildung einer solchen Gruppe ergreift. Dies könnte durchaus auch von privater Seite aus der Schweiz erfolgen. Privatinitiative stand auch bei der Schaffung der EMRK am Anfang aller Bemühungen.

Dieser Artikel erschien in «Mensch und Recht».

Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Der Autor ist verantwortlicher Redaktor der Quartalszeitschrift der Schweizerischen Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention «Mensch und Recht». Minelli ist auch Gründer und Verantwortlicher der Lebens- und Sterbehilfevereinigung Dignitas.

Zum Infosperber-Dossier:

Bildschirmfoto20120807um11_24_46

Menschenrechte

Genügend zu essen. Gut schlafen. Gesundheit. Grundschule. Keine Diskriminierung. Bewegungsfreiheit. Bürgerrechte

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

Direkt mit Twint oder Bank-App



Spenden


Die Redaktion schliesst den Meinungsaustausch automatisch nach drei Tagen oder hat ihn für diesen Artikel gar nicht ermöglicht.

18 Meinungen

  • am 21.07.2014 um 12:03 Uhr
    Permalink

    Folgerichtig könnten aber auch Russland und die Türkei Staatsbeschwerden zB. gegen die Schweiz, aber auch andere europ. Staaten erheben. Im Bereich der Zwangspsychiatrie werden die Menschenrechte durchs Band gebrochen. Obwohl Art. 13 EMRK den Betroffenen das Recht auf eine wirksame Beschwerde einräumt, weigert sich das schweiz. Bundesgericht ausgerechnet im hochsensiblen Bereich der Zwangspsychiatrie, auf solche überhaupt einzutreten (vgl. meine Fundamentalkritik der Zwangspsychiatrie, S. 7 f. – http://edmund.ch/more/1/FundamentalkritikZwangspsychiatrie.pdf ).

  • am 21.07.2014 um 12:07 Uhr
    Permalink

    Die Türkei und Russland verklagen. Nichts spricht dagegen, wenn konkrete Uebergriffe belegt sind.
    Mich verwundert, dass es nur die Türkei und Russland sind, welche drangenommen werden sollen.
    Ich hätte da noch einige Ideen.
    Deutschland: Fälle massenhaft. Beispiel: Gustl Mollath.
    Kennst du nicht? Mollath hat nichts als das offengelegt, was wahr ist. Bankgeschäfte. Verfilzung mit Regierung. Und sitzt 7 Jahre im Knast und in der Klapse. Sein Eigentum wurde vom «Staat» Deutschland gestohlen.

    Oder wie wäre es, Israel für das anzuklagen, was es heute macht? Mit einer modernen Armee eine ausgehungerte, original ansässige Bevölkerung zu massakrieren ist vielleicht auch nicht grad im Sinne von normalem Menschenrecht? Ich möchte das klar wiederholen: Die Juden sind eigentlich Gäste dort, wo man von Israel spricht.
    Es sind noch 1001 mehr Ideen im Raum.

    Prinzipiell ist die Idee wichtig und gut.

    Aber nein, Türkei und Russland. Klar. Liegen im Mainstream auf der Liste der Bösen.

  • Portrait_Pirmin_Meier
    am 21.07.2014 um 13:59 Uhr
    Permalink

    Die Sache ist heikler als man denkt. Wegen diesen sogenannten Menschenrechten muss die Schweiz einen vierfach vorbestraften Drogenhändler mit so viel Geld unterhalten, mit dem man in Afrika 50 Kinder vor dem Verhungern retten könnte usw., weil man ihn entgegen dem Verfassungswillen des Schweizervolkes nicht ausschaffen kann. Solche Verklagungsaktionen haben nicht mal im Fall Griechenlands, der Putsch war übrigens am 21. April 1967, was gebracht und auch nicht bei der Sowjetunion. @Michel G. Dietrich. Eine Aussage über das Glaubensbekenntnis und das Feindbild des Schreibers, nicht über Israel, dessen Politik immerhin von innenpolitischer Opposition begleitet ist. Eine solche gibt es auch in Russland in weit höherem Ausmass als zu Sowjetzeiten.

