Post Einschreiben Haftung Bargeld

Die Post lehnt die Haftung für Bargeld ab – sogar dann, wenn der Brief eingeschrieben war. © Marco Diener

Die Post will nicht haften

Marco Diener /  Heimlich ändert die Post ihre Regeln. Wenn sie ein Einschreiben mit Bargeld verhühnert, will sie den Schaden nicht mehr ersetzen.

Ein 67-jähriger Zürcher schickte seiner Schwester mit einem Brief 350 Franken – eingeschrieben, wie es sich gehört. Denn die Post schreibt ja auf ihrer Website: «Versenden Sie wichtige, wertvolle und terminlich relevante Sendungen in der Schweiz per Einschreiben.» Der Staatsbetrieb schreibt ausdrücklich: «Die Post haftet bis 500 Franken».

Der Brief ging verloren

Als der Briefträger klingelte, war die Schwester nicht da. Deshalb warf der Briefträger eine Abholungseinladung in den Briefkasten. Doch als die Schwester den Brief mit der Abholungseinladung auf der Post in Willisau LU abholen wollte, war der eingeschriebene Brief nicht mehr auffindbar.

Der Bruder verlangte darauf von der Post, dass sie ihm den Schaden ersetze. Doch die Post schrieb: «Der Brief enthielt Bargeld/Banknoten. Daher übernehmen wir keine Haftung.» Dies berichtet die Konsumentenzeitschrift K-Tipp in ihrer neusten Ausgabe.

Neue AGB

Die Post hat letztes Jahr folgenden Passus in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hineingeflickt: «Sofern nachfolgend produktspezifisch nichts anderes geregelt ist, haftet sie nicht bei höherer Gewalt, für Folgeschäden, verdorbene oder verschmutzte Waren, beschädigte Verpackungen, Bargeld und entgangenen Gewinn oder weitere Schäden, die nicht grobfahrlässig oder absichtlich verursacht worden sind.» Darauf beruft sie sich jetzt.

Nicht so klar

Der K-Tipp zitiert Frédéric Krauskopf, Professor für Zivilrecht an der Universität Bern und Experte für AGB. Er findet den Haftungsausschluss aus mehreren Gründen problematisch:

  • Er bezweifelt, dass die AGB überhaupt Vertragsbestandteil sind. Denn die Post hat die AGB dem Absender nicht zur Kenntnis gebracht.
  • Das Postgesetz sieht vor, dass die Post ihre Haftung für nicht eingeschriebene Sendungen ausschliessen oder beschränken kann. «Das bedeutet umgekehrt, dass ein Haftungsausschluss bei Einschreiben nicht möglich ist», sagt Krauskopf.
  • Ferner sagt er, der Haftungsausschluss sei ungewöhnlich und daher ungültig. Denn die Post schreibt wie erwähnt: «Die Post haftet bis 500 Franken.» «Da denkt man automatisch an Bargeld», findet Krauskopf. Und er fragt, was denn sonst mit einem Wert von 500 Franken in ein Couvert passe – ausser Bargeld.

Die Post zahlte trotzdem

Die Post teilte dem K-Tipp mit, dass es zeitgemässere Wege fürs Versenden von Geld gebe – Twint, E-Banking oder Schaltereinzahlungen. Nachdem sich der K-Tipp eingeschaltet hatte, zahlte die Post die 350 Franken dann aber doch zurück. Und auch das Porto von 6.30 Franken.

Der K-Tipp seinerseits hält noch einen kleinen Tipp bereit: Western Union. Der Geldtransferdienst übermittelt 350 Franken gegen eine Gebühr von 5 Franken.

Weiterführende Informationen:

Infosperber: Die Post macht es Dieben leicht


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine
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Zum Infosperber-Dossier:

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5 Meinungen

  • am 1.04.2023 um 11:32 Uhr
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    Die Post – endloses Drama! Ich wollte die drei Briefkästen an meinem Haus, zwei davon gehören Nachbarn und haben nicht einmal ein Ablagefach, gegen drei einheitliche, den Postvorgaben entsprechende Briefkästen mit Ablagefach ersetzen, selbstverständlich angebracht an derselben Stelle und beschriftet wie bis anhin. Als ich den Briefträger über mein Ansinnen informierte, sagte er: «Tu das keinesfalls, Du wirst so viele Probleme bekommen!» Ich fragte nach, weshalb denn? Der Briefträger meinte, dass sie vom Arbeitgeber verpflichtet würden, jegliche Änderung zu fotografieren und zu melden, was dann zum Anlass genommen werde, die Versetzung an die Grundstücksgrenze zu verlangen. In unserem Fall, absolut widersinnig, weil dann die Postboten drei anstatt einen Ablieferpunkt, welche mehr als 200 m zusätzliche Wege verursachen, bedienen müssten. Die Post instrumentalisiert ihre Briefträger als Denunzianten und feindliche Agenten – um gegen Arbeitserleichterungen vorzugehen! Wie krank ist das?

    • am 1.04.2023 um 11:54 Uhr
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      Ich möchte meinen ersten post ergänzen: Ich wohne auf dem Land, meine beiden Nachbarn bekommen nur selten Post, es sind ja Ferienhäuser. Ich hatte vor Jahrzehnten ein Postfach eingerichtet, weil ich auf dem Weg zur Arbeit ohnehin an der Poststelle vorbeifuhr und so dem Postboten manchen Gang ersparen konnte. Da Postfächer die Arbeit erleichtern, warn sie kostenlos. Vor einigen Jahren verlangte die Post für mein Postfach plötzlich eine Jahresgebühr von CHF 200.–! Das ist, als würde eigenhändiges Einscannen an der Supermarktkasse mit einem Aufpreis von 50% sanktioniert! Ich würde jeden Brief mit einem Aufpreis von ca. 50% honorieren, dafür dass er in mein Postfach gelegt, anstatt zugestellt wird… wie unfähig sind die Verantwortlichen eigentlich?

  • am 1.04.2023 um 21:06 Uhr
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    Eine Haftung für Bargeld ist schon lange ausgeschlossen.
    Die AGB liegen in der Schalterhalle auf. Wenn die Postmitarbeiter Geld in dem Umschlag auf Grund von Aussagen des Kunden vermuten. Wird der Kunde informiert .

  • am 2.04.2023 um 08:41 Uhr
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    Das kann ich jetzt nachvollziehen. Es gibt keinen Beleg, dass wirklich Geld im Brief enthalten war – da könnte ja jeder kommen. Es gibt bessere Möglichkeiten, jemandem Geld zu senden – auf das Konto bei Postfinance z.B., oder wer es neumödisch mag, via Revolut – das geht von Revolut-Benutzer zu Revolut-Benuzter in sekundenschnelle.

  • am 3.04.2023 um 21:10 Uhr
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    So so… die Post wusste, dass der Brief Bargeld enthielt, und hat ihn anschliessend «verloren».

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