    Die Medienfreiheit ist keine Kleinigkeit, aber seit der Erfindung des Internets objektiv nicht mehr von gleich grosser Bedeutung wie einst. Es ist, ausser vielleicht in Nordkorea, nicht mehr möglich, die an Politik interessierten Teile des Volkes wirklich uninformiert zu lassen. Sogar der Schaden der Übernahme der Basler Zeitung durch Blocher hält sich in Grenzen, es gibt keine kritischen Fakten, die in der Stadt Basel deswegen unter dem Teppich gehalten werden können.

  • Portrait.Urs.P.Gasche.2
    am 21.07.2014 um 17:07 Uhr
    Permalink

    Ich halte es für gefährlich, von «sogenannten» Menschenrechten zu sprechen. Die Geschichte lehrt: Wehret den Anfängen.
    Den Eintrag von Michel G. Dietrich haben wir gelöscht, weil er eine pauschale, unnötig herabsetzende Qualifizierung des Staates Israel enthält.

  • am 21.07.2014 um 19:33 Uhr
    Permalink

    Thomas Ramdas Voegeli meint, Israel sollte eingeklagt werden. Er übersieht, dass die Europäische Menschenrechtskonvention nur europäische Staaten umfasst.

  • am 23.07.2014 um 08:11 Uhr
    Permalink

    Falls der Eindruck entstehen sollte, dass die EMRK nicht wirkt, kann man sich auf http://www.emrk.at/statistik.htm : Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerne vom Gegenteil überzeugen. Ludwig A. Minelli nennt ja auch richtig die Staaten mit Verbesserungspotential:
    Russland: 28 %, Türkei: 12 %, Rumänien: 8 % Italien: 8 %, Ukraine: 7 %, Polen: 5 % der Verfahren

    Werner T. Meyer

  • am 23.07.2014 um 12:14 Uhr
    Permalink

    @Werner Meyer – gemäss Link Statistik für die Schweiz: Insgesamt: (Beitritt zur EMRK bis Ende 2008)
    3295 Beschwerden unzulässig/gestrichen (98 %); 84 Urteile (2 %).
    In 69 % der Urteile wurde zumindest eine Konventionsverletzung festgestellt, in 23 % keine, 6 % der Fälle wurden verglichen, 2 % anders erledigt.

    69% von 84 Urteilen = 58 Gutheissungen von 3295 Beschwerden = 1,7 %!!!

    Was für eine Verschleuderung von Hoffnungen, Zeit und Energien für die 98,3% Abgeschmetterten, wobei man erst noch wissen muss, dass es neben den registrierten Beschwerden auch noch unregistrierte von Opfern gibt, welche an den vom EGMR aufgestellten formellen Hürden scheitern. Obwohl ich selber mit Müh› und Not zwei Beschwerden gegen die Schweiz gewonnen habe, verlange ich die Abschaffung dieses Betrugs-Gerichtshofes: http://edmund.ch/mi.html

  • Portrait_Pirmin_Meier
    am 23.07.2014 um 12:53 Uhr
    Permalink

    Gesinnungsethisch darf «Menschenrecht", ein Begriff, welchen der Luzerner Jesuit J. I. Zimmermann in seinem Telldrama 1772 erstmals in der Schweiz gebraucht hat, als heilig gelten. Insofern sind die Beiträge v. Minelli, Meyer u. Urs Gasche schätzenswert. Edmund Schönenberger verweist nun aber auf praktische Gesichtspunkte, was die Frage des Interpretationsmonopols aufwirft usw.

    Die Heiligkeit des Menschenrechts darf uns nicht davon abhalten, die Grundlagen der Menschenrechte zu reflektieren, was z.B. in der Westschweiz im 18. Jahrhundert schon auf hohem Niveau geschah, z.B. in der innerprotestantischen Kritik an der Hinrichtung Servetos 150 Jahre zuvor durch Calvin und seine Gemeinde. Voltaire, der sich gegen eine Hinrichtung eines angeblichen Blasphemikers wandte, verstand von Menschenrechten konkret mehr als Rousseau. Die Diskussion über die Menschenrechte im 18. Jahrhundert, auch bei Schiller, betraf vielfach das Ungeschriebene und die Begründungen der Menschenrechte. Das ist, bei aller Anerkennung des durch Menschenrechtskonventionen Erreichten, auch heute kein Luxus. Minelli erinnert daran, dass der Menschenrechtsstandard in Europa höher ist als «auswärts". Dies ändert aber nichts daran, dass Strassburgs Gerichtshof auch Stuss produzieren kann, welcher der Sache und Idee der Menschenrechte mehr schadet als nützt. Meines Erachtens ist z.B. in der Schweiz der Zwang zu Kirchensteuer eher Menschenrechtsverletzung als Ausweisung von ausländischem Schwerkriminellen.

  • am 23.07.2014 um 15:30 Uhr
    Permalink

    Lieber Herr Schönenberger,

    Das sehe ich etwas anders. Bevor man nach Strassburg geht, muss ja der nationale Rechtsweg erschöpft sein. Verglichen mit diesem läuft doch eine Zulässigkeitsprüfung in Strassburg auf einen eher kleinen Aufwand hinaus.

    Werner T. Meyer

  • am 23.07.2014 um 18:53 Uhr
    Permalink

    Seit vierzig Jahren höre ich Zwangspsychiatrisierte an. Beim 1987 gegründeten Verein türmen sich weit über 20‘000 Dossiers, die ich alle kenne. Von wievielen Betroffenen weiss ich, dass sie auf der Suche nach Genugtuung von Pontius zu Pilatus und auch nach Strassburg gelaufen sind.

    Vergeblich!

    Vom EGMR erhalten sie folgenden Wisch:
    „Hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am (Datum) in Einzelrichterbesetzung (Name) entschieden hat, Ihre am (Datum) eingelegte und unter der obigen Nummer registrierte Beschwerde für unzulässig zu erklären. Der Gerichtshof hat keine Verletzung festgestellt …. Sie werden daher Verständnis dafür haben, dass die Kanzlei Ihnen keine weiteren Auskünfte über die Beschlussfassung des Einzelrichters geben und auch keinen weiteren Schriftverkehr mit Ihnen in dieser Angelegenheit führen kann. Sie werden in dieser Beschwerdesache keine weiteren Zuschriften erhalten, und Ihre Beschwerdeakte wird ein Jahr nach Datum dieser Entscheidung vernichtet werden. Das vorliegende Schreiben ergeht nach Artikel 52A der Verfahrensordnung des Gerichtshofes. gez. Kanzler der Sektion“ (vollständiger Text: http://edmund.ch/more/1/14_Das%20primitive%20Prinzip%20der%20Macht.html).

    Aufwand hin oder her – es wird alles abgeschmettert. Die heutigen Monster haben dazugelernt: Während Inquisition und Holocaust via vorhandene Dokumente von der Geschichtsschreibung noch aufgearbeitet werden konnten, werden die Spuren laufend verwischt.

  • am 24.07.2014 um 08:42 Uhr
    Permalink

    @Thomas Ramadas Voegeli
    Habe den Link besucht. Pfeffriger Kommentar.

    Was soll/kann man denn realistischerweise anderes machen, als im voltaire’schen Sinne aufzuklären, so dass die amtierenden Herren von einer genügend starken kritischen Masse permanent behindert werden.

    Und zum Glück: Jedes Herrschaftssystem rinnt wie eine Zaine, man muss nur die Rinnen kennen…

    Wer sucht, der findet.

  • am 24.07.2014 um 09:25 Uhr
    Permalink

    Geschätzter Edmund Schönenberger,
    danke für die Antwort!

    Ich möchte Ihnen eine nette, hier grad aktuelle Geschichte offerieren, welche von praktizierter Psychiatrie handelt. Ich denke, die Geschichte kann Sie schmunzeln lassen und Sie erfreuen 🙂

    http://bumibahagia.com/2014/06/12/nwo-psychiatrie-geisterstimmen-und-die-frau-doktor/

    Fortsetzung:
    http://bumibahagia.com/2014/06/13/von-nwo-zu-bumi-bahagia/

    Wir haben hier Oberthema «Menschenrechte".
    Die beiden Links weisen auf ein Erlebnis hier hin, welches zeigt, wie Menschen systembedingt in Angst und Panik gejagt werden. Es zeigt, wie eine Frau Tokter in wohl bester Absicht Schrecklichstes macht, weil sie es nicht besser weiss – – – weil sie systemkonform hirngewaschen ist.

    Die Frau Tokter ein Beispiel dafür, wie Menschen dazu gebracht werden können, das Menschenrecht «INDIVIDUELLE PERSÖNLICHKEIT MIT RECHT DER INDIVIDUELLEN WAHRNEHMUNG» mit Füssen zu treten und dabei noch zu meinen, Gutes zu tun.

  • am 24.07.2014 um 09:34 Uhr
    Permalink

    Lieber Thomas Ramdas Voegeli, Sie benutzen das Thema auf ihrer Site dann zu einem Rundumschlag gegen die EU, die von Zionisten beherrscht werde. Wir reden hier aber von einer Institution des EUROPARATs, sonst wäre die Schweiz ja noch nicht dabei. Sie sollten 1 und 1 zusammenzählen lernen. Dann dürfen Sie auch gern zu AUDIATUR wechseln, wo solche Rechenaufgaben gelöst werden müssen, um Menschen zu identifizieren.

    Werner T. Meyer

  • am 24.07.2014 um 10:19 Uhr
    Permalink

    @Werner T. Meyer

    Danke für Ihren Hinweis, dass ich 1und1 zu rechnen lernen sollte. Ich bemühe mich.

    "Audiatur» habe ich erst gockeln müssen und dann reingeschaut. Mein erster, oberflächlicher Eindruck: Man meint dort, die Israeli seien rechtmässige Besitzer des Bodens, auf dem sie leben. Die Wahrheit ist: Mit Hilfe der Westmächte wurde an den Palästinensern ein Genozid durchgeführt, damit der Staat Israel gegründet werden konnte. Dass Palästinenser Raketchen über den Zaun schmeissen, ist in den Augen eines satten Menschen verwerflich. Jeder von uns aber würde gleich handeln. Jeder.

    Ich schlaufe mich hier nun aus – nicht aus Trotz oder so, sondern weil ich nicht weiter mit scheinbarer Themenferne und angeblich unangemessenen Rundumschlägen stören will.

    Ich wünsche allen einen schönen Tag.

    Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass ich zwischen Jude und Zionist unterscheide. Zionisten gibt es in allen Staaten, und nicht alle Zionisten nennen sich Juden. Ich nehme in Kauf, dass mich Infosperber vielleicht eines Tages abschiessen wird, wenn ich meine aktuelle Ueberezugung äussere: Geld, Pharma, Droge und Waffen – und damit Spitzenpolitik liegt in den Händen einer verschwindend kleiner Minderheit – ich nenne diese Minderheit Zionisten.

  • am 24.07.2014 um 11:38 Uhr
    Permalink

    Lieber Herr Voegeli.

    Nun haben Sie die wirklichen Abgründe der zionistischen Propaganda gesehen.
    Audiatur führt einen Artikel «Die arabische Welt, verloren in einer emotionalen Nakba". Symmetrisch übersetzt: «Die Juden haben einen Holocaust-Komplex". Nach so einem Titel würde eine Website wohl geschlossen. Muslime darf man aber ungestraft so psychologiseren beziehungsweise ethnologisieren.

    Gruss
    Werner T. Meyer

  • am 24.07.2014 um 12:10 Uhr
    Permalink

    Oh, ich denke, ich verstehe nun besser, lieber Herr Meyer.
    Ich lese Infosperber gerne und oft mit hohem Interesse, doch fühle ich mich, wenn ich mich hier äussere, auf glitschigem Boden.
    Der Grund:
    Zwar sind hier zweifelsfrei gute und kluge Geister am Werke, doch ist es ein Unterschied, ob die massgebenden Leute eines Blogs «nur» einzelne Probleme offen und kritisch unter die Lupe nehmen, oder ob es ihnen bewusst ist, dass die weltweit grossen Probleme zentral gewollt und gesteuert sind.
    Und eben hier kenne ich mich im Sperber nicht aus.

    Ich neige prinzipiell eben gerade NICHT zu Rundumschlägen. Unsere Welt ist unendlich verflochten. Jeder einzelne Mensch hat seine ureigenen Neigungen, Triebfedern, Schwächen und Stärken. Und doch gibt es grosse Ströme, denen sich der Einzelne mehr oder weniger anschliesst. Wenn ich in Mägdonald fresse, habe ich mich bereits angeschlossen, wenn ich schweigend zusehe, wie die Zahntante in der Schule fluoridisiertes Elmex verteilt, ebenso.

    Ihr Schreiben ist mir Balsam, Herr Meyer.
    Ich hab die 24 Protokolle gelesen und sie stehen in meinem Blog. Audiatur – auf die Schnelle betrachtet – ist eine der Tentakeln.
    Nebenbei kurz:
    Ich werde nicht staunen, sollte ich mal an einer Passkontrolle aufnem Flugihafi diskret vom Geschehen entfernt werden.
    Und noch.
    Ich habe mich immerhin 2 Stunden rausgenommen hier 😉
    Trotzdem ist ungewiss, ob mein salopper Stil hier nicht doch einfach nur stören tut.

  • Portrait_Pirmin_Meier
    am 30.07.2014 um 08:12 Uhr
    Permalink

    Nachtrag zu den Diskussionen um Justiz:

    Die Meinung, Kriegshandlungen und Handlungen von Politikern seien einerseits besonders böse, hingegen würden anderseits Justizurteile, des Namens wegen, mehr der Gerechtigkeit dienen, ist naiv. Offenkundig ist das Urteil in Den Haag (hängt indes doch nicht mit dem Flugzeugabschuss von MH17 in der Ukraine zusammen) mit den 52 Milliarden gegen Putin eine Kriegshandlung, dem gegenüber das Herumtragen einer Kalaschnikoff durch eine Rebellenbraut mit silberglänzenden Fingernägeln in der Ostukraine rührend wirkt.

    Ein Urteil als Kriegshandlung, so wie die 23 Milliarden eines amerikanischen Gerichts zugunsten einer Raucherwitwe absolut nichts und auch gar nichts mit Gerechtigkeit zu tun haben. Für ein Promille dieser Summe für meine Erben würde nicht nur ich heute schon wieder zu rauchen beginnen. Angeblich bekommt Cholodkowski, der den Yuko-Konzern «aufgebaut» hat (wie wohl?), nichts von dieser Summe. In den Gulags hat es in den letzten 100 Jahren gegen 100 Millionen Gefangene gegeben, deren Verurteilung jeder Justiz spottete. Einige dieser Häftlinge waren «gleicher als die anderen". Zum Beispiel war es nachträglich nicht nur ein Nachteil, einer bestimmten, tatsächlich seit Jahrhunderten schikanierten, im Prinzip aber international gutvernetzten Volksgruppe anzugehören, die schon bei den 45 Millionen Opfern des 2. Weltkriegs privilegiert mit Wiedergutmachung und Sonderstatus bedacht wurde.

    Vgl. Infosperber betr. «Antisemitismus-Keule".

Comments are closed.

Ihre Meinung

Lade Eingabefeld...